Hallo,
ich habe diesmal eine Frage bzgl. der Zurruhesetzung aufgrund eines Amtsarztgutachtens, das so gar nicht das widerspiegelt, was dem Gesundheitszustand entspricht. Hier wird weder eine Wiedereingliederung noch eine anderweitige Verwendung erwähnt, obwohl das von der Psychotherapeutin so vorgeschlagen wird in ihrem Gutachten. Letzteres lag dem Amtsarzt vor, dennoch hat er sich dazu entschieden die Lehrkraft für ein Jahr aus dem Dienst zu nehmen mit erneuter Prüfung in einem Jahr. Hier war auch Mobbing und Diskriminierung im Spiel, was der Amtsarzt ebenso außer Acht ließ. Nun droht der Lehrkraft die Zwangszurruhesetzung, die sich zwar den Schuldienst gerade an der aktuellen Schule nicht mehr vorstellen kann, mit einer anderweitigen Verwendung aber zeitnah einverstanden wäre. Sie hätte das der Sachbearbeiterin im KM wohl schon gemeldet, die sich wiederum über die Außerachtlassung der Wiedereingliederung bzw. Möglichkeit der anderweitigen Verwendung im Gutachten gewundert hatte. Kurzum: Lehrkraft ist seit Frühjahr erkrankt, Untersuchung war im Juli. BL Bayern. Verbeamtung auf Lebenszeit. Die Lehrkraft ist noch Anfang 40 und möchte schon gerne wieder tätig werden, aber weniger im Schuldienst. Widerspruch (via Anwalt) wurde fristgerecht eingelegt, Einwendungen müssen noch vorgetragen werden.
Wer hat hier Erfahrungen/Tipps? Wie gut stehen die Chancen, dass das amtsärztliche Gutachten angefochten werden kann? Droht ihr bereits in den nächsten Monaten der Erhalt des Ruhegehalts? Das würde sie noch zusätzlich in Stress versetzen, da das ja mit finanziellen Einbußen einhergeht.
Vielen Dank vorab!
Zwangszurruhesetzung
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SquareArt31005 -
20. September 2025 14:16
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Lass mich raten. Die anderweitige Verwendung wäre nicht zufällig an einer Uni?
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Zwar kann ich nicht helfen, doch du schilderst genau das, was ich in meiner Region (auch Bayern) seit ein paar Jahren wahrnehme: nach nicht allzu langer Erkrankung erfolgt eine zügige Versetzung in den Ruhestand ohne alternative Angebote und gegen den Willen des Beamten. Erfolgreich gewehrt hat sich in meinem Dunstkreis noch keiner und Rückkehrer nach diesem Jahr und erneuter Überprüfung scheint es auch nicht zu geben.
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Zwar kann ich nicht helfen, doch du schilderst genau das, was ich in meiner Region (auch Bayern) seit ein paar Jahren wahrnehme: nach nicht allzu langer Erkrankung erfolgt eine zügige Versetzung in den Ruhestand ohne alternative Angebote und gegen den Willen des Beamten. Erfolgreich gewehrt hat sich in meinem Dunstkreis noch keiner und Rückkehrer nach diesem Jahr und erneuter Überprüfung scheint es auch nicht zu geben.
Absolut unverständlich. Da fehlen einem die Worte.
Danke für deinen Kommentar! -
Hallo,
ich habe diesmal eine Frage bzgl. der Zurruhesetzung aufgrund eines Amtsarztgutachtens, das so gar nicht das widerspiegelt, was dem Gesundheitszustand entspricht. Hier wird weder eine Wiedereingliederung noch eine anderweitige Verwendung erwähnt, obwohl das von der Psychotherapeutin so vorgeschlagen wird in ihrem Gutachten. Letzteres lag dem Amtsarzt vor, dennoch hat er sich dazu entschieden die Lehrkraft für ein Jahr aus dem Dienst zu nehmen mit erneuter Prüfung in einem Jahr. Hier war auch Mobbing und Diskriminierung im Spiel, was der Amtsarzt ebenso außer Acht ließ. Nun droht der Lehrkraft die Zwangszurruhesetzung, die sich zwar den Schuldienst gerade an der aktuellen Schule nicht mehr vorstellen kann, mit einer anderweitigen Verwendung aber zeitnah einverstanden wäre. Sie hätte das der Sachbearbeiterin im KM wohl schon gemeldet, die sich wiederum über die Außerachtlassung der Wiedereingliederung bzw. Möglichkeit der anderweitigen Verwendung im Gutachten gewundert hatte. Kurzum: Lehrkraft ist seit Frühjahr erkrankt, Untersuchung war im Juli. BL Bayern. Verbeamtung auf Lebenszeit. Die Lehrkraft ist noch Anfang 40 und möchte schon gerne wieder tätig werden, aber weniger im Schuldienst. Widerspruch (via Anwalt) wurde fristgerecht eingelegt, Einwendungen müssen noch vorgetragen werden.
