Beiträge von Seph

    Für die meisten Abiturienten sind die "Gesellschaftswissenschaften" ja auch kein sie interessierender Schwerpunkt, sondern eine Möglichkeit mit viel labern und wenig echter Leistung zum Abitur zu kommen. Noch mehr "Schwerpunkt" braucht es da nicht.

    Das reden sich tatsächlich einige Oberstufenschüler ein und sind regelmäßig überrascht, dass auch im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt wissenschaftspropädeutisch und durchaus anspruchsvoll gearbeitet wird. Mit nur "Gelaber" kommt man auch dort nicht zum Abitur.

    Na ja, du schreibst, duch das fünfte Abiturfach könne man "echte Schwerpunkte setzen". Ich sehe das nicht so, denn so wie ich das verstanden habe, sind die Wahlmöglichkeiten kaum besser geworden - vor allem nicht für die Gesellschaftswissenschaften.

    Mal so als Ausblick aus einem Bundesland, in dem es schon länger 5 Prüfungsfächer gibt. Hier gibt es durchaus ein gesellschaftswissenschaftliches Profil, in dem man auch problemlos 3 Gesellschaftswissenschaften (Geschichte und 2 der Fächer Politik-Wirtschaft/Erdkunde/Religion/Philosophie) als Prüfungsfächer haben kann. Dann muss halt noch mit einer Sprache und in dem Fall Mathematik "aufgefüllt" werden.

    Also hatte immer die stärkste Fraktion jemanden aus den eigenen Reihen vorgeschlagen und alle Fraktionen haben entweder diese Person gewählt, oder eben nicht.

    Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtages für die Wahl zum Landtagspräsidenten vor, soweit richtig. Die Wahl selbst erfolgt als Mehrheitswahl der abgegebenen gültigen Stimmen. Gibt es keine Mehrheit, so können für weitere Wahlgänge neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ob hier erneut Vorschläge nur durch die stärkste Fraktion erfolgen dürfen, ergibt sich m.E. gerade nicht eindeutig aus der bisherigen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Insofern war eine Klarstellung wie nun erfolgt dringend angeraten ;)

    Da die meisten Fachlehrkräfte an den Fahrten überhaupt nicht teilnehmen, ist die Organisation von Vertretungen an diesen Tagen für anderen Klassen doch eher einfacher, weil mehr Lehrkräfte Zeitslots ohne Unterricht haben.

    Bei uns ist nahezu jede Lehrkraft auch Klassenlehrkraft (im Team) oder Tutor. Bei zentralen Exkursionstagen sind damit auch nahezu alle Lehrkräfte eingebunden....und gleichzeitig ist deren Unterricht nicht zu vertreten, da die Lerngruppen ja auch weg sind. Wenn hingegen alle einzeln losziehen, dann entsteht natürlich der damit verbundene Vertretungsaufwand.

    Natürlich hast du insofern Recht, dass dann die freigesetzten Lehrkräfte der einen Lerngruppe zur Vertretung in der anderen Lerngruppe zur Verfügung stünden. Rein rechnerisch ist es also tatsächlich egal.

    Nö, jeder fährt wenn es passt bzw. eine passende Veranstaltung stattfindet. Ich weiß auch nicht welchen Vorteil es haben soll, dass alle am gleichen Tag irgendwas machen.

    Unterrichtsausfälle und der damit verbundene Vertretungsaufwand reduzieren sich erheblich, wenn alle Klassen gleichzeitig unterwegs sind.

    Wieso „viele Sitzungen“? Die Sitzung dauert eben so lange bis es einen gewählten Landtagspräsidenten gibt.

    Das kann durchaus lange genug dauern, dass die Sitzung unterbrochen und vertagt werden muss. Dass die AfD hier versucht hat, das Parlament zu blockieren, ist offensichtlich.

    Notfalls werden die Abgeordneten im Landtag eingesperrt, wenn dies der schnelleren Entscheidungsfindung dient.

    Nein, so läuft das in Landtagen mit Sicherheit nicht (siehe oben).

