Beiträge von s3g4

    Es ist immer wieder amüsant, wenn Nichtmitglieder die Hasskappe aufziehen, weil die GEW nicht deren Meinung vertritt. :D Ich frage mich dann immer, ob diese Leute ähnliche Erwartungen an alle anderen Organisationen oder Parteien haben, bei denen sich nicht Mitglied sind.

    Ich kann hier auch keinen Hass erkennen. Es darf aber doch benannt werden, dass sich die GEW nicht nur als Gewerkschaft versteht, sondern sich aktiv politisch einbringen will. Wenn man diese Themen auch unterstützt, dann ist die Mitgliedschaft eine sinnvolle Sache.

    Anderes Beispiel Inklusion. Nein, ich möchte nicht als Nicht-Sonderpädagoge ein Kind mit Förderschwerpunkten in meiner Regelklasse unterrichten, weil ich ihn schlicht nicht gerecht werden kann. Gleichzeitig könnte es an einer Förderschule direkt besser dran sein.

    Ich bin da ehrlich gesagt zwiegespalten. Einerseits stimme ich dir zu, andererseits finde ich eine Teilhabe am "normalen" Leben auch wichtig. Das geht aber nur mit Inklusion. Immer nur das "komische" Kind zu sein macht viel mit den Kindern.

    Ich stimme hier Rakete zu. Natürlich wird mal jemand auf einen Posten gesetzt, das kann natürlich eher passieren, wenn es keine Mitbewerber gibt und/oder eine zweite BR beteiligt ist, in der Regel sprechen die Dezernten und die SL allerdings miteinander. Und dann läuft das so, wie Rakete sagt.

    Bis man die Urkunde in Händen hält, ist alles offen. In der Regel, ja. Darauf verlassen würde ich mich in keinem Fall.

    Also die Aufsicht sagt in einem Verfahren mit 2 Bewerbern.

    Nehmt mal den Unbekannten der gerade aus der Probezeit ist.
    Wir wissen, dass es da noch die Frau Schmidt (oder Herr Müller) aus ihrem Kollegium gibt, die sie seit Jahren kennen und für den Posten aufgebaut haben.

    Aber nee, wir sind die Schulaufsicht und dürfen machen was wir wollen.

    Genauso läuft das bestimmt.

    Du weißt echt nicht wie das System funktioniert oder?

    Hi, ich habe speziell zu meiner Frage keinen Beitrag gefunden, daher hoffe ich hier auf eine Erleuchtung :aufgepasst::

    Ich bin Lehrerin in Hessen, Sek I, auf Lebenszeit verbeamtet. Ich bin privat versichert mit Beihilfe, mein Kind aus einer früheren Beziehung ebenfalls, da der Vater auch im öffentlichen Dienst tätig ist. Nun bin ich schwanger von meinem Lebensgefährten, dieser ist "normaler" Arbeitnehmer und pflichtversichert in der GKV. Wir sind nicht verheiratet.

    Gibt es die Möglichkeit unser neugeborenes Kind ebenfalls privat zu versichern mit Beihilfe? Die Beihilfestelle sagt nein, meine PKV sagt ja, die GKV hat sich noch nicht geäußert :autsch:.

    Viele Grüße Kathi

    Das ist tatsächlich eine etwas kompliziertere Angelegenheit.

    Wenn du als Beamtin mehr verdienst als dein Partner oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 73.800€[glaube ich]) überschreitest, dann hast du die Wahl das Kind in einem Beihilfeergänzungstarif zu versichern. Wenn nicht, dann muss das Kind in die Familienversicherung des Vaters aufgenommen werden.

    Kannst du ein paar konkrete Beispiele nennen?

    hier ein paar Beispiele:

    https://www.gew-dill.de/wir-ueber-uns/die-gew/

    Zitat

    Die GEW ist parteipolitisch unabhängig, aber weder unpolitisch, noch unparteiisch

    Wir machen uns stark für ein demokratisches, zukunftsorientiertes Bildungswesen. Chancengleichheit ist für uns keine Schönwetterformel, sondern Verpflichtung. Gewerkschaftliche Interessenvertretung und fachliches, bildungspolitisches Engagement sind für uns zwei Seiten einer Medaille. Gemeinsam ist uns die Einsicht, dass in den verschiedenen Einrichtungen des Bildungswesens das "Kastendenken" zugunsten gemeinsamer Perspektiven zurückgedrängt werden muss. Denn nur so entwickeln wir die Kraft, an dringend notwendigen bildungspolitischen und gesellschaftlichen Reformen gestaltend mitzuarbeiten.

    https://www.gew.de/gesellschaftspolitik/

    Zitat

    „Die GEW versteht sich nicht nur als bildungspolitischer Akteur, sondern bringt sich auch in andere gesellschaftspolitische Felder ein; sei es die Arbeits-, Sozial-, Integrations- oder Europapolitik.“

    Weitere Veröffentlichungen:


    Zitat
    BereichVeröffentlichungDatumPolitische Relevanz
    Bildungspolitik„Neustart in der Bildungspolitik gefordert“ (Positionspapier)14. Mai 2025Mitgestalten von Koalitionsverträgen
    Demokratie & Bildung„Demokratie beginnt mit Bildung“12. Juni 2025Stärkung demokratischer Bildung
    RechtspopulismusDDS 1-2/2025: Demokratiebildung und Rechtspopulismus24. Juli 2025Thematisierung rechter Strömungen
    GleichstellungQueere Pädagog*innen: Recht auf Sichtbarkeit2. Juli 2025Aktiv gegen Diskriminierung
    Unterricht & ExtremismusInterview: Lehrkräfte müssen gegen Rechtsextremismus Stellung beziehen17. Juni 2025Klare Haltung im Schulalltag
    Tatbestände & PräventionGEW fordert Meldestellen bei demokratiefeindlichem Verhalten25. Mai 2025institutionelle Prävention

    Nicht dass diese Themen nicht wichtig wären, aber da muss man den Auftrag einer Gewerkschaft von seinen Mitgliedern schon ziemlich weit fassen.

