Beiträge von Seph

    Es ist ein — gut gepflegtes — Märchen, dass Radwege der Sicherheit dienten. Das Gegenteil ist der Fall. Die gefürchteten und häufig tödlichen Rechtsabbiegeunfälle werden von unsinnigen Verkehrsführungen verursacht. Also zum Beispiel durch Rechtsabbiegespuren, die man links von Geradeausspuren (Radwege oder -streifen) anordnet.

    Und dann liegt das Problem bei den Radwegen? Meines Erachtens doch eher an den Autofahrern, die den Schulterblick vergessen....

    ich bin durchaus in der Lage auf „anwesende aufzupassen“ und gleichzeitig auf dem „Smartphone zu wischen“

    Das kann man sich einreden, aber die Anforderungen an eine Aufsichtsführung gehen doch etwas über die reine körperliche Anwesenheit hinaus. Aber wie immer gibt es hier keine scharfe Trenngrenze. Es wird wohl kaum was auszusetzen sein, wenn eine Aufsichtsperson einen kurzen Blick auf ihr Handy wirft, gleichwohl, wenn diese die gesamte Aufsichtszeit sich lediglich darauf konzentriert.

    Da bin ich mir inzwischen gar nicht mal mehr so sicher. Ich habe interessehalber mal den aktuellen Einstellungserlass für NDS herausgesucht und auch dort findet sich folgender Passus:


    Zitat

    Das Land Niedersachsen stellt aus Gründen der Sicherung der Unterrichtsqualität im Rahmen des Einstellungsverfahrens an allgemein bildenden Schulen keine Lehrkräfte ein, deren dauerhafte Nichteignung für eine Tätigkeit im Schuldienst bereits festgestellt wurde. Dies sind insbesondere Bewerberinnen und Bewerber,

    • die die Staatsprüfung bzw. die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter endgültig nicht bestanden haben,
    • die bereits einmal aus dem Schuldienst nach Feststellung der Nichtbewährung in der Probezeit entlassen wurden,
    • die vor Ende der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte ohne eine Lehramtsausbildung oder einer entsprechenden Maßnahme im Schuldienst anderer Länder wegen Nichteignung entlassen wurden oder
    • deren befristeter Vertrag nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme wegen Nichteignung nicht entfristet wurde.
    • Ebenfalls wird nicht eingestellt, wer den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt nach § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVOLehr) vom 13.7.2010 (Nds. GVBl. S. 288; SVBl. S. 325), zuletzt geändert durch VO vom 25.3.2021 (Nds. GVBl. S. 164; SVBl. S. 239) – VORIS 20411 – nicht mehr mit einer Staatsprüfung erfolgreich abschließen kann.

    Auch hier findet sich keine Einschränkung auf ein endgültiges Nichtbestehen nur des entsprechenden Lehramtes und in der Einleitung ist gar die Zielstellung dieser Maßnahme konkretisiert.

    Ähm, der zitierte Passus bezieht sich allein auf Smartwatches und nicht auf Handys! Bezüglich Handys besteht zwar auch kein generelles Verbot (des Mitführens) von Handys, gleichwohl dürfen Schulen deren Nutzung sowohl räumlich als auch zeitlich einschränken. Daraus kann sich z.B. das von Humblebee erwähnte Ausweisen von Handyzonen in bestimmten Pausen ergeben.

    Ich denke derweil für die Sommermonate über ein Elektromotorrad nach. :gruebel:


    --> https://www.zeromotorcycles.com/de-de/model/zero-sr

    Mit dem Gedanken habe ich offen gestanden auch schon gespielt, war aber mangels Motorradführerschein eher bei den Rollern bis 45km/h. Da fehlen mir aber bisher jegliche Erfahrungen. Für deine Distanz kommt ein solcher Roller aber wohl auch nicht in Frage und die Rahmendaten des verlinkten Elektromotorrads sehen ja ganz vielversprechend aus.


    Hold my beer ;)

    Du läufst außer Konkurrenz, wenn ich mir u.a deine Urlaubsplanungen der letzten Jahre in Erinnerung rufe :victory:

    Die Gefahr der Falscheintragungen ist m.E. gar nicht so groß, da die Falscheintragung keine direkten Konsequenzen erzeugt. Sie löst z.B. keinen automatischen Anspruch an Ausgleich von Mehrarbeit aus, da diese gar nicht angeordnet war.

