Beiträge von RosaLaune

    Die Bundeszentrale für politische Bildung zeigt auf, dass die Definition des Begriffes "Rassismus" nicht ganz eindeutig ist. Eine systematische Benachteiligung aufgrund von Glaubenszugehörigkeit vermag ich hierbei jedoch nicht herauszulesen. Eine Form von Diskriminierung ist es sicherlich, aber ich denke, dass der Begriff "Rassismus" hier nicht passend ist und "Sexismus" vermutlich auch nicht.

    Der Begriff Rassismus ist eben schwierig. Deshalb hat die bpb ja auch einen Beitrag zum antimuslimischen Rassismus.

    Nun ja, ich dachte, Frauen tragen Kopftücher, um sich vor neugierigen Blicken der Männer zu schützen. Wenn ich nicht auffallen will, trage ich doch keine aufreizenden Kleider und schminke mich eher dezent. Daher geht das Kopftuch für mich schlecht mich bauchfreiem Top, Minirock und starker Schminke zusammen, bzw. nehme ich die religiöse Motivation nicht ganz ab. Die sind einfach stolz, mit ihrem Kopftuch zu ihrer Peer-Group zu gehören, aber von mir aus kann jeder auf dem Kopf tragen, was er will.

    Das mag für einige Kopftuchträger so gelten, für andere gibt es andere Gründe. Ich würde mir aber nicht anmaßen, die Motivation zu hinterfragen. Wieso sollte mir das zustehen? Ich nehme es zur Kenntnis, aber erlaube mir daraus noch kein Urteil über Menschen, ihre Gottesfürchtigkeit, ihrer Ernsthaftigkeit im Glauben, etc.

    Tatsächlich ist an meiner Schulart die langfristige Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswelt wichtig und wer mit Kapuze zum Bewerbungsgespräch erscheint, hat schlechte Karten. Dass beim hippen Startup der Chef mit Cap im Meeting sitzt, mag sein. Unsere Schüler orientieren sich meist aber in klassischere Ausbildungsberufe, wo die Personaler oft noch auf den Knigge pochen.

    Aber das gelingt nicht mit einem Pauschalverbot für Kopfbedeckungen. Lieber besprechen, welche Außenwirkung man damit bei verschiedenen Menschen erzeugt, welche Konventionen in welchen Lebensbereichen vorherrschen können, dass es Unternehmenskulturen gibt, etc. als einfach zu sagen "Wir tragen keine Mütze, ihr sollt doch ’nen Job finden". Und dann halte ich es auch für vertretbar, wenn ein Schüler sagt, dass er die Kappe trotzdem aufbehält, weil ihm das in dem konkreten Fall wichtiger ist. Wie du das und wie ihr das an der Schule handhabt, kann natürlich von meiner Idealvorstellung abweichen, aber dass man sich damit Arbeit macht ist ja auch der Grund weshalb du hier schreibst.


    Rassismus muss sich nicht auf eine sogenannte Rasse oder Ethnie beziehen. Antimuslimischer Rassismus ist ein Problem in dieser Gesellschaft und das andere das ansprechen sollte zumindest nicht verwundern.

    Und die o.g. Artikel gelten für Jungs/Männer/* nicht?

    In anderen Ländern haben sich zum Beispiel die Sikhs das Recht erkämpfen müssen, nicht wegen ihres religiös bedingten Turbans diskriminiert zu werden. Ich denke dass wir hier auch eine entspanntere Diskussion hätten, wenn es nicht immer nur so auf das islamische Kopftuch zugespitzt würde, aber das ist nun mal das gängigste religiöse Kleidungssymbol bei uns.

    Es ist eher die Summe der doch eher anti-islamischen Äußerungen. Mädchen und Jungen Frauen abzusprechen, sie würden wirklich aus religiösen Gründen, ein Kopftuch tragen, sondern aus Zwang. Von „Hardlinern“ zu sprechen, die ihre bekopftuchten Kinder zur Schule bringen. Die offensichtlich empfohlene Diskussion über Kopftücher an weiterführenden Schulen.

