Geldgeschäfte an Schulen

  • Wenn die Fahrt zu 100% berücksichtigt wurde, reduziert sie aber nur dein Einkommen. Entsprechend muss Du bei 1.000 € Klassenfahrtkosten nicht 51.000 € sondern nur 50.000 € versteuern. Dann zahlst du auf die 1.000 € keine 40 % Steuern. Also bekommst Du 400 € "wieder". Wenn Du es beim Land einreichst, bekommst Du 1.000 € wieder.

    Das ist - wie die Steuerklasse - ein Mysterium, was man 100 mal erklären kann und dennoch immer weiter verbreitet wird ;)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Wie oft hast Du nachgefragt, wo die Kohle bleibt?


    Ich hab nach 3 Monaten einmal nachgefragt, es wird mir in 6-8 Wochen "versprochen". Während ich noch überlegt hab, ob ich einen Brief vom Anwalt aufsetzen lasse, war die Knete in voller Höhe auf dem Konto. Manchmal hilft auch freundliches Nachfragen. Ich bin keine Juristin, aber dass solche Kosten erst nach 3 Jahren erstattet werden, kann doch nicht rechtens sein.


    Steuer: Da bekommst Du ja nur einen Teil wieder. Damit würd ich mich im Leben nicht zufrieden geben.

    Genau zweimal, danach gabs eine Untätigkeitsanzeige und danach das anwaltliche Schreiben. Hat dennoch gedauert.

    Fahrt wurde genehmigt, obwohl Budget bereits überzogen war, das er die Ausrede. Aber es ist nicht mein Verschulden wenn an entsprechender Stelle die SL nicht ablehnt obwohl Budget drüber.


    Und jeder der mir hier erzählen will ich krieg das nur anteilig über die Steuer:

    Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Und jeder der mir hier erzählen will ich krieg das nur anteilig über die Steuer:

    Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    Letzteres!

    Toms Beitrag erklärt es doch anschaulich. Im Schnitt bekommst du vermutlich 1/3 über die Steuer zurück wenn es dir mit 100% angerechnet wird.


    "ANGERECHNET" = dein zu versteuerndes Einkommen wird um diesen Betrag reduziert, du zahlst also auf 100% der Summe X (400€ Klassenfahrt) keine Steuern, bekommst diese Steuern (vll. 150€) also zu 100% wieder.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    Im Steuerbescheid nach der Erklärung, steht ja nur, wie viel du zurück bekommst, nicht wie viel davon auf welchen abgesetzten Posten entfällt. Woher weiß t du, welche Anteil an der Erstattung durch die abgesetzten Fahrtkosten entstanden ist?

  • Fahrt wurde genehmigt, obwohl Budget bereits überzogen war, das er die Ausrede.

    Dann hat wohl jemand beim Genehmigen einen Fehler gemacht. Das Land kann die dann wohl in Regress nehmen. Dann passt sie hoffentlich beim nächsten Mal besser auf. Insofern, richtig, du hast eine genehmigte Dienstreise durchgeführt, du hast Anspruch auf Erstattung.


    PS: Ich hätte keine Lust, den Fehler der Schulleiterin auszubaden. Ich sagte ihr das und bäte Sie, sich um die Rückerstattung zu kümmern. Ich schlüge vor, dass sie mir den entsprechenden Betrag auszahlt und ich ihre Bankverbindung bei der Erstattung angebe. Dann hätte ich meine Kohle und sie kann warten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Genau zweimal, danach gabs eine Untätigkeitsanzeige und danach das anwaltliche Schreiben. Hat dennoch gedauert.

    Fahrt wurde genehmigt, obwohl Budget bereits überzogen war, das er die Ausrede. Aber es ist nicht mein Verschulden wenn an entsprechender Stelle die SL nicht ablehnt obwohl Budget drüber.

    Für ein überzogenes Budget haftet sicher nicht die begleitende Lehrkraft, sondern zunächst dennoch das Bundesland als Dienstherr. Dieses kann ggf. den SL in Regress nehmen. Mit Sicherheit muss aber nicht die Lehrkraft auf ihren Kosten sitzenbleiben, weil der SL einen Fehler gemacht hat.



    Und jeder der mir hier erzählen will ich krieg das nur anteilig über die Steuer:

    Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    Es wurde hier bereits mehrfach erklärt: die 100% Berücksichtigung dienstlich entstandener Kosten führt nicht zu einer 100% Rückzahlung dieser Kosten, sondern lediglich zu einer Verminderung des steuerpflichtigen Einkommens um diesen Betrag. Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, bezahlt man damit selbst im Spitzensteuersatz I noch immer 58% der Kosten selbst.

