Beiträge von BlackandGold

    Das müsste eigentlich immer über Dezernat 48 laufen - da sitzen ja die SchulrechtsexpertInnen. Als Schulleitung ist man gut beraten, bei entsprechenden Maßnahmen im Vorfeld nachzuhören, ob die BR die Maßnahme im Widerspruchsfall mittragen würde. Dann macht man sich nicht unnötig das Leben schwer.

    Jup, kenne ich nur von 48. Nur in besonderen Fällen (Widerspruch gegen Noten, wo inhaltlich geprüft wird) werden die schulfachlichen Dezernate eingebunden.

    Wenn Fritzchen einen Mitschüler körperlich angreift und ihm die Nase bricht, dann kann dieses Fehlverhalten - eigentlich muss es das sogar - mit mehr als einem bloßen Verweis sanktioniert werden.

    Habe den Fall mal genau so mitbekommen. Es gab ohne vorherige OM eine Androhung (§53 Abs. 3 Nr. 4) sowie noch flankierende Maßnahmen. Die BR hats mitgetragen.

    Den Eindruck, dass diese Vorgabe der Schulleitung auf einer Vermeidung des Konfliktpotential beruht, kann ich absolut bestätigen. Es fiel vor Jahren mal der Satz "Könnte ja sein, dass ein Schüler Widerspruch einlegt und dann geht alles zur Bezirksregierung." Auf mein "Ja na und?" wurde mir wortreich erklärt, dass dies nicht gut für die Schule wäre.

    Also, die mir bekannte BR interessiert sich da nicht die Bohne für. Das wird dann geprüft und fertig. Das geht normalerweise noch nicht mal auf Dezernentenebene, geschweige denn auf Hauptdezernentenebene oder gar dezernatsübergreifend. Das bleibt (in NRW) auf Ebene der zuständigen Sachbearbeitung und wird von dort entschieden. Und solange man keinen Mist gemacht hat als Schule (hier beraten die Sachbearbeiter sogar, hatte das mal mit der Sachbearbeitung für BKs) bestätigen die einfach nur die Maßnahme und weisen den Widerspruch ab.

    Verstehe ich es richtig: Seid ihr beim Klassenrat und der Lernzeit sogar doppelt gesteckt?

    Also so ein Konzept wäre für mich definitiv ein Wechselgrund (dahin!), OBWOHL ich am liebsten 100% meiner Stunden in der Oberstufe hätte. Aber bei 7/8 abwärts (lieber 9. :-D) mit 2-3 Fächer (plus die anderen des Fächerverbundes), da würde ich sogar Geografie gerne unterrichten. (fachfremd und echt kein Zugang zu Geologie, was für mich "Biologie-Stoff" ist).

    Beim Klassenrat auf jeden Fall, bei der Lernzeit bleibt das im Moment leider ein frommer Wunsch. Vom Deputat her kaum machbar... Leider.

    Aber als Team ist es so, dass wir uns die LZ aufteilen und sofern irgend möglich nur Klassenlehrer die LZ geben.

    BlackandGold Soll es beim vollständigen / weiteren Ausbau so bleiben (pädagogisches Konzept), dass die Klassenleitungen zusammen soviel abdecken? Oder ist es eher dem aktuellen Ausbau geschuldet?
    DAS ist für mich die Basis für pädagogische Beziehung.
    (Bei uns gibt es Klassenleitungen mit nur einem NF in der Klasse. Ich finde es okay, WEIL die meisten KuK sowieso nur ein Fach in ihrer Klasse haben und ehrlicherweise sollte es nicht an HF-Lehrkräften hängen, aber ich frage mich echt, wie es klappen soll) (okay, oft haben sie mindestens eine LZ dazu..)

