Ich verstehe diesen Punkt nicht. Kannst du ihn mir erklären? Danke.
Er meint, dass das Arbeiten an Rechnern unter der Würde eines A14/A15 Beamten ist. Dafür gibt es niederes Fußvolk.
Ich verstehe diesen Punkt nicht. Kannst du ihn mir erklären? Danke.
Er meint, dass das Arbeiten an Rechnern unter der Würde eines A14/A15 Beamten ist. Dafür gibt es niederes Fußvolk.
Na ja, Niedersachsen hat bekanntermaßen eine sehr extreme Definition davon, was "amtsangemessene" Beschäftigung bei A15 ist - da werden Funktionsträger geradezu verheizt.
In Bayern ist es beinahe andersrum A15 gibt es hier für die Fachbetreuung größerer Fächer (also was in anderen BL der Fachsprecher/Fachobmann ist), für die IT Betreuung, für den Betreuungslehrer, für den Unterstufenbetreuer, für den Mittelstufenbetreuer, für den Oberstufenbetreuer, für den Mitarbeier im Direltorat und für den stv. Schulleiter. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Der Punkt ist, dass diese Posten durchaus zu einer anderen Schwerpunktsetzung der eigenen Arbekt führen können.
Übrigens war oben bei der Frage, ob/warum Lehrkräfte in Beförderungsämtern effizienter arbeiten überhaupt nicht explizit von Faktorisierung die Rede. Quittengelee hat nur - völlig zu recht - in Frage gestellt, a welcher Stelle man denn nun so derartig effizient Zeit einsparen kann, ohne seine Pflichten zu vernachlässigen. Den Aspekt der Faktorisierung hast du dann mit Hinweis auf HH eingebracht.
Ich verstehe diesen Punkt nicht. Kannst du ihn mir erklären? Danke.
Ein rechtliches Grundprinzip im Beamtenrecht ist, dass Beamte ein Anrecht auf eine amtsangemessene Beschäftigung haben, also auf Aufgaben, für die sie sich über ihre Ausbildung oder eine erfolgreiche Bewerbung auf ein höheres Amt qualifiziert haben. Aufgaben aus dem A14 oder A15-Katalog können zwar grundsätzlich auch an A13er übertragen werden, es ist dann aber davon auszugehen, dass dies für diese eine besondere Belastung darstellt, der Rechnung getragen werden muss, etwa durch Entlastungsstunden, während die Leute mit der passenden Besoldungsstufe sie so übernehmen müssen, selbst wenn sie sich ursprünglich mal auf ganz andere Funktionen beworben haben.
Im öffentlichen Dienst gibt es auch Stellen für die praktische Betreuung von IT-Systemen, die dort beschäftigten Personen haben eine Ausbildung in einem technischen Beruf, die Stellen entsprechen dem mittleren Dienst (dürften idR aber nicht verbeamtet sein). Solche Aufgaben auf Beamte auf Laufbahnstufen aus dem gehobenen oder höheren Dienst zu übertragen, wird von Gerichten regelmäßig als nicht amtsangemessen verworfen, selbst wenn der Arbeitsaufwand durch Entlastungsstunden vollständig abgegolten wird.
Gleichzeitig schränkt das Prinzip aber auch die alternative Verwendung von Lehrkräften ein, über die wir hier immer wieder diskutieren. Eine Lehrkraft, die gesundheitliche Probleme hat, die aus spezifischen Problemen des Lehrerberufes resultieren, wird fast immer vorzeitig in den Ruhestand versetzt, nachdem die (anspruchsgemäße) Prüfung auf eine alternative Verwendung gescheitert ist. In Frage kommen dafür eigentlich nur die Schulbehörden, die Posten für Lehrkräfte dort sind in der Regel höhere Ämtern, für die man sich per Bewerbung qualifizieren muss, außerdem arbeiten dort noch ganz normale Bürokräfte. Einen solchen Posten kann eine Lehrkraft aber nicht übernehmen, weil er nicht amtsangemessen ist.
Er meint, dass das Arbeiten an Rechnern unter der Würde eines A14/A15 Beamten ist. Dafür gibt es niederes Fußvolk.
