Schwierige Situation, aber interessante Frage.
Bei uns gibt es einen Schulausschluss wegen Selbst- und Fremdgefährdung. Da wird dann aber auch amtsärztliche Untersuchung fällig.
In eurem Schulgesetz hab ich Selbstgefährdung jetzt nicht gefunden. Alle anderen von dir geschilderten Aspekte der schulseitigen Situation rechtfertigen aus meiner (NRW)-Sicht keinen Unterrichtsausschluss und erst Recht keine Entlassung.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man in irgendeinem Bundesland einen Schüler so einfach von der Schule zwangsentlassen kann. Das ist ja bereits die zweithöchste Ordnungsmaßnahme. Falls das eine Privatschule ist, sieht das Ganze natürlich anders aus.