Beiträge von Paraibu

    Ja, kommt halt drauf an, wie man lebt. Wir sind Radfahrer pur, haben kein Auto. Für uns waren ein guter Fahrradanhänger, Kopplungen an beiden Rädern und Tragetücher relevant, kein Kinderwagen (- den hätten wir ja ohne Auto nirgendwohin transportieren können).

    Für einen Wickeltisch war im Elternschlafzimmer kein Platz - es war schlaffördernder für alle Beteiligten, das eigene Bett als Wickeltisch zu nutzen, statt für jedes kleine Geschäft erstmal ein Stockwerk nach unten zu laufen.

    Ich wollte mit meinem Post nur anregen, darüber nachzudenken, was man in der eigenen Situation wirklich benötigt, und nichts zu kaufen, nur "weil man das halt hat".

    Herzlichen Glückwunsch zu den Zwillingen!

    Unabhängig davon, ob die Erstaustattung nun bezahlt wird oder nicht: Der Hinweis sei hier gebracht, dass fast neuwertige Gebrauchtklamotten- und Kinderwagen zu einem Bruchteil des Neupreises im Netz zu finden sind. Üblicherweise wird die Ausstattung ja jeweils nur für wenige Wochen wirklich gebraucht.

    Manches scheinbare "Muß" ist dabei in Wirklichkeit gut entbehrlich (Wickeltische zum Beispiel). Wir haben noch nicht einmal einen Kinderwagen benötigt.

    Meine Geschichte ist ebenfalls anekdotisch. Allerdings bin ich mir sicher, dass diese Nachteile statistisch abbildbar wären. Nur, wer hat schon ein Interesse an solch einer Statistik...

    Wie schon mehrfach geschrieben, kann es in Ausnahmefällen, wenn anders kein Termin zu bekommen ist, sinnvoll sein, als GKV-Versicherter einen Termin privat zu buchen, zu bezahlen, und sich die Kosten hinterher teilweise rückerstatten zu lassen. Oder einfach die Kosten mal selbst zu tragen - eine Bestimmung der Sehfähigkeit kostet auch bei Berechnung des 2- oder 3fachen Satzes nicht die Welt. Diese Option ist immer noch viel, viel günstiger, als sein Kind regulär als Nicht-Beamter privat zu versichern (- keine Familienmitversicherung).

    Ein Hinweis noch: Die Frage, ob es sinnvoll ist, die Fehlsichtigkeit eines Kindes mit einer Brille zu korrigieren, wird heute nicht mit pauschal mit "ja" beantwortet. Bei Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit kann v. a. eine vollständige Korrektur des Fehlers zu einer weiteren Verschlechterung der Sehfähigkeit führen. Leichte Fehlsichtigkeiten sind im Kindesalter völlig normal und beheben sich oft von selbst, wenn nicht mit einer Brille eingegriffen wird. Das Thema ist komplex, und eine zweite ärztliche Meinung einzuholen (- und demzufolge auch selbst zu bezahlen) kann sinnvoll sein. Dass die Verschreibung von Brillen und der daraus folgende regelmäßige Untersuchungsbedarf für Augenärzte ein lebenswichtiger Wirtschaftsfaktor sind, sollte man "im Auge behalten".

    Das ist doch eine Scheindiskussion hier. Niemand hat gesagt, dass kurze Arbeiten automatisch schlecht sind und deshalb schlechter bewertet werden müssen.

    Doch, @Pyro, mehrere Forenten haben hier sinngemäß genau diese Aussage getroffen, zum Beispiel @reinerle. Wir könnten uns in der Tat die komplette Diskussion sparen, wenn dieser Standpunkt hier nicht vertreten werden würde.

    Mich würde nun wirklich einmal interessieren, ob der betreffende Schüler eine inhaltlich gute Arbeit abgegeben hat oder nicht. Und was überhaupt die Aufgabenstellung war.