Wer hat hier Erfahrungen/Tipps? Wie gut stehen die Chancen, dass das amtsärztliche Gutachten angefochten werden kann? Droht ihr bereits in den nächsten Monaten der Erhalt des Ruhegehalts? Das würde sie noch zusätzlich in Stress versetzen, da das ja mit finanziellen Einbußen einhergeht.
Vielen Dank vorab!Wird die Wiedereingliederung bei Beendigung der Krankschreibung nicht automatisch angeboten? Oder kommt es gar nicht in Frage? (Ich kann aus dem Beitrag nicht sehen, ob die Situation an der Schule der Ursprung der Krankheit ist oder "nur" verstärkend). In dem Fall wäre es vielleicht, die WE anzufangen und um eine parallele, möglichst schnelle Versetzung zu bitten.
Gibt es in den Arztberichten ganz konkrete, medizinisch begründete Verwendungsmöglichkeiten? (also für den Amtsarzt komplett ersichtlich) -
Wird die Wiedereingliederung bei Beendigung der Krankschreibung nicht automatisch angeboten? Oder kommt es gar nicht in Frage? (Ich kann aus dem Beitrag nicht sehen, ob die Situation an der Schule der Ursprung der Krankheit ist oder "nur" verstärkend). In dem Fall wäre es vielleicht, die WE anzufangen und um eine parallele, möglichst schnelle Versetzung zu bitten.
Gibt es in den Arztberichten ganz konkrete, medizinisch begründete Verwendungsmöglichkeiten? (also für den Amtsarzt komplett ersichtlich)Um deine Fragen zu beantworten:
- Die WE wurde eigtl. direkt ausgeschlossen.
- Sowohl Ursprung bei dem einen Krankheitsbild als auch Verstärkung bei bereits vorhandenem Krankheitsbild.- Es wird eine Versetzung empfohlen inkl. WE; alternativ eine anderweitige Verwendung, etwa in pädagogischer oder verwaltender Funktion, das ist mE schon sehr konkret
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Absolut unverständlich.
Ich finde das absolut verständlich und ehrlich gesagt sogar richtig.
Was soll dieser andere Bereich jenseits der Schule sein?
Auch in der Verwaltung werden nur qualifizierte Leute gebraucht. Guckt man sich das Besoldungs/Gehaltsgefüge dort an, dann wird schnell klar, dass allein schon rein besoldungstechnisch wenige analoge Posten existieren. Diese erfordern alle eine Qualifikation, die ein normaler Lehrer nicht hat. Das schlimmst, was man machen könnte, wäre irgendwelche Lehrer dort zu parken, die dafür völlig unqualifiziert sind.
Wenn man nicht mehr in der Schule arbeiten will, dann muss man sich beruflich umorientieren, so wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
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- Es wird eine Versetzung empfohlen inkl. WE; alternativ eine anderweitige Verwendung, etwa in pädagogischer oder verwaltender Funktion,
Dann lässt man sich versetzen. Irgendwelche Empfehlungen für nicht existente Posten/Verwendungen sind nichts weiter als Luftschlösser.
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Mit Anfang 40: Kündigen und neuen Job suchen. Berater oder was Selbstständiges.
Oder mit den folgenden Dingen in den Ruhestand gehen und dazuverdienen (berechnet mit den spärlichen Informationen anhand von https://services.versorgungskammer.de/ruhegehaltsrechner/, siehe QR-Code):Ruhegehalt
Summe ruhegehaltfähige Bezüge: 5.247,00 €
daraus 50,37 € v.H.: 2.642,91 €
Versorgungsabschlag 10,80 % v.H.: 285,43 €
verbleibendes Ruhegehalt: 2.357,48 €
Dazuverdienen kann man bis zu 10h/Woche, mit maximal 1500€ pro Monat. Genehmigungsfrei sind im Übrigen künstlerische, wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeiten. (https://www.stmfh.bayern.de/oeffentlicher_…taetigkeit.aspx)
Und ja! Ich verstehe absolut die finanzielle Einschränkung! Aber man muss sich überlegen, wie sehr man für was kämpfen möchte. -
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Mit Anfang 40: Kündigen und neuen Job suchen. Berater oder was Selbstständiges.
