Das ist nicht nur angeblich so, das ist definitiv so.
http://www.lbv.bwl.de/fachlichetheme…nungeinerrente/ (Gilt Bundesweit, auch wenn Link B_W)
Da du aber in die VBL mehr als 5 Jahre eingezahlt haben musst, um die überhaupt später zu bekommen, hast du ja entsprechend weniger Jahre als Beamter geschackert. D.h. du wirst vermutlich eh nicht an die Höchstgrenze des Ruhegehaltes herankommen, erst bei Überschreiten dieses wird es angerechnet.
Relevant ist das in der Regel häufiger für die Leute, die eine Witwenrente usw. bekommen. Mein Vater bekommt z.B. Versorgungsbezüge (Meine Mutter bzw. seine Frau war Beamtin) und noch Gehalt für seine normale Tätigkeit als Arbeitnehmer. Die Versorgungsbezüge sind gemindert, weil die Versorgungsbezüge in Kombination mit seinem Gehalt mehr sind, als meine Mutter als Höchstgrenze des Ruhegehaltes hätte bekommen können.