Beiträge von Seph

    Wer stellt denn fest, ob es eine persönliche Kränkung ist? Das Deutsche Amt für die Festlegung über die Rechtmäßigkeit und Objektivität von als persönlich empfundener Kränkung? Völlig lächerlich, was du hier schreibst.

    Die Kirsche ist das ,,klingt ungewöhnlich''. Erst mal die Erfahrung skeptisch betrachten, die der vermeintliche Querulant da von sich gibt, im Zweifel halt fürs System, läuft schon alles richtig.

    Niemand hat hier den TE als Querulanten bezeichnet oder einen solchen Ansatz überhaupt in den Raum gestellt....das kam von dir und ich verbitte mir solche Unterstellungen. Der allgemeine Hinweis darauf, dass Situationen im Referendariat aus individueller Sicht anders erlebt werden können als sie sich mit etwas emotionalem Abstand wirklich darstellen, ist sachlich vollkommen richtig und alles andere als lächerlich.


    Genauso den Tatsachen entsprechend ist die Feststellung, dass das Übertragen von vielen Extraaufgaben auf Lehramtsanwärter sicher nicht der Regelfall ist. Seltsam, dass du in deiner Zitierung meiner Aussage den entscheidenden Teil der offenen Nachfrage nach Art dieser Aufgaben weggelassen hast. So kann man Aussagen natürlich (bewusst??) verfälschen.

    Ja, das steht und fällt damit, ob man als Schule überhaupt Stellenzuweisungen erhält. Falls doch, haben wir in den letzten Jahren gut zu uns passende Lehramtsanwärter tatsächlich "übernommen" und sind da auch durchaus kreativ gewesen, um entsprechende Stellen erhalten zu können. Bei anderen wiederum war klar, dass wir ihnen kein Einstellungsangebot unterbreiten möchten.

    vielleicht schreiben wir aneinander vorbei: es ist bei uns total üblich, bei SuS, die selektiv (auch entschuldigt) fehlen, bei Wiedererscheinen in der Schule zu überprüfen, ob sie die Unterrichtsinhalte - wie es ihre Pflicht ist - nachgeholt haben. das Nachholen muss ja zu Hause stattfinden, wenn sie nicht in die Schule kommen. ab 25% verpasster Stunden sind wir sogar rechtlich zur Feststellungsprüfung verpflichtet. Was macht Ihr denn, wenn jemand viel fehlt? Die Stunden einfach ignorieren?

    Davon kann man sich natürlich im Gespräch überzeugen. Schülern, die entschuldigt (und damit vermutlich krankheitsbedingt) gefehlt haben, häusliche Ersatzaufgaben zu geben und diese dann auch direkt zu bewerten, geht jedenfalls völlig an der Sache vorbei...und ist unter Umständen auch schlicht rechtswidrig. Man muss nun wirklich nicht so tun, als sei der Verzicht auf eine direkte Prüfung gleichzeitig eine Vernachlässigung der Sorgfalt durch die Lehrkräfte bei der Sicherstellung eines entsprechenden Standes aller Schüler bei den Unterrichtsinhalten, nur um ein deutlich grenzwertiges Vorgehen zu rechtfertigen.

    Der OB von Schwäbisch Gmünd Richard Arnold (CDU) fordert, dass sich Schüler an der Reinigung der Klassenzimmer und der Schule beteiligen sollen. Dadurch sollen die Kommunen finanziell entlastet werden.Er hofft für seinen Etat auf Einsparungen zwischen 200.000 - 250.000 €.

    Weil die Schüler dabei beaufsichtigt werden müssen, entfällt dann entweder Unterricht - oder KuK leisten diese Aufsicht im Rahmen ihrer "Aufsichtspflicht".
    Wie läuft das bei euch?

