Beiträge von Seph

    So ist es in NDS auch, außer du kriegst die höchste Bewertung, dann ist eine Sprungbeförderung oder auch Probezeit Beförderung möglich…

    Sprungbeförderungen sind in NDS explizit verboten, es sei denn, das das derzeitige Amt nicht durchlaufen zu werden braucht. Das ist bei Lehrkräften aber regelmäßig der Fall. Durchaus möglich ist in NDS anders als in einigen anderen Bundesländern die erfolgreiche Bewerbung auf ein um 2-3 Stufen höheres Amt. Im Falle der Auswahl müssen anschließend dennoch die zwischenliegenden Ämter regulär durchlaufen werden.

    geht auf ein Urteil des BvG zurück, gilt eig bundesweit…dementsprechend seltenst wird diese Bewertung vergeben …

    Kannst du das bitte mal verlinken? Ich finde weder beim BVerfG noch beim BVerwG auf die Schnelle ein entsprechendes Urteil.

    Es gibt auch andere reale Beispiele, bspw. an IGS im Entstehen oft anzutreffen …

    Auch bei diesen durchläuft das Personal ganz regulär die Ämter. Da Schulen im Aufbau ohnehin aufgrund der noch wenigen Jahrgangsstufen und Schülerzahlen noch nicht die "volle Ämterpalette" bis A16 haben, ist das aber auch nicht schlimm. Mit zunehmendem Aufbau der Stufe und Erweiterung der Ämter haben die entsprechenden Personen auch die nötigen Laufzeiten erreicht.

    Die AfD ist demokratischer als die Forenleitung dieses Forums, die AfD möchte mir nämlich nicht das Wort entziehen....

    Nein, dir sicher nicht. Dafür allen anderen, die sich kritisch mit ihren Positionen auseinandersetzen. Das macht nicht einmal halt vor der verfassungsseitig garantierten Pressefreiheit, wie wir jüngst erst in Thüringen erleben durften.

    .... und mich sperren weil ich unsinnige Sprachregeln nicht befolge.

    Die Gründe für deine Sperrung haben dir die Mods vermutlich knapp mitgeteilt, es lag dabei sicher nicht nur an einer "unsinnigen Sprachregel".

    Mir ist irgendwie noch nicht klar, wo du eingeschränkt wirst. Bis auf das Abzeichen, das du im Unterricht anstreben sollst, gibt es doch nichts Verbindliches oder existieren für alle Entscheidungen einklagbare Vorschriften?

    Beschlüsse der Fachkonferenz sind i.d.R. auch verbindlich für alle Kolleginnen und Kollegen, sofern sie nicht rechtswidrig sind. Ein Verstoß dagegen kann eine Dienstpflichtverletzung darstellen. Eine zu starke Einschränkung des TE durch die genannten Vorgaben vermag ich aber auch nicht zu erkennen.

    Aber halt nicht zu einer Gefängnisstrafe wie du in Beitrag 11 schreibst. "Nur" eine Geldstrafe für eine Wiederholungstäterin fühlt sich als sehr wenig an.

    Ich habe nirgendwo von einer Gefängnisstrafe geschrieben, sondern von einer Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Lies insofern gerne meinen Beitrag #11 noch einmal genauer. Dass es hier "nur" eine Geldstrafe anstatt einer Freiheitsstrafe gab, lag sicher an einer wohlüberlegten Abwägung bezüglich der Schwere der Schuld. Es gibt durchaus noch einen qualitativen Unterschied zwischen grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln. Ich finde es durchaus bemerkenswert, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kam und begrüße diesen Umstand.

    Danke für deine Antwort. D.h. ich kriege keine extra Vergütung dafür ? Das finde ich seltsam. Ich arbeite mich doch da auch ein und muss mir vieles aneignen.

    Genau dafür gibt es als Vergütung die 3 Entlastungsstunden. Diese entsprechen einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 5 Zeitstunden. Es ist unwahrscheinlich, dass du mehr als diese 5 Zeitstunden pro Woche mit der Moderatorentätigkeit zu tun haben würdest.

    Die Vorbestrafung wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Daher ist man hier auch zu einer Strafzumessung gelangt, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnte.

    Naja, also in Pädagogik (mein zweites Fach) wechsel ich nicht in der Doppelstunde mit dem Thema Freud zu Montessori in der Einzelstunde. Ein inhaltlicher roter Faden macht lernpsycholigisch schon Sinn bzw. mein Fachleiter in Sport hätte mir diese Unterrichtsreihe mit zwei Bewegungsfeldern gleichtzeitig zerrissen.

