Beiträge von plattyplus

    Insofern macht man sich einen schlanken Fuß, wenn man den Schulen kein Personal liefern kann. Das führt am Ende dazu, dass nur die Kinder von engagierten und finanziell besser ausgestatteten Eltern die Schwimmfähigkeit erwerben und die anderen teils herunterfallen.

    Ich denke, dass man mehr Personal in den Schwimmbädern benötigt. Die Schulen sind da nur sekundär die Leidtragenden. Wenn also durchgehend im Jahr 150 Kinder von diversen Schulen im Wasser sind, da der Schulträger abstimmt wann welche Schule den Schwimmunterricht anbietet, kann man durchaus mit 5 Lehrer/innen (eine Person pro Klasse mit 30 Schülern) ins Schwimmbad fahren. Dann lösen die Lehrer/innen eben 150 Eintrittskarten und die Aufsicht geht auf die Bademeister über. Klar kostet dann eine Schwimm-Doppelstunde schnell mal 1.500€, aber das sind die realen Kosten für so eine Veranstaltung, auch wenn das viele Schulträger nicht hören wollen und sich mit der Aufsicht durch uns Lehrer zumindest finanziell einen sehr schlanken Fuß macht.

    Wo findet man das Personal? Wie bezahlt man das? Was kostet das Schwimmen dann für Normalos? Oder arbeiten die Bademeister dann alle nur Halbtags? Und selbst wenn wir das alles lösen würden, dann werden immer noch Unfälle passieren. Machen wir dann 6,5,4,3 Kinder pro Rettungsschwimmer?

    Stell die Frage den Richtern, die die beiden Kolleginnen verurteilt haben. Wenn die Gerichte so entscheiden, ist das halt die logische Konsequenz. Wenn es dann kein Schulschwimmen mehr gibt, ist das sachlogisch richtig. Warum sollen die Sportlehrer für eine verfehlte Politik persönlich haften, wenn dann etwas schiefgeht? Wenn es dann in Folge in den nächsten Jahren mehr Ertrunkene gibt, weil viele Menschen in der Gesellschaft nicht mehr schwimmen können, dann ist das eben so.

    Natülich kann man Grundrechte einschränken. Auch gegenüber Erwachsenen.

    Wenn ich dich zum Beispiel zu meiner Abschlussfahrt mit einlade, dann darf ich dir verbieten Alkohol zu trinken. Tust du es trotzdem, dann schließe ich dich sofort von meiner Fahrt aus. Wer soll mich daran hindern so ein Verbot auszusprechen?

    Dann müsste ich aber auch als erwachsener Schüler deine Einladung ausschlagen dürfen ohne Konsequenzen in Form einer Ausschulung fürchten zu müssen. Dann kann die ganze Fahrt keine Pflichtveranstaltung sein.

    Im Umkehrschluss müsste ich als Lehrkraft auch bestimmten Schülern die Mitfahrt von vornherein verweigern können ohne das diese mir mit der Schulpflicht drohen und die Mitnahme erzwingen. Das ist nämlich die andere Seite der Medaille. Bei uns finden sehr viele Fahrtrn nicht mehr statt, weil die Kollegen es nicht verantworten wollen bestimmte Schüler aus der jeweiligen Klasse mitzunehmen. Bevor die dann doch mitgenommen werden müssen, fährt man besser gar nicht.

    Aber die Frage, wie denn bitteschön genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt wird und die Rahmenbedingungen für die Schulen verbessert werden können, das habe ich überlesen.

    Für mich war das mit den Fortbildungen auch mal wieder Zynismus pur. Wenn es dem Schulamt und der Stadtverwaltung so wichtig ist, dass das Schulschwimmen stattfindet, dann sollen sie doch während der Zeit des Schwimmunterrichts ausreichend Bademeister für die Aufsicht stellen, so dass ein entsprechender Betreuungsschlüssel gewährleistet ist.

    Mal etwas provokant gefragt - weiche Motivation sollten Teenager haben, in einem Test gut abschneiden zu wollen, zu dem sie mehr oder weniger gezwungen werden und der mit ihrem (Schul-)Alltag rein gar nichts zu tun hat? Damit Deutschland in den Rankings besser da steht? Ich hätte da gewisse Zweifel, ob das viele Erwachsene motivieren würde.

    Wie wär es mit 100€ in bar für den Schulbesten? Über die Höhe des Betrags läßt sich durchaus reden, zumal wir bei 6 Stunden und 100€ ja fast schon im Bereich des Mindestlohns sind.

