Beiträge von Finchen

    Kann mir jemand sagen, wie es rechtlich mit dem Online-Unterricht aussieht? Wir sollen Videokonferenzen mit unserer Schülern machen. Die Ausstattung dafür habe wir. Das ist in Ordnung. Allerdings frage ich mich, wo die Bild- und Tonaufnahmen dann landen...


    Wenn ich bedenke, dass es z.B. (Schülern und Lehrern) verboten ist, Smartwatches in der Schule zu tragen, die Bild- und/oder Tonaufnahmen machen können, wir aber jetzt dazu verpflichtet werden, online via Videokonferenz zu unterrichten, sehe ich darin eine heftige Doppelmoral.

    Seit Corona scheinen sämtliche Datenschutzvereinbarungen, auf die vorher sehr harsch bestanden wurde, plötzlich völlig egal zu sein.

    Wir gehen davon aus, dass wir die 9er ab dem 4. Mai wieder in der Schule haben. So wurde es ja kommuniziert. Sie halten sich dann in einem anderen Gebäudeteil auf, als die 10er. Solange die anderen jahrgänge noch nicht wiederin die Schule kommen, lässt sich da bei uns recht gut verteilen.

    Ebenso geht ab dann mein Viertklässler wieder zur Schule. In welchem Rahmen, wissen wir aber noch nicht.

    Danke euch! Ich werde mich morgen an den Personalrat wenden.

    Ich finde das nicht mehr lustig - erst wird gleich Montag lustig konferiert (wenn auch "nur" mit 14 Leuten in einem Klassenraum), jetzt das... Dazu noch diverse andere Nettigkeiten - ich mag nicht mehr.

    Steht eigentlich irgendwo, dass die Datenschutzgrundverordnung wegen Corona außer Kraft gesetzt ist? Meine Schule ist nun dazu über gegangen, unsere privaten Telefonnummern an Eltern weiter zu geben und jetzt sollen auch noch unsere Privatadressen raus gegeben werden, damit die Schüler, die ihre Arbeitsergebnisse nicht digital hochladen können, diese an uns schicken können.

    Ich glaube, dass die Verwert- bzw. Bewertbarkeit von augenscheinlich oder offensichtlich nicht selbst erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit den anderen schulpolitischen bzw. schulrechtlichen Entscheidungen (u.a. Versetzung) unsere geringste Sorge sein sollte.

    UNSERE (als Lehrer) schon aber nicht die überbesorgter Eltern, mit dene ich mich außeinandersetzen muss...

    Ich finde hier in dem Chaos nicht mehr durch. Kann mir bitte jemand schreiben, WO ich die Vorgaben des Schulministeriums zum Umgang mit Arbeitsergebnissen aus dem Homeschooling finde?!

    Konkret gefragt: Wo steht, dass das nicht bewertet werden darf? Ist die (vollständige) Bearbeitung der Aufgaben verpflichtend für die SuS? Was darf weiter aus diesen Aufgaben erwachsen (in Bezug auf Arbeiten, die geschrieben werden, wenn das Homeschooling vorbei ist). Es gibt sooooo viele Diskussionen darum und denen möchte ich nicht mit Halbwissen, sondern mit Vorgaben vom Schulministerium begegnen.

    Unsere Schulleitung hat sich diesbezüglich noch nicht klar geäußert.


    Edit: Ich frage für grundschule und Sek. 1, nicht für die Oberstufe.


    Es wäre lieb, wenn mir jemand mit einem Link weiterhelfen könnte.

    Schick deinem Chef den Link auf die Schulmail auf der Ministeriums-Seite und zitier es.

    Frag dann, ob du dich nach seiner Einladung oder der Anweisung vom Ministerium richten sollst.


    Kl.gr.Frosch

    Diese Mail hat er uns selber weitergeleitet.

    Er argumentiert damit, dass wir uns nicht als ganzes Kllegium, sondern in Jahrgangsgruppen von ca. 10 Personen und unterschiedlichen Kassenräumen treffen. Trotzdem alle im Schulgebäude und Lehrerzimmer. Dazu Schulleitung selber, Sekretärin, Hausmeister, Schulsozilarbeiterinnen die zu allen Teams mal dazu kommen,...


    Wenn es keine Alternative gäbe, könnte ich das ja noch verstehen aber er ist ein Kontrollfreak und möchte nicht, dass wir das in einer Videokonferenz klären (die wirklich problemlos möglich wäre). Deshalb ärgert es mich, dass er uns alle einem unnötigen Risiko aussetzt.

    Gorbatsch Dann lass dir die Anweisung, zu einer Konferenz/Besprechung zu erscheinen, von deiner Schulleitung unbedingt schriftlich geben. Darin sollte dann auch stehen, dass du nicht entbehrlich bist. Das könnte sie nachdenklich machen.
    Außerdem achte darauf, dass die Hygieneregeln strikt eingehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist, gehst du unter der Angabe des Grundes nach Hause.

    Wenn es für dich ok ist, gehst du einfach hin.

    Unsere Schulleitung hat auch schon ALLE Kollegen für Montag zur Jahrgangsteamsitzung eingeladen. Das sind jeweils so um die 10 Personen. Dabei wäre es kein Problem die Konferenz online zu machen, da wir perfekt vernetzt sind.

