In der SEK gibt’s keine Zeildifferenzierung und daher eigentlich am Gymnasium insgesamt nicht.
Da auch das Gymnasium in der S1 nach APO-S1 unterrichtet, verstößt das schlicht gegen die Vorschriften (§3), wenn ihr gar nicht differenziert.
Grundsätzlich ist die Gymnasialargumentation "Wir sind raus bei der Inklusion" mehr als löchrig.
Kinder, die nur ESE, KME, Hören, Sehen haben, können unter Umständen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Regelschlüler und ggf. auch Abi machen und studieren.
GE ist sicher ein Sonderfall.
Lernen-Schüler können nach 10 Schulbesuchsjahren einem dem Ersten Schulabschluss (HA9) gleichgestellten Abschluss machen. Theoretisch muss das daher an jeder Schule möglich sein, die S1-Abschlüsse vergibt. Sei es nun direkt oder durch Versetzung. Schließlich werden die Regelkinder dort ja auch zum Ersten Schulabschluss/HA9 geführt.
Ob man die Lernen-Kinder jetzt am Gymnasium beschult, kann man sicher diskutieren. Ich denke keine nichtgymnasiale Schulform hätte ein Problem damit die Lernen-Kinder zu beschulen, wenn das Gymnasium entsprechend mehr Schüler mit den anderen Förderschwerpunkt beschulen würde.