    Frauen, die nach der Geburt von Kindern für den Rest ihres Lebens in Minijobs arbeiten, haben nur wenig Rentenpunkte erworben.

    Das liegt aber nicht am Minijob. Hier kann man auch freiwillig bei der DRK einzahlen. Das ist aber immer sehr wenig, weil der Umfang und der Stundenlohn hier niedrig ist. Das ist beides das Problem.

    Das scheint ja bisher nicht gut zu funktionieren, sonst würde sich die Boomerschelte erübrigen. Alle die jetzt eine Rente wollen, haben doch selbst lange dafür eingezahlt. Wenn es so viele Menschen sind, war es auch viel Geld, das in die Rentenkasse eingezahlt wurde (Ich rede nicht von Pensionären, sondern von Rentnern, falls es nicht verstanden wird). Wo ist das eigentlich?

    Das Geld ist bei den damaligen Rentner angekommen. Das ist kein Sparschwein, Fond oder sonst irgendwas. Am Ende lebt das System davon, dass es deutlich mehr junge Menschen gibt, die direkt die Rente der alten bezahlen. Es muss also immer mehr nachkommen, als da ist. Dass das auf Dauer nicht funktionieren kann ist eigentlich klar.

    Und wer soll mal die Rente zahlen, wenn alle so denken wie du? Unsere Kinder zahlen deine Rente. Weißt du, wie viel Kinder kosten, bis sie auf eigenen Füßen stehen?

    Das mit der Rente ist schon ziemlich plakativ. Meine Kinder zahlen hoffentlich nicht mehr lange die Rente von anderen, sondern sind teil einer eigenfinanzierten Rente. Ansonsten hast du aber recht, wir alle werden aus Steuergelder finanziert und diese werden auch in Zukunft von den Kindern von irgendjemand gezahlt (von uns auch). Ohne Kinder oder Zuzug kann kein Staat auf Dauer funktionieren.

    bekommt später nur Einer Rente

    Stimmt doch gar nicht.


    Zitat

    In der Schweiz erhalten verheiratete Personen grundsätzlich jeweils eine eigene AHV-Altersrente. Es gibt jedoch eine Plafonierung der Gesamtbezüge bei verheirateten Paaren, die besagt, dass die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares maximal 150 % der maximalen Einzelrente betragen darf. Diese Regelung führt dazu, dass die Renten beider Ehepartner unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden können, um diese Obergrenze nicht zu überschreiten. onlinescheidung.ch+2AHV IV+2Swiss Serenity+4AHV IV+4onlinescheidung.ch+4

    Was bedeutet das für verheiratete Paare?

    • Individuelle Rentenansprüche: Jeder Ehepartner hat Anspruch auf eine eigene AHV-Altersrente, die auf seinem eigenen Einkommen und den Beitragsjahren basiert.
    • Splitting: Bei verheirateten Personen wird das während der Ehe gemeinsam erzielte Einkommen für die Rentenberechnung hälftig aufgeteilt (Splitting). Dies gilt auch für Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. AHV IV+2onlinescheidung.ch+2
    • Plafonierung: Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaares darf maximal 150 % der maximalen Einzelrente betragen. Dies bedeutet, dass die Renten beider Ehepartner unter bestimmten Umständen gekürzt werden können, um diese Obergrenze nicht zu überschreiten. LAW.CH®+4AHV IV+4onlinescheidung.ch+4

    Was passiert bei einer Scheidung?

    Im Falle einer Scheidung entfällt die Plafonierung. Jeder Ehepartner erhält dann eine individuelle Vollrente, die auf seinem eigenen Einkommen und den Beitragsjahren basiert. Das während der Ehe gemeinsam erzielte Einkommen wird für die Rentenberechnung weiterhin hälftig aufgeteilt (Splitting). de.wikipedia.org+5LAW.CH®+5AHV IV+5LAW.CH®+3AHV IV+3onlinescheidung.ch+3

    Fazit

    Es ist nicht korrekt zu sagen, dass in der Schweiz bei verheirateten Paaren nur einer die Rente erhält. Beide Ehepartner erhalten grundsätzlich eine eigene AHV-Altersrente. Die Plafonierung kann jedoch dazu führen, dass die Renten beider Ehepartner unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden, um die Obergrenze von 150 % der maximalen Einzelrente nicht zu überschreiten.Weblaw Entscheide

    Wenn du weitere Fragen hast oder spezifische Informationen benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung.

    Man kann sich aber auch kurz vor der Verrentung einfach formal scheiden lassen :D

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