    Ja, NDS gehört dazu chilipaprika . Genauer gesagt, werden die freien Ausbildungsplätze nach Quoten vergeben:


    1. Schritt: Reservierung von 20% der Stellen für Fächer des dringenden Bedarfs


    2. Schritt: 55% nach bisher erbrachten Leistungen für das angestrebte Ausbildungsziel (Reihung nach Noten des Master of Education bzw. 1. STEX)


    3. Schritt: 35% nach Wartezeit


    4. Schritt: 10% für Härtefälle


    5. Schritt: Vergabe der Ausbildungsplätze; erst für Fächer des dringenden Bedarfs, danach alle anderen

    Man muss sich klar machen, dass vor allem diejenigen sich über ihr Seminar äußern und nach außen wahrnehmbar sind, die mit etwas unzufrieden waren. Nicht immer steckt da genügend Selbstreflexion dahinter, um zu erkennen, dass es eben doch nicht an den bösen Fachleitern mit sadistischer Ader lag, sondern andere Dinge im Referendariat nicht so optimal liefen.


    Und selbst wenn man selbst mit einem konkreten Fachseminarleiter nicht so gut klar kam, sagt das noch lange nichts über das Seminar und dessen Umgang mit Anwärtern im Allgemeinen aus...schon gar nicht 20 Jahre später.

    Der SL sollte aber schon wissen, ob die ausgefallene LK auf einer A12 oder A13 Stelle sitzt🤷

    Das hat doch erst einmal herzlich wenig mit der Einstufung einer Vertretungslehrkraft zu tun, oder? Mir ist jedenfalls kein Automatismus bekannt, dass eine langzeiterkrankte A13-Lehrkraft nur durch eine E13-Vertretungskraft vertreten werden darf. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren

    Die Erfassung der eigenen Arbeitszeit kann auch eine Ermunterung dafür sein, bewusster zwischen Arbeitszeit und Freizeit zu trennen. Gerade diese fehlende Trennung wird doch nicht selten - zurecht - als Belastungsfaktor unserer Arbeit gesehen. Zum Glück kann man das eben selbst steuern.

    Das Problem ist doch vielmehr die demographische Verschiebung, da absehbar gerade nicht mehr drei Beitragszahler pro Rentner zur Verfügung stehen werden. Dass das Verhältnis 3:1 auch aufgrund nicht durchgängiger Erwerbsbiographien u.ä. nicht ganz bei den idealen 3:1 liegt, ist bereits im Verhältnis von Rentenversicherungsbeitrag von 18,6% zum Rentenniveau von ca. 45% eingepreist.

    Was bei mir noch erschwerend hinzukommt: Sie haben die alten Bahntrassen abgebaut, um daraus Fahrradschnellwege zu machen. Die Eisenbahn verschafft ja kaum Steigungen, daher die Idee mit den Fahrradwegen. Jetzt sag den Aktivisten mal, daß man die Fahrradwege wieder einstampfen muß, um Gleise zu verlegen.

    Und inwiefern hindert dich der Fahrradschnellweg dann am Fahrradfahren?

    Ich würde Artikel 20 Absatz 4 genau andersrum sehen. Die Klimakleber wollen die Ordnung der Bundesrepublik beseitigen, indem sie ihre illegalen Aktionen starten, und die PKW-Fahrer leisten den im Grundgesetz gerechtfertigten Widerstand, indem sie die Kleber von der Straße reißen und wegzerren.

    Die Argumentationslinie ist mir zwar auch zu weit hergeholt, als das ich sie nutzen würde, aber wenn sich die Aktivisten darauf berufen, sollen sie auch mal die Gegenrede hören.

    Das ist sehr weit hergeholt - aus beiden Richtungen. Weder die Proteste noch die Pkw-Fahrer haben etwas mit der Beseitigung oder dem Schutz der Ordnung der Bundesrepublik zu tun. Maßgeblich ist hier vielmehr Artikel 8 GG, auf welchen das BVerfG explizit abgestellt hat bei der Prüfung der Verwerflichkeit und damit verbunden der Prüfung der Rechtswidrigkeit der vorgeworfenen Nötigung. Im Ergebnis wurde diese bislang verneint, da die Handlung in Bezug auf ihre Ziele unter Bezug auf Artikel 8 GG gerade nicht als verwerflich anzusehen ist.

    Aus dem Brutto und der dann bestehende Anspruch wird - nach Abzug der entsprechenden Freibeträge und absetzbaren Kosten - selbstverständlich voll versteuert.

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