Beiträge von Seph

    Wir sollten uns nicht um Einschränkungen Gedanken machen, sondern um alternative Energiequellen.

    Und bis die gefunden sind und in hinreichender Zahl zur Verfügung stehen sollten wir uns sehr wohl Gedanken darüber machen, wie wir mit etwas weniger Energiebedarf auskommen. Den Fortschritt rein auf die genutzte Energiemenge zu reduzieren, ist im Übrigen nicht sinnvoll. Gerade die Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit, weniger Energie für bestimmte Dinge zu nutzen, kann technische Innovationen anstoßen.

    Es ist seit 2013 zumindest wesentlich weniger wahrscheinlich, aufgrund einer Vorerkrankung nicht verbeamtet zu werden. Erfolgreich beendete Therapien können ein Hinweis darauf sein, dass die Annahme einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht gerechtfertigt ist. Wie sich das bei einer rezidivierenden schweren Depression verhält, vermag ich aber nicht zu sagen. Die endgültige Beurteilung kann ohnehin nur mit Blick auf die individuelle Vorgeschichte durch den Amtsarzt selbst erfolgen.

    Mich freut, dass die Klasse von selbst auf dem Schirm hat, dass sie daran arbeiten möchten, sich besser miteinander zu arrangieren. Mir kam neben dem Stichwort "Erlebnispädagogik" sofort ein Programm (Prävention als Chance) in den Sinn, welches in NDS in einigen Gemeinden in Zusammenarbeit des Kultusministeriums mit der GUV und dem LKA in Schulen Präventivarbeit leistet. Hierfür gibt es - neben vielen anderen Dingen - auch einen Ordner mit ganz vielen Anregungen zu Spielen und Übungen rund um das Soziale Lernen.

    Ich habe gerade mal geschaut, dieser wird auch digital kostenfrei zur Verfügung gestellt, ich hoffe, es ist ok, wenn ich darauf mal verlinke:

    https://pac-programm.de/PaC_Ordner/ . Enthalten sind neben einfacheren Strukturierungshilfen z.B. zum Aufstellen von Klassenregeln auch etwas komplexere Spiele, die gerade auch gruppendynamische Prozesse aufgreifen. Gerade das 2. Beispiel unten könnte etwas für dich interessantes sein.

    Mal exemplarisch einige aus meiner Sicht schöne Sachen, die ich bereits mehrfach mit Klassen ausprobiert hatte:

    -> "Abenteuer im Eis"(S.95): Thematisierung von Führungsrollen und entsprechenden Prozessen

    -> "Uns fehlt noch einer" (S.103f) : Einbezug anderer in bestehende Gruppen

    -> "Das Spiel ohne Regeln" (S.146ff) : Super, um ins Gespräch über den Sinn gemeinsamer Regeln zu kommen.

    -> "Eine Reise zu entfernten Galaxien" (S. 243ff) : Meinungsbildung und Begründungen; andere Meinungen stehen lassen; Diskussion über Lebensbedingungen usw.

    Klar kommen wir beim Vergleich mit nahezu nicht besiedelten Gegenden in großen Flächenstaaten noch ganz gut weg. Aber auch Deutschland ist erheblich dichter besiedelt als diese. Ich habe offen gestanden wenig Verständnis dafür, dass ich selbst in einem Vorort einer Großstadt nur bestenfalls im 2-3h Takt in die Stadt fahren kann und spätestens 18 Uhr zurück muss. Und dabei ist das nicht einmal eine Linie, die nur Dörfer anfährt, sondern eine Direktverbindung zwischen 2 Städten mit Zwischenhalt. Als Reaktion auf den geforderten Ausbau des ÖPNV wurden im letzten Sommer übrigens weitere Verbindungen gestrichen.

    Wenn ich Google dazu befrage, berichten verschiedene Websites, dass es neben Deutschland auch im Libanon, in Haiti, Somalia, ggf. Nepal (unterschiedliche Angaben), Myanmar, Nordkorea, Mauretanien, Burundi, Bhutan, drei indischen Bundesstaaten sowie auf der Isle of Man kein generelles Tempolimit gebe.

