Beiträge von O. Meier

    weil sonst hat der Schüler das Recht darauf, daß die schriftliche Arbeit als Klausur gewertet wird und eben nicht bloß als eine sonstige Leistung.

    Rechtsgrundlage?

    Aus der Länge daraus zu schließen, dass etwas eine Klausur ist, ist ähnlich, wie zu konstatieren, jedes rote Auto sein ein Feuerwehrauto.


    Müßte doch eigentlich in der APO-BK stehen, oder?

    Irgendwie schon, nur nicht explizit. VV 10.2 zu §10 der Anlage D sagt:


    Zitat

    die schriftliche Übung muss den zeitlichenUmfang von Klausuren deutlich unterschreiten.

    Da wäre man mit einer Minute weniger also auch nicht im Rahmen. Vielmehr muss man aber die Länge der Klausuren in der Qualifikationsphase zu Grund legen:


    Zitat

    Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 12 in den Leistungskursfächern 180 bis 225 Minuten und in den Grundkursfächern 135 bis 180 Minuten.

    bzw.


    Zitat

    9.3.1 Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 13.1 in den Leistungskursfächern 210 bis 240 Minuten und in den Grundkursfächern 180 bis 210 Minuten.
    9.3.2 Die Klausurdauer in der Jahrgangsstufe 13.2 im ersten bis dritten Abiturfach entspricht der Klausurdauer in der schriftlichen Abiturprüfung, gegebenenfalls einschließlich der entsprechenden Auswahlzeit. [...]
    9.3.3 Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 13.1 und 13.2 in den schriftlichen Prüfungsfächern der zweiten Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung 180 Minuten.


    Heißt bei uns konkret, dass die angekündigten ein bis zwei schriftlichen Übungen pro Semester 45 Minuten dauern. Das ist deutlich unter der Klausurzeiten. Die 30 bis 90 Minuten aus dem allgemeinen Teil sind der falsche Maßstab.

    Keien Ahnung, wie in Berlin die Formalia geregelt sind. Aber! Du müsstest dir zwei Fächer anerkennen lassen. Das erste wäre wohl Informatik. Ob es für Mathematik als zweites reicht, müssen die zuständigen Stellen entscheiden, das weiß hier niemand.

    Darf ich mal fragen, wie alt du bist? Ab einem bestimmten Alter lohnt sich ja ein Quereinstieg nicht mehr. Auch für den Arbeitgeber.

    Etwas anderes ist es, wenn man als Vertretungskraft arbeitet, da sind die Anforderungen wesentlich geringer. Vermutlich wirst du dich dazu direkt an Schulen wenden müssen, die jemanden suchen.

    Nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil man mir beispielsweise die Moral abspricht, das Vertrauen entzieht, die Arbeit für das Amt als unangemessen ansieht.


    [...]


    Ich habe dir jetzt schon mehrmals erklärt, dass es hier nicht um ein Konstrukt geht, sondern dass ich ganz genau weiß, was ich tue und mich lediglich für dienstrechtliche Konsequenzen interessiere.

    Insofern wäre der Thread erledigt. Mehr Einschätzungen zu den dienstrechtlichen Konsequenzen als bisher wirst du kaum kriegen. Wie gesagt, Anwalt. Außerdem bist du der Ansicht, dass die dienstrechtlichen Konsequenzen von einer moralischen Einschätzung abhängen können. Eine solche möchtest du aber von uns nicht.

    Unterm Strich erinnert mich das Ganze an die "Ich habe beim Amtsarzt gelogen"-Threads. Selbst wenn man bei so etwas mit den Kollegen mitfühlen kann, wird man ihnen nicht helfen können. Für solche Situationen gibt es keine Musterlösung.

    Aber ich muss auch nicht jedem helfen.

    Es gäbe ja auch die Möglichkeit, die Tätigkeit anzumelden,

    Das ist nicht nur eine Möglichkeit, sondern Verpflichtung. Warum hast du denn die Anzeieg der Nebentätigkeit noch nicht vorgenommen, wenn diese doch juristisch ach so in Ordnung ist? Daraus könnte dir dann ja keiner einen Strick drehen, aus der Nichtanzeige durchaus. Glaubst du dem eigenen Konstrukt nicht?

    Ich habe lediglich erklärt, dass sich rechtlich gesehen lediglich der Auftraggeber falsch verhält. Das ist eine Tatsache und daran ist nichts verlogen.

    Das Verlogene daran ist die Reduktion auf das juristische Backup in dem klaren Bewusstsein, dass der Kunde entgegen der formalisierten Erklärung das gelieferte Werk zu unredlichem Tun verwenden wird. Anders kann ich's nicht erklären. Versteh's oder lass' es bleiben.

