Beiträge von Karl-Dieter

    Fummeln ist zwar Scheiße

    Also das was in Köln passiert ist, war ja jetzt nicht unbedingt "fummeln". Die betroffenen Frauen haben das auch sicherlich anders gesehen.

    rechtfertigt aber kein Loch im Kopf


    Doch, tut es schon. Im Rahmen der Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Der Täter hätte einfach nicht angreifen müssen, dann hätte er auch kein Loch im Kopf.


    Zitat

    Zwischen dem angegriffenen Recht und der Beeinträchtigung des Angreifers findet eine Güterabwägung grundsätzlich nicht statt; der Verteidiger darf also z. B., wenn eine Körperverletzung nicht anders abzuwehren ist, den Angreifer auch schwer verletzen oder gar töten (Grundsatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen).


    (Anmerkung: s.u.)

    http://www.bpb.de/nachschlagen/l…z/22621/notwehr


    Zitat

    Es ist das Verteidigungsmittel zu wählen, das bei gleicher Wirksamkeit den geringstenSchaden anrichtet.Der Angreifer (Anm.: der Notwehrausübende) muss sich jedoch nicht auf das Risiko einer ungenügendenAbwehrhandlung einlassen.Bei dem Gebrauch von gefährlichen Waffen ist ihr Einsatz grundsätzlich vorheranzudrohen. Oft liegt darin schon eine abschreckende Wirkung. Dies gilt nur solange esdie Situation zulässt. Das Risiko einer Rechtsgutsverletzung oder eine schwächereVerteidigungssituation muss nicht hingenommen werden.

    https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_un…ter/Notwehr.pdf


    Du etwa?

    Habe ich nicht, weil es nicht erlaubt ist. Wäre es aber erlaubt, würde ich das von Situation zu Situation entscheiden.


    wenn wir uns am Kölner Bahnhof befunden hätten

    Direkt am Bahnhof in der Menge ist der Einsatz schwierig, das habe ich auch schon gesagt. Es ging mir (s.o.) um die Gegend UM den Hbf herum, wo es teilweise zu Hetzjagden kam.


    Gegenfrage: Wenn du die Wahl hättest, zwischen Vergewaltigung oder letale Einwirkung (womit auch immer) auf den potentiellen Vergewaltiger: Was würdest du wählen? Ehrlich.

    Auf jeden Fall sinnvoller, als erstmal in die Menge zu schießen oder mich mit wem anzulegen, der dann vielleicht schneller zieht oder ne automatische Waffe hat. Außer, es dürfen in Deutschland NUR Frauen Waffen haben

    Ich habe in dem anderen Beitrag auch schon gesagt, dass Selbstverteidigung mit einer Schusswaffe nicht bedeutet "in die Menge zu schießen".

    Grundsätzlich hätte ich auch kein Problem damit, wenn NUR Frauen Waffen führen ("haben" dürfen beide Geschlechter schon immer) dürften.

    Bei den Zahlen und der Tatsache, dass die Vergewaltigungen überwiegend im Umfeld passieren, ist es ja wohl klar, dass es sich hier nicht um überwiegend ausländische Täter handelt...

    Das ist richtig. Wer suggeriert, dass Sexualdelikte nur oder überwiegend von ausländischen Tätern vollübt werden, verschließt die Augen vor der Realität. Solche Fälle wie in Köln oder dass "die Frau ins Gebüsch gezerrt wird" ist ja die absolute Minderheit. In den meisten Fällen ist der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers und das ist in der Regel von der gleichen Ethnie.

    Das Strafmaß dafür ist immer noch pillepalle. Ich wäre schon lange für eine deutliche Erhöhung desselben. Deutliche.

    Was soll denn da erhöht werden? Das Strafmaß ist 1-5 Jahre (je nach Schwere der Tat) mindestens BIS zu 15 Jahren Haft (+ggf. Sicherungsverwahrung). Das Strafmaß wird ja nur selten bis ganz nach oben ausgeschöpft.

    Das Problem ist ja ganz häufig auch die Beweisbarkeit, sieht man ja sehr schön an dem Kachelmannprozess, wo trotz Freispruch an beiden (Mann und Frau) etwas Dreck kleben geblieben ist, man weiß nicht, ob die Frau jetzt eine Simulantin ist oder Kachelmann ein Täter. Auch wenn er offiziell freigesprochen worden ist.

    Und solche Frauen http://www.derwesten.de/staedte/dortmu…id10952936.html erweisen ja allen anderen Frauen einen Bärendienst.

    Nein, das ist nicht korrekt. Die Pension wird nur dann gekürzt, wenn Rente + Pension den höchstmöglichen Pensionsbetrag (71,75% der letzten Bezüge) überschreiten. Wer aufgrund von jahrelanger Teilzeit oder langer SV-pflichtiger tätigkeit wenig Pension bekommt, wird da eh nicht in die Bredouille kommen.


    Gesetzliche Rente kann man sich nicht auszahlen lassen, aber die betriebliche Altersvorsorge vom VBL

    Wie schon mal in einem anderen Thread gesagt, hätten einige der Frauen Schusswaffen tragen dürfen, gerade in den Straßen um den Hauptbahnhof herum (nicht am Hbf direkt) wären einige Frauen weniger Opfer geworden.

    Sie hätten sich dann selber effektiv verteidigen können. Ist mir unklar, wie man Frauen das verbieten bzw untersagen kann und dann auch noch ein reines Gewissen haben kann.

