Wie viel Zeit pro Korrektur?

  • Ich hab mich eher auf normale schriftliche Leistungserhebungen (bei uns "LK" genannt) bezogen.

    Aber auch das ist etwas, was du im Laufe des Refs oder dann im Berufseinstieg hoffentlich noch lernst: Es gibt einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

    Feedback von Eltern zu meinem Korrekturtempo habe ich noch nie erhalten. Wäre mir auch ziemlich egal. Solange alle vor Notenschluss ne fundierte Zeugnisnote haben, ist doch alles fein.

  • OT: Ich korrigiere nach Tests/Klausuren eigentlich immer komplett durch. :sterne: Mich interessiert das Abschneiden der Schüler*innen.

    Ich auch, mir ist das Abschneiden nicht so wichtig, aber ich will keinen Stapel rum liegen haben. Ist schon genug andere Unordnung auf meinem Schreibtisch.

  • OT: Ich korrigiere nach Tests/Klausuren eigentlich immer komplett durch. :sterne: Mich interessiert das Abschneiden der Schüler*innen.

    Ebenso. Manchmal noch während der Stunde, in der die Klausur geschrieben wird. Anfangen tu ich da auf jeden Fall. Und je nach Klausur und Klassengröße kann es auch passieren, dass ich noch in der Stunde fertig werde. Aber: Berufliche Schule, also 100% Doppelstunden und manchmal nur Klassengröße 12. Ich sage dann die Noten den SuS, gebe die Klausur aber nicht zurück bzw. sammel sie wieder ein, denn erstens gibt's meist Nachschreiber und 2. gucke ich da zu Hause nochmal in Ruhe drüber. Vielleicht nehme ich auch eine Aufgabe aus der Wertung o.ä.

  • Manchmal kommt das vor. Wenn z.B. alle SuS bis auf einen bei einer Aufgabe 0 Punkte haben, dann habe ich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit etwas falsch gemacht. Dann kann ich diese Aufgabe aus der Wertung nehmen.

  • Das wäre in dieser Form bei uns gar nicht erlaubt.

    Bei uns müssen auch Arbeiten neu geschrieben oder genehmigt werden, wenn zu viele Arbeiten mit 5 oder 6 benotet werden. Entsprechend macht es durchaus Sinn gefährdete Arbeiten schnell zu korrigieren, damit ich weiß woran ich bin.

  • Das wäre in dieser Form bei uns gar nicht erlaubt.

    Bei uns müssen auch Arbeiten neu geschrieben oder genehmigt werden, wenn zu viele Arbeiten mit 5 oder 6 benotet werden. Entsprechend macht es durchaus Sinn gefährdete Arbeiten schnell zu korrigieren, damit ich weiß woran ich bin.

    Was die spannende Frage aufwirft: Was tun, wenn der eine Nachschreiber mit seiner 5 dafür sorgt, dass nun doch die Grenze überschritten ist? Muss dann die ganze Klasse die Klausur neu schreiben?

  • Das wäre in dieser Form bei uns gar nicht erlaubt.

    Bei uns müssen auch Arbeiten neu geschrieben oder genehmigt werden, wenn zu viele Arbeiten mit 5 oder 6 benotet werden. Entsprechend macht es durchaus Sinn gefährdete Arbeiten schnell zu korrigieren, damit ich weiß woran ich bin.

    Bist Du sicher? Warum ist das nicht erlaubt?

  • Was die spannende Frage aufwirft: Was tun, wenn der eine Nachschreiber mit seiner 5 dafür sorgt, dass nun doch die Grenze überschritten ist? Muss dann die ganze Klasse die Klausur neu schreiben?

    In meinem BL muss nicht "genehmigt werden", ich habe aber in einem gearbeitet, wo es der Fall ist/war. Und es geht darum, ob die Arbeit konform war und es leistbar war, dass die SuS die Arbeit schaffen. Da ist die Note des Nachschreibers irrelevant, weil es eine andere Arbeit ist (die man vielleicht separat betrachten würde, habe ich noch nie erlebt, sie fällt immer unterm Radar).

  • Bist Du sicher? Warum ist das nicht erlaubt?

    Ja, bin ich mir.

    Zeigt sich bei der Korrektur und Bewertung, dass mehr als 30% der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Von dieser Vorschrift darf mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters abgewichen werden. Die Klassenelternvertretung ist über die Entscheidung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

  • Ja, bin ich mir.

    Zeigt sich bei der Korrektur und Bewertung, dass mehr als 30% der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Von dieser Vorschrift darf mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters abgewichen werden. Die Klassenelternvertretung ist über die Entscheidung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

    Das würde bei mir nahezu alle Klassenarbeiten betreffen und unsere Schulleitung käme zu nichts anderem mehr.

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