Wie bei Schülern - wenn der Lehrer mir eine schlechte Note unter die Arbeit schreibt, liegt es daran, dass der ein doofer Pupskopf ist.
Der Punkt ist, dass diese Posten durchaus zu einer anderen Schwerpunktsetzung der eigenen Arbekt führen können.
Das ist sicher so, bei unseren schulfachlichen Koordinatoren liegt der Arbeitsschwerpunkt definitiv auf ihrer Funktionsstelle. Gleichzeitig beträgt die Ermäßigung auf ihre Unterrichtsverpflichtung aber nur 5 Stunde, also ca. 20%, zu 80% machen sie immer noch die Arbeit des Eingangsamtes weiter mit. An der Rechnung sieht man schon, dass das nur funktionieren kann, wenn ich die Arbeit dort entweder schneller, effektiver oder schlechter mache (oder einfach insgesamt mehr arbeite).
Wie bei Schülern - wenn der Lehrer mir eine schlechte Note unter die Arbeit schreibt, liegt es daran, dass der ein doofer Pupskopf ist.
Du redest wirr.
Dazu (zu Sommertraums Beitrag) ergänzend:
Natürlich kann der Umfang sich - auch erheblich - unterscheiden, aber das Maß der Ermäßigung oder Beförderung misst sich eben gerade nicht daran, sondern wird einfach schulartenabhängig einfach verteilt.
Bei uns ist das Maß der Ermäßigungsstunden abhängig vom Aufwand. Für eine Ermäßigungsstunde muss mindestens 72 Zeitstunden pro Jahr gearbeitet werden (meistens deutlich mehr, weil es nicht genug Ermäßigungsstunden gibt).
Und in Baden-Württemberg sind die A14-Stellen theoretisch möglich (und da kann alles ausgeschrieben werden), aber wenn man nicht an einer sehr unbeliebten Schule ist, sehr selten. Wir durften zuletzt eine vor gut 5 Jahren ausschreiben.
(Unbeliebt deshalb, weil die wenigen Stellen an Gymnasien gehen, die den geringsten Anteil an A14-Stellen haben. Die Kollegen erhalten evtl. A14 und bewerben sich woanders hin.)
Oder du musst die Aufgaben, wofür du befördert wurdest, in der entsprechenden Zeit schaffen. 5 Unterrichtsstunden ist nicht *nur*, das merkt man vielleicht nicht mehr, wenn man bereits seit Jahren nur noch an 4 Tagen unterrichtet.
aber nur 5 Stunde,
Nachdem du meinen Hinweis auf A12 und 2-3 Ermäßigungsstunden im Gegensatz zu A15 am Gym (beides bezogen auf Bayern) zitierst und mit einem "Äpfel und Birnen" - Vergleich daher kommst, kann man deine Aussage kaum anders interpretieren!
Ein Wunder, dass sich an meiner Schulart trotzdem immer wieder Kollegen breitschlagen lassen, den undankbaren Job des Systembetreuers zu übernehmen!
Die Computer an Gymnasien sind schwieriger zu administrieren ![]()
Oder du musst die Aufgaben, wofür du befördert wurdest, in der entsprechenden Zeit schaffen. 5 Unterrichtsstunden ist nicht *nur*, das merkt man vielleicht nicht mehr, wenn man bereits seit Jahren nur noch an 4 Tagen unterrichtet.
Die Kernaussage von Moebius war eine deutlich andere: die 5 Abminderungsstunden decken bei Koordinatoren nicht ansatzweise die zusätzlichen Aufgaben durch das Amt ab. Und damit meine ich explizit nicht die typischen außerunterrichtlichen Aufgaben, die ohnehin jede Lehrkraft hat, sondern ausschließlich die dann dazu noch kommenden administrativen Aufgaben qua Amt. Im Übrigen unterrichten bei uns gerade die Koordinatoren i.d.R. an 5 Tagen in der Woche, keine Sorge.
