Beiträge von s3g4

    Klar sind zum Beispiel Schüler auch eingeschränkt. Wenn er Schulpflicht hat, dann kann er nämlich nicht hingehen wohin er will. Er ist erstmal grundsätzlich verpflichtet zur Schule zu gehen und kann sich nicht darauf berufen, dass er "Frei" ist.

    Bei Erwachsenen in NRW ist Schulpflicht aber vorbei.


    Was du alles aufzählst sind auch nur wieder Dinge innerhalb der Schule. Eine Klassenfahrt findet aber in der Regel nicht in der Schule statt.

    Bei Soldaten zum Beispiel ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt (vgl. GG Art. 5), das Versammlungsrecht (vgl GG Artl. 8), die Koalitionsfreiheit (vgl. GG Art. 9), Freizügigkeit und Aufenthalt (vgl. GG Art. 11), Recht auf Körperliche Unversehrtheit (vgl. GG Art. 2), Post und Fernmeldegeheimnis (vgl. GG Art. 10), Weisungsgebundenheit (vgl. GG Art. 11).


    Bei Lehrern zum Beispiel Streikrecht, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Neutralitätsgebot, Freizügigkeit, Verfassungstreue, Dienstweg, ...

    Schüler stehen nicht in einem besonderen Dienstverhältnis. Die stehen in gar keinem Dienstverhältnis zur Schule. Erwachsene sind dort bloß angemeldet. Daraus ergibt sich keine Einschränkung von Rechten.

    „Hab ich gehört“ ist in den meisten Fällen mit Vorsicht zu genießen.

    Mach! Schadet nie!

    Ich hab gehört, dass ich eigentlich Sachse wär'


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    Langfristig halte ich es eigentlich auch für den richtigen Weg, aber eigentlich müsste man dann so konsequent sein und diesen auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung gehen.

    Wie soll das denn funktionieren? Krankenversicherung geht es noch. Bei der Rentenversicherung eben nicht. Die funktioniert vom Grundprinzip her nicht (mehr). Wenn man will dass langfristig noch mehr Menschen darunter leiden, dann kann man natürlich noch mehr dazu verpflichten.

    Populistisch finde ich die Forderungen nicht, aus Sicht der Beitragszahler*innen finde ich sie völlig gerechtfertigt. Wird natürlich trotzdem nichts, weil niemand seine eigenen Pfründe aufgeben will (viele Abgeordnete kommen aus dem verbeamteten Spektrum, arbeiten mit ebensolchen zusammen..).

    Leider wählen die Arbeiter*innen in D konsequent die Parteien, die exakt gar nichts für sie tun, sondern nur die Privilegien der eigenen „Kaste“ absichern. Schlimm (von den Afd-Fans unter der Arbeiterschaft muss ich gar nicht anfangen).

    Die GRV gehört in ihrer aktuellen Form entweder abgeschafft oder von Grund auf neu gestaltet. Das ist aber auch keine neue Erkenntniss, das weiß man seit Jahrzehnten.

    Einfach mehr Menschen zu dem Pyramiden System zu zwingen hilft auch nur kurzfristig.

    EM mag da evtl. eine Außnahme sein. Aber wie oft im Jahr ist EM? (Ich gehe mal naiv von der Herren Fußballmannschaft aus). Aber es findet sich vermutlich für fast jeden Tag eine Sportart die gerade ein wichtiges Spiel oder Finale hat. Das ist eben das trügerische, was Leute mit Drogenproblemen nicht erkennen. Das das Dorgenproblem leider "normal" (im Sinne von häufig / große Wahrscheinlichkeit) ist, dass stimmt leider. Das das Problem "normal" im Sinne von "gesund" ist: Mit Sicherheit nicht.

    Ich frage mich, ab wann man in solchen Situationen eingreifen muss. Erst, wenn es sehr eindeutig gesetzlich Vorgeschrieben ist, oder doch schon vorher, wenn es gesetzlich in einer Grauzone ist?

    Darum geht es hier gar nicht.