    Wenn der Text so kurz ist, dass der Inhalt oberflächlich bleibt, schlägt sich das natürlich in der Bewertung nieder. In einem kurzen Text alle inhaltlichen Aspekte die im EWH formuliert werden, angemessen zu berücksichtigen, schaffen die allerwenigsten.

    Knapp aber dennoch inhaltlich umfassend zu formulieren ist, wie gesagt, eine besondere Kompetenz.

    Was mich hier stört ist, dass alleine aus der Kürze eines Textes auf einen mangelhaften Inhalt geschlossen wird. Selbstverständlich lassen sich auch komplexe Aussagen knapp formulieren (- das Geschäftsmodell von "Blinkist").

    Für eine inhaltliche Bewertung muss man sich schon mit dem Inhalt selbst befassen.

    Falsch. Aus eigenem Vergleich war die tatsächlich durchgeführten Untersuchung bei der U-Untersuchung beim PKV Kind wesentlich umfangreicher.

    Die U-Untersuchungen haben einen präzise vorgegebenen Inhalt.

    Wenn ein Arzt mehr untersucht, als vorgegeben, ohne dass es dafür eine medizinische Indikation gibt, dann kann das IMHO zunächst mal eher fragwürdig als per se positiv sein. Oft steckt ein ärztliches Verhalten dahinter, dass mehr die Gewinnoptimierung im Fokus hat als das Wohl des Patienten - ein Problem, das jedem privat Versicherten gut bekannt sein dürfte.

    Wenn es aber eine medizinische Indikation gibt, dann wird ein guter Arzt auch bei einem gesetzlich versicherten Kind die Untersuchung durchführen.

    Ich bin gebürtiger Engländer. 3 1/2 Seiten Text sind aus meiner Sicht mehr als genug, um die sprachlichen Fähigkeiten des Verfassers zu beurteilen. Dafür sollte selbst eine Seite locker ausreichen. In einer Unterhaltung reichen mir wenige Sätze, um mir ein sicheres Bild von der Sprachkompetenz meines Gegenübers zu machen. Wenn keine "Mindestmenge" an Text vorgegeben ist, ist es nicht nachvollziehbar, Punkte abzuziehen, nur weil andere mehr geschrieben haben.

    Deine Formulierung, dass es bei einer so geringen Wortzahl die Inhalte nicht angemessen darstellbar sein können, finde ich ehrlich gesagt merkwürdig. Entweder ist die Arbeit inhaltlich gut oder nicht. Selbst sehr komplexe Sachverhalte lassen sich auf 3 1/2 Seiten darstellen, wenn mit hoher inhaltlicher Dichte geschrieben und auf "Fülltext" verzichtet wird. Es ist eine besondere Kompetenz, mit wenigen Worten alles Erforderliche zu sagen - kein Mangel.

    Zusammengefasst kann ich nicht verstehen, dass eine solche Diskussion überhaupt geführt werden muss. Wie kann es sein, dass für so etwas "Lebenswichtiges" wie eine Abiturprüfung keine klaren Bewertungsmaßstäbe definiert sind? Diese sollten bekannt sein und den Schülern vorab kommuniziert werden. Ansonsten sind keine fairen Bewertungen möglich.

    Gerade vor dem Hintergrund ist es ein Hohn Frauen vorzuwerfen, sie hätten nach oben geheiratet

    Bezieht sich das auf eine Äußerung von mir?

    Das war kein Vorwurf. Warum sollte es einer sein? Was ich zum Vorwurf mache, ist eine unehrliche Debatte, die empirisch belegbare Fakten durch politisches Wunschdenken ersetzt.

    Weiterhin lässt ein statistisch signifikantes Verhaltensmuster einer Bevölkerungsgruppe keine Rückschlüsse auf individuelle Verhaltensweisen zu und umgekehrt.

    Nachtrag: Diese aktuelle Studie zum Thema passt ganz gut hierher und allgemein in den Forumskontext ;)

    Kostenerstattung gibt es aber doch gar nicht in der GKV bei Arztleistungen?