    Das ist eher dem aktuellen Ausbau geschuldet, also in der Menge. Wir haben viele Kollegen, die Fächer unterrichten, für die sie *eigentlich* keine Fakultas haben. Ich habe ja auch bspw. keine für Mathe, mache es aber trotzdem, weil es in den unteren Jahrgängen für mich stofflich absolut machbar ist. Didaktisch ist was Anderes, inzwischen haben wir Mathematiker und die machen tolleren Unterricht als ich. Da lerne ich auch immer wieder was.

    Aber trotzdem sollen wir durch Klassenrat, Lernzeit und möglichst beide Fächer in der Klasse viele Stunden da verbringen. Ich bin da die Ausnahme (mit zwei NW-Fächern), aber wenn man als Klassenlehrer zwei Nebenfächer plus Lernzeit plus Klassenrat hat, würde man bei uns 8 67,5-Minuten-Stunden in der eigenen Klasse verbringen und das ist tatsächlich pädagogisches Konzept bei uns. Das ist immerhin fast das halbe Deputat einer Lehrkraft...

    Funktioniert übrigens hervorragend, zumindest für die Klassenlehrkräfte. Ich brauche auf dem Gang auch bei den Schwierigsten bei uns nichts mehr zu sagen, sondern nur noch gucken und die unterlassen eventuellen Unfug sofort. Andere Lehrkräfte haben es dann schon etwas schwerer, aber unsere Klasse ist auch ... schwierig.

    In meiner eigenen Schulzeit war es im ländlicheren Raum nicht unüblich und hatte damit zu tun, dass Hauptschulen viel kleinere Systeme waren. Bei uns gab es für ein Gebiet mit 35 000 Einwohnern ein Gymnasium (4-zügig) 2 Realschulen (ca. 3 zügig) und 3 Hauptschulen (meist 2 zügig). In kleinen Schulen hast du oft einen größeren Abstand zum bereits kleineren Klassenteiler. Und diese Zustände halte ich rückblickend für absolut positiv, weil gerade SuS mit Schwierigkeiten an kleineren Systemen viel besser aufgehoben sind, wo jede Lehrkraft jeden Schüler kennt und auch jeden potentiellen Ausbildungsbetrieb im Ort. Dass man Schüler, die an solchen Schulen gut aufgehoben waren, jetzt in 7-zügige Gesamtschulen steckt und den Eltern erzählt, dass sie dort gut aufgehoben wären, weil da alle gemeinsam lernen würden, halte ich für den größten Beschiss gegenüber den Betroffenen der Schulpolitik der letzten 30 Jahre (wobei man für Förderschulen und Inklusion in weiten Teilen den gleichen Text schreiben könnte).

    Den hier beschriebenen Vorteil von kleineren Systemen unterschreibe ich sofort. Wir sind vierzügig und wir zwei Klassenlehrer unterrichten zusammen alle drei Hauptfächer, 2-3 Nebenfächer, in der Klassenratsstunde und die sogenannte Lernzeit (in 45-Minuten umgerechnet nochmal 4,5 Schulstunden). Wir kennen jedes einzelne Kind gut bis sehr gut und können ne Menge abfangen. Wenn die uns nur in zwei Hauptfächern sehen würden und dann auch noch in einem siebenzügigen Gewusel untergehen würden... Das wäre deutlich schwieriger zu handhaben.

    Ist aber natürlich bei uns auch noch zusätzlich ein Gründungsding. Bei zwei Jahrgängen und gerade mal 16 Kollegen ist sowieso das Gesamtsystem sehr klein.

    Oh, da habe ich aber auch schon aus erster Hand Erfahrungsberichte drüber bekommen, die beileibe nicht besser sind...

    Dito, der (jetzt aus Altersgründen) pensionierte Schulleiter meines Kindes hat das gemacht und zeitweise mWn drei Grundschulen betreut. Das fand er jetzt nicht so toll.

    Gehe ich soweit mit dir, Problem ist eben, das die Schulleitung bereits angekündigt hat die Aufgabe per Anweisung weiterhin zuzuordnen.