Oder mit den folgenden Dingen in den Ruhestand gehen und dazuverdienen (berechnet mit den spärlichen Informationen anhand von https://services.versorgungskammer.de/ruhegehaltsrechner/, siehe QR-Code):Ruhegehalt
Summe ruhegehaltfähige Bezüge: 5.247,00 €
daraus 50,37 € v.H.: 2.642,91 €
Versorgungsabschlag 10,80 % v.H.: 285,43 €
verbleibendes Ruhegehalt: 2.357,48 €
Sollte die Zahl stimmen, zeigt das mal wieder, wie absurd überversorgt Beamte im Bereich vorzeitiger Ruhestand sind.
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Ich hatte zu Beginn um TIPPS gebeten bzw erfragt, ob es ERFAHRUNGEN dazu gibt-um irgendwelche Kommentare oder gar Kritik hatte ich nicht gebeten, Dr. Rakete und kodi!
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Ich hatte zu Beginn um TIPPS gebeten bzw erfragt, ob es ERFAHRUNGEN dazu gibt-um irgendwelche Kommentare oder gar Kritik hatte ich nicht gebeten, Dr. Rakete und kodi!
Das ist ein öffentliches Forum hier. Da musst du damit rechnen, dass nicht nur das geschrieben wird, was du gerade hören willst, zumal, wenn du selbst die Vorlage gibst und dich von deiner Ursprungsfrage entfernst. Aber das nur am Rande...

Als Kritik waren meine Posts nicht gemeint. Sieh sie als Tipp zur Versetzung bzw. als Tipp für sich realistisch zu klären, welche "anderen" Verwendungsmöglichkeiten es denn überhaupt geben könnte.
Erfahrungen habe ich bewusst nicht geschildert, weil ich niemanden demotivieren will und ich in einem anderen Bundesland bin.
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Ich hatte zu Beginn um TIPPS gebeten bzw erfragt, ob es ERFAHRUNGEN dazu gibt-um irgendwelche Kommentare oder gar Kritik hatte ich nicht gebeten, Dr. Rakete und kodi!
In Foren bekommt man nicht immer nur das geboten, was man hören will.
Du hast doch offensichtlich einen Anwalt, hat der keine Erfahrungen? Haben die Personalvertretungen und Gewerkschaften dir bei deinen Fragen nicht helfen können?
Nachdem hier in NRW gerade Fälle aufploppen, die einen Missbrauch der Krankschreibung usw. nahelegen, finde ich es super, wie schnell und problemlos in Bayern agiert wird um Dienstunfähige Lehrer außer Dienst zu stellen usw.
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Eine Verwendung außerhalb des Schuldienstes ist als Lehrkraft keine realistische Alternative.
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Manchmal muss hier jemand die Ganze Lehrerbubble auch mal aufmischen.
Naja, deine ganze Vita hier im Forum liest sich, als ob du schlicht falsch in dem Job bist.Erst is das BL kacke, dann nervt die Rückmeldung der Eltern, dann ist die UV Scheiße und zu guter letzt kannst du dir eine weiteres Leben als Beamte in A 13 aber bitte außerhalb des Schuldienstes vorstellen?
Wenn du dir eine Rückkehr in den Schuldienst nicht vorstellen kannst, dann bitte um Entlassung aus dem Dienst und such dir etwas das dich glücklich macht.
Du musst dir mal vor Augen halten was man dir anbietet.
Nach gerade mal 7 Jahren im Job (vielleicht auch 8 oder 9) bietet man dir an in den Ruhestand zu gehen mit 2000€ (leider kann man das nicht noch fetter drucken)! Das ist mehr als mein Vater sich in 48 Jahren an Rente erarbeitet hat.
In meinem Kopf schreit Didi Hallervorden die ganze Zeit Palim Palim eine Flasche Pomm-Frit. -
Nachdem ich jetzt die alten Beiträge lese: @Franconian, meiner laienhaften (zugegeben, sehr ängstlich geprägten) Meinung nach kannst du sicher froh sein, dass man dich nicht aus dem Dienst entlässt.
In deinem ersten Beitrag (Mai 2023) sprichst du davon, dass du schon ein Jahr Probezeit hinter dir hast. Selbst bei super guter Auslegung, dass du nicht ein Jahr Probezeit beim Wechsel und nicht in Mai eine Stelle bekommen hast, sondern im Februar, bist du seit Februar 2022, allerallerhöchstens August 2021 im Dienst.