    Ich finde das tatsächlich nicht so ungewöhnlich, gerade in Sport verschiedene Bewegungsfelder parallel zu unterrichten.

    Und wenn die Didaktik sich mit der Frage "Wann, Was, Wie, Wozu gemacht wird?" beschäftigt, dann kann man mir schlecht vorschreiben zwei Sportarten parallel zu unterrichten bzw. dann hätte ich mir die Didaktikmodule im Studium auch sparen können.

    Ich bin da kein Experte, kann mir aber schwer vorstellen, dass es in der Didaktik von Sport explizite Hinweise/Verbote oder auch nur Untersuchungen dazu gibt, dass die parallele Beschäftigung mit mehr als einer Sportart kontraproduktiv sei. Selbst als Trainer einer Mannschaftssportart greifen wir regelmäßig auf ganz andere Bewegungsfelder zurück, um bestimmte Kompetenzen weiter zu schulen.

    Wenn ich 28 Schüler zum 100m-Sprint antreten lasse und dann die Zeiten habe, weiß ich nicht, was die Schüler*innen dann gelernt haben sollen. Da kann ich meine Oma zum Zeitennehmen hinstellen.

    Das mag plakativ so sein. Dennoch ist Sprinten als klassische Disziplin der Leichathletik Bestandteil des Sportunterrichts in so manchem Jahrgang und es ist naheliegend, hier auch entsprechende Leistungen zu erheben und zu würdigen. Du weißt sicher genauso gut, dass man die Schüler natürlich nicht "aus der Kalten heraus" mal eben sprinten lässt und dabei gleich die Leistungsbewertung durchführt, ohne das adäquat im Unterricht vorzubereiten.

    Im Prinzip spricht nichts gegen eine bewertbare Leistung, nur hat Sport laut RLP nicht immer was mit quantifizierbarer Leistung zu tun, sondern muss Sport mehrperspektivisch unterrichtet werden (Was hat der Sprint z.B. mit Gesundheit oder Wagnis und Verantwortung zu tun)?

    Genau, was spricht dagegen, genau das gleichzeitig mit einzubauen? Dann nämlich sind wir genau bei der Wahrnehmung der pädagogischen Verantwortung im Rahmen der Festlegungen und Vorgaben der Fachschaft.

    Tools wie Excel stellen Balkendiagramme nicht „aus Versehen“ mit fehlerhaften Balkenlängen dar. Hier wurden auch nicht richtige Werte versehentlich mit falschen Beschriftungen versehen. Die Säulen entsprechen schlicht nicht den Werten.


    Ein solches Ergebnis erzielt man nicht aus Inkompetenz, sondern mit Absicht.

    Nein, wenn man so etwas mit Absicht manipulieren möchte, dann manipuliert man eher die schwerer prüfbaren Zahlen im Hintergrund und nicht die offensichtlich fehlerhafte Darstellung dieser in einer Grafik. Wenn man sich die Höhen mal anschaut, steckt da vermutlich schlicht ein Tippfehler ("10 statt 17") bei der Eingabe der Höhen dahinter. Dass das megapeinlich ist und so nicht ohne Gegencheck in die Veröffentlichung gehört, ist vollkommen klar.

    PS: Der Vorwurf, der öffentlich-rechtliche Rundfunk (aka "die bösen Staatsmedien") habe hier bewusst getäuscht, bricht sofort in sich zusammen, wenn man sich klar macht, dass die Grafik selbst nicht von ARD stammt, sondern direkt von Infratest dimap, einem privaten Unternehmen mit Schwerpunkt auf Trend- und Wahlforschung. Die Grafik wurde auch dort natürlich umgehend überarbeitet.

    Das wird zu keiner Verurteilung führen.

    Ist es doch bereits, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

    PS: Sorry: du meinst vermutlich im Zusammenhang mit der geforderten, aber kaum nachzuweisenden, Verschärfung von Tom123 . Das schätze ich genau wie du ein.

