Man darf auch nicht alles vermischen.
Bei dem zunächst diskutieren Fall habe ich deutliche Fehler bei den begleitenden KuK gesehen. Die kann ich hier bisher nicht erkennen (und hoffentlich bleibt es dabei). Hier sehe ich nach dem, was bisher bekannt ist eher ein Versäumnis bei der Schulleitung, die einen offensichtlich stark betreuungspflichtigen Schüler mit auch eine Fahrt fahren lässt, bei dem die Betreuung offensichtlich nicht sicher gestellt ist (bei einem Schüler mit 80% gdB muss jemand mitfahren, der sich im Bedarfsfall ausschließlich um diesen Schüler kümmern kann, wenn das nicht möglich ist, kann er nicht mitfahren) und den Eltern, die diesen Schüler mit einer zusätzlich noch akuten Erkrankung mit auf eine Fahrt schicken, weil "er so gerne mitwollte", obwohl sie wohl wussten, wie die Betreuungssituation auf der Fahrt ist.