    Ganz ehrlich, wie denn? Mach doch mal einen Vorschlag. Wie kann ich von zu Hause bei freier Zeiteinteilung einen Stundenlohn erwirtschaften, der meinem Ausbildungsgrad entspricht? Ich würde das sofort machen.

    Du könntest weißes Pulver grammweise in Kunststofftütchen packen. Dann gibt es da im Internet interessante Dienste, wenn du eine Webcam hast.

    Nee, im Ernst, wie sollen wir hier den 'ne Berufsberatung machen, ohne deine Situation zu kennen? Irgendwie kommt's du mit der Kohle, die du als Lehrerin (Vollzeit?) verdienst, nicht hin. Da kann ich mir schon keinen Reim darf machen. Wenn man aber dringend Kohle braucht, warum muss man dann dringend zu Hause arbeiten? Letztendlich wägst du dein (finanzielles) Wohlergehen gegen das der Betrogenen ab. Da gibt es vielleicht keine einfache Antwort. Nach dem bisherigen Stand, sehe ich aber keinen Grund dafür eine andere zu geben, als die bisherige.

    Moment mal, der Prof. hat sich die Arbeit angesehen und korrigiert (und ergänzt?), BEVOR es zur Wertung kam?

    Caro07 sprach vom Inhaltsverzeichnis, das sie vorlegte. Der Prof begleitet die Arbeit, insofern gibt er auch Feedback zu den Zwischenstufen. Wenn da einer das Maß verliert und ungemessene Hilfestellung gibt, ist das abermals keine Rechtfertigung für Betrug an anderer Stelle.

    Ich habe nie nach Absolution und nicht mal nach einer Meinung gefragt,

    Erstere hast du AFAIR auch nicht bekommen, letztere schon. Ach, wie ungewöhnlich. Jemand schreibt etwas im Internet und andere kommentieren aus ihrer Sicht mit den eigenen Gedanken. Gab's ja noch nie.

    sondern lediglich nach Erfahrungsaustausch und einer rechtlichen Einschätzung.

    Hast du bekommen. Sogar Preislisten zum Vergleichen. Die rechtliche Einschätzung ist soweit klar, dass du die Nebentätigkeit hättest anzeigen müssen.

    Ob mich mein Arbeitgeber rausschmeißen würde/darf ist eben die Frage. So offensichtlich ist das nämlich für mich nicht.

    Nee, ist's auch nicht. Aber da würde ich vielleicht jemanden Fragen, der sich damit auskennt. Vielleicht einen Anwalt. Der hat womöglich sein Staatsexamen zu Recht bekommen und kennt sich mit juristsichen Belangen aus. Es gibt wohl ein einigermaßen weites Spektrum von möglichen Sanktionen. Villeicht spielt da die Dauer des Verstoßes eine Rolle oder der finanzielle Umfang. Vielleicht auch, dass es sich um einen Igitt-Bereich handelt. Who knows? Not me.


    Dass hier noch viele andere Leute antworten würden, um sich ganz doll aufzuregen, war mir wohl klar.

    Na dann wurden deine Erwartungen nicht enttäuscht. Prima.

    Ich war aber nicht bei einem Studium, sondern einer Publikation, also einer etwas höheren Stufe in der universitären Laufbahn.

    Auf das Studium bezog ich mich insofern, als dass man zu dessen Ende als Prüfungselement eine Arbeit zu schreiben hat. In dieser ist nachzuweisen, dass man das wissenschaftliche Arbeiten, dass auch nach dem Studium ansteht, beherrscht. Die Anforderungen an eine Abschlussarbeit und eine postgraduierte Veröffentlichung sind also nichts völlif verschiedenes. der Betriug durch Ghostwriting oder andere nicht dokumentierte Hilfsmittel ist in beiden Fällen der gleiche.

    Vielleicht bleibst du auch mal bei dem, was man dir entgegensetzt und tauschst es nicht durch etwas aus, was dir besser in den Kram passt!

    Willst du mir jetzt erzählen, was ich zu schreiben habe? Unter welchem Namen?

    Ich sehe nicht so recht den Schaden, dass jemand alles Nötige an Inhalten bereitstellt und jemand die meiste Formulierungsarbeit macht, damit der Rezipient ein gutes Werk in Händen hält.

    Geteilte Arbeit, gemeinsame Veröffentlichung, beide Namen drauf, aufsitzen, Abfahrt.

    Dafür werden ja auch Leute bei Verlagen bezahlt. Dort wird es dann angegeben und dafür wäre ich dann im Fall eines Ghostwriters auch. Ghostwriter wäre dann schon wieder der falsche Begriff, weil dann eben bekannt.