    Dass viele dieses Verhalten nicht mal als Diskriminierung ansehen, spricht auch Bände.

    Die Hinweise auf Iran und Afghanistan finde ich sehr wichtig. aus menschen-/frauenrechtlicher Sicht, ist es gar nicht so eindeutig, dass ein Kopftuch zu tolerieren ist. ich meine, dass das Kopftuch immer auch ein öffentliches politisches Symbol ist und nicht nur ein privates religiöses - das ist untrennbar. Unendliche Toleranz ist nicht das selbe wie Menschenfreundlichkeit und ich kann mir zB wünschen, weiterhin in einem Staat zu leben, in dem eine offene Gesellschaft herrscht, die eben nicht alles toleriert. Im Übrigen kann man Kopftücher sehr wohl abnehmen - die sind nicht festgewachsen, wie mir auch muslimische Schülerinnen bestätigten.

    Es bleibt dabei: wer Frauen die Kleidung vorschreibt, egal ob es nun ein Kopftuch oder ein freies Haupt ist, handelt mindestens sexistisch. Insofern halte ich deine Position näher an der des Mullah-Regimes als die der vielen Iraner, die gerade dagegen auf die Straße gehen (und gerade religiöse Toleranz fordern!).

    @RosaLaune Unser "Kopftuchverbot" entstand nach langen Diskussionen und hat sich bewährt. Auch deshalb, weil das Verbot alle Kopfbedeckungen betrifft. Schulregeln kannst du als Zwangsmaßnahme bezeichnen, genau wie andere Vorschriften zum besseren Zusammenleben. Das steht dir frei.

    Danke, sehr großzügig.


    Aber ernsthaft: inwiefern sorgt ein Kopftuchverbot für ein besseres Zusammenleben?

    Mir wäre es schon schlicht zu viel Zeitverschwendung, so ein Kopfbedeckungsverbot durchzusetzen. Ich habe kein Problem mit Kopfbedeckungen und verstehe auch, wenn pubertäre Schülerinnen und Schüler das als Entfaltung ihrer Persönlichkeit sehen. Bei religiöser Begründung für eine Kopfbedeckung (muss ja nicht nur das muslimische Kopftuch für Frauen sein) kann man doch ohnehin nichts machen. Und auch bei einer anderen Begründung halte ich es für einen Eingriff, der mir nicht zusteht.

    Ich habe gar nicht gelesen, dass der Schüler Muslim ist. Soweit ich das überblicken kann, ist das nur die Schlussfolgerung aller, der*die TE hat davon aber nichts gesagt.


    Ich komme aus einer Region in Deutschland, in der es eine große freikirchliche Bewegung gibt (die ich durchaus als Problem wahrnehme). Aus meiner Schulzeit weiß ich noch sehr gut, dass da auch Mitschüler waren, die partout nicht neben Mädchen sitzen wollten. Konservative Glaubensauslegung ist doch nicht nur im Islam bekannt. Das finden wir in allen Religionen und am Ende des Tages fällt auch das unter den Schutz des Grundgesetzes. Ich sehe jedenfalls nicht, wo der Schüler, um den es geht, jemand anderes diskriminiert hat. Jemanden nicht anfassen wollen oder angefasst werden wird ja auch von den meisten hier als legitimer Grund gesehen, aber auch mit jemandem nicht zusammenarbeiten zu wollen ist in meinen Augen legitim, wenn es – wie der Schüler es tut – nicht gegen die potenziellen Partner geht sondern aus eigener Einschränkung erfolgt.


    Darüber hinaus bin ich ein bisschen erschrocken über die hier zu Tage tretende Fremdenfeindlichkeit und Homophobie...


    Edit: Danke an Caro07 für den Hinweis, dass die Religionszugehörigkeit des Schülers doch erwähnt wird.

