Beiträge von s3g4

    Nein, aber dafür möglicher Unterricht bis 16 Uhr 30.
    Das erklärt mir nicht, wie du jeden Tag um 14 Uhr zu Hause wärst.

    Ich habe nicht gesagt, dass ich jeden Tag um 14 Uhr zu Hause bin/war. Manchmal ist auch bis 17 Uhr Unterricht. Das wäre schwierig, wenn ich alleine wäre.

    Alternative ist: der/die Kolleg*in besteht darauf, nur von der 2./3. bis zum 6. Stunde zu unterrichten.
    Was ja nicht geht.

    Doch das geht. gerade bei Teilzeitkräften ist das bei uns nicht unüblich. 50% bedeutet 12,25h Unterricht. Also aufgerundet 14h. Mit nur 4 pro Tag wird man an 4 Tagen in der Schule sein müssen. Bei uns durchaus üblich.

    1. Du bist also wohl nicht im Ganztag.
    2. Du hast vermutlich an deiner Schulform weniger wechselnde Stundenpläne (im Sinne von regelmäßiger Anpassung, ihr habt ja zum Teil die Bindung an einzelnen Tagen). Auch weniger Vertretungsbereitschaften?
    3. Ein Großteil deiner Arbeitskraft ist in der Behörde und frei legbar, ohne Freistunde und mit möglichem frühem Anfang?

    1. In der Sek II gibt es keinen Ganztag, also nein.

    2. Unsere Stundenpläne wechseln jedes Halbjahr, und wöchentlich wenn ich entsprechende Vertretungen organisiere. Vertretungsbereitschaft gibt es nicht, weil es nur in wenigen Fällen überhaupt sinnvolle Vertretungen gibt. Wir haben auch überhaupt kein Budget um zusätzliche Vertretungsstunden zu finanzieren. Ich kann nur damit haushalten was da ist und nicht über Bagatellgrenzen geht.

    3. das ist richtig. Das ist aber nicht für immer. Als ich noch 100% an Schule war, hatte ich deutlich mehr Freizeit und Freiheiten im Dienst.

    Dass eine halbe Stelle im Schuldienst ein schlechter Deal ist, ist ja keine Neuigkeit. Aber 40h für eine halbe Stelle durchgehend ist deutlich zu viel, selbst wenn mehr die Vorleistung für die Ferien berücksichtigt. Liegt das am Ganztag oder den Springstunden?

    trifft bei uns z.B. nicht zu. Wenn ich als Klassenlehrerin eingesetzt werde (das macht die SL, ohne dass man sich das wünscht oder ablehnen kann), muss ich gemäß Fahrtenprogramm auf Klassenfahrt fahren.

    An eurer Schule. Das ist keine allg. Regelung in Hessen. Bei uns fährt, wer Lust hat.

    Doch, das geht problemlos, gerade wenn man starre Zeiten hat. Hier waren es glücklicher Weise 40h die Woche, davon konnte ich auch 10 an einem Tag nehmen und 3 auf 3 oder 4 Tage verteilen o.ä. aber viele Bundesländer haben doch gleichmäßige Zeiten pro Tag, dann braucht man schon mal 40h für Teilzeit.

    Verstehe ich nicht, was für gleichmäßige Zeiten? halbe Stelle heißt nicht automatisch 2,5 Tage arbeiten. Wenn man jeden Tag weniger arbeitet oder an wenigen Tagen voll arbeitet kommt doch +- aufs selbe raus.

    Wenn man eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kind hat und ein großes soziales Netzwerk ist der Job sicher sehr angenehm. Vorausgesetzt, man ist nicht im Referendariat und bereits fertig und vorausgesetzt man arbeitet in der Grundschule und nicht in der gymnasialen Oberstufe, wo man stundenlang 5 seitige Aufsätze, Klausuren und Abiturprüfungen korrigiert. Das ist ein Unterschied. Es sei denn, man hat Projekte oder außerordentliche Aktivitäten

    Auf gar keinen Fall Grundschule (für mich). Da hätte ich keine Kraft mehr für meine Kinder. Das bisschen Korrektur kann ich mir wenigstens einteilen.