    Ebend. In diesem Thread geht es aber um Ghostwriting, also um wissenschaftlichen Betrug. Aber Hauptsache, ich beziehe mich auf das, was du "entgegensetzt". Die Verquickung des Betrugs mit wissenschaftlicher Kollaboratoion halte ich nicht für angemessen. Was soll dieser Vergleich, außer den Betrug zu mildern?

    Dieser Subthread ist eine Sackgasse. Warum und wie Wissenchaftler zusammen arbeiten, hat nichts mit Ghostwriting zu tun.

    Dass einem Zeitmanagement und Orginsation durcheinandergeraten kann im Leben leider ungeplant schnell passieren. Da hat man nicht immer den Einfluss drauf.

    Zum einen gibt es in den Prüfungsordnungen Regelungen für Widrigkeiten, die man nicht zu verantworten hat. Zum anderen gehört es eben dazu, klar zu kommen, sich so zu organisieren, dass man genug Puffer hat. Die einen kriegen das hin, ziehen etwas durch und kriegen einen Abschluss. Die, die die's nicht hinkriegen, die Flinte ins Korn werfen, aufgeben oder nicht mehr können, kriegen keinen. Ein akademischer Abschluss bedeutet auch, mit Stress umgehen zu können, also unetr Stress noch Entcheidungen treffen zu können. Was meinst du, warum die Firmen Akademiker beschäftigen?

    Ich habe das nicht gutgeheißen, nur die Hintergründe erläutert.

    Die Behauptung, dass die Betrüger, die Prüfungsleistung eigentlich erbringen könnten, aber schlcith keine Lust haben, dürfte schon ein wenig absurd sein. Den Hintergrund, dass man es nicht kann, möchte ich nicht ausschließen. Aber selbst wenn Lustlosigkeit der Grund vor den betrug wäre, so bleibe es doch ein Betrug. Zum Sudium gehört halt auch ein gewisses Durchhaltevermögen, ein Bisschen Zeitmanagenment unf Organisation. Und zur eigenständigen Arbeit gehört auch, dass man sie eigenständig verfasst hast, also eben auch die anscheinend etwas verpönte Formulierungsarbeit selbst macht. Die Dinge, die man weiß oder kann, zu Papier zu bringen, ist auch eine Leistung. Insofern möchte ich auch der Mär, dass Naturwissenschaft nur im Labor stattfände widersprechen.


    Auch viele Dozenten benutzen die Arbeiten ihrer Absolventen für ihre eigenen Forschungen und Veröffentlichungen.

    Kommt drauf an, in welcher Form. Ergebnisse aus meiner Diplomarbeit sidn auch in eine gemeinsame veröffentlichung mit dem Prof gelandet. Mit beiden Namen drauf und beide haben etwas beigetragen. Die Arbeit des Studenten einfach umzulabeln, ist natürlich nicht OK. Aber auch hier gilt, dass die eine Sauerei nicht die andere rechtfertigt. der Grundsatz lautet "Gleiches Recht für alle." nicht "Gleiches Unrecht für alle."

    Und was Kapa über ofensichtlicher Deppen und Arschgeigen auf Professorenstühlen schreibt, ist auch nicht besser, eher schlimmer. Aber auch hier wählte ich den richtigen Weg, und schriebe eine ordentliche Arbeit.

    Interessant (und typisch Lehrer) wie die eigentliche Frage, nämlich die nach rechtlichen Konsequenzen allenfalls am Rande besprochen wird,

    Wenn du möchtest, kannst du gerne Rechtsberatung für die Threadstarterin machen. ich bin da 'raus, die Gründe dürften klar sein.


    dafür sofort die über die Moral der Sache diskutiert wird.

    Klingt,als wenn du das negativ bewertest. Sehe ich geau anders. ich finde es gut, wenn man die rechtlichen Fragen nicht ohen die ethischen diskutiert bzw. das eine dem anderen vorschaltet.


    Ich will hier auf keinen Fall Ghostwriting legitimieren, aber du springst mir hier zu weit. Nur weil man es nicht selbst schreibt, heißt nicht, dass man es nicht selbst kann und zu Unrecht den Abschluss bekommt!

    Den Abschluss bekommt man, wenn man die geforderten Leistungen bringt. Wenn man das kann, soll man es tun und so nachweisne, dass man es kann. Kriegt bei dir ein Schüler eine gute Note, wenn er erklärt, dass er die Klausur schon hätte benarbeiten können, aber gerade keine Lust hatte.

    Der Auftraggeber hatte einfach keine Zeit/keinen Bock, seine Folien/Präsentation und Skripte als Buch zusammenzufriemeln und hat das entsprechend in Auftrag gegeben.