    Im Sportunterricht halte ich die Weigerung für unproblematisch. Ich unterrichte keinen Sport, habe da keinerlei Bezug zu, aber wenn es körperlicher wird, halte ich es nicht für möglich und schon gar nicht für sinnvoll da irgendetwas zu verlangen. Ich glaube auch, dass man bei einer Schülerin, die nicht von Jungs angefasst werden möchte, dies eher einsehen würde.


    Die Geschichte mit der Gruppenarbeit ist aber in meinen Augen anders zu beurteilen. Hier würde ich mich mit den Kollegen zusammenschließen um einen gemeinsamen Umgang mit dem besagten Schüler zu finden.

    Ihr habt bei 17-Jährigen koedukativen Sportunterricht?

    Ich kenne aus NRW nur koedukativen Sportunterricht.

    Des Weiteren: Was soll daran eine Unsitte sein?


    Ich sehe darin einen sinnvollen Teil der Sozialisation in Form der Stärkung des Gruppengefühls und der Auseinandersetzung mit der Körperlichkeit anderer. Es trägt mMn eher zu Unsicherheit mit dem eigenen Körper und Verklemmtheit bei, wenn man solche Begegnungsräume meidet.

    Ich rede nicht gerne darüber, weil ich bis heute noch drunter leiden, aber der Sportunterricht und seine fürchterlichen Umkleidekabinen sind der Grund, weshalb ich einen Knick in der Schullaufbahn hatte. Ich musste in der 11. (heute EF) die Schule abbrechen, weil die Belastung durch zweimal die Woche Sportunterricht so schlimm wurde und es niemand ernst nehmen wollte. Ein Jahr Auszeit, Therapie und dann ein neuer Start an einem beruflichen Gymnasium haben mir zwar die Möglichkeit gegeben, Abitur nachzuholen, allerdings eben auch mit 3 Jahren Attest und so nie der Notwendigkeit am Sportunterricht teilnehmen zu müssen.


    Diese Stärkung des Gruppengefühls ist ein Argument, was wohl noch nie von jemandem gebracht wurde, der nicht ohnehin Teil der Gruppe war...

    Warum wäre das nicht gut genug gewesen, wenn du in UK gearbeitet hättest. Die wenigsten (keine?) Studienordnungen schreiben die Art des Aufenthalts vor, wenn man dort studiert / arbeitet / etwas Praxisbezogenes macht. (AuPair und Freiwilligendienste werden ja auch überall akzeptiert).

    und das sind wirklich win-win-Situationen.

    Nicht Englisch, sondern Spanisch, aber bei uns war es auch so, dass der Aufenthalt Studiennähe aufweisen musste. Alles war vor dem Studium war konnte kaum angerechnet werden. Ein Praktikum ging zwar, aber nur wenn es eine Nähe zum Studium aufwies (etwa in einer Schule).

    14-Jährige können mit dem Einverständnis der Eltern legal Geschlechtsverkehr haben (sofern der Partner eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreitet), ab 16 Jahren entfällt diese Grenze sogar ganz und auch das Einverständnis der Eltern. Aber das ist je nach Land unterschiedlich geregelt.

    Das ist nicht die deutsche Rechtslage.


    Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14. Ab 14 ist ein Mensch also alt genug, um dem Geschlechtsverkehr zuzustimmen, egal wie alt der Partner ist oder was die Eltern sagen.

    Die Eltern eines unter 16 Jahre alten Menschen können, wenn dieser Geschlechtsverkehr mit einem über 21 Jahre alten Menschen hat, zwar Anzeige stellen, aber der über 21 Jahre alte Mensch macht sich nur strafbar, wenn er eine entwicklungsbedingte fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausnutzt. Außerdem darf kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegen (Lehrer,in Erzieher, Ausbildungsleiterin, Ferienlageraufseher, ...). Hier liegt das Schutzalter also ausnahmsweise bei 16.


    Bei Ausnutzen einer Zwangslage liegt das Schutzalter ausnahmsweise sogar bei 18.