    Das kann man eigentlich ziemlich schnell abbügeln: Aufgaben des Schulträgers kann ebenjener nicht auf Landesbedienstete übertragen. Punkt.

    ich find die Lösung mit der Leistungsüberprüfung super. so kriegt man die 6 doch ganz gut gerechtfertigt ganz ohne sich auf kräftezehrende Kleinkriege wegen fadenscheiniger Entschuldigungen einzulassen. verpasster Unterricht ist nachzuholen, hat die Schülerin nicht gemacht. fertig.

    Das ist keine Lösung, sondern ein Hilfskonstrukt, welches auf äußerst wackligen Füßen steht. Inwiefern überhaupt Ersatzleistungen in dieser Form zulässig sind und ob häuslich anzufertigende Arbeiten überhaupt bewertet werden dürfen, wäre mit Angabe des Bundeslandes erst einmal zu prüfen. Für NDS würde ich das verneinen. Aber das ist hier müßig, denn die Fehlzeiten sind regulär entschuldigt.

    Wenn Stunden unentschuldigt, sind diese mit 6 zu bewerten. Wenn Threadersteller eine Ersatzleistung / Feststellungsprüfung ansetzt und diese entsprechend ausfällt, lässt sich natürlich eine 6 rechtfertigen.

    Nein, das scheitert regelmäßig bereits daran, dass es schlicht unmöglich ist, für jeden Schüler eine Leistung für eine Einzelstunde festzustellen. Dann darf auch nicht einfach selektiv bei fehlenden Schülern so verfahren werden. Bei angesetzten und angekündigten Leistungsüberprüfungen sieht das anders aus, ein unentschuldigtes Fehlen kann dabei wirklich zur "ungenügenden" Leistung führen. Im beschriebenen Fall sind die Stunden aber gar nicht erst unentschuldigt, sondern von den Eltern sehr wohl entschuldigt. Und eine Lehrkraft kann auch nicht einfach eine Attestpflicht verhängen, wie hier schon mehrfach dargelegt wurde.

    Schwierig wird es allerdings, wenn die Schulleitung nicht hinter dir steht. Das kommt leider immer wieder vor und ich würde dann lieber nicht fahren, als das Risiko einzugehen, dass auf der Fahrt was passiert.

    Das sehe ich auch so. Und das kann man einer halbwegs klar denkenden Schulleitung auch vorab verdeutlichen. Die Schulleitung möchte ich sehen, die auf diesen (notfalls schriftlichen) Hinweis hin, man können für einen ständig regelbrüchigen Schüler auf Fahrt nicht hinreichend sicherstellen, dass sich ausgerechnet in einem solchen Setting an die notwendigen Regeln gehalten wird, dennoch eine solche Fahrt und die Mitfahrt der beteiligten Lehrkräfte anordnet....und dafür ggf. selbst die Verantwortung übernimmt.

    PS: Die verlinkten Durchführungshinweise zu Schülerfahrten regeln darüber hinaus (!) die Möglichkeit des Ausschlusses von Schülern an der weiteren Teilnahme der Fahrt während der laufenden Fahrt auch ohne durchzuführende Konferenz.


    Das schließt aber natürlich nicht die Möglichkeit zum vorherigen Ausschluss durch Ordnungsmaßnahme aus. Das kann man sich bereits in der Normenhierarchie daran klar machen, dass Durchführungshinweise nicht die Regelungen eines Gesetzes außer Kraft setzen können, sondern diese lediglich ergänzen können.

    Mein Schulleiter sagt, es sei vorab nicht möglich. Man müsse erst darauf warten, dass etwas auf der Abschlussfahrt passiert, um diese Schüler:innen heimzuschicken/abholen zu lassen. (Sieht https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576/true)

    Das ist - mit Verlaub - natürlich Quatsch. Auch in Bayern ist als Ordnungsmaßnahme der Ausschluss von sonstigen Schulveranstaltungen bereits vorab möglich (vgl. §86 Abs. 2 Satz 4b BayEUG). Dafür muss auch nicht erst die gesamte Palette rangniedrigerer Ordnungsmaßnahmen durchlaufen werden, wenn die Art und Weise der Verstöße eine "höhere" Maßnahme direkt rechtfertigen. Hier scheint aber ohnehin bereits einiges an Ordnungsmaßnahmen gelaufen zu sein, sodass man da wirklich keine Hemmung haben muss.