    Die von dir geschilderten Vorgänge entsprechen nicht nur fehlender Wertschätzung, sondern grenzen bereits an Diskriminierung

    Wenn man der subjektiv stark gefärbten Darstellung einfach folgen möchte, mag das so scheinen. Wir könnten aber auch versuchen, die Vorgänge mal mit etwas Abstand einzuordnen:

    1) Mama verstorben: Erst einmal mein herzliches Beileid! Es wird leider aus der Beschreibung nicht klar, ob dir auf Antrag wenigstens der vorgesehene Sonderurlaub gewährt wurde. Darauf hättest du tatsächlich Anspruch gehabt.

    2) Klasse führen: es gibt zig Abwägungen und Gründe, warum eine Klasse x im darauffolgenden Schuljahr von Kollege y geführt werden soll. Das hat i.d.R. gar nichts mit dem Kollegen z zu tun, der "leer ausging", auch wenn dieser das anders empfinden mag.

    3) Duzen/Siezen: Dass eine Schulleitung Kollegen grundsätzlich siezt, ist genauso wenig ungewöhnlich, wie dass sie mit engen Freunden auch im schulischen Rahmen die "Du"-Form wählt.

    4) Büroklammer an Urkunde : Diese wird die SL sicher nicht angebracht haben, um extra einen Knick zur Demütigung in eine Urkunde einzubringen. Dass dort ein Knick ist, mag ärgerlich sein, ist mit hoher Sicherheit aber keine Absicht gewesen.

    5) Mittagsschule: Kann ich gerade nicht einschätzen. Warum das nur "im ersten Jahr" passieren solle, klingt nach typischem Lehrerzimmergerücht. In der Regel stecken da sehr praktische Gründe den Einsatz der Lehrkräfte betreffend dahinter.

    Oh Gott... Nein, also ich weiss im August, wie viele Lektionen ich bis Semesterende habe und das ist dann auch so.

    Spätestens bei krankheitsbedingten Ausfällen ist das dann nicht mehr so. Da rede ich noch nicht von der Praxis, in der gerne auch kurzfristig mal ein Klassenprojekt, mal ein Teamtraining, mal ein unaufschiebbares Gespräch, mal eine Fortbildung, mal hitzefrei usw. dazwischenkommen.

    Freut mich, dass dich das erheitert. Aber lies dich einfach mal in den Fall von damals ein. Dort wird sehr deutlich gemacht, dass ein Teilzeitanspruch nicht daran scheitert, dass dann auch arbeitnehmerseitig Einschränkungen der Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten vorliegen können. Es ist also keineswegs so, dass der Arbeitgeber lediglich darauf zu achten hat, dass die Arbeitszeitanteile der Teilzeitquote entsprechen, sondern sich auch zeitliche Einschränkungen gefallen lassen muss.

    Erstmal herzlichen Dank, dass du deinen Post für mich in einfacher Sprache verfasst hast. Ich fasse zusammen: Das Thüringer Verfassungsgericht (besetzt aus CDU, SPD, Linke, Grüne) hat die Demokratie gerettet.

    Das Thüringer Verfassungsgericht hat schlicht klargestellt, dass keine Verletzung von Verfassungsrecht vorliegt, wenn bereits zum 1. Wahlgang Vorschläge aller Parteien vorliegen. Der sehr durchsichtige Versuch einer Minderheit, das Parlament viele Sitzungen lang durch aussichtslose Wahlgänge zu blockieren, ist damit erst einmal vom Tisch.

    Die AfD-Fraktion hat hier leider wiederholt die Begriffe "Vorschlagsrecht für ein Amt" mit "Recht auf Besetzung des Amtes" verwechselt. Ähnliches durften wir im Bundestag bei der Vizepräsidentenwahl auch bereits erleben.

    Hä? Aber so funktioniert doch Teilzeitberechnung nicht. Wie könnte man denn sonst z. B. in pflegerischen Tätigkeiten Schicht arbeiten? Da sind die Zeiten auch immer unterschiedlich.

    Auch Schichtarbeiter in Teilzeit können eine solche Verteilung der Arbeitszeit verlangen, dass sie nur noch einer bestimmten Schicht zugeordnet werden können. (vgl. LAG Köln, Az. 7 Sa 766/12).