  • Kapa

    Zu 100% anerkannt bedeutet finanzrechtlich, dass das zu versteuernde Einkommen um genau den Betrag reduziert.

    Glücklicherweise liegt Dein Steuersatz aber nicht bei 100% sondern vielleicht bei 40%>

    Wenn ich jetzt also 109 Euro absetzen kann, dann muss ich auf diese 100 Euro keine Steuer zahlen. Ergo spare ich 40 Euro,bda das meine Steuerschuld für diese 100 Euro gewesen wäre

    Der einzige Posten in Deiner Steuererklärung bei dem die Aufwendungen direkt in voller Höhe die Steuerschuld reduzieren sind Parteispenden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wir zahlen grob 25% Steuern.. das heißt ich hätte bei 500€ nur 125€ zurückbekommen… sorry, da hätte ich kein Interesse an einer Fahrt.


    Ich habe das Geld tatsächlich auch immer wenige Wochen später bekommen.

    Wir machen tatsächlich auch ganz stumpf Fahrten wo der Lehrer quasi frei ist … es werden dann nur die Fahrtkosten abgerechnet.. ist für uns alle ein gutes Geschäft außer Eltern… aber die wünschen ja die Fahrt.

  • Für ein überzogenes Budget haftet sicher nicht die begleitende Lehrkraft, sondern zunächst dennoch das Bundesland als Dienstherr. Dieses kann ggf. den SL in Regress nehmen. Mit Sicherheit muss aber nicht die Lehrkraft auf ihren Kosten sitzenbleiben, weil der SL einen Fehler gemacht hat.

    Sind wir uns einig. Und das Land auch, die Kosten werden ja erstattet…. Irgendwann, im Zweifel hat Jahre später.


    Dann hat wohl jemand beim Genehmigen einen Fehler gemacht. Das Land kann die dann wohl in Regress nehmen. Dann passt sie hoffentlich beim nächsten Mal besser auf. Insofern, richtig, du hast eine genehmigte Dienstreise durchgeführt, du hast Anspruch auf Erstattung.


    PS: Ich hätte keine Lust, den Fehler der Schulleiterin auszubaden. Ich sagte ihr das und bäte Sie, sich um die Rückerstattung zu kümmern. Ich schlüge vor, dass sie mir den entsprechenden Betrag auszahlt und ich ihre Bankverbindung bei der Erstattung angebe. Dann hätte ich meine Kohle und sie kann warten.

    Guter Witz, im konkreten Fall lag der Fehler bei der SL.

    Derzeit kursiert bei uns im Landkreis die Info, dass sie Fahrten bis 185€ anstandslos bezahlt werden. Alles dümmer hinaus nicht. Als Konsequenz daher für mich: keine Fahrt mehr nach dieser jetzigen, da diesmal die freiplätze auf Lehrer fallen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Wir machen tatsächlich auch ganz stumpf Fahrten wo der Lehrer quasi frei ist … es werden dann nur die Fahrtkosten abgerechnet.. ist für uns alle ein gutes Geschäft außer Eltern… aber die wünschen ja die Fahrt.

    Ist es in NRW nicht so, dass die Schule über die Fahrten entscheidet und das nach pädagogischen Gründen? Ihr führt unnötige Fahrten durch, weil die Eltern es wollen?

  • Die Eltern segnen ab was wir ausgesucht haben.

    Bei uns hat noch keine Elternschaft irgendein Ziel rausgesucht.

    Wir buchen in der Regel 4 Jahre vorher ( sprich wenn wir da sind für die nächste Reise), da ist noch kein Kind bei uns an der Schule.

    Bei meinen Kindern ist es nicht anders.

    Die Schule hat ein Ziel wo immer in klasse x hingefahren wird.

    Es ging um die Kosten… die werden bei solchen Anbietern sicherlich irgendwie auf die Schüler umgelegt, damit wir freiplätze haben .. darum ging es.

  • da diesmal die freiplätze auf Lehrer fallen.

    Apropos Freiplätze: In Niedersachsens Schulfahrtenerlass steht explizit, dass die Freiplätze NICHT für Lehrkräfte verwendet werden dürfen, sondern auf alle Beteiligten (Schüler, Lehrer, Begleitpersonen) umgelegt werden müssen.

  • Guter Witz, im konkreten Fall lag der Fehler bei der SL.

    Ich mein das schon ernst. Eben, der Fehler lag bei der Schulleiterin, also soll sie ihn auch ausbaden. Auch, wenn die Schulleitung alles richtig gemacht hätte, erwartete ich, dass sie mir bei der Rückerstattung hilft. Sie könnte sich z. B. an die Schulaufsicht wenden, und das Problem dort vorbringen. Da du schon angekündigt hast, zukünftig nicht fahren zu wollen, kann sie das gleich mit verkünden.