    Auf jeder DU-Bescheinigung stehen ganz bewusst nur Kürzel, aus denen sich zwar theoretisch die Diagnose ableiten lässt, aber welcher Schulleiter macht das denn?


    Den Wisch (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), den man beim Arzt bekommt, ist zweigeteilt. Der eine ist für den Arbeitgeber, der andere für die Krankenkasse für Krankengeld (für gesetzlich versicherte).

    Diese "Kürzel" ist die Diagnose! Wenn da F31.1 draufsteht, dauert das zwei Sekunden Google und man weiß, dass es eine "Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome" ist. Und man sollte nicht die Neugier der Menschen unterschätzen, ich bin ehrlich, ich würde das googeln.

    Ja, aber du bist dann eben keine Angestellte mehr und dann gelten beamtenrechtliche Vorschriften. Bei ner Kollegin war das vor 2-3 Jahren auch der Fall, daher weiß ich das.

    Und das Ergebnis vom Amtsarzt, was evtl. einige Jahre alt ist, kann man ja nicht erneut verwenden.

    Zum Amtsarzt natürlich, der überprüft ja gerade die gesundheitliche Eignung (die Altersgrenze ist dann vielleicht okay, aber vielleicht sind aufgrund von Übergewicht die Blutwerte so dermaßen im Keller, dass es deswegen nichts wird). Man ist dann auch Beamter auf Probe, und muss dann auch zweimal begutachtet werden.

    Ich bin sicher, dass mein Schulträger sich beim Thema "Beihilfe" quer stellt. Gehen würde es schon.

    Kommt der Schulträger für die Beihilfe auf? Ich würde das im Zweifelsfall noch mal von einer Gewerkschaft und/oder Personalrat und/oder Fachanwalt überprüfen lassen, hier gibt es ja rechtliche Bestimmungen die einzuhalten sind und kein Gutdünken. Entweder hast du Anspruch auf Beihilfe, oder nicht.

    Nimmt man aber den (hypothetischen) Fall an, dass ein Spitzenmanager in den Berufsschuldienst geht, könnte der ganz schön gekniffen sein: Sobald er sich einen Rentenanspruch von ca. 3000 Euro erarbeitet hat, geht er bei der Pension komplett leer aus. Kann eigentlich nicht sein!

    Nein, ein Spitzenmanager hat vermutlich studiert, kommt daher nicht auf soviele Entgeltpunkte und für die Berechnung der Rente wird nur das Gehalt bis zur Beitragbemessungsgrenze herangezogen.

    Kurz: Man kann sich keinen so hohen (gesetzlichen) Rentenanspruch erarbeiten.

    Gekniffen wäre er aber trotzdem, weil ein Spitzenmanager hat vermutlich in seinem Vertrag eine entsprechende Ruhestandsregelung einbauen lassen, und das würde wieder auf die Pension angerechnet werden.

    nein, ich hab' da gar keine angst, obwohl ich weiblich bin

    Man könnte dich auch naiv und gutgläubig nennen.

    ch denke nicht ständig, dass der mich jetzt angreift, oder was der von mir will, oder so, wie du es scheinbar machst.

    Mache ich nicht. Habe ich auch nicht gesagt. Vielleicht solltest du meinen Beitrag noch einmal aufmerksam lesen.

    und wenn doch: willst du den dann sofort erschießen?

    Nein. Habe ich bereits oben geschrieben, vielleicht solltest du wirklich mal aufmerksam lesen.

    und in deinem szenario hätte der ja auch eine waffe:

    Kriminelle haben immer die Möglichkeit eine Waffe zu haben und sie haben es häufig auch.

    sorry, aber bist du noch ganz sauber?!

    Warum greifst du mich jetzt persönlich an?

    aka seine polizisten, die wegen des gewaltmonopols als einzige waffen rumtragen dürfen

    Du hast immer noch nicht verstanden, was Gewaltmonopol bedeutet.

    du forderst, dass alle zwecks selbstverteidigung auch waffen kriegen sollen

    Das fordere ich nicht. Du hast meine Beiträge nicht verstanden. Ich fordere, dass man die Möglichkeit dazu haben soll, wenn man es selber will. Ich fordere nicht, dass jeder zwangsweise eine bekommt.

    man muss auf unseren straßen *nicht* ständig angst haben, erschossen zu werden, da nicht jeder eine waffe hat/haben darf
    (...)
    ein gerät, das nur zum töten geschaffen wurde

    Jeder, der eine Waffe haben will, kann sich auch eine besorgen. Und vor diesen Leuten solltest du Angst haben. Nicht vor "Theresa Müller", die sich abends beim Joggen schützen will.
    Und sag jetzt bitte nicht "Ich wüsste nicht, wo ich eine Waffe herbekommen könnte". Ich wüsste auch nicht, wo ich Heroin herbekommen würde, ich gebe mich aber nicht der Illusion hin, dass es nicht möglich ist, wenn man sich etwas hinterklemmt. Im Übrigen habe ich dir bereits nachgewiesen, dass eine hohe Waffendichte nicht automatisch eine hohe Kriminalitätsrate bedeutet. Falls du es nicht verstehst, kann ich es dir gerne noch einmal darlegen.
    Eine Schusswaffe wurde übrigens nicht zum Töten geschaffen, sondern zum Schießen. Was man damit macht, entscheidet der Mensch.

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