    Grundsätzlich darf ein 14 Jähriger, wenn er die nötige Reife hat, aber auch Geschlechtsverkehr mit einem 50 Jährigen haben. Deutschland ist da sehr liberal.

    die Leute, mh. feminin also Leute*er?

    Ähm. "die Leute" ist nicht feminin, genauso wie "die Männer" nicht feminin sind... Im Plural kennt das Deutsche strenggenommen keinen Genus, Pluraliatantaum sind daher tatsächlich auch genusfreie Wörter, bei anderen lässt sich allenfalls ein Genus im Singular feststellen.

    Klingt für mich so, als würde man effektiv nur ein Fach studieren. Türkisch wird ja bestimmt die zweite Muttersprache der Person sein, und das geht ja vielen so. Finde ich genauso spannend, wie wenn Russen Russisch studieren. Als Fach quasi nicht gefragt und Muttersprachler en masse im Land. :D

    Aber Sprachstudium ist doch mehr als nur Sprache lernen. In meinem Studium hat sich mein Spanisch jedenfalls nicht verbessert. Das war nur Literatur, Sprachwissenschaft und Didaktik. Ob jetzt Deutsch oder Spanisch, das Studium war da genau gleich.

    Es läuft gerade über den Ticker, daß Finnland sich entschlossen hat der NATO beizutreten. Schweden will sich am Sonntag erklären, es wird aber auch mit einem Nato-Beitrittsgesuch gerechnet.


    Wenn jetzt noch Japan der NATO beitreten will, hat Putin sein Ziel nicht von „Feinden“ eingekesselt zu werden ja erreicht. :autsch:

    Japan kann der NATO so gar nicht beitreten. Die NATO deckt in ihrem Vertrag nur Gebiete in Nordamerika und Europa (und historisch die französischen Départements in Algerien) ab. Ein japanischer Beitritt ist aber auch der japanischen Außen- und Sicherheitspolitil wegen ausgeschlossen.

    Noch einmal hallo!


    Ich bin nun mittlerweile gut im Referendariat angekommen. Bisher gab es auch mit den Gerichtsterminen keine großen Probleme (einen konnte ich dankenswerter Weise abgeben, der mir sonst ein paar planerische Probleme gemacht hätte). Sowohl beim ZfsL als auch in der Schule ist Verständnis für das Schöffenamt da. Ein Kollege hat mich sogar in seinen Sowi-Unterricht gebeten damit ich da ein wenig erzählen kann.

    Nur jetzt ist es passiert. Ich kam gestern ins Gericht und die Richterin hat mir dann eröffnet, dass das ein größerer Prozess wird. Es sind erstmal 18 (!) Verhandlungstage angesetzt, davon mehrere pro Woche. Jetzt fürchte ich, dass ich fast den gesamten Mai ausfalle. Glücklicherweise ist mein Seminartag davon nicht betroffen, trotzdem hab ich ein wenig Angst davor morgen alle in der Schule darüber in Kenntnis zu setzen. ABB weiß schon Bescheid, aber das wird ja mehrere Leute betreffen...

    Ich habe 3 Monate vor der UPP meinen Dienst als Schöffe angetreten. Das habe ich in der Schule kommuniziert. Für den Tag meiner UPP war ein Verhandlungstag angesetzt, da habe ich dann ans Landgericht geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich an dem Tag nicht zur Verfügung stehe. Da hätte ich auch das Strafgeld in Kauf genommen. War aber eh kein Prozess an dem Tag.


    Etwas irritiert reagierte dann einige Monate später mein neuer stellvertrender Schulleiter, als ich 3 Monate nach Antritt der Stelle einen Prozess reinbekam, der sich dann über 19 Verhandlungstage erstreckte. O-Ton: "Das haben wir uns aber nicht eingekauft." Dann kam Corona und das wurde alles völlig egal.