    Ja, ich finde auch, wenn einer keinen Bock hat, sollte man ihm den Abschluss einfach geben. Das ist ja wirklich zu viel verlangt, dass man das tut, was dazu gehört. Am besten man fragt den Prüfling, ob er Bock zur Prüfung hat. Wenn nicht, darf er sich eine Note aussuchen. Diese Ausredenschema ist mehr als lächerlich.


    Fachlich war die Kompetenz klar da

    Das weiß man selbst am besten. Warum sollte da noch ein Prüfer oder Gutachter drüber urteilen.


    Wie immer wird hier die ganz große moralische Keule herausgeholt, das Ende aller Zertifikate, Moral und des Abendlands sowieso heraufbeschworen ...

    Genau das passiert eben nicht. Der Betrug wird nur als das benannt, was er ist. In der moralischen Einordnung kommt er offensichtlich nicht gut weg. Warum wohl?

    Aber das Problem liegt doch bei dem, der die Arbeit als seine ausgibt und nicht bei dem, der sie erstellt hat. Oder übersehe ich da etwas?

    Ja, du übersiehst die Verlogenheit der Ghostwriter, die wieder besseres Wissen so tun, als würden die von ihnen verfassten Arbeiten nicht zu schändlichem Tun bestellt und geliefert.

    Außerdem haben die Betrüger weniger ein Problem als die Ehrlichen. Erstere kriegen einen Abschluss, der ihnen nicht zusteht, das ist nicht wirklich ein Problem, sondern ein Gewinn. Letztere verlieren womöglich einen Job, einen Auftrag, ein Projekt an einen Betrüger. Die haben dann ein Problem.

    Dies lassen wir uns bestätigen, was uns (zur Zeit) rechtlich in eine unbedenkliche Lage bringt.

    Soweit die juristisch weiße Weste für das schändliche Unterfangen.


    Unter falschem Namen eventuell... vermutlich.

    Da gibt es halt nix zu leugnen. Du weißt, was du da tust. Igitt.

    Das ist dann aber die Entscheidung des Kunden und sein Problem.

    Nein, es ist das Problem derer, die sich ihren akademischen Grad ehrlich verdienen. Die dürfen dann mit den von dir protegierten Betrügern um Stellen konkurieren. Nicht nett.

    Dass es aber Situationen gibt, in denen jemand, der sein ganzes Studium immerhin alleine geschafft hat, bei einer Hausarbeit plötzlich Hilfe braucht (Schwangerschaft, bereits berufstätig, andere Verpflichtungen, Erkrankungen, usw.) kann man sich doch auch vorstellen. Das muss auch nicht heißen, dass jemand sich einfach eine komplette Arbeit bestellt, häufig geht es auch um Korrektur, Lektorat, Coaching, Formulierungshilfen usw.

    Und ob ein solcher Fall vorliegt, prüfst du natürlich gewissenhaft? Is klaa. Und dann gibt's du Formulierungshilfen in Form einer fertigen Arbeit. Mal abgesehen davon, dass alle Hilfsmittel beim Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit angegeben werden müssen. Und überhaupt, was sollen den "Formulierungshilfen" sein? Entweder die Formulierung ist nachrangig, dann kann der Kandidat sie ignorieren und Bedarf keiner Hilfen. oder sie sind wesentlich, dann sind sie Teil der zu erbringen Leistung. Also muss der Kandidat das selbst können.

    Ich sage ja auch gar nicht, dass ich dahinterstehe, ich brauche schlicht das Geld.

    Ja, so ging's Walter White auch.

    Jetzt muss ich mal nachfragen, heißt "Ghostwriter im universitären Bereich", dass du wissenschaftliche Arbeiten verfasst, die dann nicht unter deinem Namen erscheinen?

    Und werden sie dann anonym veröffentlicht oder erscheinen sie unter einen anderen Namen? Letzteres wäre wohl zumindest wissenschaftlich nicht redlich.

    Aber rechtlich einwandfrei soll es sein? Womöglich, weil man sich vom "Empfänger" bestätigen lässt, dass er die Arbeit, die zufällig das gleiche Thema hat wie seine Masterarbeit nicht als die seine ausgeben wird? Und wenn er es doch tut, ist der Ghostwriter ganz erstaunt und enttäuscht? So ein Blödsinn.

    Mir egal, wie das juristisch zu bewerten ist. Es ist eine Sauerei sonders gleichen gegenüber denen, die redlich ihre Abschlüsse erwerben. Ich kann mir übrigens auch nicht vorstellen, dass es ich bei derlei Tätigkeit um amtsangemessenes verhalten handeln soll. Der TE wird schon wissen, warum er sein schmutziges Geschäft nicht als Nebentätigkeit angezeigt hat.

    That said, glaube ich aber vielmehr, dass auch wir auch in diesem Thread einem Troll aufgesessen sind.

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