    Man kann dort doch nicht Selbstzahlerrechnungen einreichen und kriegt den GKV-fähigen Anteil wieder raus??

    Doch, selbstverständlich!

    Die übliche Abrechnung über die Praxis direkt mit der Versicherung ist ein Service, auf den man auch verzichten kann. Im Regelfall macht das natürlich keinerlei Sinn, aber in bestimmten seltenen Fällen, wie hier diskutiert, eben doch.

    Typischerweise wird das Verfahren genutzt, um im Ausland erbrachte und zunächst dort selbst bezahlte Arztleistungen gem. der deutschen Behandlungssätze (teilweise) erstattet zu bekommen.

    Mir ging es aber - wie ich jetzt bereits mehrfach schrieb - einzig und allein darum, dass man bei einer Online-Terminvergabe hier in der Gegend in den allermeisten Fällen nur zwischen "ich bin gesetzlich versichert" und "ich bin privat versichert" auswählen kann und ich es halt nicht in Ordnung finde, wenn man dort einfach "privat versichert" anklickt, obwohl das gar nicht der Fall ist. Das mag ja durchaus auch legitim sein, ist meiner Meinung nach aber trotzdem eine Lüge.

    Ist es so verständlicher, worauf ich hinauswollte?

    Ja schon, das hatte ich auch so verstanden.

    Es ist aus Perspektive des Arztes völlig irrelevant, ob du „Selbstzahler“ oder „privat versichert“ bist, beide Begriffe sind für ihn gleichbedeutend - du bist für ihn dann ein Privatpatient und bekommst so oder so dieselbe privatärztliche Rechnung nach Hause geschickt. Du belastet damit nicht sein gedeckeltes GKV-Budget, und er wird Dir obendrein den 2- oder 3fachen Satz berechnen - nur darum geht es.

    Mein Lebensgefährte ist zu ehrlich einfach zu behaupten, er sei privat versichert, meinte ich (wenn Patienten dies am Telefon oder online vorgeben, kann die Praxis ihnen m. E. die Behandlung verweigern)

    Du verstehst mich einfach nicht :schreien:

    Ärzte, Arztpraxen und Krankenhäuser sind ganz normale Gewerbetreibende. Du kannst dort hingehen, und auf eigene Rechnung eine Leistung einkaufen, wie bei jedem anderen Handwerker auch. Es ist sogar völlig legitim, vorab den Preis der Leistung auszuhandeln. GKV-Versicherter zu sein ist kein unabänderliches Schicksal, das einem verbietet, Leistungen zunächst privat zu beziehen und hinterher abrechnen zu lassen, wenn es denn aus irgendwelchen Gründen ausnahmsweise mal Sinn macht.

    Niemand lügt, aber deine Abneigung gegen die PKV erkennt man schnell

    "Abneigung" trifft es nicht. Ich würde es eher so formulieren: Für Nicht-Beamte (- sprich, alle diejenigen, die keine Beihilfe erhalten) über die Lebenszeit gerechnet zu teuer für die gebotenen Leistungen.

    Die Vorteile gegenüber einer Basis-GKV, die eine PKV bietet, lassen sich über eine GKV mitsamt an den eigenen Bedürfnissen ausgerichteten Zusatzversicherungen und ganz vereinzelten Selbstzahlungen preiswerter erhalten. Nicht mehr, nicht weniger.

    Die gebräuchlichen politischen Argumente hingegen gegen eine Versicherung in der PKV ("Versicherte entziehen sich der Solidargemeinschaft") würde ich mir nie zu eigen machen, denn objektiv ist das Gegenteil der Fall - Privatversicherte sind die Melkkühe des Gesundheitssystems und halten den Laden entscheidend mit am Laufen.

    Noch einmal: Lügen ist nicht erforderlich. Bei telefonischer Anmeldung einfach ‚Selbstzahler‘ angeben - damit signalisierst Du, dass du damit einverstanden bist, privat abgerechnet zu werden. Der Arzt weiß damit - dass die Behandlung sein limitiertes GKV-Budget nicht belastet, nur darauf kommt es an.