    Zugegeben, ich habe einige Ausbildungen im Kopf, die viel einfacher "verkürzt" werden können, weil ich Plattys Fantasien antworte, der eben nicht im Bereich von 3,5 jährigen nicht verkürzbaren Ausbildungen ist, aber sich gerne mit dem Chirurg mit zwei Fachrichtungen vergleichen möchte.

    Ihr vergleicht Euch hier doch so gerne mit der Krankenschwester und fabuliert dann darüber wie fürstlich wir doch bezahlt werden.

    --> RE: Tarifrunde eingeläutet

    Moin,

    ich hatte gerade da Vergnügen im privaten Umfeld zu erfahren wie der aktuelle PISA-Test in den Schulen abläuft. Seitdem ist mir klar warum wir immer so schlecht abschneiden.

    Konkret wurden einzelne Schüler (per Los?) für den PISA-Test am Computer ausgewählt. Der Test sollte sechs Stunden dauern. Der Rest der Klasse hatte aber an dem Tag nur vier Stunden Unterricht. Was machen dann die 15jährigen Unglücksraben, die das Los ereilt hat? Genau: Sie füllen am Computer Strickmuster auf den Multiple-Choice Fragebögen aus ohne überhaupt die Fragen zu lesen, bloß um schnell fertig zu werden und nicht länger in der Schule sitzen zu müssen als ihre Klassenkammeraden.

    Und ja, ich habe einen 15jährigen, den das Losglück in diesem Jahr ereilt hat, zuhause sitzen.

    Im Kontext von schulischen Veranstaltungen: Aber selbstverständlich.

    Ich denke das Hauptproblem bei allen Geschichten dieser Art ist zumindest in NRW das Schulgesetz. Ich habe immer das Gefühl, dass die Verfasser des Gesetzes ausschließlich die Schüler der Klassen 1-10 im Hinterkopf hatten, als sie das Gesetz ausgearbeitet haben. Ggf. haben sie noch an die gymnasiale Oberstufe gedacht. Aber dann hört es auch schon auf. Das "Schüler" auch noch wesentlich älter sein können, kam ihnen wahrscheinlich nicht einmal ansatzweise in den Sinn.

    Mein Extremfall war eine Fahrt mit den angehenden Technikern. Der jüngste "Schüler" war 25 und der älteste 53 Jahre alt. Will man es denen jetzt verwehren, wenn sie sich mit ihrem Privat-PKW selber zum Ziel transportieren mit dem Verweis auf: "Ich habe kleine Kinder und es könnte passieren, dass ich wegen dieser zwischendurch mal spontan nach Hause muss."
    Ähnliches mit dem Alkoholverbot: Wie soll man das bei so einer Fahrt wirklich durchsetzen?

    Zur Wahrheit gehört da aber auch, dass ein Großteil der heutigen Lehrkräfte schon die aktuell möglichen Maßnahmen nicht selber anwenden möchte.

    Dem muss ich leider zustimmen. Wenn man Kollegen aus anderen Schulen erklärt, dass man bei uns als Klassenlehrer auch mal „nebenbei“ Schüler nach §47 Absatz 8 Schulgesetz NRW nach 20 unentschuldigten Fehltagen am Stück ausschult, gucken die einen nur mit großen Augen an. So etwas wäre an ihren Schulen undenkbar.

    Rechnet das mal durch: man müsste den monatlich fehlenden Betrag mal die erwartete Bezugsdauer nehmen. Zum Beispiel bei 1000 € Differenz und durchschnittlich 15 Jahre Rentenbezug wären das 1000 x 12 x 15 =180.000 €. Gut, wahrscheinlich müsste man das noch abzinsen, aber erklären mal Onkel Horst, warum alle Beamten über 50 Jahren auf einen Schlag 150.000€ pro Person ausgezahlt bekommen sollen?

    Die Idee klingt plausibel, aber die Berechnungsgrundlage ist falsch: Der Beamte, der heute 55 Jahre alt ist und 30 Dienstjahre vorweisen kann, müsste die von Dir genannten 10% samt Zins und Zinseszins über die Laufzeit von 30 Jahren ausgezahlt bekommen. Einfach von 15 Jahren Rentenbezugsdauer auszugehen berücksichtigt nicht die individuelle tatsächliche Lebensdauer.


    Was macht in deinem Fall der Beamte, der älter wird als 82?

