Die Qualifikationsphase besteht aus vier Halbjahren, die jeweils separat benotet werden - bundeslandunabhängig nach Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung. Und damit ergibt sich zwangsläufig, dass eine verhauene Klausur in der Q2.2 ggf. zu einem Defizit führt. Die Noten aus Q2.1 sind bereits "verbucht" und ein Einbezug ist unzulässig. Daran ändert auch der seit Jahrzehnten bestehende Umstand, dass das zweite Halbjahr der Q2 kürzer ist als das erste, rein gar nichts.
Diese Diskussion dürfte eigentlich in dieser Form gar nicht aufkommen. Für individuelle Auffassungen ist da kein Raum. (Und es erschreckt mich immer wieder, wie völlig unkundig manche KollegInnen sind...)
Danke für die Info,
So habe ich es ehrlich gesagt auch verstanden. Wurde dann nur unsicher als manche meinten „im Sinne des Schülers“ kann man es machen.
Finde es aber dann wiederum erschreckend und schwierig, wenn andere die Noten subjektiv betrachten und anders agieren als sie sollten.
Danke dir