Beiträge von s3g4

    Naja, wenn mein Kollegium eine Auslandsreise organisieren würde, dann könnte ich entscheiden, ob ich Lust hätte, mitzufliegen. Wenn ich mich dafür entscheiden würde, dann würde ich wahrscheinlich meinen Pass nicht vergessen und wenn doch, würde ich nicht heulend erwarten, dass mein Schulleiter mit mir zusammen einen Flug später nimmt.

    Was genau willst du damit sagen?

    Wenn ich mit allen zusammen grillen möchte, dann erkundige ich nicht mit dem Mietwagen die Gegend, während alle anderen zusammen sitzen und sich unterhalten. Selbst wenn ich das für unbedingt notwendig halten würde, würde ich im Falle eines Unfalls nicht erwarten, dass jemand das Grillen abbricht oder sich ein Taxi ruft, um mir zu helfen. Bei einer Schulklasse mit 2 Achtzehnjährigen muss man aber grundsätzlich davon ausgehen, dass es dieselben Kinder sind wie die 17-jährigen Mitschüler*innen, die im Ausnahmefall Hilfe brauchen, auch wenn es keine Verletzten gibt.

    Wenn das Grillen und Wandern ein Programmpunkt wird auch kein Mietwagen verwendet. Aber in der Zeit ohne Programm machen die einzelnen Personen doch auch nichts im Gesamtklassenverband. Da gehen die SuS alleine oder in Kleingruppen eben dahin wo sie wollen oder fahren in dem Fall. Wenn irgendjemand dabei verunglückt oder sonst wie Hilfe braucht, dann wird er sich bei dir melden. Wenn du mit anderen Leute privat unterwegs bist kann das doch genauso passieren.

    Aber klar, wenn du es für unbedingt notwendig hältst, dass ein Volljähriger alles tun muss, was vor Ort möglich ist, weil es ihm rechtlich erlaubt ist, dann verbietet es dir niemand. Ich versuche nur das Zwangsläufige nachzuvollziehen.

    Das werden die so oder so tun, es sei denn du bist 24/7 dabei. Du hast auch gar keine Handhabe dagegen. Ich verstehe die Aufregung gar nicht.

    Schlimm nicht, aber umgekehrt: wozu braucht er für 3-5 Tage unbedingt Sonderregeln? Ist es nicht auszuhalten, wenn man mit einer Schulklasse eine Bildungsreise antritt, dass für alle dieselben Regeln gelten? Wenn alle Erwachsen sind, entscheidet man vielleicht anders, aber mir wird irgendwie nicht klar, warum es für einige unbedingt so sein muss, dass sie genau auf dieser Fahrt was Spezielles brauchen.

    Wieso wird diese Frage ständig gestellt? Ist es nicht auszuhalten? Was ist denn daran speziell, dass Volljährige Dinge tun, die Volljährige von Rechtswegen tun dürfen?

    Wir in NRW bekommen ja regelmäßig um die Ohren gehauen, dass unser Abitur niveaulos und viel zu einfach sei, und dann liest man Lehrpläne anderer Schulformen mit weniger Inhalt, die zum gleichen Abschluss führen. Darf man das nicht hinterfragen?

    Darf man, aber es gibt ja noch viele weitere Bildungsgänge bzw. Zusatzunterricht, die einen Hochschulzugang ermöglichen.

    Haltet Ihr es dann für sinnvoll, für so einen spezialisierten Rahmen die allgemeine Hochschulreife zu vergeben?

    Ich finde es schon etwas absurd, wenn man als sportlich talentierter Mensch den Bildungsgang für Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Sport belegt, um einen guten NC für das Jurastudium zu erreichen.

    Ich finde das gar nicht absurd, das ist doch das Schöne an unserem durchlässigen Bildungssystem.

    Am Gymnasium ist die Wahl der Abiturfächer an bestimmte Bedingungen geknüpft, die drei Bereiche Sprachen, Gesellschafts- und Naturwissenschaften mit Mathematik müssen vertreten sein. Ich kann als LKs keine zwei Gesellschafts- oder Naturwissenschaften oder Fremdsprachen wählen. Wenn ich Sport, Kunst oder Musik als Abiturfach haben möchte, muss ich trotzdem die drei Bereiche abdecken.

    Wenn ich mir die Prüfungsfächer an BKs durchlese, scheinen die Bedingungen da eben viel fachspezifischer zu sein, so dass ich nicht noch zusätzlich in Sprachen und Gesellschaftswissenschaften geprüft werden muss, wenn ich eine bestimmte Fachrichtung belege.

