So ist es in NDS auch, außer du kriegst die höchste Bewertung, dann ist eine Sprungbeförderung oder auch Probezeit Beförderung möglich…
Sprungbeförderungen sind in NDS explizit verboten, es sei denn, das das derzeitige Amt nicht durchlaufen zu werden braucht. Das ist bei Lehrkräften aber regelmäßig der Fall. Durchaus möglich ist in NDS anders als in einigen anderen Bundesländern die erfolgreiche Bewerbung auf ein um 2-3 Stufen höheres Amt. Im Falle der Auswahl müssen anschließend dennoch die zwischenliegenden Ämter regulär durchlaufen werden.
geht auf ein Urteil des BvG zurück, gilt eig bundesweit…dementsprechend seltenst wird diese Bewertung vergeben …
Kannst du das bitte mal verlinken? Ich finde weder beim BVerfG noch beim BVerwG auf die Schnelle ein entsprechendes Urteil.
Es gibt auch andere reale Beispiele, bspw. an IGS im Entstehen oft anzutreffen …
Auch bei diesen durchläuft das Personal ganz regulär die Ämter. Da Schulen im Aufbau ohnehin aufgrund der noch wenigen Jahrgangsstufen und Schülerzahlen noch nicht die "volle Ämterpalette" bis A16 haben, ist das aber auch nicht schlimm. Mit zunehmendem Aufbau der Stufe und Erweiterung der Ämter haben die entsprechenden Personen auch die nötigen Laufzeiten erreicht.