Irgendwann stand hier im Forum mal der Hinweis, dass Kinder unterhalb von Klassen 8 in der Regel in einem Alter sind, in dem aus rechtlichen Gründen ein "Zu Hause alleine lassen" nicht möglich sei. Müsste danach aber für Details jetzt selber suchen.
Eine klare Grenze, wann die elterliche Aufsichtspflicht es erlaubt, einen Minderjährigen mehrere Stunden alleine zu lassen, gibt es nicht. Dennoch wird davon ausgegangen, dass ein Kind ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr nicht mehr betreuungsbedürftig ist. Kinderkranktage gibt es z.B. bis zum 12. Geburtstag. Wenn 100 Euro pro Kind für die gesamte Zeit der Pandemie und darüber hinaus als zu teuer betrachtet werden, um Luftfilter anzuschaffen und so durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen, dann wird man erst recht nicht bis zu 2016 Euro pro Familie und Monat Lohnersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz verursachen wollen oder dürfen. Und da es in 7. Klassen noch vereinzelt elfjährige Kann-Kinder geben kann, kommt dieser Jahrgang halt komplett in die Schule. Daher auch das Geeier ob Ferientage oder nicht, Notbetreuung, die man Präsenzunterricht nennen und auch bei nur einzelnen Schülern pro Klasse so abhalten muss usw. Es geht schlicht ums Geld.