Beiträge von Schiri

    1. Danke für die freundliche Antwort :).

    2. Da du ja wusstest, dass es sich beim TE wohl um einen Mann handelt, habe ich die Aussage ("Bedenke, dass du, um Elterngeld erhalten zu können, mind. zwei Monate Elterngeld (Basis oder Plus) beziehen musst.") als allgemeingültig verstanden. Insofern stimme ich dir auch zu, dass wir wohl aneinander vorbei geschrieben haben :).

    Danke auch für die Funfacts ;).

    Das betrifft aber nur Basis EG, EG Plus kann weiterhin zeitgleich bezogen werden - und es ging ja eher um die Aussage, dass nach 4 Wochen nach der Geburt der Ersteller nicht arbeiten könne und das geht ja auf jeden Fall, da das „Arbeitsverbot“ nur die Mutter betrifft.

    "Stimmt! Hatte ich gar nicht auf dem Schirm, danke für den Hinweis" hätten es auch getan ;). Du weist immerhin explizit auf "min. 2 Monate Basis-EG" hin und dass ein Kommentar das Geschlecht des TE verwechselt, ist für die falsche Aussage irrelevant.

    Richtig! :)


    Angenommmen ich würde keine Elternzeit beantragen und das Kind käme zwei Wochen nach Termin. Dann hätte ich noch 4 Tage frei, bis das Schuljahr beginnen würde. Gäbe es dann irgendeine Möglichkeit, die erste Schulwoche unbezahlt frei zu bekommen?

    Theoretisch kannst du unbezahlten Sonderurlaub beantragen. In der Praxis ist mir kein ähnlicher Fall bekannt, wo das die Lösung war.

    Der Ersteller hat keinen Mutterschutz, da nicht gebährend ;-).

    Bedenke, dass du, um Elterngeld erhalten zu können, mind. zwei Monate Elterngeld (Basis oder Plus) beziehen musst.

    ChatNoir88, dein Kind ist wohl vor April 2024 geboren ;). Seit jetzt kann noch maximal ein Monat parallel EG bezogen werden (MuSchu gehört dazu). Ergo stimmt die Aussage nicht mehr.

    Mein Plan wäre sowieso gewesen, maximal 4 Wochen zu nehmen. Später dann nochmal 4 Wochen, um Elterngeld zu erhalten.

    Die zweiten vier Wochen dann zu einem Zeitpunkt, wo deine Partnerin nicht mehr bezieht? Also ich an deiner Stelle würde nicht anmelden. Du kannst ja nur mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten, und die sprechen m.E. eine eindeutige Sprache: Geburt vor Termin oder um den Termin ist deutlich wahrscheinlicher als eine Geburt länger nach dem Termin.

    Konkrekt zusammengefasst: Kann ich die Elternzeit ankündigen, jedoch nur dann tatsächlich wahrnehmen, wenn das Kind deutlich später als berechnet kommt? Kommt es "pünktlich" oder zu früh, würde ich die Elternzeit nicht benötigen.

    Nein, kannst du nicht. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit (und dein Vorhaben sehe ich gleichwertig) nur mit ausdrücklicher Zustimmung des RP und die ist hier wohl nicht zu erwarten. Ich würde nichts beantragen.

    Was ist schlimmer? Ein neues Thema eröffnen, wo es doch bestehende ähnliche Beiträge gibt, oder einen Thread ausgraben, der älter ist als die meisten unserer SuS?

    Nun ja, ich habe mich für letzteres entschieden, weil ich mal wieder auf das Kreativpotenzial dieses Forums hoffe :).
    Eine liebe Kollegin wird bald 40 und ich möchte ihr eine Kleinigkeit schenken. Sie ist sehr engagiert im Bereich Schul- und Unterrichtsentwicklung, bekleidet allerdings keine entsprechende Funktion. Da ich mir gut vorstellen könnte, sie perspektivisch in einer (Teil)leitungsfunktion zu sehen, hatte ich an ein Buch in diese Richtung gedacht. Das "Standardwerk überhaupt" konnte ich jetzt aber nicht finden. Spannend finde ich Bücher in Richtung Projektmanagement, die aber eig. nie auf Schule abzielen oder im Bereich "Selbstreflexion/ Coaching von (angehenden) Führungskräften".

    Ich weiß nicht, ob ihr mit den vagen Infos etwas anfangen könnt, aber vielleicht hat ja jemand eine spannende Idee :).

    Besten Dank!

    Also ist Mai einfach ein schlechter Zeitpunkt, um mit dem Ref fertig zu werden? Die meisten Stellen sind für Ersatzschulen ausgeschrieben... Da kann ich gar nicht einschätzen wie die bezahlen. Wenn der Tenor ist, dass es zum neuen Schuljahr besser aussieht gibt mir das zumindest etwas Hoffnung... Ich dachte eigentlich immer mit Chemie hatte man gute Karten. Scheinbar gibt es nur leider noch weniger Bedarf als Angebot

    Grob geschätzt würde ich behaupten, 90% der Planstellen kommen zum Ganz- oder zum Halbjahr (eben mit 2-4 Monaten Vorlaufzeit). Also unbedingt entspannen. Das sollte man euch im Seminar aber auch sagen....

    Betreuung an vier von fünf Tagen (entspricht rechnerisch 80%) von 8-15 Uhr passt grundsätzlich eigentlich gut für eine berufstätige Betreuungsperson, die mehr als 50 prozent Arbeitszeit anstrebt. Soweit meine Theorie.

    Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mir aber von unseren Stundenplanern sehr nachvollziehbar vorrechnen lassen, wie problematisch allein das Ausklammern der ersten Stunde ist, sobald es eben mehrere Eltern mit diesem berechtigten Wunsch gibt. Dass es keinen Rechtsanspruch auf diese freie erste Stunde gibt, wurde ja in anderen Beiträgen zur Genüge geklärt.

    Also während ich persönlich "deine Theorie" gut nachvollziehen kann, schadet hier der etwas genauere Perspektivwechsel nicht.

    Meine SL wäre aber sicher dankbar, wenn ich ihr eine Lösung präsentierte, die möglichst viele Stunden beinhaltet. Also da würde ich auf jeden Fall im Gespräch bleiben.

    Bei mir war das irgendwie nie ein Problem, hat auch teilweise kurz nach den Ferien angefangen oder in den letzten Tagen dieser. Die sachgerechte Begründung ist in der Regel der Bezug von Elterngeld während dieser Zeit.

    Ja, mir drängt sich auch immer mehr der Eindruck auf, dass es stark von den jeweiligen Sachbearbeitern abhängig ist. Das mit dem "danach läuft das Elterngeld aus" habe ich aber auch schon erfolgreich eingebracht.

    Wie soll sowas auch rechtlich haltbar sein? Bei 12 Wochen Ferien im Jahr wären das ja die 12 Wochen + 2*12 Wochen davor und danach = 36 Wochen, in denen man als Lehrkraft keine Elternzeit nehmen darf.. D.h. Ca. 70% der Zeit im Jahr ist die Elternzeit nicht möglich. Ernsthaft, wer macht solche Regelungen?

    Ah, du warst schneller und hast ähnlich argumentiert wie ich. Nur eins noch: M.E. darf man durchaus IN den Ferien EZ beginnen bzw. enden lassen, so lange es nicht so sehr am Rand liegt, dass eine missbräuchliche Auslegung anzunehmen ist.


    Ich kenne es in der Praxis aber auch so, dass sich immer Lösungen finden lassen, wenn der/die K nicht gerade versucht nur die elf Monate zwischen den Sommerferien zu nehmen.

    Bezogen wird sich hier ja offensichtlich auf die bereits indirekt zitierte "Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW":


    Zitat

    § 11 Sonderregelung im Schul- und Hochschuldienst


    Bei Beamtinnen und Beamten mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst sind Unterbrechungen der Elternzeit nicht zulässig, wenn sie überwiegend auf die Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen. Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ohne sachgerechte Begründung ausgespart werden.

    Für mich, der sich da bereits 2x streiten musste, war der Weg immer, die "sachgerechte Begründung" zu liefern.

    Erste Frage wäre daher, wie lange du Elternzeit machen möchtest. Sollten die Herbstferien noch mit abgedeckt sein, kannst du einfach darlegen, dass du mehr Ferienzeit "verschenkst", als du relativ zur freigestellten Zeit "ausnutzt". Also wenn du z.B. 2 Monate Elternzeit für die Eingewöhnung machst, kannst du argumentieren, dass durch das Nichtbezahlen der Herbstferien eine rechtsmissbräuchliche Terminierung deiner Elternzeit offensichtlich nicht vorliegen kann. Auch kannst du darlegen, dass dich die Alternative, nämlich das Nehmen von Elternzeit ab dem 20.7. unverhältnismäßig stark benachteiligen würde, weil du so viel Zeit, die dir teilweise als Jahresurlaub zusteht, mit Elternzeit belegen müsstest.


    Das muss man natürlich etwas verständlicher formulieren, aber du weißt sicher, worauf ich abziele :). Wie lange planst du denn die EZ?

    Ob diese Verordnung an sich haltbar ist (meine Vermutung ist auch, dass dem eher nicht so ist), sei an dieser Stelle mal ausgeklammert.

    Und jeder der mir hier erzählen will ich krieg das nur anteilig über die Steuer:

    Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    Letzteres!

    Toms Beitrag erklärt es doch anschaulich. Im Schnitt bekommst du vermutlich 1/3 über die Steuer zurück wenn es dir mit 100% angerechnet wird.


    "ANGERECHNET" = dein zu versteuerndes Einkommen wird um diesen Betrag reduziert, du zahlst also auf 100% der Summe X (400€ Klassenfahrt) keine Steuern, bekommst diese Steuern (vll. 150€) also zu 100% wieder.

    Was denkt ihr? Oder bin ich zu "empfindlich"?

    Danke für eure Einschätzungen

    Da du so direkt darum bittest: auf mich wirkt es "zu empfindlich". Scheinbar seid ihr nicht ganz im Reinen auseinander gegangen und du ärgerst dich jetzt. Schließ einfach ab damit, denn was willst du erreichen?


    Eine Entschuldigung erscheint mir unwahrscheinlich und einen Schaden als Grundlage für Schadenersatzansprüche nachzuweisen, dürfte dir schwer fallen, oder?

    Hallo, kurze Nachfrage: Ich wohne im Gebiet der Bezirksregierung Köln, meine Schule liegt im Gebiet der Bezirksregierung Düsseldorf. Meine Einschätzung: abwarten was morgen passiert, evt. dann absagen. Ich bin Angestellter. Ist das so korrekt??, Bitte kurzes Meinungsbild. LG

    Warum solltest du absagen? Das bezieht sich doch nur auf die SuS.


    Edit: Miss Miller war schneller

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