Beiträge von Seph

    Die Unterscheidung liegt meines Wissens zwischen Studienrat im gehobenen Dienst (Realschule; Gesamtschule; A13) und höherer Dienst (Gymnasium; GOS; A13Z). Der Unterschied dürfte so bei um €200 netto liegen, je nach Grundbesoldung.

    Ist aber jetzt so ein bisschen aus der Hüfte geschossen, also ohne Gewähr.

    Das ist aber sehr "bisschen aus der Hüfte geschossen". Die Stellenzulage macht (je nach Bundesland mal +/- wenige Euro) ca. 100€ Brutto (!) aus.

    Es ist unbestritten, dass sich innermathematisch dieser Term ergibt und mit dimensionslosen Größen kommt man dann auch auf das jeweils richtige Ergebnis. Sobald a aber wirklich als Länge mit konkreter Einheit gedeutet wird, funktioniert das hier nicht mehr. Insofern ist die Aufgabenstellung halt problematisch. Würde es nur darum gehen, die Identität beider Terme zu zeigen, würde sich vermutlich auch niemand beschweren. Es ist aber unnötig diesen Nachweis in den Kontext der Berechnung eines Quadervolumens mit vorgegebener Größe a=4cm (siehe Eröffnungsbeitrag) einzukleiden - und führt gerade dann zu den beschriebenen Problemen.

    Auch bei Klassenfahrten oder Fortbildungen die mehrtägig gehen würde man in der freien Wirtschaft ja Überstunden und Spesen etc bekommen. Gilt das alles 0?


    Würde ja im Umkehrschluss bedeuten man macht Dienst nach Vorschrift und lehnt alles andere ab.

    Mein Standardtipp dazu ist es, die eigene Arbeitszeit konsequent zu erfassen um damit für sich regulieren zu können, für welche Bereiche noch wieviel Zeit zur Verfügung steht. Auch mehrtägige Fahrten sind dann abbildbar und man sieht für sich, dass sich Phasen mit Belastungsspitzen durchaus auch mal mit Phasen abwechseln, in denen man unter der geforderten durchschnittlichen Arbeitszeit bleibt, sodass es sich im Jahresverlauf gut ausgleichen kann.

    Der IHK Notenschlüssel gilt doch letztlich auch nur für die Bewertung von Einzelleistungen, die auf der Vergabe von Rohpunkten basieren. Er sagt nichts darüber aus, wie in deinem pädagogischen Ermessen eine Gesamtbeurteilung zu bilden ist. Bei einem Schüler wie hier, der im schriftlichen Bereich "gute" bis "sehr gute" Leistungen und im Bereich der sonstigen Mitarbeit "sehr gute" Leistungen erbracht hat, spricht m.E. nichts gegen das Gesamturteil "sehr gut".

    Gibt es denn ein konkretes Gesetz, das Lehrern auf Klassenfahrt untersagt, unerlaubte Gegenstände zeitlich begrenzt zu konfiszieren? Mir ist keines bekannt (und da das durchaus häufig auf Klassenfahrten praktiziert wird, müsste es vielen Kollegen ähnlich gehen), aber vielleicht kennst du es ja und magst es gerade mit uns teilen.

    Das Problem ist, dass Handys mit Sicherheit keine "unerlaubten Gegenstände" sind, auch wenn Lehrkräfte dies so definieren. Ein generelles Handyverbot auf Klassenfahrten ist rechtlich nicht zu halten. Klammern wir aber mal die Diskussion, inwiefern Handys überhaupt auf Fahrt konfisziert werden dürfen, zunächst aus. Dann bleibt dennoch auch für konfiszierte Gegenstände (übrigens: gerade dann, wenn es die Pflicht zur Abgabe gibt!) natürlich die Verantwortungsübernahme für die sichere Verwahrung.

    PS: Ich war bislang in keiner Herberge/Hostel/Schullandheim usw., in dem ein hinreichend sicherer Safe gewesen wäre, dem ich einen Gegenwert eines Kleinwagens anvertraut hätte. Auch haben mindestens Angestellte der Einrichtung i.d.R. Zweitschlüssel und damit möglichen Zugang zum Zimmer. Bei Entwendung ohne Einbruchsspuren dürfte zunächst auf Basis des Beweises des ersten Anscheins die Vermutung aufkommen, man habe sein Zimmer offen stehen gelassen bzw. nicht abgeschlossen, was hier bereits ein grob fahrlässiges Handeln darstellen würde. Das wiederum führt gerade zu entsprechenden Regressansprüchen.

