Ansonsten: Ich habe gehört (das KMS dazu leider nicht gelesen bzw. nicht bekommen), dass Abiturienten auch an den Prüfungen teilnehmen dürfen, wenn sie infiziert, aber symptomlos sind. Eine generelle Testpflicht gibt es auch nicht mehr. Ich frage mich aber schon, wie das mit der Aufsicht geregelt ist und ob man gezwungen werden kann in einem Raum mit einem nachweislich Infizierten Aufsicht zu halten? Das finde ich schon irgendwie krass...
Ich auch, denn dabei hätte ich gar kein gutes Gefühl und wahrscheinlich wären einige Mitprüflinge ebenfalls beunruhigt, was sich auf die Leistungsfähigkeit in der Prüfung auswirken könnte.