    Kann mir nicht vorstellen, dass die das machen. Das wäre viel zu teuer für den Staat. Die müssten dann die Besoldung erhöhen, denn 19… wurde die Besoldung dazu abgesenkt. Jetzt können die das Geld aus Haushalt für andere Dinge verwenden. Das wäre dann nicht mehr möglich.

    Das war 1953.

    —> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…s0551.pdf%27%5D

    Damals wurden die Bezüge in zwei Stufen um ca. 15-20% abgesenkt, um von dem Geld Rücklagen für die Beamtenpensionen bilden zu können. Das Geld wurde aber nie zurückgelegt sondern für Wahlgeschenke rausgehauen. In den späteren Jahrzehnten wurden die Tarifabschlüsse mit Verweis auf die Pension auch nicht immer in vollem Umfang übernommen.

    Dann wiederum könnten sich aber die Dienstherrn auch schlicht darauf verständigen, in Zukunft in vielen Bereichen gar nicht mehr zu verbeamten. Wie gut das funktioniert, kann man daran erkennen, dass inzwischen nahezu alle Bundesländer zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt sind.

    Wenn man nicht mehr verbeamten will, müssten halt die Löhne in den entsprechenden Bereichen massiv steigen, um die Berufe für Neueinsteiger wieder ausreichend attraktiv zu machen, auf das man ausreichend Personal findet. Und nein, ich rede da nicht über 300€ monatlich, ich rede da schon über 50% mehr in der Lohntüte. Der öffentliche Dienst wurde über Jahrzehnte als Sparschwein ausgepresst. Die Lohnentwicklung der übrigen Branchen müsste da erst einmal nachgeholt werden.

    … dass damals auf diese Lehrkräfte herabgeschaut wurde, von Schüler:innenseite auch, das waren eben keine „richtige“ Lehrkräfte … oder gar Menschen?

    Was soll jetzt diese Unterstellung?

    Ich beschreibe nur die Situation wie sie ist!

    Gleiche Situation an der Gesamtschule im Nachbarort. Den dortigen Sek 1-Koordinator kenne ich privat über den Sportverein. Er wurde mit A12 eingestellt und bekam (vor seiner Pensionierung) für die Koordinatorenstelle A13 und damit war Edeka (Ende der Karriere), weil er im gehobenen Dienst war und der geht nun einmal nur bis A13.

    Sein Kollege Sek 2-Koordinator wurde mit A13 im höheren Dienst eingestellt und bekam dann für die Koordinatorenstelle A14, wenn nicht sogar A15.

    Das Problem hat sich (zumindest in NRW) die Landesregierung aber selber geschaffen, in dem sie zwar A13 für alle Lehrkräfte eingeführt hat, die Primar- und Sek 1-Lehrkräfte aber im gehobenen Dienst belassen und nicht in den höheren Dienst überführt hat. Damit kann sie, selbst wenn sie wollte, die Beförderungsämter nicht mit A14 oder A15 besolden, weil A13 das höchste Amt im gehobenen Dienst und gleichzeitig das Einstiegsamt im höheren Dienst darstellt.

    • Einfacher Dienst: Besoldungsgruppe A1 bis A6
    • Mittlerer Dienst: A6 bis A9
    • Gehobener Dienst: A9 bis A13
    • Höherer Dienst: A13 bis A16

    Die Schülerzahlen sind für die A14 nur mittelbar wichtig. Bei uns zählt das Verhältnis von A13 zu A14. Ziel soll (glaube ich) 40% A14 je Schule sein.

    Ich muss halt immer daran denken, dass ich in meiner Schulzeit am Gymnasium mitunter von reinen SEK 1 Lehrkräften (nicht SEK 2/1) unterrichtet wurde. Sie haben damals auch gesagt, dass sie in der Sek 2 gar nicht unterrichten dürften. In der damaligen Schule wurde also zumindest gefühlt wirklich getrennt zwischen Klasse 5-10 und 11-13.

    Wenn man jetzt für alle SEK 1 Lehrerstellen A12 als Einstieg annimmt und A13 als erstes Beförderungsamt und nur für die wenigen SEK 2 Lehrerstellen A13 und A14 als erstes Beförderungsamt, ergeben sich in Relation zu der Gesamtzahl der Lehrer an einem Gymnasium nur wenige A14 Stellen.

    An einem Berufskolleg hingegen gibt es keine Sek 1 und entsprechend auch keine SEK 1 Lehrerstellen, die mit SEK 2/1 Lehrern besetzt werden.

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