Du fällst seit Frühling 2025 aus, bist offensichtlich auf Lebenszeit verbeamtet (sonst würde dein Beitrag anders klingeln), aber vermutlich gerade erst.
Hast du überhaupt die Mindestversorgung erreicht?
und hat deine Therapeutin /deine Ärzte nicht die Sorge, dass nachgeguckt wird, ob eine andere Erkrankung bei den Amtsarztbesuchen verschwiegen wurde?
(Ich merke wieder und wieder, ich bin manchmal eine überängstliche Persönlichkeit) -
Um deine Fragen zu beantworten:
- Die WE wurde eigtl. direkt ausgeschlossen.
Warum hat der Amtsarzt diese zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen? Komplett ausgeschlossen scheint er sie ja nicht zu haben, wenn er eine Neubegutachtung in einem Jahr für zielführend erachtet.
Umgekehrt lese ich bei dir allerdings durchaus heraus, dass du selbst genau genommen eine Wiedereingliederung ausschließt, da du gar nicht mehr als Lehrkraft tätig sein möchtest. Gibt es medizinisch relevante Gründe, warum das nicht mehr möglich sein könnte? Steht gesichert fest, dass das nicht mehr möglich werden wird (in einem Jahr) oder ist das lediglich die von dir gewünschte Interpretation, um rauszukommen aus dem Schuldienst ohne Kündigung?
Wärest du denn aktuell dienstfähig, wenn du an eine andere Schule versetzt werden würdest? Würde das auch für eine Schule im Brennpunkt gelten, für Klassen mit 32 SuS und für einen hauptsächlichen Einsatz in Englisch?
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Naja, deine ganze Vita hier im Forum liest sich, als ob du schlicht falsch in dem Job bist.
Erst is das BL kacke, dann nervt die Rückmeldung der Eltern, dann ist die UV Scheiße und zu guter letzt kannst du dir eine weiteres Leben als Beamte in A 13 aber bitte außerhalb des Schuldienstes vorstellen?
Danke für den Hinweis auf die alten Beiträge, ich habe mir die jetzt nochmal durchgelesen.
Ich stimme Dr. Rakete absolut zu, was du in den letzten 2 Jahren geschrieben hast, zeigt, dass du dich eigentlich entlassen lassen solltest, ohne Zurruhesetzung. Denn du bist offenbar mit Kleinigkeiten im Schuldienst bereits unzufrieden. Nach der Entlassung kannst du dann auch promovieren.
Habe das mit den Angaben aus den bisherigen Posts nochmal durchgerechnet und das wären 1638€, das ist mehr als die durchschnittliche Rente nach nur 2 Jahren im Dienst. Da sollte man sehr still sein mit der Beschwerde. -
Erstens wissen wir nicht, ob es um die TO selbst geht und zweitens würde ich selbst dann nicht so weit gehen.
Es ist völlig verständlich, dass jemand Wege sucht, wie er/sie das Berufsleben ohne einen drastischen Schritt wie Kündigung/Zurruhesetzung weiter gestalten kann. Die Chance als Lehrer schulfremd eingesetzt zu werden ist allerdings wirklich klein bis nicht vorhanden.
Schulen sind allerdings sehr unterschiedlich, sodass es durchaus sein kann, dass eine Wiedereingliederung an einer anderen Schule erfolgreich wäre und sich woanders auch eine dauerhaft positive Situation ergibt.
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Eine Verwendung außerhalb des Schuldienstes ist als Lehrkraft keine realistische Alternative.
Was eigentlich schade ist. Leute, die nicht mehr unterrichten können, könnten Abiturprüfungen und Feststellungsprüfungen usw. erstellen, zentrale Abschlussprüfungen korrigieren (das müsste meines Erachtens eh endlich zentral passieren!), aus der Distanz Schulfahrten organisieren, Modellreihen entwickeln, in den Fremdsprachen einen Pool von Hörverstehensaufgaben zusammenstellen, für die einzelnen Fächer regelmäßig "Aktuelles" recherchieren und aufbereiten, Schüler in Präsenz oder per Distanzunterricht auf Sprachzertifikate vorbereiten, statt das Lehrkräften als AG aufzubrummen... es gäbe so viele Optionen, sinnvoll zuzuarbeiten und unterrichtende Kollegen zu entlasten.
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