    Für Beamte - aber ausdrücklich nicht für Lehrer. Sonst wären z. B. Klassenfahrten gar nicht möglich oder benötigten deutlich mehr Personal.

    Das stimmt für NRW, dort sind Lehrkräfte explizit ausgeschlossen. Die vergleichbare Arbeitszeitverordnung für Beamte in NDS hingegen kennt einen solchen Ausschluss nicht, die entsprechende Regelung zur 11-stündigen Ruhezeit hingegen sehr wohl. Im Übrigen hatte ich hier im Forum auch schon einmal angeboten, darzulegen, wie auch eine Klassenfahrt im Rahmen der Arbeitszeitverordnung möglich ist....dafür aber damals einen solchen Shitstorm erhalten, dass ich eine Weile Pause vom Forum nehmen musste. Wenn daran ernsthaftes Interesse besteht, lade ich aber gerne zu einem konstruktiven Austausch zur Gestaltung von Fahrten im Rahmen der Vorgaben von Arbeitszeitverordnungen ein.

    Ach was, wer von Hartz IV lebt, kauft keine 3 Handys pro Kind. Allein das Guthaben ist für viele Familien gar nicht leistbar.

    Es geht doch gar nicht darum, 3 neue Handys für das Kind als "Backup" zu kaufen. Es reicht vollkommen aus, ein älteres, nicht mehr genutztes Handy bei der Lehrkraft abzugeben und das eigentliche Handy bei sich zu behalten.

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    Ade, Tina!

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    chilipaprika Den Gedanken hatte ich auch. Gerade Sport darf zurecht nicht einfach so fachfremd unterrichtet werden, sondern setzt auch ganz formal bestimmte Qualifizierungen für die einzelnen Bewegungsfelder voraus. Daher sehe ich bei einem Mediziner eher noch Biologie/Chemie als ableitbar denn Sport...insbesondere wenn keinerlei Übungsleiterscheine vorliegen.

    Und somit hättest du dich genauso verhalten, wie wir das seit Jahren tun, aber bei uns ist es falsch und bei dir dann richtig.

    Naja, muss man nicht verstehen.

    Echt? Hast du auch vorab gegen die m.E. rechtswidrige Anweisung der Einrichtung eines privaten Kontos für dienstliche Zwecke schriftlich remonstriert und dann wirklich eine konkrete schriftliche Dienstanweisung des oberen Dienstherrn erhalten, in einem konkreten Fall genauso zu verfahren? Oder ist das eher ein "Macht man bei uns seit Jahren so, wird schon stimmen"? Das ist ein erheblicher Unterschied! Auch der abstrakte Verweis auf die Möglichkeit zum Anlegen von "Klassenkonten" ist noch keine Absicherung eines rechtlich unbedenklichen Vorgehens.

    Was aufs selbe hinausläuft. Genau genommen ging es darum was passiert, wenn jedes Jahr Kollegin A darauf verweist und Kollegin B, C oder D dann seufzend ihre Kontodaten zur Verfügung stellt, eben weil ohne Schulkonto keine Klassenfahrten möglich sind.

    Bitte noch einmal meinen Beitrag lesen. Es wurde nicht das Konto einer anderen Kollegin, sondern das schuleigene Girokonto zur Verfügung gestellt....so wie es von vorneherein hätte laufen sollen.

    PS: Selbstverständlich hätte ich die Gelder auch nicht über Konten von Kollegen laufen lassen, da auch das rechtswidrig gewesen wäre. Einzige Ausnahme wäre eine entsprechende schriftliche Anweisung aus der Behörde gewesen, genau so zu verfahren.

    Ich würde das nicht unbedingt als Trotz bezeichnen. Ich habe ja probiert, der ursprünglichen Anweisung zu folgen, musste feststellen, dass diese nicht rechtssicher umsetzbar ist und habe dann konstruktiv nach Alternativen gesucht und entsprechende Rücksprache gehalten. Am Ende gab es ja auch eine rechtssichere Lösung und eine - im übrigen sehr schöne - Schulfahrt konnte dann auch problemlos stattfinden.

    PS: An meiner aktuellen Schule stand es überhaupt nie zur Debatte, dass Lehrkräfte eigene Konten für dienstliche Zwecke eröffnen sollen. Wir nutzen natürlich ein gemeinsames Schulgirokonto und haben - wie weiter oben beschrieben - softwareseitig eine Lösung zur gruppenbasierten Verwaltung der Gelder.

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