    Um das mal durchzugehen:

    so muss ich z.B. parallel Gymnastik/Tanz (Einzelstunde) und Basketball (Doppelstunde) unterrichten

    Die Festlegung einer bestimmten Unterrichtsthematik scheint mir sachgerecht zu sein.

    ich muss eine Unterrichtsreihe exakt von Kalenderwoche zu KW durchführen (Orientierung an Schüler: Fehlanzeige)

    Auch die verbindliche Verteilung von Rahmenthemen/Unterrichtsreihen über das Schuljahr ist i.d.R. sachgerecht zur Sicherstellung der Umsetzung curricularer Vorgaben. Dass es dabei allerdings auch mal durch Faktoren wie Krankheit u.ä. zu leichten (!) Verschiebungen kommen kann, muss berücksichtigt werden.

    ich muss in Leichathletik in 7 Einzelstunden (!) erst alle Disziplinen für das Sportabzeichen abarbeiten (die Schule bekommt für Sportabzeichen Geld. Orientierung an Kompetenzen: Fehlanzeige)

    Das kann durchaus eine sinnvolle Festlegung der Fachschaft sein. Dass bei der Abnahme der klassischen LA-Disziplinen keine Kompetenzorientierung erfolge, halte ich für ein Gerücht.

    alles wird quantifizierbar bewertet, der Unterricht orientiert sich nur an Leistung (Mehrperspektivität: Fehlanzeige)

    Dass Leistung im Unterricht auch nachvollziehbar bewertet werden soll, ist nachvollziehbar. Ob das wirklich "alles" im Sinne jeder sportlichen Handlung umfassen muss und soll ist fraglich.

    Zunächst: über welches Bundesland sprechen wir? Unabhängig davon, bezieht sich "didaktische Freiheit" nicht darauf, Unterrichtsinhalte beliebig auszuwählen, sondern lediglich auf die dafür gewählte Zugänge und genauen Stundenverläufe.

    Ich vermute aber eher, dass es dir um "pädagogische Freiheit" geht, die es in den meisten Bundesländern schlicht nicht gibt. Passender ist der Begriff "pädagogische Verantwortung", die letztlich immer wieder einen Rückgriff auf die rahmenden schulrechtlichen Regelungen nimmt. Dazu können durchaus auch (dann für alle verbindlichen!) Absprachen und Festlegungen innerhalb einer Fachschaft gehören.

    Bei Ausflügen lassen wir bei Bahnanreise die Veranstaltung immer am Ort beginnen. Dann kann jeder zusteigen wann/wo/wie es am besten passt.

    Das mag in der Sek II nicht das Problem sein, bei jüngeren Kindern würde ich ein großes Fragezeichen daran machen, ob sich die Schule mit so einem Move aus der Verantwortung für die An- und Abreise zu einer schulischen Pflichtveranstaltung ziehen kann.

    Du musst nicht unschuldig tun und von Verschwörung schwurbeln. Natürlich wird das Recht zu Ungunsten des politischen Gegners ausgelegt. Lächerlich ist es vielmehr, so zu tun, als gebe es keine Verbindung zwischen Partei im Parlament und Partei im Gericht.

    Mal abgesehen davon, dass ich die Begrifflichkeit "politischer Gegner" schon für deutlich problematisch halte, dürfte es wenig verwundern, dass sich Richter an einem Verfassungsgericht nicht gerade als größte Fans von Aussagen und Handlungen einer im Kern verfassungsfeindlichen Partei zeigen. Dafür muss man nicht erst das Konstrukt der Parteizugehörigkeit heranziehen.

    Und dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof hier eine Klarstellung zu Landesverfassungsrecht vorgenommen hat, war zwingend geboten. Dass das nicht im Sinne der AfD ausfiel, lag weniger an der Parteizugehörigkeit der Richter, sondern schlicht daran, dass seitens der AfD versucht wurde, die parlamentarischen Rechte der Landtagsabgeordneten rechtswidrig deutlich einzuschränken.

    ja, dann fahren weniger mit. Ich war schon mit drei Klassen und vier Lehrkräften weg, das ging, weil die Klassen maximal 19 Kinder hatten. Oder auf Ausflüge geht man mit zwei Klassen zu dritt. Bei den Kleinen kommt ja oft auch noch ein Erzieher mit.

    Für Schulfahrten ohne Übernachtung mag das gehen, bei Fahrten mit Übernachtung ist von einer so geringen Personaldecke dringend abzuraten. Anders lässt sich ein vernünftiges Schichtsystem zur Einhaltung der Arbeitszeiten überhaupt nicht umsetzen.

    Damit gibts du zwar den konkreten Verlauf der Sitzung treffend wieder, das Problem wurde aber maßgeblich durch die unterschiedlichen Lesarten der bisherigen Geschäftsordnung des Landtages verursacht. Nur deswegen wurde überhaupt ein entsprechender Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung nötig, den der Alterspräsident wiederum verhindern wollte....ein ziemlich unwürdiges Schauspiel, wie du zurecht festgestellt hast.

Werbung