    Dann hat Google dich leider auf eine von wenigen Seiten gelotst, die das falsch darstellen. Ich bin jetzt nicht alle durchgegangen, aber nur mal exemplarisch:

    Libanon: Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Schnellstraßen

    Nordkorea: vermutlich 90 km/h, Verkehrsregeln sind aber schlicht im Ausland unbekannt

    Afghanistan: Höchstgeschwindigkeit 90 km/h , allerdings selten durchgesetzt

    Nepal: vermutlich 110 km/h, widersprüchliche Quellenlage

    .....

    in anderend der aufgelisteten Ländern gibt es zwar tatsächlich kein festes Tempolimit, die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ergibt sich aber - ähnlich wie in Deutschland auf kurvenreichen oder unbefestigten Strecken bereits aus der sicheren (!) Befahrbarkeit der Straße.

    Edit: Eine Besonderheit stellt die Isle of Man dar. Hier geht das tatsächlich (auf nur einigen Straßen außerorts!) nicht existierende Tempolimit auf Erwägungen zur Förderung des Tourismus zurück, um (Motorrad-)Rennveranstaltungen wie die "Isle of Man TT" auf die Insel zu holen. Im Alltag hingegen ergibt sich gerade auf diesen sehr kurvenreichen Straßen de facto ein Limit um die 50-60 km/h. Für die meisten Straßen auf der Isle of Man besteht dagegen ein Tempolimit, für Landstraßen liegt es bei 40 mph, auf extra ausgewiesenen Straßen maximal bei 50 mph.

    Spannend, das scheint mal wieder so ein Bundesland-Ding zu sein. Ich meine, bei mir gab es erst einmal nur eine Bestätigung der Besetzungsentscheidung, dann die Amtsübertragung (ob das bereits eine Urkunde war oder nur ein Schreiben weiß ich gerade nicht sicher). Ernennungsurkunden gab es auf jeden Fall jeweils nach Ablauf der Probezeiten für das 1. und das 2. Beförderungsamt.

    Ich habe auch gerade nochmal im Nds. Schulrecht nachgeschaut. Zumindest für die Ernennungsurkunde kommen wirklich nur folgende Gründe in Frage:

    Aber vlt. sehe ich den Begriff "Urkunde" in dem Zusammenhang zu eng und nur im Sinne einer Ernennungsurkunde. Ich möchte nicht ausschließen, dass auch die Einweisung in eine andere Planstelle in Form einer Urkunde erfolgen kann...nur dann halt nicht als Ernennungsurkunde. Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Für den Kollegen entsteht damit eine deutlich belastbarere Gesprächsgrundlage, um mit der SL mal drauf zu schauen, ob nicht doch die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Das gilt umso mehr, wenn die Arbeitszeiterfassung auch in verschiedene Teilhandlungen differenziert erfolgt. Ich sehe auch die Missbrauchsgefahr eher nicht. Eine SL wird meist gut unterscheiden können, ob die hohe Belastung tatsächlich durch eine Vielzahl von Sonderaufgaben o.ä. besteht oder ob an bestimmten Stellen Potential zur Effizienzsteigerung besteht.

    Ich habe eine Kurzsichtigkeit von -2,5 Dioptrien auf beiden Augen und ich habe Sorge, dass der Amtsarzt deswegen sagen kann, dass ich nicht verbeamtet werden kann. Kann mir jemand sagen, wie sehr eine Sehschwäche sich negativ auswirken kann?

    Ein solcher Ausschluss mag ja für eine Pilotenausbildung nachvollziehbar sein, für die Tätigkeit als Lehrkraft stellt eine Kurzsichtigkeit mit -2,5 Dioptrien kein Verbeamtungshindernis dar.

    Das fragen sich auch eine ganze Reiher User, bei den paranoiden Äußerungen von einigen Usern, nicht nur dir, aber dir besonders viel. Du bist doch der zweite Nymphicus.

