Es gibt aber auch die Meinung dass nicht der Berater sondern der zu Beratende die Bereiche benennt …
Und ob auch der Entwurf grundsätzlich besprochen werden soll, ist vollkommen unklar
Wir müssen uns hier ja nicht einigen, aber ersteres meinte ich mit "dialogisch" und habe gleichzeitig hervorheben wollen, dass das nicht bedeutet, dass über klar identifizierbare Entwicklungsbereiche nicht gesprochen wird, nur weil die zu beratende Person diese nicht benennt bzw. nicht besprechen möchte.
Der Entwurf ist in allen mir bekannten Kontexten nur dazu da, einen Abgleich zwischen Planung und Durchführung zu ermöglichen. Rückmeldungen dazu kenne ich eigentlich nur aus der letzten Phase der LAA-Ausbildung, um ideal für die schriftliche Arbeit im Kontext der Examensprüfung vorzubereiten (NRW).
Wie gesagt: Wir müssen uns nicht einigen und sicherlich sieht nicht jede Beratung gleich aus, aber deine in Beitrag #203 aufgeworfenen Fragen werden in der entsprechenden Literatur doch recht klar beantwortet, so dass m.E. deine Aussage "Keiner weiß genau was eine gute Unterrichtsbesprechung ist." nIcht zutrifft.