    Ist man volljährig und hält sich an geltende Gesetze, dann brauche ich keine übergriffigen Lehrkräfte, die mir erzählen was ich außerhalb der Schule zu tun und zu lassen habe.

    s3g4 Ich bezog mich mit dem Kommentar auf Maylin, die schrieb "im Fall von Rauchen wohl auch süchtig". Für den Alkohol scheint dagegen zu gelten, dass das völlig normal ist, dass man halt trinken "muss" bzw. es undenkbar scheint, das zu verbieten.

    Vielleicht eine persönliche Befindlichkeit von mir, aber ich finde einfach bedenklich, wie gesellschaftsfähig Alkoholkonsum ist. Trotz aller Gefahren scheint es viel seltsamer zu sein, als Erwachsener mal nichts zu trinken, als auf das gemeinsame Bierchen (für lediglich ein paar Tage noch dazu) nicht klaglos verzichten zu können.

    Darum geht es aber hier überhaupt nicht. Das Alkohol eine Droge wie vieles andere ist, ist mir schon bekannt. Das magst du so sehen, ist auch vollkommen in Ordnung.

    Im Fall "Bierchen" auch süchtig, wenn man es mal nicht ne Woche aushält ohne...

    In den meisten Fällen geht aber nicht ums nicht aushalten können, sondern darum dass man Erwachsen ist und mit Klassenkameraden/innen ein Bier in geselliger Runde trinken möchte.

    Richtig
    Ob man das sanktioniert und ggf. dann wie, ist dann eine andere Sache.

    Ich habe schonmal nach der Praxis gefragt. Wie handhabt ihr das denn konkret?


    Ich persönlich würde das gänzlich ignorieren.

    Hinter den Bergen bei den sieben Zwergen. Ich kenne das von drei Gymnasien, an denen ich gearbeitet habe. Etwas weniger echauffieren wäre hier vielleicht gut.

    Ich finde solche Regelungen eben vollkommen Realitätsfern und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie vor Gericht standhalten würden. Das ist nicht gegen dich persönlich. Du hast die Norm ja nicht verbrochen ;)

    Wie sieht das denn in der Praxis aus?

    Das mag in einigen (anderen) Fällen sicherlich so zutreffen. Ich fände es aber grotesk, wenn 18jährige vor dem VG dagegen klagen würden, dass sie auf einer Studienfahrt nicht (vulgo) saufen dürfen.

    Wenn die Lehrkraft dagegen vorgeht, dass sich mitfahrende Schüler ins Koma saufen ist logisch und das wird auch nicht angreifbar sein. Ein generelles Verbot ist aus meiner Sicht aber einfach rechtswidrig. Die Schule hat außerhalb der Schule kein Hausrecht. Gleiches gilt für den Tabak- oder Kanabiskonsum. Eine Klage dagegen finde ich hier angemessen. Wahrscheinlich wird das niemand anstrengen, weils so wichtig nun auch wieder nicht ist. Deswegen meine Frage nach der Handhabung in der Praxis.

    Gehört die Zeit, die während einer Klassenfahrt als "Freizeit" deklariert wird, aber nicht dennoch zur Schulveranstaltung? Also Zeit ohne vorgegebenes Programm, zur freien Gestaltung zwar, aber dennoch ja ein Teil der Fahrt, die ja vermutlich einen definierten Beginn und ein definiertes Ende hat. (Bezieht sich nicht auf deinen Beitrag, Bolzbold, sondern auf den von s3g4 darüber.)

    Das müsste rechtlich geklärt werden. Ich würde sagen nein, denn was hier passiert hat keinen Zusammenhang mit der Lehrkraft oder der Schule.

    Die Benutzung von PKW mit Schülern als Fahrer – allein oder mit Schülern als Mitfahrer – zu
    schulischen Veranstaltungen am anderen Ort darf nur ein seltener Ausnahmefall sein (ultima
    ratio) und sollte sich nur auf Fahrten in die nähere und bekannte Umgebung beschränken. [... ]

    Das beschreibt aber nur die Anreise oder Fahrte zu entsprechenden schulischen Veranstaltungen, nicht die Aktivitäten in der Freizeit.

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