Ich will es mal so formulieren: Ganz unabhängig davon, ob "nur" 5 Stunden - oder wie viele auch immer - Entlastung zusätzlich zur höheren Besoldunsstufe angemessen sind oder ausreichen, und unabhängig davon, wofür genau Beförderungsstellen, so es sie denn überhaupt gibt, ausgeschrieben werden können bzw ausgeschrieben werden, beobachte ich in diesem Thread die gleiche Dynamik wie in anderen Threads zum Schulleitungshandeln - und auch ein wenig wie an meiner Schule, an der eigentlich vieles sehr gut und richtig läuft.
Kollegen, die auf der Eingangsbesoldungsstufe stehen, sehen die knappen Ressourcen ungerecht verteilt und fühlen sich in ihren Belastungen nicht ernstgenommen. Funktionsträger (und diejenigen, die in ihrem Sinne argumentieren) argumentieren vor allem mit "Wir machen genug, das hat schon seine Richtigkeit", machen pauschale Rechnungen auf und ziehen Formalismen heran. Völlig egal, wo die "Wahrheit" liegt, wird völlig übersehen, wie groß das Problem der wahrgenommenen Intransparenz und der gefühlten Ungleichbehandlung werden kann. Das ist ein Pulverfass, das von (erw.) Schulleitungsseite häufig verharmlost wird.
Die Kernaussage von Moebius war eine deutlich andere: die 5 Abminderungsstunden decken bei Koordinatoren nicht ansatzweise die zusätzlichen Aufgaben durch das Amt ab. ...
Das habe ich sehr wohl verstanden. Seine Prämisse war, dass befördert würde, wer die ihm zugewiesenen Aufgaben (Unterrichten, Elternarbeit usw.) schneller erledigt. Daher mein Vorschlag, dass die Koordinationsaufgaben, für die das Land 5 Deputatsstunden (etwa 8-9 Zeitstunden) vorsieht, nicht schnell genug erledigt werden, wenn die veranschlagte Zeit nicht reicht. Einzig logischer Schluss eigentlich.
Es finden sich aber anscheinend immer noch Leute, die die Administration quasi für lau aus der Sicht des Dienstherren zufriedenstellend übernehmen. Warum sollte man an der billigen Lösung was ändern, solange den Job jemand übernimmt?
Es finden sich aber anscheinend immer noch Leute, die die Administration quasi für lau aus der Sicht des Dienstherren zufriedenstellend übernehmen.
Es gibt in mehreren Schulformen für alle diese Aufgaben gar keine Entlastungen.
Und an dieser Stelle wird ja immer gerne dargestellt, dass jede Lehrkraft neben Unterricht/ Vorbereitung/ Klassenleitung auch hinsichtlich der Schulentwicklung/Organisation etc. Aufgaben übernehmen muss.
Bleibt also die Frage, warum es an manchen Schulformen Entlastungen/ Vergütung gibt, an anderen nicht, obwohl überall solche Aufgaben zu erledigen sind und man es in manchen Schulen eben nich für lau übernimmt oder nur bestimmt Tätigkeiten gezählt werden, andere aber nicht.
Ich fände es gut, wenn die Aufgaben generell entlastet wären und damit auch die Dienstfähigkeit erleichtert werden könnte, da die anstehenden Tätigkeiten angerechnet und nicht über Gebühr strapaziert werden könnten.
Gleiches gilt allerdings auch für schwierige Klassen/ schwierige Unterrichtsbedingungen - auch da darf man anrechnen und entlasten, was der Alltag an Aufwand fordert.
Auch bräuchte das System insgesamt viel mehr Personal und erfahrene Lehrkräfte könnten - bei Anrechnung - Aufgaben übernehmen, die anderen Organisation, Differenzierung, Inklusion, Förderung, Korrektur (was auch immer) erleichtern würden.
Ja klar bräuchte es die von dir beschriebenen Entlastungen. Aber läuft doch auch so. Warum also was ändern?
Ja klar bräuchte es die von dir beschriebenen Entlastungen. Aber läuft doch auch so. Warum also was ändern?
Leider läuft es oftmals nicht zufriedenstellend, aber das interessiert den Dienstherren leider nicht.
Ja, ich schrieb deswegen ja "aus der Sicht des Dienstherren".
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