    Und ja, je nach Gerichtspräsident würde ich auch eine freundliche Unterweisung des ZfsL-Leiters durch ebenjenen Präsidenten empfehlen. Dieses hochherrschaftliche Gehabe der Seminare ist sowieso eher ein Ärgernis. Allerdings hätten bei mir Fachleiter wie Kernseminarleiter geschockt reagiert, wenn da jemand wegen dem Schöffenamt Nachteile abbekommen hätten. Die nahmen ihren Diensteid nämlich ernst.

    Danke, Danke, Danke! Ich bin also nicht allein :)


    Lese ich da richtig heraus, dass das Landgericht deine Abwesenheit nicht abgesegnet hat, sondern du nur Glück hattest dass trotz Dienst keine Verhandlung anstand? So mutig, einfach nicht aufzutauchen wäre ich nämlich ganz gewiss nicht.


    19 Tage ist natürlich heftig. Wie waren die verteilt? Woche für Woche oder quasi im Block? Und der Spruch vom stellv. Schulleiter kommt mir in abgewandelter Form auch bekannt vor.

    Die Stunden vielleicht nicht. Die Inhalte musst du dann hinterher aber trotzdem können. Die Freistellung ist kein völliger Freifahrtsschein.

    Wie gesagt, dagegen habe ich nichts.


    Die Option halte ich mir ja offen. Ich habe jetzt mal mit dem Schöffenverband Kontakt aufgenommen (erste Einschätzung geht aber eher dahin, dass das kein Grund zur Listenstreichung ist) und werde, wenn ich sehe dass es wirklich Probleme macht, entsprechend einen Antrag stellen. Das mit den Ferientagen halte ich für ziemlich aussichtslos. Weihnachten fällt da schon mal flach und die Sommerferien sind oft auch ziemlich gerichtsfreie Tage.


    Die Unterrichtsbesuche machen mir auch Sorge. Im schlimmsten Fall habe ich genau am Tag vor dem UB Verhandlung, die dann auf den Folgetag vertagt wird und dann darf ich kurzfristig alles absagen. Eine Verlängerung des Refs würde da aber wohl kaum zustande kommen, davor bin ich als Schöffe ja geschützt und würde das wohl auch rechtlich durchsetzen können. Die Vorstellung ist trotzdem nicht schön.


    Sie/er hat es doch versucht und offenbar sogar Staatsexamensprüfungen verlegen müssen. Vielleicht kann ja das Landesschul-, Prüfungs- Sonsteinamt oder Studienseminar um Verschiebung bitten, aber dieselbe Frage nochmal als Privatperson zu stellen, halte ich für ziemlich erfolglos.


    Edit, vielleicht ist das überhaupt die Idee, zur Seminarleitung gehen und fragen, ob es öffentlicherseits möglich ist, dass die im Gericht nachfragen, ob das Schöffenamt ruhen darf. Selbst wenn das nicht gehen sollte, wäre der oder die TE den Druck los, dass irgendwer meckern könnte.

    Er. Eine Staatsexamensprüfung war es nicht, aber eine ziemlich große und wichtige Prüfung trotzdem. Da die aber nicht zentral gestellt war gabs auch keinen ordentlichen Grund die Verhandlung zu verschieben. Man muss sich auch immer vor Augen führen, dass eine Verhandlungsverschiebung heißt, dass Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Zeugen ihren Zeitplan über den Haufen werfen dürfen.


    Die Idee behalt ich mir mal im Hinterkopf bis ich mit der Seminarleitung geredet habe.

    Ich würde da gar keinen großen Wind drum machen. Du übst dieses Ehrenamt aus und gut ist. Es wird auch Referendare geben, die bei BOS ein Ehrenamt ausüben. Die können auch nicht sagen, sorry, ich kann nicht, wenn der Melder geht und irgendwo ein Haus abbrennt z.B.


    Bei dir ist das Ganze doch planbar. Du weißt weit im Vorhinein, welche Tage betroffen sind. Du kannst den Unterricht vorholen, nachholen. Genauso mit den Inhalten der Seminare. Und deine Lehrprobenzeiträume kennst du auch früh genug, so dass du da vielleicht auf der anderen Seite Bescheid sagen kannst, dass sie dich da möglichst nicht als Schöffe einplanen.


