Beiträge von Schiri

    Thesen raussuchen, die die Schüler bewegen,

    ... und die Kontroverse dazu bewusst machen. Die allerwenigsten AfD-Positionen dürften wohl momentan in der Gesellschaft mehrheitsfähig sein, in der Politik sowieso nicht. Dank des Beutelsbacher Kosens (und auch so) wissen wir ja, "was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen."

    Wenn also alle SuS denken, Migration ist nur ein Problem, ist es deine (ich beziehe mich jetzt natürlich nicht auf Kathie, sondern auf plattyplus) Aufgabe, mit ihnen die Notwendigkeit von Migration z.B. für die deutsche Wirtschaft herauszuarbeiten.

    OT, also passt vllt. zur Überschrift: Kann mir jemand sagen, was ich wählen soll? Ich weiß nur, wen ich nicht wähle und irgendwie bleibt nix...

    Die klassischen Zugänge sind dir wahrscheinlich allesamt bekannt, daher ein vielleicht etwas anderer Vorschlag: https://www.iwkoeln.de/bundestagswahl-2025.html

    Die haben zB die Wahlprogramme hinsichtlich der Finanzierbarkeit untersucht. Das finde ich mal einen ganz sachlichen Zugang. Spoiler: Alle versprechen viel zu viel. Die Linke und mit großen Abstrichen die Grünen sind die einzigen, die Ideen haben, wie auch wieder Geld reinkommen kann...

    Einer meiner S hat gemeint, die Freien Wähler in Bayern wollen es auch über die Grundmandatsklausel versuchen. Gibt es unter den Bayern hier jemanden der einschätzen kann, ob das auch nur in Ansätzen realistisch ist?

    Die alte Abteilungsleiterin und der aktuell dafür tätige Kollege warnen immer vor dem sehr hohen Zeitaufwand.

    Ich erkenne mich in einigen deiner Schilderungen wieder und kann nur sagen, dass ich derartige Aussagen viel zu leicht abgetan habe und jetzt bemerke, dass das ernst zu nehmen ist;)!

    auch mit der vollzogenen Geburt,

    Ganz herzliche Glückwünsche und alles Gute!

    Wenn du eine super SL hast und ein tolles Kollegium und womöglich auch Schüler:innen, die passabel sind, dann würde ich die Sache mit dem Wechsel wirklich sehr genau überlegen und ob es sich lohnt, zu wechseln und damit vielleicht nicht unbedingt wieder so eine tolle Stelle zu erhalten.

    Absolut richtig! Und so ungefähr ist meine Schule.

    Ich wechsle nur noch wenn es mir geht wie Bolzbold einst und ich mir plötzlich doch vorstellen kann, eine Rolle in der Schulleitung zu übernehmen 😃.

    § 11

    Fortbildung

    (1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.

    Außerdem sagt die TE nichts von Teilzeit

    Ja, ich beziehe mich auch nicht mehr explizit auf die TE (wobei unterrichtsfreie Tage und TZ schon häufig zusammenpasst), sondern habe mehr aus allgemeinem Interesse die Antwort von Bolzbold aufgegriffen, weil ich es auch als unteilbare Aufgabe kenne (daher mein Bezug auf TZ-Kräfte), mir die Rechtsgrundlage dafür aber fehlt.

    Den von dir zitierten Paragraphen habe ich ja selbst angegeben, aber daraus lässt sich m.E. nicht ableiten, dass Fortbildungsmaßnahmen nicht auch "teilbar" sein können. Ich bin regelmäßig an anderen Schulen als Unterstützer bei SchiLfs und kann berichten, dass es durchaus Schulleitungen gibt, die das so sehen. Wenn es inhaltlich vertretbar ist, dürfen TZ-Kräfte dann z.B. bei Ganztägern nach der Mittagspause gehen.

    Richtig - ich hatte irgendwie beim Verfassen Fortbildung und Konferenz verwechselt. Dann sind das unteilbare Pflichten und es besteht eigentlich Anwesenheitspflicht

    Aus Interesse und weil ich es auch so kenne wie hier dargestellt: Woraus ziehst du die Annahme, dass Fortbildung unteilbar ist?

    Ich hab mal eben in der ADO die Paragraphen 11 und 17 überflogen und während in 11 nichts zur Teilzeit steht (wohl aber zur allgemeinen Verpflichtung), steht in 17 bei den Erläuterungen zu Absatz 2 nur wie mit Klassenleitungen, Prüfungen und Konferenzen zu verfahren ist, Fortbildungsveranstaltungen finde ich da aber nicht. Wenn man dann schlussfolgert, dass es durch Absatz 2.4. ("sonstige Aufgaben") abgedeckt ist, müsste man ja doch eine zum Umfang der Teilzeit proportionale Reduzierung vornehmen.

    Übersehe ich einfach was oder ist es allgemein akzeptierte Annahme, dass man sich eben nicht "nur ein bisschen" fortbilden kann?

    Danke!!

    Es hat meiner Meinung nach nicht unbedingt (nur) mit Unprofessionalismus zu tun, meiner meiner Meinung nach ist es auch nicht besonders professionell, die Stelle anzunehmen und nach sechs Monaten den ersten Versetzungsantrag für 30 Kilometer ohne veränderte Bedingungen zu stellen.

