Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Genau und dann ist eine LAA mit im Band, die noch einen Seminartag hat, eine Kollegin pflegt ihre Eltern und braucht einen anderen freien Tag. Und schwupps wird das Ganze kompliziert.

    aber außer die LAA hat keine*r einen Anspruch auf einen bestimmten Tag.

  • Ich finde den Ansatz, dass Kollegen (m/w/d) mit besonderen Bedürfnissen (kleine Kinder, zu pflegende Angehörige, Lehramtsanwärter (m/w/d)) ein Zugeständnis erhalten (z.B. an Tag X frei, erst ab Stunde Y oder nur bis Stunde Z) und im Gegenzug selbst ein Zugeständnis anbieten (also irgendeine Sache übernehmen, die innerhalb des Kollegiums eher unbeliebt ist), gut und das sollte auch trotz der zuvor genannten (berechtigten) Herausforderungen bei der Stundenplanung umsetzbar sein.

    Schwierig..
    Wenn ich als pflegende Angehörige bei 50% TZ nachmittags ab 14 Uhr frei brauche, dann ist das "Zugeständnis", dass ich sonst immer 1.-7. Stunde kann (also nicht freien Tag UND Nachmittag verlangen kann).
    Aber von mir erwarten, dass ich die Klassenleitung der schwierigsten Klasse übernehme, nur weil ich einen Wunsch am Stundenplan habe, finde ich unangemessen.

  • Bei dem Punkt gehe ich mit dir mit. Ich weiß, dass Stundenplanung in großen Systemen schwierig ist, vor allem an Schulen mit vielen Profilen und Wahlmöglichkeiten, daher mein Vorschlag "geben und nehmen".

  • ... und das sollte auch trotz der zuvor genannten (berechtigten) Herausforderungen bei der Stundenplanung umsetzbar sein.

    Wie viele Stundenpläne hast Du denn schon erstellt? Ich mache das seit mehr als 10 Jahren. Wir hatten Jahre, wo wir die Wünsche ohne Probleme umsetzen konnten. Viele flexible Kollegen, nur wenige Wünsche. Alle waren glücklich. Wir haben aber auch gerade in der jüngeren Vergangenheit deutlich mehr Probleme. Die Versorgung ist deutlich schlechter. Viele "flexible" Stunden wie DaZ, Förderunterricht, Sportförder, Doppelbesetzungen etc. gibt es nicht mehr. Entsprechend haben wir viel weniger Spielraum. Die Stunden, die wir geben, müssen an bestimmten Stellen liegen. Dazu hatten wir jedes Jahr viele Abordnungen von der Schule weg und zur Schule hin. Gleichzeitig haben wir mehr Lehrkräfte mit besonderen Bedürfnissen. Im Ergebnis können wir viel weniger Wünsche erfüllen und vieles, dass früher möglich war, ist gar nicht mehr möglich.

  • Ich finde den Ansatz, dass Kollegen (m/w/d) mit besonderen Bedürfnissen (kleine Kinder, zu pflegende Angehörige, Lehramtsanwärter (m/w/d)) ein Zugeständnis erhalten (z.B. an Tag X frei, erst ab Stunde Y oder nur bis Stunde Z) und im Gegenzug selbst ein Zugeständnis anbieten (also irgendeine Sache übernehmen, die innerhalb des Kollegiums eher unbeliebt ist), gut und das sollte auch trotz der zuvor genannten (berechtigten) Herausforderungen bei der Stundenplanung umsetzbar sein.

    Und noch einmal, an meiner ersten Schule wären dann für die erste Doppelstunde an jedem Tag nur 4 Kollegen inkl. SL zu Verfügung gestanden. Wie soll das funktionieren? Und in den beiden folgenden Stunden hätten mehr Kollegen als Klassen anwesend unterrichten müssen, um ihre Stundenzahl zu erreichen.

    Und es hilft dann nicht, wenn sie irgendein Tauschgeschäft anbieten, dass ihnen selbst zwar weh tut, aber nicht wirklich hilft.

    All das genannte funktioniert nur, wenn relativ wenige Einschränkungen machen. Das sind dann die Kollegen hier, die behaupten, es würde immer funktionieren.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das Problem verstehe ich schon, ich versuche nur möglichst, eine gangbare Lösung zu finden, statt automatisch "Geht nicht." zu sagen. Die Rahmenbedingungen der von dir beschriebenen Schule stellen eine Herausforderung dar und ich habe ad hoc auch nicht die Ideallösung.

  • Aber dir wurde jetzt mehrfach von Leuten, die das seid Jahren machen erklärt, dass es nicht einfach umsetzbar ist. Das Problem ist systemisch begründet. Wenn man geht nicht sagt, dann nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil einfach vieles nicht geht. Mehr als: äußere deine Wünsche und wir gucken, was möglich ist, geht leider oft nicht.

  • Das Problem verstehe ich schon, ich versuche nur möglichst, eine gangbare Lösung zu finden, statt automatisch "Geht nicht." zu sagen. Die Rahmenbedingungen der von dir beschriebenen Schule stellen eine Herausforderung dar und ich habe ad hoc auch nicht die Ideallösung.

    Dass das nicht zielführend ist und wir über dieses Stadium des reflexhaften "geht nicht" hinaus sind, müsste doch deutlich geworden sein. Da drehen wir uns nun wirklich im Kreis.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich wollte mich eigentlich nach den disqualifizierenden Aussagen zum Grundgesetz eigentlich nicht mehr äußern, da es aber immer wieder betont würde, aus dem GG würde sich kein Rechtsanspruch ableiten, so dass nur die Erlasse und Verordnungen gelten, möchte ich nochmal (!) auf §8 (1) SGB III hinweisen:

    Zitat

    Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Personen betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

    Es sollte hoffentlich bekannt sein, was "soll" im juristischen Kontext bedeutet und wie sich die Hierarchie von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen gestaltet.
    Mit anderen Worten: Natürlich gilt ein besonderer Schutz für Eltern mit aufsichtsbedürftigen Kindern, erstmal unabhängig davon, ob sie VZ oder TZ sind. Ob man jetzt ignorieren möchte, dass manche Lehrkräfte zum Teil massive Gehaltseinbußen und Abzüge in der Pension in Kauf nehmen, weil man ja selbst auch gern mit seiner Frau frühstücken möchte, kann man sich natürlich überlegen.

  • Ich finde den Ansatz, dass Kollegen (m/w/d) mit besonderen Bedürfnissen (kleine Kinder, zu pflegende Angehörige, Lehramtsanwärter (m/w/d)) ein Zugeständnis erhalten (z.B. an Tag X frei, erst ab Stunde Y oder nur bis Stunde Z) und im Gegenzug selbst ein Zugeständnis anbieten (also irgendeine Sache übernehmen, die innerhalb des Kollegiums eher unbeliebt ist), gut und das sollte auch trotz der zuvor genannten (berechtigten) Herausforderungen bei der Stundenplanung umsetzbar sein.

    Verstehst du eigentlich irgendwas in diesem Gespräch?

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