    Gerade in Schule sehe ich wirklich keine Notwendigkeit, warum Besprechungen und Konferenzen quer über die Wochentage verteilt liegen müssten. Das gilt insbesondere bei kurzfristiger Terminierung, die dann de facto wirklich zu einer zu hohen "Bereitschaftszeit" (die gleichwohl eher keine ist) führen würde. Das Problem lässt sich einfach mit einem festen Besprechungstag lösen, der von allen Lehrkräften freizuhalten ist und an dem verlässlich diese ganzen Veranstaltungen liegen.

    Wir arbeiten effektiv mit kollegialen Absprachen, telefonieren auch manchmal miteinander und können alle anderen Dinge sehr gut per Mail klären.

    Das sind bereits "Dienstbesprechungen", zumindest wenn das mit mehreren Personen im Team erfolgt. Mir scheint, dass das Problem dann eher in der adäquaten Vorbereitung und disziplinierten Durchführung von einigen DBs in größerer Runde liegt. Daran lässt sich miteinander arbeiten.

    Meine Befürchtung ist jetzt allerdings, dass mein Schulleiter durch diese Aktion wütend wird und mir ein sehr schlechtes Gutachten geben würde (Leider ist er sehr subjektiv nicht professionell) Stimmt es, dass man mindestens ein 4-Punkte-Gutachten benötigt, um eine A-14-Stelle zu erlangen?

    Du musst dich halt mit deiner Bewerbung gegen andere Mitbewerber durchsetzen. Dafür ist eine sehr gute Beurteilung hilfreicher als eine ausreichende Beurteilung.

    Darüber hinaus frage ich mich: Könnte ich bei einer sehr schlechten Beurteilung meinen Beamtenstatus verlieren? (ähnlich wie bei einer Revision für die Verbeamtung auf Lebenszeit, wo man für "nicht geeignet" erklärt werden kann).

    Nein, keine Sorge. Dafür muss sehr viel mehr passieren als eine nicht optimale Beurteilung zu erhalten.

    Leider sind die Dienstbesprechungen wie die meisten Konferenzen einfach nur überflüssig, auch wenn diese von oben vorgeschrieben sind.

    Mir fällt es schwer, mir ein schulisches System vorzustellen, in dem keinerlei Absprachen unter Beschäftigten außerhalb des formalen Rahmens von Konferenzen notwendig wären.

    Habe so oft über diese Showveranstaltungen geflucht, die eher zur Selbstbeweihräucherung dienen und wo immer dieselben Labertaschen sich selbst gerne reden hören.

    Dienstbesprechungen in Fachgruppen, Jahrgangsteams u.ä. sind bei uns alles andere als Showveranstaltungen, sondern wichtige Gelegenheiten zum gemeinsamen Austausch und zur Vorbereitung zielführender Weiterarbeit.

    Ehrlich gesagt, habe ich in über 2 Jahrzehnten nicht eine wirklich sinnvolle Konferenz erlebt.

    Dein eigenes Empfinden kann ich natürlich nicht wegdiskutieren. Ob das den objektiven Tatsachen entspricht, halte ich für fraglich.

    Wird gerne behauptet, Belege habe ich noch keine gesehen.

    Es gibt dazu vereinzelte Untersuchungen, die mir leider nicht im Volltext vorliegen (z.B. https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/inde…014/docId/33022). Auch wenn das möglicherweise deiner hier immer wieder stark vorgetragenen generellen Contra-Haltung gegen Klassenfahrten widerspricht, darf den vielen Lehrkräften, die hier im Forum durchaus auch positiv von solchen Fahrten und deren Wirkung auf ihre Klassen anekdotisch berichten, durchaus auch mal Glauben geschenkt werden. Das hängt im Übrigen auch von der konkreten Ausgestaltung der Fahrt und den damit verbundenen Lernzielen ab.

    Trotzdem kann nicht mehr gefahren werden, als politisch vorgesehen ist. Der Landtag beschließt den Haushalt und gibt damit die Richtlinien vor, was Bildung einschließlich leuchtender Kinderaugen kosten darf. Da können wir anderer Ansicht sein, das ändert aber die Realität nicht.

    Damit hast du natürlich völlig Recht.

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