    Hier schießt du deutlich über das Ziel hinaus. Ich habe Nymphicus auch noch mit vielen Beiträgen in Erinnerung, in denen der Teufel an die Wand gemalt wurde. Das ist mit den Aussagen von Tom123 , der letztlich nur darauf hinweist, dass es diese Erkrankungswelle noch immer gibt und man nicht so tun muss, als wäre das durch, nicht zu vergleichen.

    Dass du hier eine andere Agenda verfolgst und es bereits als Zumutung empfindest, wenn andere (!) sich versuchen, zu schützen, hast du hinreichend deutlich gemacht.

    Naja, in Anbetracht einer in Kürze anstehenden Lehrprobe sollte das ziemlich schnell geschehen ;)

    Der Hinweis, zunächst einmal die Ziele der Stunde festzulegen und sich mit der Methodik der geplanten Texteinführung zu beschäftigen, bevor es an die Feinplanung gehen kann, ist mit Sicherheit zielführend.

    Fortbildung ist keine Arbeitszeit? Wenn wir einen pädagogischen Tag haben und uns den ganzen Tag fortbilden, machen wir Minusstunden?

    Wie du weiter oben lesen kannst, ist angeordnete Fortbildung sehr wohl Arbeitszeit (dein Beispiel), nicht angeordnete Fortbildung jedoch nicht.

    Es ist ein — gut gepflegtes — Märchen, dass Radwege der Sicherheit dienten. Das Gegenteil ist der Fall. Die gefürchteten und häufig tödlichen Rechtsabbiegeunfälle werden von unsinnigen Verkehrsführungen verursacht. Also zum Beispiel durch Rechtsabbiegespuren, die man links von Geradeausspuren (Radwege oder -streifen) anordnet.

    Und dann liegt das Problem bei den Radwegen? Meines Erachtens doch eher an den Autofahrern, die den Schulterblick vergessen....

    ich bin durchaus in der Lage auf „anwesende aufzupassen“ und gleichzeitig auf dem „Smartphone zu wischen“

    Das kann man sich einreden, aber die Anforderungen an eine Aufsichtsführung gehen doch etwas über die reine körperliche Anwesenheit hinaus. Aber wie immer gibt es hier keine scharfe Trenngrenze. Es wird wohl kaum was auszusetzen sein, wenn eine Aufsichtsperson einen kurzen Blick auf ihr Handy wirft, gleichwohl, wenn diese die gesamte Aufsichtszeit sich lediglich darauf konzentriert.

    Da bin ich mir inzwischen gar nicht mal mehr so sicher. Ich habe interessehalber mal den aktuellen Einstellungserlass für NDS herausgesucht und auch dort findet sich folgender Passus:

    Zitat

    Das Land Niedersachsen stellt aus Gründen der Sicherung der Unterrichtsqualität im Rahmen des Einstellungsverfahrens an allgemein bildenden Schulen keine Lehrkräfte ein, deren dauerhafte Nichteignung für eine Tätigkeit im Schuldienst bereits festgestellt wurde. Dies sind insbesondere Bewerberinnen und Bewerber,

    • die die Staatsprüfung bzw. die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter endgültig nicht bestanden haben,
    • die bereits einmal aus dem Schuldienst nach Feststellung der Nichtbewährung in der Probezeit entlassen wurden,
    • die vor Ende der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte ohne eine Lehramtsausbildung oder einer entsprechenden Maßnahme im Schuldienst anderer Länder wegen Nichteignung entlassen wurden oder
    • deren befristeter Vertrag nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme wegen Nichteignung nicht entfristet wurde.
    • Ebenfalls wird nicht eingestellt, wer den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt nach § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVOLehr) vom 13.7.2010 (Nds. GVBl. S. 288; SVBl. S. 325), zuletzt geändert durch VO vom 25.3.2021 (Nds. GVBl. S. 164; SVBl. S. 239) – VORIS 20411 – nicht mehr mit einer Staatsprüfung erfolgreich abschließen kann.

    Auch hier findet sich keine Einschränkung auf ein endgültiges Nichtbestehen nur des entsprechenden Lehramtes und in der Einleitung ist gar die Zielstellung dieser Maßnahme konkretisiert.

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