Beiträge von Zauberwald

    Einerseits hast du Recht, Kathie, aber das Kind gehört von den RS-Leistungen her ohne irgend einen Ausgleich so ziemlich in die Mitte der Klasse. Nur, dass es diesen Nachweis hat. Das Diktat war schwer. Finden auch Kolleginnen. Habe eine sehr leistungsstarke Klasse und im Einserbereich gab es nur 2mal 1-2, also 1,5 als beste Noten.

    Eigentlich ist alles gut, bis auf dass ich es etwas ungerecht finde anderen Kindern gegenüber. Aber vllt. sollte ich das einfach sein lassen. Gab halt Tränen.

    Danke, ich habe es nicht gelesen, da ich dachte, dass sich Quittengelee auf ihr Bundesland beziehen würde.

    Nach dem, was in dem Link steht, sind die zurückhaltende Wertung und eine andere Prüfungsform zum Beispiel möglich, um einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Steht nicht, dass nur eine Sache gleichzeitig gehen würde. Aber wie gesagt, das müssen wir im Kollegium abstimmen. Ich habe heute schon mit der Kollegin, die für die LRS-Förderung zuständig ist, gesprochen.

    Disclaimer für alles aus Nicht-BW: Ich gehe davon aus, dass wir hier ein internes BW-Thema haben...


    Ein Kind hat nur dann einen Nachteilsausgleich, wenn die Klassenkonferenz dies beschlossen hat. Zur Entscheidungsfindung können externe Gutachten genutzt werden, diesen muss aber nicht entsprochen werden.


    Dass es entweder eine andere Prüfungsform oder zurückhaltende Gewichtung gibt, den Hinweis finde ich auch wichtig. Gibt es irgendwo was Schriftliches? Wir müssen dringend feste Regelungen haben, da sonst jede das irgendwie anders auslegt. Wir sind gerade dabei, alles zu aktualisieren.

    Würde ich so sehen, ohne jetzt die genaue Rechtslage in BW zu kennen. Natürlich kann man den Eltern anbieten, unter diesen Umständen auf den Nachteilsausgleich zu verzichten, dann schreibt das Kind beim nächsten mal aber auch die normale Arbeit mit.

    Wie gesagt, ich möchte es im Kollegium besprechen. Hatte ich so noch nicht.



    Edit: Einem Kind, das einen Notenschutz hat, eine erfreuliche Note zurückhaltend zu gewichten, halte ich für grob gegen den Sinn und Zweck der Norm.

    Das heißt, bei guten Noten gilt der Notenschutz nicht, bei schlechten schon? Ihre Note ist aber nicht so viel wert wie die der anderen. Und sie gibt so wunderbar unschön damit an. Sonst wäre mir das wurscht.

    Um es kurz zu machen, ich finde es ungerecht. Die Kinder, die Eltern haben, die noch so kleine Gebrechen diagnostizieren lassen, werden immer bevorzugt behandelt. Geht schon beim reservierten Sitzplatz vorne Mitte los.

    Hier ist aus meiner Sicht eher zu überlegen, ob die tatsächliche Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs nicht doch versehentlich die Anforderung deutlich herabgesetzt hat.

    Die beiden anderen LRS-Kinder, die die gleiche Ausgestaltung hatten, hatten beide eine 4 (anstatt wie sonst eine 6).

    Ein Kind mit Nachteilsausgleich (LRS) hat nun bei mir das beste Diktat geschrieben. Es hat das Diktat als Schleichdiktat geschrieben, den anderen wurde es diktiert.... Bei der Hamburger Schreibprobe waren einige Kinder schlechter, die keinen Nachteilsausgleich haben. Die Diagnose wurde privat von einer Psychologin erstellt und die Eltern beharren auf ihrem Recht und der Empfehlung der Psychologin. Wenn ich richtig damit umgehe, wird die Rechtschreibnote nur zurückhaltend gewertet und ihre 1-2 ist nicht viel wert. Sehe ich das richtig? In den anderen Deutschbereichen ist sie eher 2 oder 2-3.

    Wir werden uns in der Schule demnächst im Kollegium damit auf meine Anfrage hin auch auseinandersetzen.

    Das heißt, die ganzen privat gestellten Diagnosen können auch nach hinten losgehen.

    Ich habe alle Berichte vorliegen mit Zertifikat und Empfehlungen. Bei meinen anderen LRS-Kindern sind die Ergebnisse viel schlechter.

    Ich freue mich rückwirkend, dass ich als Mutter nie in einer Elternwhatsappgruppe in der Klasse meiner Kinder sein musste :P:D:victory:

    Habe gestern einen Post gelesen, da meinte jemand, schlimmer sei nur die whatsappgruppe von 18 Lehrerinnen gewesen, die den Junggesellinnenabschied einer Kollegin planten....:lach:

    Wenn die Sachen alle schon ausgeschöpft sind, vielleicht findet man ältere Schüler, die mit den Kleinen gehen? Oder vielleicht Erwachsene (z.B. von der Freiwilligenagentur), die in den kritischen Stellen mitgehen wie Schulweghelfer? Könnte die Polizei im Rahmen der Schulwegüberwachung hier etwas tun?

    Ich finde ja, dass die Eltern der Übeltäter diese begleiten müssten, anstatt schon wieder so viele andere gute Seelen damit beauftragen zu müssen.

    Die Eltern der Opfer!

    Bei uns haben Eltern einen Schüler angezeigt, der ihren Sohn angegriffen hatte auf dem Schulweg.

    Wenn man den Eindruck hat, dass die Eltern nichts davon wissen, würde ich da vermutlich Bescheid sagen.

    Das war auch unser 1. Weg. Aber momentan habe ich den Eindruck, dass wir als Schule irgendwie machtlos sind im Bezug auf manche Schüler. Sehr unbefriedigend. Immer gibt es einen "Weg", den man einhalten muss und nix richtiges passiert. Aber andere haben auch Rechte. Eltern sollten sich doch darauf verlassen können, dass ihre Kinder unbeschadet nach Hause laufen können. Kein Wunder, dass es so viele Heli-Eltern gibt.

    Ich kann die Schule durchaus verstehen. Wir haben es inzwischen auch regelmäßig, dass Eltern ihre eigenen Experten mitbringen, die dann utopische Vorstellungen (der Eltern) haben. Daher kann ich verstehen, dass man sich erstmal selbst ein Bild vom Kind machen möchte.

    Das "Selbst" scheint in diesem Fall die Schulleitung zu sein, die vermutlich (wie immer) das Kind nur vom Hörensagen kennt. Mindestens mit der Klassenlehrerin sollte doch das Gespräch mit dem Fachpersonal geführt werden dürfen.

    Es hört sich zwar seltsam an, aber manchmal möchte die Schule auch den Weg des geringsten Widerstands gehen, sieht nix, hört nix und kommt lieber selbst mit allem klar (und versucht, notwendige Schulbegleitungen loszuwerden).

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