Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Problematik möchte ich auch noch einmal auf die Argumentationslinie "Ist ja nicht verboten, also mache ich das so" eingehen. Mich irritiert hier nach wie vor, dass man sich hier selbst in die Bresche wirft, die der Arbeitgeber durch Nichtstun geöffnet hat.
Auch bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln (wie z.B. Lehrbücher) stellen sich die Verantwortlichen nicht selten ahnungslos, was zur Folge hat, dass noch immer vergleichsweise viele Lehrkräfte diese selbst anschaffen. Auch das ist zwar nicht verboten, aber ganz klar Aufgabe des Arbeitgebers. Und hier wäre die Selbstvornahme anders als bei der Verwaltung von Geldern sogar rechtlich gefahrenlos.
Anders ausgedrückt: Dass etwas nicht explizit verboten ist, heißt noch lange nicht, dass man es tun sollte oder gar müsste. Im Falle der Nutzung von Privatkonten für die Verwaltung dienstlicher Gelder hatte ich am Beispiel von 2 Bundesländern ja bereits aufgezeigt, dass es dort sogar tatsächlich explizit verboten ist und damit nicht einmal mehr die Option besteht, wider besseren Wissens dennoch so zu verfahren.