    Und nein, einen Schüler, der sich erkennbar nicht an Regeln halten kann, würde ich auch nicht mit auf Fahrt nehmen.

    Und ich habe so einen Fall noch an keiner Schule erlebt, an der ich gearbeitet habe. Da wo kein A14-Inhaber die Aufgabe als Teil einer Stelle hat, wurde immer eine Beauftragung einer Lehrkraft vorgenommen.

    Das scheint mir wenig sinnvoll zu sein. Warum sollte man den Fachkollegen da zentral jemand vorsetzen anstatt diese wählen zu lassen? Ich habe andersherum eine Beauftragung bisher nur genau einmal erlebt. In dem Fall war eine kleine Fachschaft derart zerstritten, dass eine Wahl nicht möglich war und da wirklich jemand eingesetzt werden musste.

    Ich denke der Kommtar von Seph war eher so gemeint "Nur um 33% mehr Speicher? Wenn man sich schon die Mühe macht und den Rechner mit alten Speichern aufrüstet, dann hätte ich gleich verdoppelt oder 16 GB eingebaut, weil es vom Müll jetzt eh nicht mehr kostet, aber dann gleich zukunftsicherer ist und nicht ggf. wieder schnell hart an der Grenze ist."

    Ja, genau so ist es gemeint. Das Upgrade von 6GB auf 8GB ist nur bedingt sinnvoll. Entweder es mussten 2 alte Speicherriegel durch 2 "neue" ersetzt werden, wobei man dann bei nahezu identischen Kosten gleich auf 2 größere gehen kann oder es wurde ein ähnlich alter Riegel ergänzt, der schlimmstenfalls nicht einmal zum Takt der bisherigen passt.

    Vorsitz der Fachkonferenz ist eine der Aufgaben des Fachobmannes oder der Fachfrau. In Niedersachsen werden diese nicht gewählt.

    Auch das stimmt eben nicht so pauschal. Sie werden dann gewählt, wenn nicht bereits der Vorsitz durch Betrauung oder Beauftragung einer Lehrkraft vergeben wurde. An meiner letzten Schule waren nicht einmal die Hälfte der Fachobschaften mit A14-Stellen unterfüttert, sodass der Rest tatsächlich alle 2 Jahre neu gewählt wurde.

    Sowas wie Fachkonferenzvorsitzende? Wobei die ja gewählt werden.

    So verstehe ich das auch. Klar werden die gewählte, deswegen kann eine Beförderungsstelle auch nicht nur daran hängen

    Nein, das ist nicht zwingend so. Insbesondere sieht das NSchG keine Wahl der Vorsitzenden vor. Die Gesamtkonferenz einer Schule kann sich - und damit auch den Fachkonferenzen - eine eigene Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NSchG geben. Ansonsten ist als Orientierungspunkt noch immer der alte Erlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" maßgeblich. Dort heißt es:


    Zitat

    Den Vorsitz der Fachkonferenz führt die Lehrkraft, die als Inhaberin oder Inhaber eines höherwertigen Amtes mit dieser Aufgabe betraut oder von der Schulbehörde damit beauftragt worden ist. Ist keine Lehrkraft betraut oder beauftragt worden, so führt den
    Vorsitz die Lehrkraft, die als Mitglied der Fachkonferenz dazu gewählt worden ist. In diesem Fall gilt die Wahl für zwei Schuljahre; Wiederwahl ist möglich.

    Die Mutter kann in einer solchen, für sie sehr herausfordernden Situation bestimmt kein Protokoll schreiben.

    Das Protokoll muss nicht in der Gesprächssituation entstehen. Ich meine damit eher eine schriftliche Zusammenfassung für sich selbst, die man im Nachgang anfertigt und der Schule noch einmal zuschickt. Das stellt bereits sicher, dass man nicht aneinander vorbeigeredet bzw. Aspekte unterschiedlich interpretiert hat.