    In einem anderen Thread wird ja schon behauptet, dass bei Verweisen auf Unpünktlichkeit sofort die Krankmeldung kommt. Ich frage mich, was solche Anweisungen dann für einen Effekt haben werden.

    Naja, so ganz eindeutig ist die Sache nicht.
    Man könnte eine solche Einwilligung auch so holen, wenn die SuS im einwilligungsfähigen Alter sind.

    Einwilligungen sieht die LDI im schulischen Kontext äußerst ungerne. Es müsste hier ein klarer Vorteil für die Schüler:innen definiert werden, damit das möglich ist, weil aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses die Freiwilligkeit stets in Frage steht. Die ist aber grundlegend für eine rechtskräftige Einwilligung.

    Per Hausordnung die DSGVO aushebeln ist gelinde gesagt lächerlich und würde eine deutliche Ansage gegenüber der Schulleitung produzieren, wenn die Schulaufsicht davon erfährt.

    Und schließlich ist die Nutzung von Social Media durch Schulen sowieso nicht ganz unproblematisch. Es gibt mWn Bezirksregierungen, deren stehende Empfehlung ist, Social Media zu vermeiden, weil die rechtssichere Verarbeitung der Daten der "Follower" (also nicht! der abgebildeten Menschen) kaum zu gewährleisten ist.


    Summa Summarum: Valerianus hat recht. Das wäre eine schöne Fachaufsichtsbeschwerde.

    Das sieht der/die KollegIn, der/die so handelt ja nicht so. Aus seiner/ihrer Sicht gibt es eine Rechtfertigung für die Verspätung (äußere Umstände, berechtigte Renitenz aufgrund von Frustration etc.). Wenn dann die böse Schulleitung ankommt und einem auf die Füße tritt, wird eben trotzig reagiert. Das sind KollegInnen, die schon vor einiger Zeit "verlorengegangen" sind.

    Nur wenige Menschen handeln prinzipiell böse, da stimme ich dir absolut zu. Mein Beitrag war auch mehr meine Außensicht als Kollege. Ich bin da auch nicht neutral: Ich durfte schon sehr viele Karren aus dem Dreck ziehen, weil ich fachlich von einem Kollegen abhängig war, der aus "Verteidigung" gegen die gefühlte Arbeitsbelastung prinzipiell 20 Minuten zu spät kam und 20 Minuten zu früh ging und bei Ansprache durch die SL nen Krankenschein zückte. Ich musste dann in meinem Fach die von ihm aus zeitlichen Gründen nicht thematisierten Inhalte nachholen und hatte sogar einen Termin beim SL, weil die in seinem Fach zu erlernenden Grundlagen derart lückenhaft waren, dass ich Gefahren für den Abschluss in meinem Fach sah. (Mathe -> Physik)

    Oder wirken so, dass der Kollege sich dann als Ausgleich erstmal für 4 Wochen einen Krankenschein holt. Die Schule kann zusehen, wer die Abiprüfungen macht etc.

    Mich wundert, dass diese Fälle offenbar von der geschilderten Schulleitung gar nicht bedacht werden. Sie begibt sich damit doch auf sehr dünnes Eis, denn die Arbeit hat sie letztlich auch selbst.
    Einfacher wäre es, die Kollegen gewähren zu lassen.

    Was für eine ekelhafte Arbeitseinstellung ist es eigentlich, zu spät zu kommen und dann bei einer Ansprache dazu sich krankschreiben zu lassen? Als Kollege würde ich da wenig Verständnis für aufbringen.

    Bei uns ähnlich, wobei einige Räume immer offen sind. Ich schließe auch im Vorbeigehen anderen Klassen die Räume auf. Das war bisher nie ein Problem, allerdings würde das so in Grundschule oder Sek. I sicher nicht funktionieren.

    Habe ich ne Zeitlang getan, gab gerade in der Ausbildungsvorbereitung dann immer wieder Probleme, dann war es das.