    Aber im Alltag habe ich echt nicht das Gefühl, dass es sehr familienfreundlich ist. Ständig wechselnde Stundenpläne, Kitabedarf von 40 Stunden für eine halbe Stelle, regelmäßig Konferenzen, die die Kita-Öffnungszeiten sprengen,

    40 Stunden für eine halbe Stelle, da stimmt ja schon was nicht. Ich muss sagen, dass ich sehr häufig mittags zu Hause bin, wenn die Kinder von der Schule kommen. Das hat man nur in wenigen Jobs.

    Die Diskussion scheint am Ende zu sein. Was ist mein Fazit? Das Fallbeispiel und der mir mögliche Vergleich mit anderen Jobs in öffentlichen Dienst führt zu einem eindeutigen Ergebnis. Wem bei der Jobauswahl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Wert ist, dem sei geraten von unserem Job nach Möglichkeit die Finger zu lassen.

    War mir eigentlich auch vorher schon klar, aber die Diskussion hat es mir nochmal verdeutlicht.

    Dem kann ich überhaupt nicht zustimmen.

    Der Unterschied ist: Jetzt machst du dein Ref. Wenn ich mich erinnere, hat man da einen sehr straffen Zeitplan. Mit deinen ganzen Fehlzeiten kannst du den Anforderungen und Terminen doch gar nicht gerecht werden.

    Eigentlich nicht. Man unterrichtet nur sehr wenig und hängt ein paar Tage im Seminar rum. Die meiste Zeit verbringt man mit unnötig aufwendigen Vorbereitungen Zuhause. Das ist eigentlich super für kleine Kinder.

    Aber ich kann da nicht mitreden, weil ich ein Mann bin und mir die Kindererziehung/-betreuung mit meiner Frau teile.

    Und genau das sieht man hier nach dem AfD-Ergebnis: das sind ja bloß Russlanddeutsche, Anthroposophen, Verschwörungstheiretiker und Evangelische Hardliner. Dass die ein Fünftel des Landes ausmachen ist offenbar egal.

    Es sollte klar, dass nicht Menschen mit verschobenen Ansichten die AfD wählen (wozu Russlanddeutsche pauschal eh nicht zählen).

    Das muss gar nicht stimmen.
    Erkundige dich doch erst einmal, was möglich ist.

    Warum nimmst du die Beratung nicht an?

    Bei uns steht es jeder Lehrkraft frei eine Person des Vertrauens mitzunehmen. Ob das Externe, spricht Freunde oder Familie sein können weiß ich nicht genau. Aber eine Kollegin oder Kollegen ist auf jeden Fall zulässig, neben Personalrat oder jemand von der Gewerkschaft/Verband.

    Ich kann auch verstehen, dass man nicht alleine in manche Gespräche gehen möchte.

    Dass unerlaubte KI verwendet wird, passiert auch erfahrenen Lehrkräften. Mittlerweile soll es Geräte in Stiftoptik geben, die völlig unauffällig sind.

    Gut ist, dass du den Vorgang als Plagiat wertest und nicht als Täuschungsversuch. Denn dann käme voraussichtlich die bekannte Leier: "Ich habe das vorher zufällig gelesen und auswendig gelernt."

    Wenn dir die Plagiatssoftware sogar Recht gibt, dann würde ich auch nicht die Schulleitung um Erlaubnis fragen. Erstelle ein Bildschirmphoto über diese Prüfung und hefte diesen Beweis ggf. unter die Arbeit. Ich glaube nicht, dass dann noch jemand zur Schulleitung rennt...

    Und ich meine ein Gerichtsurteil gelesen zu haben, das sich auf einen Anscheinsbeweis stützt. Dann ist der Schüler von einer Beweislastumkehr betroffen.

    Es geht hier um Aufsätze, die Daheim angefertigt wurden. Das alles und jeder an der Erstellung beteiligt gewesen sein. Daher würde ich sowas in Zukunft eben nicht mehr als Leistungsüberprüfung machen.

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