    Wenn man wiederum weiß, dass der Antrag vermutlich fünf mal abgelehnt werden wird, kann man das m.E. durchaus mit einem offenen Gespräch verknüpft taktisch machen, also im zweiten Jahr zB den Antrag erstmalig stellen, FALLS man im sechsten Jahr gerne weg würde. Sonst wartet man am Ende acht Jahre, nur weil man "vorsichtig" sein wollte. Aber wie gesagt, das muss mit entsprechend guter Kommunikation verknüpft sein, um die von dir beschriebene Wirkung zumindest zu verringern.

    Lasst uns einfach den Troll nicht mehr füttern! Dann wird er in seinem Habitat noch in ein/zwei Tage trollen und dann sein Ende finden.

    Während ich anfangs viel Verständnis, dann eher Mitleid hatte, kann und will ich mittlerweile nicht mehr glauben, dass dieser Fall und diese Person so existieren wie hier geschildert und möchte @Dr. Raketes Vorschlag noch einmal unterstützend hervorheben!

    Meine ehemalige Lieblingskollegin wollte auch schon während ihrer Probezeit einen Versetzungsantrag stellen, da sie sich an der Schule/im Kollegium absolut nicht wohlfühlte. Ihr wurde von allen (Lehrerrat, Gewerkschaft, Personalrat) davon abgeraten, da die Verbeamtung auf Lebenszeit ja noch nicht durch war. Der Tenor war, dass die SL ihr dann (aus Boshaftigkeit oder Rache) ein schlechtere Bewertung geben würde.

    Solche Ratschläge (Befürchtungen) wurden mir gegenüber in einer nur teilweise vergleichbaren Situation auch geäußert (weitere Bewerbung noch während Erprobungszeit in einem erfolgreich durchgeführten Verfahren) und ich konnte das nicht ernst nehmen, weil ich mir nicht vorstellen konnte (kann), dass es Schulleitungen gibt, die so unprofessionell agieren. Vielleicht habe ich aber auch einfach nur Glück mit meiner (habe ich bestimmt :)).
    Trotzdem bleibe ich dabei: Wenn man einigermaßen weiß was man tut, braucht man die dauerhafte "Nichtbewährung" wirklich nicht zu fürchten!

    Es kann doch sein dass ein a15 Koordinator keine Lust mehr hat und nun liest dass die Fachleitung Politik am Seminar ausgeschrieben ist. Die Frage ist ob er da einfach so drauf gesetzt wird oder das Verfahren durchlaufen muss. Ich glaube stark dass es da ein Verfahren geben wird

    Ja, genau so war es 👍.

    Wenn sich jemand mit dem Status bewirbt, wird das Auswahlverfahren eingestellt und die Versetzung vorgenommen. Wichtig dabei ist aber, dass die Bewerber mit A15 auch die Anforderungen aus der Ausschreibung nachweislich erfüllen können.

    Ich kann aus allererster Hand berichten, dass dem nicht so ist ;).

    Es gibt aber auch die Meinung dass nicht der Berater sondern der zu Beratende die Bereiche benennt …

    Und ob auch der Entwurf grundsätzlich besprochen werden soll, ist vollkommen unklar

    Wir müssen uns hier ja nicht einigen, aber ersteres meinte ich mit "dialogisch" und habe gleichzeitig hervorheben wollen, dass das nicht bedeutet, dass über klar identifizierbare Entwicklungsbereiche nicht gesprochen wird, nur weil die zu beratende Person diese nicht benennt bzw. nicht besprechen möchte.

    Der Entwurf ist in allen mir bekannten Kontexten nur dazu da, einen Abgleich zwischen Planung und Durchführung zu ermöglichen. Rückmeldungen dazu kenne ich eigentlich nur aus der letzten Phase der LAA-Ausbildung, um ideal für die schriftliche Arbeit im Kontext der Examensprüfung vorzubereiten (NRW).

    Wie gesagt: Wir müssen uns nicht einigen und sicherlich sieht nicht jede Beratung gleich aus, aber deine in Beitrag #203 aufgeworfenen Fragen werden in der entsprechenden Literatur doch recht klar beantwortet, so dass m.E. deine Aussage "Keiner weiß genau was eine gute Unterrichtsbesprechung ist." nIcht zutrifft.

    Keiner weiß genau was eine gute Unterrichtsbesprechung ist. Soll man auf den Entwurf eingehen? Ihn kritisieren? Soll man sich auf die Stunden fokussieren? Soll man selbst einen Beratungsschwerpunkt festlegen oder mit der Lehrkraft zusammen?

    Das sehe ich anders. Es gibt sehr gut durchdachte Strukturen für Unterrichtsnachbesprechungen, die natürlich einen großen dialogisch gestalteten Anteil haben. Aus meinen Verfahren kenne ich es aber auch so, dass man als Beratungsgeber(in) in der Tat auch Entwicklungsbereiche (um in der entsprechenden Sprache zu bleiben ;-)) deutlich thematisieren darf/ sollte.

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