    Jetzt bin ich in der Sek I und da holen wir die Kinder auf dem Hof ab.

    Ihr dürft das sagen, ich kann auch einfach irgendwas sagen. Es spielt aber keine Rolle, weil ich mich als Eltern in diesem Fall überhaupt nicht daran halten muss.

    Urlaub verlängern ist aber schon was anderes wie ein medizinisch notwendiger Arzttermin. Die Schulpflicht steht immer über dem Urlaub und hier muss die Schule es genehmigen.

    Die körperliche und seelische Unversehrtheit des Kindes steht in jedem Fall aber über der Schulpflicht.

    Spannend wird das, wenn es dann nicht nur unentschuldigte Stunden sind, sondern eine schriftliche Leistungsüberprüfung damit kollidiert.

    Nur zum Verständnis: Du sagst also, dass du geplante und vorher bekannte Abwesenheiten nicht vorher kommunizierst, sondern dein Kind einfach morgens nicht auftaucht und dann später irgendwann entschuldigt wird? Finde ich spannend, sieht §43 Abs. 2 SchulG NRW so nicht vor, da steht "unverzüglich".

    Nota bene: Wir sind sogar angehalten, bei einfach nicht auftauchenden Kindern, wenn die Eltern nicht erreichbar sind, die Polizei zu informieren.

    Sind Altlutheraner sowas wie die SELK? Was sind Altorthodoxe?

    Es gibt in der griechischen Orthodoxie die sogenannten Altkalendarier. Das sind Leute, die die Kalenderreform (zum neo-julianischen Kalender) nicht mitmachen wollten und immer noch 13 Tage versetzt sind. Die sind, genauso wie die übrigen Altkalendarier bei den Orthodoxen (bspw. die Russen) durchaus eher konservativ, manchmal sogar rückständig.

    Wenn dem so ist, funktioniert Fasten nicht mit den Regeln des Verzichts auf Fleisch. Und wenn man das ganze Jahr auf Alkohol verzichten mag oder muss, dann ist es für 7 Wochen keine Besonderheit.

    Gerade darum mag ich, dass man sich Fastenvorsätze selbst wählen kann. Der eine empfindet es als Beliebigkeit, der andere als Möglichkeit, etwas Individuelles zu wählen, das einen persönlich betrifft oder berührt.

    Wie gesagt, deswegen wird das in der Moderne alles diskutiert. Aber die erzkonservativen Kreise in der Orthodoxie würden eine Änderung der Fastenregeln als persönliche Beleidigung empfinden und mit Spaltung drohen bzw. sogar sich abspalten.

    Die Akten sind nicht leer, sie müssen gereinigt bereinigt weitergegeben werden.
    Das bedeutet, dass z.B. bei uns, dass nur Stammblatt, Zeugnisse und Beratungsprotokoll weitergegeben dürfen, alles andere nicht.

    Selbst wenn diverse KK / Ordnungsmaßnahmen stattgefunden haben, geht das dann ggf. noch aus dem Sozialverhalten im Zeugnis hervor, das nicht gut ist, die konkreten Maßnahmen aber nicht.

    Da man aber die GS-Lehrkräfte zu den Konferenzen der Klasse 5 einladen kann und diese dort vollumfänglich berichten dürfen, sehe ich das nicht als so großes Problem. Und wenn jemand fragt: Diese Aussage habe ich bei uns von der BR.

    Dass die weiteren Regeln aufgeweicht wurden, finde ich bedauerlich. In den anderen Kirchen (orthodox, altoriental) bestehen sie weiterhin.

