Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Das trifft es natürlich. Problem ist natürlich, dass es oft auch die Entlastung einfach nicht gibt. Das hatten wir ja schon. Man bräuchte einfach eine Menge X an zusätzlichen Entlastungsstunden im System.

    Und da sind wir bei dem Grundproblem: Viele Schulen - insbesondere GSen und diese in Brennpunkten - sind strukturell überlastet. Und diese strukturelle Überlastung wirkt sich dann bei TZ noch einmal besonders aus. Eine KL in einer Brennpunkt-GS ist ein übler Haufen Arbeit. Eine volle KL ist da schon überlastet. Besonders dann aber auch die TZ-Kraft, die eigentlich nur für eine halbe KL bezahlt wird (nicht teilbare Aufgabe, für die Entlastung stattfinden müsste, aber in der Regel nicht stattfindet). Und an der Stelle wäre eine Berechnung: KL entspricht 2 Schulstunden Aufwand in der Woche und wird dementsprechend relativ zur Reduktion des Deputats der TZ-Kraft genutzt.

    Und da sind wir schon wieder beim Problem: Die Ressourcen sind nicht da. Und die Dienstherren machen sich einen schlanken Fuß, weil sie so tun, als könnte das vor Ort geregelt werden.

    Und da könnte eine AZ-Erfassung ansetzen, die die KMK wie der Teufel das Weihwasser meidet.

    Und sind wir mal ehrlich, oft liegt es auch einfach daran, was es für eine Persönlichkeit die Lehrkraft ist. Ich habe eine Person, wo ich oder die SL schon immer sagen, dass sie nicht die dritte Springstunde oder den nächsten Ganztag machen soll sondern auch mal an sich denken muss. Auf der anderen Seite ist jemand ausgeflippt, weil die Person an einem Tag vierzehntägig zwei Freistunde hatte. Ansonsten allerdings keine Springstunden.

    Ich schreibe aber nicht von anekdotischen schrägen Vorstellungen sondern von einem systemischen Problem.

    Je nachdem wie kompromissbereit die Mehrheit im Kollegium ist, desto einfach wird es. Das hat natürlich auch was mit Kommunikation zu tun, um diese Kompromissbereitschaft zu schaffen.

    Kommunikation bedeutet aber auch, dass im Vorfeld die SL sich des Problems der nicht teilbaren Aufgaben bewusst wird und dann auf dieser Basis Lösungen sucht. Und da sehe ich mit meiner anekdotischen Evidenz (im deutlich zweistelligen Bereich GS-LK in TZ, die ich kenne):

    * TZ-Konzepte gibt es an deren Schulen nicht.

    * Umgang mit Konferenzen: Du hast Dienstpflicht (was ja prinzipiell richtig ist.) Aber: Entlastung gibt es nicht.

    * Zusatzaufgaben: Du bist TZ, da hast du doch Zeit. Die VZ-KuK sind am Limit.

    * Projektwoche? Machst du voll. Mehrarbeit? Nein, kannst du nicht abrechnen. Das ist Dienstpflicht. Entlastung? Ach nee.

    etc. pp.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Ok, ich präzisiere: Warum es anderen Schulen einfach komplett nicht klappen kann. Und kategorisch abgelehnt wird, es auch nur zu versuchen, mit dem Hinweis: Geht nicht.

    Ja, beim Thema "kategorisch ablehnen" bin ich dann wieder bei Dir. Meine Frau war an einer solchen Schule. Das hat wahrlich keinen Spaß gemacht.

    Da hast Du natürlich Recht. Es schadet m.E. aber auch nicht, wenn man über Stunden- und Vertretungsplanung soweit Bescheid weiß, dass man da auch mitreden kann. Und damit meine ich nicht die technische Umsetzung über Untis.
    Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die SL nämlich verantwortlich.

    Ab dem Moment, wo Du als stv. SL in der Regel (laut ADO) diese Verantwortung hast, musst Du über die geltenden Regelungen Bescheid wissen. Im Extremfall musst Du Dich dann über die bis dato gelebte Praxis hinwegsetzen und Dein Team anweisen, künftig anders vorzugehen. Das stelle ich mir als Externer schwierig vor. (Ich hatte das Glück, dass mein Team da super unterwegs war und ich dadurch einen angenehmen Einstieg hatte.)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Und besonders die zerstückelte AZ mit Unterricht am Vormittag und Konferenzen am Nachmittag etc. macht es auch eher schattiger.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street

    Ich habe eine Kollegin mit unterhälftiger Teilzeit, die ist dankbar darüber, weil sie so mittags zuhause kochen kann. Sie fängt am liebsten morgens früh an, ihr Mann kann später beginnen und hat kein Problem ab 14 Uhr wieder zu unterrichten. Sie wohnt in der Nähe und benötigt mit Rad nur wenige Minuten.

    Mich stört auch, wenn es woanders funktioniert, muss es überall funktionieren. Ich war einmal an einer neugegründeten Schule mit fast nur jungen KollegInnen (Durschnittsalter inkl. "alter" SL war 36). Fast alle hatten kleine Kinder. Wir hätten inkl. SL nur 4 KollegInnen für 16 Klassen in den ersten beiden Stunden gehabt. 12 Klassen hätten im Extremfall also nur 20 Stunden vormittags gehabt und wenn dann nachmittags auch noch frei gewünscht wird...

    In Baden-Württemberg gibt es daher keine Regelung von oben, jede Schule beschließt ihr eigenes Konzept. Und ja, wünschen kann man viel, Wünsche von KollegInnen mit kleinen Kindern oder Schwerbehinderung haben Priorität, aber erste Priorität hat der Stundenplan unserer Schüler.

    Wie geschrieben vor gut 2 Jahren hat sich der ÖPR dem Problem gestellt und viele Stunden Zeit hinein gesteckt, um den Stundenplan wirklich zu verstehen und evtl. zu optimieren. Sie haben es ausführlich auf einer Sitzung berichtet. Es wird bei uns bereits das beste zu den gegebenen Bedingungen erstellt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Tom123 , du redest dich um Kopf und Kragen. Wenn die Schwimmhallenzeiten feststehen, muss die Schwimmlehrkraft um 8 da sein. Und nun? Wenn sie Teilzeit arbeitet braucht sie angemessene Entlastung. Du machst es dir zu einfach, wenn du mit den Schultern zuckst und sagst, dass das leider alles nicht geht.

    Es geht überhaupt nicht um Wunschstundenpläne, sondern darum, dass die außerunterrichtliche Arbeit ANTEILIG vergeben wird, zwingend stattfindende Ganztagesvernstaltungen woanders entlastet werden. Und wenn ihr euch darum nicht schert, dann wollt ihr nicht, das hat nichts mit können zu tun.

    Und den Hinweis aufs Grundgesetz hast du ins Lächerliche gezogen, WillG hat nirgends geschrieben, dass im Grundgesetz steht, dass Frau Müller erst um 9 kommen darf.

  • Wenn die Schwimmhallenzeiten feststehen, muss die Schwimmlehrkraft um 8 da sein


    Wenn sie Teilzeit arbeitet braucht sie angemessene Entlastung.

    Genau. Wenn ich von 8.50-15.30 Uhr in der Schwimmhalle bin, also somit schon 8 Unterrichtsstunden geleistet habe, kommt es eben vor, dass ich auch einen zusätzlichen freien Tag erhalte (also zwei freie Tage), weil ich eben entsprechend viele Stunden bereits an einem Tag hatte.

    Und klar geht das und ja, das tut den meisten anderen auch gar nicht weh.

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