Erstattung der Lehrwerke

  • Vor ein paar Monaten habe ich einen Artikel gelesen, dass der BGH entschieden hat, dass Lehrer das Schulbuch, welches die Schüler im Unterricht benutzen, vom Arbeitgeber erstattet bekommen müssen.
    Arbeitgeber ist in diesem Fall das Land bzw. das Regierungspräsidium? Dort muss ich dann die Quittung einreichen oder wie läuft das?


    Das sonstige Material (Lehrerwerke der Bücher, etc.) kann ich wahrscheinlich nur steuerlich bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen, oder?

  • Nicht die Schule, sondern der Schulträger muss die Lehrwerke zur Verfügung stellen, die ein Schüler laut Beschluss der jeweiligen Konferenz auch hat (egal ob Leihexemplar oder Kaufexemplar). Meist bekommt man ein kostenloses Exemplar aus der Schulbibliothek, das man am Ende des SJ wieder abgegben darf. Jedoch werden die Schulbücher auch an Schüler auch nur 3 Jahre ausgeliehen und dann kann sie der Schüler behalten.
    Andere Lehrwerke muss man sich selbst anschaffen, insbesondere die Musterlösungen für Lehrer.


    Wenn man die Lehrwerke von der Schule, der Schulleitung oder dem Schulträger nicht erhält, dann sollte man die Schulleitung/ Schulträger schriftlich darauf aufmerksam machen. Zumindest braucht man sich nicht mehr damit abfinden, dass Kollegen sagen: "Das musst du dir selbst kaufen!" Insbesondere für CD (Englischunterricht) mussten sie schon immer vom Schulträger gekauft werden. (Und dann hat man sich eben eine Sicherungskopie angefertigt)


    Ansonsten bietet die GEW ihren Mitgliedern an, sie mit Hilfe des Rechtsbeistandes zu unterstützen, alles zu bekommen.


    Ich selbst komme im nächsten SJ an eine neue Schule (Abordnung) und unterrichte in Klassenstufen und Fächern, wo ich gar keine Materialien bisher daheim habe. Aber es ist mir schon gesagt wurden, dass die Lehrbücher aus der Schulbibliothek mit abfallen werden.

  • Jedoch werden die Schulbücher auch an Schüler auch nur 3 Jahre ausgeliehen und dann kann sie der Schüler behalten.

    Ist das irgendwo rechtlich verankert?


    Ich kenne das nur so, dass die Bücher erst dann behalten werden dürfen, wenn sie kaputt oder veraltet sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ist das irgendwo rechtlich verankert?


    Ich kenne das nur so, dass die Bücher erst dann behalten werden dürfen, wenn sie kaputt oder veraltet sind.


    Achtung! Bildungsföderalismus!
    In NRW darf man im Prinzip das Lehrwerk erst auswechseln, wenn alles auseinanderfällt. Weil der Schulträger die Bücher kauft und ausleiht.
    Ich kenne es zb aus NDS so, dass die Bücher zwar mehrheitlich von einem abgezweigten Schulträger gekauft werden (Förderverein, irgendein Verein..), aber für eine Leihgebühr ausgeliehen werden. Denn eigentlich sollen das die Eltern selbst kaufen. Da die Leihgebühr (oft? immer?) 33% beträgt, dürfen die Fachschaften nach 3 Jahren neue Bücher auswechseln, ohne finanziellen Ärger zu bekommen...


    chili

  • Unser Lehrmittelbeauftragter hat mal gesagt, dass ein Schülerbuch nach 6 Jahren abgeschrieben werden kann.
    Aber da die Finanzierung ja vom Schulträger geleistet wird, kann das von Stadt zu Stadt anders sein ...

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Lehrerexemplar und Handreichungen, etc. bekommen wir aus der Schule. Wenn das bei euch nicht so ist, fragt doch mal nach, ob man das nicht mal anschaffen könnte - jedes Fach hat ja schließlich einen Etat (wenn es sonst keinen dafür gibt). Wenn man damit arbeiten soll, dann muss es meiner Meinung nach auch gestellt und nicht privat angeschafft werden.

  • In Sachsen-Anhalt werde die Bücher nach 3x ausleihen abgeschrieben. Aber meist werden nur die "schlechten" aussortiert und die "guten" behalten, um Kosten der Wiederanschaffung zu sparen. (Lehrmittelverordnung des LSA)

    • Offizieller Beitrag

    Der Erstattungsanspruch bezieht sich auf Bücher, die an der jeweiligen Schule eingeführt sind und der Lehrkraft nicht unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt werden können.
    Wäre dem nicht so, könnte ich jegliches Unterrichtsmaterial erstatten lassen.