    Ich bin wirklich sauer. Meine Kinder dürfen seit Wochen keine Freunde treffen, die Großeltern nicht besuchen, nicht mit zum Einkauf, mein Mann verzichtet auf jeglichen Kontakt und macht ausschließlich Homeoffice und das alles um ein vorerkranktes Familienmitglied (ohne Pflegegrad) zu schützen. Ich soll aber Montag in die Schule spazieren und mich mit Kollegen zusammen setzen, obwohl man das auch problemlos per Videokonferenz erledigen könnte. :sauer:

    Leider interessiert sich meine Schulleitung herzlich wenig für Gesetze und Vorgaben.

    Alle die hier darüber reden, habt ihr mal das Gespräch mit der Schulleitung gesucht? Das wäre ja mein erster Gang, denn dort obliegt ja auch die Einsatzplanung.

    Warum muss man da immer offizielles Abwarten?

    Nein, weil mein Schulleiter ein A... ist und ich nur noch das Allernötigste mit ihm rede.

    Solange es nichts Offizielles gibt, ist ihm egal, was mit meiner Familie ist.

    Und es gibt auch immer noch keine Infos darüber, was mit den Lehrerinne und Lehrern ist, die zwar selbst nicht zur Risikogruppe gehören, die aber in der Kernfamilie vorerkrankte Kinder/Ehepartner haben. Müssen die tatsächlich trotzdem zur Schule?

    Ich finde nur den Passus, dasses u.a. aus diesem Grund den SuS frei gestellt ist, ob sie am Unterricht teilnehmen oder nicht. Über die Lehrer wird da kein Wort verloren.

    Was, wenn ich mich anstecke und mein Familienmitglied ebenfalls erkrankt und womöglich daran stirbt? Pech gehabt - Bauernopfer?

    Was ist nun mit den Kindern der Lehrer in NRW? Dürfen die in die Notbetreuung oder nicht? Ich habe den Überblick verloren.

    Falls sie nicht hin dürfen, habe ich ein großes Problem...

    Ich frage mich, wie es mit den Lehrern aussieht, die nicht selber vorerkrankt (und damit ja eigentlich einsatzfähig) sind, aber einen Ehepartner/Ehepartnerin/Kind mit einer Vorerkrankung haben? Müssen die dann wohl auch wieder antreten? Was wenn sie sich in der Schule und anschließend das vorerkrankte Familienmitglied anstecken?

    Das Realschullehramt gibt es ja in NRW so nicht mehr. Du würdest Lehramt für Haupt-, Real- und Gesamtschulen (Sek. 1) studieren und dürfest in NRW damit an Realschulen, Gesamtschulen und Sekundarschulen unterichten. An Hauptschulen theoretisch auch aber die beiten in der Regel kein Spanisch an. An Realschulen wird oft noch Französisch als 2. Fremdsprache gelehrt, wobei sich auch dort der Trend in Richtung Spanisch in den letzten Jahren immer mehr zeigt. An Gesamt- und Sekundarschulen findet maninzwischen schon sehr häufig Spanisch als zweite Fremdsprache und im Moment sind in der Sek. 1 Spanischlehrer heiß begehrt. Ob das in ein paar Jahren auch noch so ist, kann dir mit Sicherheit niemand sagen aber der Trend geht immer mehr weg von Französisch, hin zu Spanisch. An meiner Gesamtschule wird z.B. Spanisch als zweite Fremdsprache angeboten und Französisch erst/nur als dritte Fremdsprache.


    Das Referendariat MUSS man an der Schulform machen, für die man studiert hat. Danach könntest du dich als ausgeblideter Gym/Ge Lehrer auch an reinen Sek. 1 Schulen bewerben.

    Sämtliche Länder um uns rum schließen Schulen und KiTas (Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich,...) nur wir bekommen das nicht hin. Deutschland ist nicht in der Lage, die schwächsten in der Gesellschaft zu schützen. Ist ja nicht so schlimm, wenn ein paar mehr alte Säcke sterben - spart man sogar Rentenausgaben :sauer:

    Bis zu den Osterferien sind es noch drei Wochen. Da hätte man fünf Wochen Zeit, die Ausbreitung einzudämmen. Das wäre mal sinnvoll aber die DEUTSCHE Wirtschaft muss ja am Laufen bleiben...

    Danke für eure Antworten!

    Gymnasium & zur Zeit besuchte Realschule liegen in einem Schulzentrum. Die nächste Gesamtschule ist weiter weg und kommt daher nicht in Frage.


    Problem scheint wohl (wie von mir bereits vermutet) die nicht belegte 2. Fremdsprache zu sein.

    Ist es möglich, ein Kind nach Klasse 7 (also zu Beginn von Klasse acht) von der Realschule aufs Gymnasium (G8) umzuschulen? Ist in NRW und er hat super Noten (alles gut bis sehr gut), falls das relevant ist.

    Die Eltern sprachen mich an. Ich bin der Meinung, das geht nicht, da das Kind auf der Realschule keine zweite Fremdsprache belegt hat. bzw. nur in Jg. 6 ein Jahr Französisch gelernt, dann aber einen anderen Schwerpunkt gewählt hat. Da würde ja ein ganzes Jahr fehlen. Wenn ich das richtig sehe, müsste er doch die 7. Klasse auf dem Gymnasium wiederholen, oder?

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