    Aber wir möchten gerne im Vorfeld wissen, ob die Schule die Begleitung anderer Personen ablehnen kann.

    Das wurde ja bereits beantwortet. Die Schule ist zur Zusammenarbeit mit Eltern, nicht jedoch mit anderen Personen, die diese mitführen möchten, verpflichtet. Ich persönlich würde als Lehrkraft übrigens auch keine Gespräche in Anwesenheit unbekannter weiterer Personen führen wollen.

    Ich würde das sehr gerne machen, aber ich habe exakt das gleiche Problem: ein besonderes Kind zu Hause, für das ich keine Betreuung bekomme. Dazu käme noch eine Fahrzeit, die nicht mal in die Kindergartenzeit unserer Kleinen passt. Geht leider nicht.

    Es wird sich für die Eltern doch irgendwie eine zweite erwachsene Person zur Begleitung auftreiben lassen. Ansonsten wird das Gespräch eben alleine geführt und ein Gesprächsprotokoll angefertigt, welches man der Schule schriftlich nochmal vorlegt nach dem Motto "Habe ich die Ergebnisse unseres Gespräches so korrekt erfasst?".

    Fachobleute sind in der Regel A14er, sie haben die Aufgabe die Arbeit in ihrem Fach zu organisieren.

    Oft genug nicht einmal das. Wenn man sich die Ausschreibungen von A14 Stellen anschaut, dann gibt es doch einige Schulen, die die Stellen unabhängig von Fachobschaften vergeben. Und das liegt in Anbetracht des schmalen Stellenkegels nicht daran, dass die Fachobleute bereits alle "versorgt" sind. Das ändert aber natürlich nichts an deinen weiteren Ausführungen, sondern macht das nur noch deutlicher, was du zurecht schreibst:

    Sobald eine personalrechtliche Weisung notwendig wäre, ist das Aufgabe der Schulleitung. Die Arbeiten von KuK kriegt der Fachobmann bei uns nur dann in die Hand, wenn Eltern mit Beschwerden darüber bei der Schulleitung stehen, dann lässt sich der Schulleiter idR vom Fachobmann beraten, ob Arbeit und Bewertung für das Fach angemessen sind.

    Humblebee , Moebius oder auch Seph : Ist das die übliche Vorgehensweise in NDS?

    Nein, mit Sicherheit nicht. Das ist einerseits unnötiges Mikromanagement und andererseits schlicht übergriffig. Eine Durchsicht und Stellungnahme - dann aber im Sinne der stützenden Fürsorge für die Kollegen - kann dann sinnvoll sein, wenn es um die Genehmigung einer Arbeit durch den SL bei zuvielen "Unterschreitungen" geht.

    Meine Fachobfrau hat mir untersagt, die Klassenarbeiten an die Schüler:innen zurückzugeben, bevor sie überprüft hat, ob ich alle Korrekturzeichen (es geht um 100 % richtige Anwendung) korrekt verwendet habe. Es handelt sich um den Fremdsprachenunterricht in der Sek. I.

    Meine Frage: Wenn ich ihrer Anweisung nicht nachkomme, den gesamten Klassensatz erneut durchzusehen und ihr vorzulegen, verletze ich damit meine Dienstpflicht?

    Damit überschreitet sie ihre Kompetenzen bei weitem. Die Klassenarbeit braucht nicht erst die Freigabe einer anderen Lehrkraft (übrigens: nicht einmal die des Schulleiters), um von dir korrigiert, bewertet und zurückgegeben zu werden. Ich persönlich würde der Kollegin vermutlich noch sehr deutlich mitteilen, was ich von dieser Idee halte. Ich sehe darin eine Art Machtspiel gegenüber einer "frischen" Lehrkraft, welchem bestimmt entgegengetreten werden sollte.

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