    Man muss hier vorsichtig sein: Es gibt durchaus immer wieder Diskussionen in der orthodoxen Kirche über die Fastenzeit. Hintergrund: Die Fastenregelungen der Orthodoxie sind stark mediterran geprägt, insbesondere was "Meeresfrüchte" oder "Fischtage" angeht. Theoretisch könnte auch ein Veganer problemlos weiteressen, was er immer isst, es gäbe keinen Unterschied. Die Fastenzeiten der Orthodoxie sind auch stark geprägt durch die klösterlichen Ordnungen. Und zuletzt ist in es in genuinen orthodoxen Ländern deutlich einfacher, fastengemäßes Kantinenessen zu kriegen.

    Das alles führt dazu, dass die alten Fastenregeln hier in der Diaspora nicht so richtig funktionieren und daher oft auch wegfallen.

    Man sollte also vorsichtig sein, wenn man allzu "euphorisch" auf die tollen Fastenregeln der Orthodoxie schaut.

    Das habe ich noch Mitte der 60er (1./2. Schuljahr!) erlebt: Prügel auf den "Hosenboden" vor der Klasse. Spezialität unseres "Lehrers" war aber, ein dünnes Holzbrettchen an die zu diesem Zweck aufgeblasene Wange schnacken lassen und Verbannung in eine kleine Besenkammer ohne Licht... Der alte Pauker "aus echtem Schrot und Korn" hatte seine Ideale aus den 40er Jahren überzeugend weiter umgesetzt. Und ja: Eltern haben nicht aufgemuckt.

    Relevante Hervorhebung von mir. Mein Vater, der Ende der 40er geboren wurde, hat nie eine Prügelstrafe bekommen, aber welche mitbekommen. Warum er nicht? Einerseits war er wohl relativ brav, aber insbesondere war seine Großmutter (!) einerseits bekannt/vernetzt und zweitens absoluter Gegner solcher Strafen. Man wusste wohl von Lehrerseite, dass meine Urgroßmutter sehr aufsässig geworden wäre.

    Es kommt also natürlich, wie immer, darauf an, was die jeweilige Gesellschaft davon hält. Wie jetzt auch. Es gibt Eltern, die würden es gerne haben, wenn wir wieder zulangen, es gibt Eltern, die halten bereits einen strengen Tadel für unangemessen.

    Man kann sich übrigens vorstellen, dass mein Vater 1968 keinen großen Ärger mit seinen Eltern hatte.

    Weil ich gerade darüber gestolpert bin:

    Die Landesdatenschutzbeauftragte NRW sieht das ganze relativ pragmatisch:

    "ii. Verpflichtung, die Kamera einzuschalten
    Die Schule muss entscheiden, inwieweit sie Schüler*innen und Lehrer*innen dazu
    verpflichtet, während des per Videokonferenz stattfindenden Unterrichts die Kamera
    einzuschalten. In datenschutzrechtlicher Hinsicht hat sie dabei zu berücksichtigen, ob
    die mit dem permanenten Einschalten der Kamera verbundene Verarbeitung von
    Bilddaten für den von ihr zu erfüllenden gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauf-
    trag erforderlich ist und ob bzw. inwieweit hiervon Ausnahmen zugelassen werden
    können. Über eventuell berechtigte Ausnahmen in Einzelfällen sollten sich Lehr-
    kräfte, Schüler*innen und Eltern gegebenenfalls miteinander verständigen."

    https://www.ldi.nrw.de/system/files/m…_2022-10-25.pdf

    Die Schule muss also die Erforderlichkeit begründen.

    Das ist zweischneidig.
    Und genau das ist der Punkt: Akademikerkindern wurde schon immer "etwas abgenommen". Nicht der Hintern hinterhergetragen, "man" hat sich schon korrekt beworben, aber die Eltern haben (noch mal) erklärt, wie man das Schreiben verfasst, der Freund bei der passenden Firma / Praxis wurde im Vorfeld informiert, usw..
    Immer mehr Eltern bekommen schon mit, wie wichtig es ist, dass sie mit dabei sind, kennen aber immer weniger Grenzen.

    Die Eltern wissen, dass es wichtig ist, aber nicht, wie man es macht. Deswegen treten die dann so unangenehm auf.

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