Tom123 , du redest dich um Kopf und Kragen. Wenn die Schwimmhallenzeiten feststehen, muss die Schwimmlehrkraft um 8 da sein. Und nun? Wenn sie Teilzeit arbeitet braucht sie angemessene Entlastung. Du machst es dir zu einfach, wenn du mit den Schultern zuckst und sagst, dass das leider alles nicht geht.
Es geht überhaupt nicht um Wunschstundenpläne, sondern darum, dass die außerunterrichtliche Arbeit ANTEILIG vergeben wird, zwingend stattfindende Ganztagesvernstaltungen woanders entlastet werden. Und wenn ihr euch darum nicht schert, dann wollt ihr nicht, das hat nichts mit können zu tun.
Und den Hinweis aufs Grundgesetz hast du ins Lächerliche gezogen, WillG hat nirgends geschrieben, dass im Grundgesetz steht, dass Frau Müller erst um 9 kommen darf.