Die Eltern sind oft schon vor Schulschluss des Kindes bei der SL, um das Handy wieder abzuholen und pfeiffen auf dessen warme Worte bzw. tun lautstark ihre konträre Meinung kund.
Wie sollen Sie denn vor Schulschluss erfahren, ob das Handy weg ist? Das erfahren die ja erst nach Heimkehr des Kindes. Ansonsten wäre das ja (Zweithandy oder so) vermutlich ein erneuter Verstoß gegen die Schulordnung. (Ankedotisch übrigens: Zuletzt wurde einem problematischen Schüler das Handy durch mich abgenommen, die Mutter hat eigentlich ein Problem mit mir als Person. Ihre Reaktion, weil ich sie sofort informierte, war nur "wann muss ich es abholen" und "er weiss dass er das nicht darf")
Und ob die konträre Meinungen haben, kann einer stabilen SL ja auch egal sein. Ich zitiere hier mal das MSB in NRW:
"Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen die festgelegten Handyregeln, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die erzieherischen Einwirkungen oder bei schweren und wiederholten Verletzungen sogar Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Schulgesetz NRW) nach sich ziehen kann. Die Wegnahme von Gegenständen, so auch von Mobiltelefonen, ist als erzieherische Einwirkung zulässig (§ 53 Absatz 2 Schulgesetz NRW)." (https://www.schulministerium.nrw/handynutzung-schule)
Und zumindestens meine SL wäre da durchaus bereit, bei beratungsresistenten Schüler:innen den Weg komplett zu Ende zu gehen. Als gewähltes Mitglied der entsprechenden Teilkonferenz würde ich das auch unterstützen.