Ich halte Erziehungsmaßnahmen auch überwiegend für wirkungslosen Quatsch, formell müssen sie einer Ordnungsmaßnahme aber nunmal vorgelagert sein, wenn der Beschluss widerspruchsfest sein soll.
Es muss aber ja nicht zwingend immer ein Elterngespräch sein (gerade, wenn die Eltern eh uneinsichtig sind), sondern das Fehlverhalten kann auch schriftlich (Mail, Brief) gerügt werden. Wenn man das 3x dokumentiert hat, hat man auch eine Basis für eine Ordnungsmaßnahme.
Dem stimme ich durchweg zu. Das Problem ist aber, dass der ganze Vorlauf mit den schriftlichen Rügen ewig lange dauert. Allein bis die Post vom Klassenlehrer durch die Verwaltung durch ist und bei den Eltern ankommt vergehen 1-2 Wochen. Anschließend mußt du noch dem Schüler 2 Wochen Zeit geben sich zu bessern. ... Also dauert ein Durchlauf mindestens einen Monat, eher 1,5 bis 2 Monate... dann kommen noch die Ferien dazwischen. ...
Wenn man nicht spätestens im Oktober mit dem ganzen Bums anfängt, schafft man es nicht das ganze Verfahren bis zum Ende des Schuljahres abzuarbeiten.