    Also ich sehe da kein Problem. Außerdem machst du das Ehrenamt doch für denselben „Laden“, nämlich das Land. Da wäre es ja noch schöner wenn das Land dich auf der einen Seite als Schöffe möchte, auf der anderen Seite als dein Arbeitgeber Stress deswegen macht.

    Es ist relativ gut planbar, ja. Nur die beste Planung kann dann sehr schnell zusammenbrechen. Das ist bei Krankheit natürlich auch der Fall, aber bei mir ist es eben periodisch ungefähr jeden Monat so. Dass das Land bei beiden Tätigkeiten der Chef ist muss auch nicht unbedingt vorteilhaft sein. Ich habe ja hier schon gehört, dass das Ref Vorrang vor allem anderen haben sollte, so sieht es nur leider das Gericht eben beim Schöffenamt auch.


    Das sehe ich auch. Bringt ja nichts, wenn man das Schöffenamt durchgedrückt bekommt, weil es rechtlich zulässig ist, die Seminar- oder Schulleitung einen aber dann wegen fehlender Lehrerpersönlichkeit oder ähnlichen weichen Faktoren nicht zum Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) zuläßt und damit das Referendariat nach 6 Monaten ohne jede externe Prüfung beendet ist.

    Das mag in BaWü so sein. In NRW ist der Schulleiter eine Macht. Wenn der einen Referendar nicht zum BdU zuläßt, ist das Referendariat damit beendet. Die Entscheidung trifft der Schulleiter alleine ohne das Seminar. Und ja, ich habe leider selber Erfahrung mit dem Spielchen machen dürfen. Ohne im Referendariat abgeleisteten BdU wird man nämlich gar nicht erst zur Upp zugelassen.

    Ich habe zwar viele Sorgen, aber da mache ich mir jetzt keine Gedanken. Das wäre ziemlich sicher eine Benachteiligung wegen der Schöffentätigkeit (auch wenn ein Schulleiter das vielleicht versucht zu verdecken), da bin ich gegen geschützt.

    Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass es Probleme geben könnte. Du gehst einer Pflicht nach, selbst wenn du dich darum gerissen hättest, könntest du nicht einfach aussteigen. Das wird jeder normale Mensch verstehen. Und wenn er's nicht versteht, holt man sich Hilfe.


    Falls du die Stunden alle nachholen musst, wird es natürlich anstrengend für dich. Ich würde als erstes mit der Schulleitung reden, wie das gelöst werden kann. Und nicht ob, denn das steht offenbar nicht zur Debatte. Im Seminar dann genauso, ich würde gleich einen Termin bei der Leitung machen, damit die sich nicht übergangen fühlt und offiziell darum bitten, dir zu erklären, wie das gelöst werden kann, damit dir keine Nachteile erwachsen. Denn leider musst du ja das wahrnehmen, du willst natürlich keinesfalls schwänzen...

    Ich hoffe einfach mal, dass es keine Probleme machen wird. Ändern daran kann ich ja sowieso nichts.


    Strenggenommen dürfte ich die Stunden nicht mal nachholen müssen. Darauf würde ich natürlich nicht bestehen, weil die Zeit im Referendariat ja zur Ausbildung dienen.

    Vielleicht kann man zumindest steuern, dass Termine in die Ferien fallen? (Selbst wenn man die Dauer des Verfahrens nicht einschätzen kann)

    Die Termine kann ich kaum beeinflussen. Wenn ich spontan erkranke, dann ist das eben so. Bei einer geplanten Operation würde es wohl auch die Möglichkeit geben, den Termin mit einem anderen Schöffen zu tauschen. Aber ansonsten gibt es da wenig Spielraum. Ich musste mal eine mündliche Prüfung wegen einer Verhandlung verschieben, obwohl der Prüfungstermin lange im Voraus bekannt war. Aber da es keine zentral gestellte Prüfung war, konnte ich die Verhandlung oder zumindest meinen Termin nicht verschieben.

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