    Nun ist es aber so, dass wir für unsere eigene Unterrichtsvorbereitung und entsprechend unserem eigenen Arbeitsethos eben nicht nur ein Lehrwerk sondern auch noch die der zwei oder drei anderen Schulbuchverlage anschaffen.
    Das ist in der Tat dann privat zu finanzieren und über die Steuererklärung zumindest anteilig absetzbar.


    Gruß
    Bolzbold


  • Ich befürchte, da wirs der Schulträger sagen, du hättest es erst beantragen müssen. Bei uns würde dann wohl sogfar noch kommen, dass wir eben mit Materialien arbeiten müssen, die da sind.

  • und der Lehrkraft nicht unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt werden können.



    Wo steht das genau?



    /edit:


    hast Recht. Hab in das Originalurteil geguckt:


    Zitat

    Kommt der Schulträger seiner Bereitstellungspflicht nicht nach, darf der Beamte in aller Regel nicht ohne Weiteres zur Selbsthilfe greifen und eine Ersatzbeschaffung vornehmen.


    http://openjur.de/u/620149.html



    Hm. Trotzdem unbefriedigend. Und wenn die Schule sagt "Haben wir nicht?". Ich frag noch mal beim VBE nach.

  • Ich bin dieses Jahr zur Abordnung an einer anderen Schule und habe tatsächlich anstandslos von der Lehrbuchbeauftragten der Schule alle Schulbücher aus der Schulbibliothek bekommen.

  • Schade, das bezieht sich ja nur auf NRW. Bei uns ist das auch immer wieder ein Problem, der Schulträger meint, er ist für die Lehrerexemplare nicht zuständig. Was immer wieder fehlt und von den Lehrern meistens selber angeschafft wird, sind die Arbeitshefte, mit denen die Schüler arbeiten!

    • Offizieller Beitrag

    Als ich angefangen habe, war es auch Usus gewesen, dass man Verlage anschreiben konnte und die einem dann die Bücher, die eingeführt waren an der Schule, kostenlos für die Klassen, die man unterrichtete, zuschickten. Ist das nicht mehr so?



    Mittlerweile bekomme ich von den Verlagen ohnehin die neuesten Bücher als Prüfexemplar zugeschickt.


    Ansonsten ist aber üblich, dass man in der Lehrbuchbücherei nachfragt, ob Bücher vorhanden sind und man die dann bekommt.

  • Andere Lehrwerke muss man sich selbst anschaffen, insbesondere die Musterlösungen für Lehrer.


    Nein, muss man nicht. Ich habe in meiner bisherigen Dienstzeit bisher Null Bücher gekauft (in Worten: 0). Auch keine Lösungsbücher. Formal zuständig für die Lehrerbücher ist der Dienstherr/Arbeitgeber. Aber die Bücher, die der Schulträger mir ausleiht, sind auch OK. Der Schulträger war auch so lieb, uns ein paar Lösungsbände anzuschaffen.


    Just another Teacher.

  • Als ich angefangen habe, war es auch Usus gewesen, dass man Verlage anschreiben konnte und die einem dann die Bücher, die eingeführt waren an der Schule, kostenlos für die Klassen, die man unterrichtete, zuschickten. Ist das nicht mehr so?


    Bei eingeführten Bücher sind die wohl mittlerweile etwas knauserig. Durchaus verständlich.


    Mittlerweile bekomme ich von den Verlagen ohnehin die neuesten Bücher als Prüfexemplar zugeschickt.


    Ich habe noch nie ein Buch vom Verlag bekommen, immer nur die Schule. Meistens bekommen wir gleich mehrere, so dass jeder Mathe-Kollege ein Buch prüfen kann.


    JaT

  • Habe ich auch so verstanden, dass die Schule das Lehrwerk zur Verfügung stellen muss für den jeweiligen Lehrer. Dass man da Kosten erstattet bekommt wäre mir neu.


    Soweit ich mich entsinne, lässt sich das Urteil dazu gar nicht aus, sondern stellt nur fest, dass Lehrer nicht zum Kauf verpflichtet werden können. Das kann je nach Bundesland, Schule und Schulträger dazu führen, dass man bestimmte Bücher einfach nicht hat.


    JaT

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