Gibt es denn ein konkretes Gesetz, das Lehrern auf Klassenfahrt untersagt, unerlaubte Gegenstände zeitlich begrenzt zu konfiszieren? Mir ist keines bekannt (und da das durchaus häufig auf Klassenfahrten praktiziert wird, müsste es vielen Kollegen ähnlich gehen), aber vielleicht kennst du es ja und magst es gerade mit uns teilen.
Das Problem ist, dass Handys mit Sicherheit keine "unerlaubten Gegenstände" sind, auch wenn Lehrkräfte dies so definieren. Ein generelles Handyverbot auf Klassenfahrten ist rechtlich nicht zu halten. Klammern wir aber mal die Diskussion, inwiefern Handys überhaupt auf Fahrt konfisziert werden dürfen, zunächst aus. Dann bleibt dennoch auch für konfiszierte Gegenstände (übrigens: gerade dann, wenn es die Pflicht zur Abgabe gibt!) natürlich die Verantwortungsübernahme für die sichere Verwahrung.
PS: Ich war bislang in keiner Herberge/Hostel/Schullandheim usw., in dem ein hinreichend sicherer Safe gewesen wäre, dem ich einen Gegenwert eines Kleinwagens anvertraut hätte. Auch haben mindestens Angestellte der Einrichtung i.d.R. Zweitschlüssel und damit möglichen Zugang zum Zimmer. Bei Entwendung ohne Einbruchsspuren dürfte zunächst auf Basis des Beweises des ersten Anscheins die Vermutung aufkommen, man habe sein Zimmer offen stehen gelassen bzw. nicht abgeschlossen, was hier bereits ein grob fahrlässiges Handeln darstellen würde. Das wiederum führt gerade zu entsprechenden Regressansprüchen.