    Derzeit kursiert bei uns im Landkreis die Info, dass sie Fahrten bis 185€ anstandslos bezahlt werden.

    Sollte das also Methode haben, ist es umso wichtiger sich zu wehren. Gewerkschaft?

    Alles dümmer hinaus nicht.

    Das ist ein schöner Vertipper.


    Nicht fahren, weil die Finanzierung nicht sichergestellt ist, ist ein gute Variante. Aber auch wenn man fährt, muss man ja nichts vorstrecken. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, der Dienstherrin/Arbeitgeberin ein zinsfreies Darlehen zu gewähren. Wer sich z. B. einer Weisung zu fahren gegenüber sieht, kann seine wirtschaftliche Interessen auch so schützen.


    Zu Freiplätzen habe ich so meine Meinung. Die sind ja nicht wirklich „frei“, sondern werden von der Veranstalterin auf die Teilnehmerinnen umgelegt, sodass also das Land fein 'raus ist, weil die Eltern für die Lehrerinnen zahlen. Man selbst hat natürlich kein Rückerstattungsproblem.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier () aus folgendem Grund: Ergänzung.

  • Vielleiht hier nochmal:

    Die Kollegin, deren Konto gepfändet worden ist, hat womöglich noch ein größeres Problem. So ein Konto wird ja nicht gepfändet, weil man den Deckel in der Dorfkneipe drei Tage zu spät zahlt. Sollte das das Ergebnis einer „nicht amtsangemessenen Lebensführung“ sein, wird’s womöglich unangenehm.

    Wenn es sich aber gar nicht um eine Insolvenz handelt (eine Kontopfändung kann es auch geben, wenn man beim Nebengewerbe eine Frist beim Finanamt versäumt hat), dann ist die Kollegin womöglich auch nicht zahlungsunfähig und kann das eingesammelte Geld von woanders an die Reiseveranstalterin überweisen.


    Ich wäre interessiert an weiteren Fakten in der Sache, RosaLaune Wie ging's denn nun weiter?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • In NRW dürfen Freiplätze von Lehrern angenommen, aber nicht gefordert werden.

    "Guten Tag, ich interessiere mich für eine Klassenreise mit Ihrem Unternehmen. Ich darf wohl annehmen, dass es Freiplätze für die Lehrkräfte gibt.":engel:

  • Wir hatten das Thema neulich mit KollegInnen aus verschiedene Bundesländern diskutiert.

    bei uns in NRW darf man sie wohl wieder annehmen (früher durfte man das nicht, zählte zu „Korruption“ eine Kollegin aus Hessen musste sie annehmen, ich glaube einer aus Niedersachsen durfte sie nicht annehmen …

    Letztendlich legen die Veranstalter die Kosten einfach um, wenn man es wünscht, ist denen ja egal, wie die Summe zusammenkommt.

    Mir gefällt die Variante mit „gar nicht in Vorleistung gehen“ ich glaube, damit konfrontiere ich die Schulleitung mal. Das ist auch so eine Selbstverständlichkeit wie die Tatsache, dass unserer Schulleitung davon ausgeht, dass die Praktikumsbesuche mit privaten KFZ erfolgen und recht erstaunt war, als ich kein Auto dafür hatte….

  • Mir gefällt die Variante mit „gar nicht in Vorleistung gehen“ ich glaube, damit konfrontiere ich die Schulleitung mal.

    Have fun.


    dass die Praktikumsbesuche mit privaten KFZ erfolgen und recht erstaunt war, als ich kein Auto dafür hatte….

    Same here. Den zweiten Lacher hatte ich, als ich auf Nachfrage, ob ich mir denn nicht mal ein Auto zulegen wolle, weil das ja praktischer wäre, erklärte, dass das auch nichts ändere, weil ich überhaupt keine Lust habe, ein privaten Kraftwagen dienstlich einzusetzen. Mir passten da schlicht die Konditionen nicht. „Nein, nein“, sagte ich, „ohne Auto passt für mich.“


    Mittlerweile wissen die Kolleginnen dann auch, dass sie keinen Privatwagen dafür nehmen müssen. Machen sie aber trotzdem. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln käme man ja nicht überall hin, dann könnte man manche Praktikantinnen gar nicht besuchen. Ach.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Es ging um die Kosten… die werden bei solchen Anbietern sicherlich irgendwie auf die Schüler umgelegt, damit wir freiplätze haben .. darum ging es.

    Was wiederum unzulässig oder zumindest moralisch verwerflich ist.

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