    Die Fächerzusammensetzung und der allg. Fächerkanon ist doch auch nicht abschließend allgemein für alle Fachrichtungen an Hochschulen. Warum sollte man die Wahlmöglichkeiten in der Schulbildung künstlich klein halten, wenn man danach eine noch eingeschränktere Wahl treffen kann? Du verkennst die Bedeutung der fachlichen Inhalte der Schule mit den Kompetenzen, die fürs Studium notwendig sind.

    Und an den berufsbezogenen Aufgaben, die oft sehr greifbar sind. Wenn ich ans Maschinenbau-Abitur denke, sind die Aufgaben sehr anwendungsbezogen und nicht so abstrakt.

    Dann macht ihr das wohl irgendwie besser. Das ist bei uns nicht so bzw. es wurde ja bereits gesagt, dass wir bei den Prüfungen keinen Unterschied haben.

    Worüber diskutieren wir denn dann hier regelmäßig wenn es um zu hohe Lehrerarbeitszeiten geht? Dass in der Praxis implizite Erwartungshaltungen des Dienstherrn und letztlich auch die Eigenansprüche der Beschäftigten nicht immer zur rechtlich klaren Situation einer definierten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit und täglichen Höchstarbeitszeiten passen, ist doch letztlich eine Binsenweisheit.

    Ich weiß was du meinst und es stimmt bei den Lehrkräften teilweise oder vielleicht sogar mehrheitlich auch (wir wissen es ja gar nicht). Das bedeutet aber nicht, dass es in andere HO-Umgebungen auch so ist. Ich kenne da keine Zahlen, aber ich habe bisher nichts in dieser Richtung mitbekommen oder gelesen.

    Verpflichtende Präsenz hat immerhin den Vorteil, dass die zugehörige Arbeitszeit auch korrekt erfasst wird...insbesondere auch mit Blick auf ein verbindliches Ende der täglichen Arbeitszeit. Arbeitszeitmodelle ohne Präsenz beinhalten immer auch die vergleichsweise hohe Gefahr der Erwartung unbezahlter Überstunden, die aber unter den Tisch gekehrt werden können. Genau diese Diskussion führen wir doch hier mit Blick auf den ungebundenen Arbeitszeitanteil von Lehrkräften auch regelmäßig.

    Eine solche Diskussion habe ich noch nie irgendwo in diesem Zusammenhang gehört. Die Arbeitszeit wird im Homeoffice genauso erfasst, wie vor Ort. Da gibt es vom AG gar nichts weiter zu erwarten. Wenn die Arbeitszeit rum ist, ist der Kram aus und er kann gerne Emails schicken.

    Vielleicht habt ihr aber irgendwo anderes mitbekommen?!

    Wenn Du bei der Reanimation einen Fehler machst, wird Dir das nicht angelastet. Wenn Du aber gar nichts machst dann schon. In dem Zusammenhang auch beachten. Wir haben gegenüber Schülern eine Garantieanstellung. Dies wird leider vielfach verkannt.

    Wenn man regelmäßig den Erste-Hilfe-kurs macht, weiß man das aber eigentlich. Ich kann's gar nicht mehr zählen, wie oft mir das erzählt wurde.

    Noch blöder wird es, wenn Du dir neben den PV-Modulen auf dem Dach auch noch ein kleines Windrad in den Garten stellst. Auf dem Lande sind die Gärten ja durchaus groß genug dafür. PV-Strom wird mit ca. 8ct/kWh vergütet, Windstrom mit 6ct/kWh. So, jetzt bekomme mal auseinander dividiert welche kWh von welchem Erzeuger kommend in den Eigenverbrauch gegangen ist und welche eingespeist wurde. Wie gesagt mußt du das dann erzeugerabhängig aufschlüsseln. Einfach die Summe des eingespeisten Stroms zu nehmen reicht nicht.

    Mehrere Stromzähler 🤷 es wird einem überhaupt nicht leicht gemacht damit. Zugegeben, die Energieversorger haben da gar kein Interesse dran.

    Drum sage ich meinen Schülern auch immer: "Der Bankberater ist kein Berater, er ist ein Verkäufer, der euch Finanzprodukte verkaufen will. Mit der Grundeinstellung müßt ihr in so ein Gespräch rein gehen."

    Auf die Spitze getrieben hat es damit der nette Herr Pohl mit seiner DVAG. Davor warne ich eigentlich jede Klasse, wenn es mal um Versicherungen oder Finanzen geht.

Werbung