Wir haben auch im Rechtssystem ganz klar rassistische und diskriminierende Dinge stehen. Allerdings richten diese sich gegen den "alten weißen Mann" und werden deswegen nicht angeprangert.
Beispiele:
- Warum muß per Gesetz die Gleichstellungsbeauftragte immer weiblich sein, auch wenn der Frauenanteil bei Grundschul- und Kita-Beschäftigten über 90% liegt?
- Warum gilt der §183 StGB nur für Männer, nicht aber für Frauen?
- Warum wurden Doppelstaatsbürger nicht zum Wehrdienst eingezogen, "Bio-Deutsche" konnten sich der Wehrpflicht (bzw. dem Ersatzdienst) nicht entziehen. Ist die Begründung der späteren Schwangerschaft hinreichend, um von der Wehrpflicht für Frauen abzusehen?
- Warum wurde das Kruzifix in Schulen verboten, das weithin sichtbare Kopftuch der Lehrerin jedoch nicht?
Diese Beispiele haben weder etwas mit Rassismus noch mit rechtswidriger Diskriminierung zu tun.
1) Wenn dich die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wirklich interessiert, empfehle ich die Lektüre eines Urteils des Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2017 (Az. LVerfG 7/16). Das LVerfG hat sich mit der Fragestellung auseinandergesetzt, ob durch die Nichtzulassung von Männern eine unzulässige Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts vorliege und dies begründet verneint.
2) Weil nur Männer eine per definitionem exhibitionistische Handlung im engeren Sinne überhaupt begehen können. Frauen werden für ähnliche Handlungen nach §183a StGB bestraft. Der mögliche Strafrahmen ist im Übrigen der gleiche. Auch hier hat sich bereits ein Verfassungsgericht (in diesem Fall sogar das BVerfG) mit der Rechtmäßigkeit dieser Regelung beschäftigt und die entsprechende Verfassungsbeschwerde begründet abgewiesen (Az. 2 BvR 398/99).
3) Weil sich Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft nach einer Konvention des Europarats grundsätzlich aussuchen können, in welchem der beiden Länder sie ihren Wehrdienst ableisten. Sollte eines der Länder (so wie Deutschland aktuell) die Wehrpflicht ausgesetzt haben, so ist diese i.d.R. im anderen Land abzuleisten.
Ja, eine von mehreren Begründungen dafür, Frauen nicht in eine Wehrpflicht einzubeziehen, war früher einmal der erhebliche Beitrag von Ihnen für die Gesellschaft durch Gebähren und Aufziehen von Kindern, welcher bei Männern weitgehend entfiele. Durch die inzwischen andere Verteilung von Care-Arbeit in Familien ist dieses Argument nicht mehr ganz so im Vordergrund, aber auch nicht vom Tisch. Im Übrigen gilt aktuell in Deutschland für keines von beiden Geschlechtern eine Wehrpflicht, für beide Geschlechter aber gleicher Zugang zum Dienst.
4) Dazu gibt es hier schon einige sehr fundierte Beiträge.