    Eine komplett Check-Up beim Kardiologen wird dann etwa 300 EUR kosten, wovon die GKV ca. 100 übernehmen wird. Die 200 Euro Differenz entsprechen etwa den Mehrkosten, die ich als PKV-Versicherter ohne Beihilfe JEDEN Monat gegenüber meiner gesetzlich versicherten Frau habe. Wie oft im Leben benötigt man wirklich einen solchen Check-Up?

    Humblebee - Als GKV-Versicherter kann man sich bei einem etwaigen echten Nachteil bei der Terminvergabe jederzeit zum Privatpatienten machen. Man muss halt anschließend die Rechnung bei seiner GKV einreichen und einen Teilbetrag selber übernehmen. Dieses „Spiel“ muss man schon sehr, sehr oft betreiben, um den langfristig erheblichen Kostenvorteil der GKV zu verlieren.

    Ich würde PKV immer nehmen; alleine schon die schnelle Terminvergabe bei Fachärzten ist goldwert. Nicht ohne Grund haben vermehrt Fachärzte eine Telefonnummer für GKV- und PKV-Versicherte.

    Mein Eindruck ist der Gegenteilige. Meine Frau ist in der GKV, mein Sohn und ich PKV - wir können also direkt vergleichen.

    Durch die mittlerweile verbreitet übliche Online-Terminvergabe scheint es einfach nur egal geworden zu sein, wie man versichert ist. Wir bekommen alle 3 meist kurzfristig Termine, und bei den ganz wenigen Fachärzten, wo das nicht so ist, nützt mir auch mein PKV-Status nichts (Hamburg).

    Den einzigen Vorteil einer PKV für mich als Erwachsenen sehe ich im inkludierten Einzelzimmer im Krankenhaus. Diesen Vorteil könnte ich als GKV-Versicherter mit einer Zusatzversicherung aber - über die gesamte Lebenszeit betrachtet - deutlich günstiger bekommen. Es muss einem zudem klar sein, dass es ein Einzelzimmer nicht automatisch immer gibt, sondern dass dies von Verfügbarkeit und medizinischer Sinnhaftigkeit abhängt. Intensiver überwachte Betten gibt es im Regelfall nicht extra für Privatversicherte - gerade, wenn man ernsthafter krank ist, landet man also im Mehrbettzimmer wie alle anderen auch.

    Ich bin nicht Beamter, bekomme also keine Beihilfe. Den Schritt in die PKV bereue ich, es war die teuerste Fehlentscheidung meines Lebens.

    2) Lohnt sich die PKV eurer Meinung nach?

    Nein!!

    Als langjährig PKV-Versicherter und Vater eines 6-jährigen Kindes gibt es auf diese Frage meiner Meinung nach nur ein eindeutiges "nein" als Antwort.

    Dein Kind erhält weder eine bessere medizinische Versorgung, noch gibt es (bis auf ganz wenige Ausnahmen) Vorteile bezüglich Wartezeiten auf Termine. Last but not least besteht auch für GKV-Versicherte immer die Möglichkeit - falls es ausnahmsweise doch mal einen Unterschied machen sollte - eine Leistung aus eigener Hand privat zu bezahlen. So lange es nicht um Krankenhausaufenthalte geht, sind die Beträge in der Regel überschaubar.

    Für Kinder macht es IMHO noch nicht einmal Sinn, ein Einzelzimmer im Krankenhaus als Zusatz zu versichern, da in den Kinderkrankenstationen keine Unterschiede zwischen gesetzlich- und privat versicherten Kindern gemacht werden - dafür fehlen einfach die Voraussetzungen. Privatstationen wie für Erwachsene gibt es für Kinder nicht. Wer im Krankenhaus ein Einzelzimmer bekommt oder wann eine Eltern-Mitaufnahme angeboten wird, wird nach medzinischen Kriterien entschieden, nicht nach Art der Versicherung.

    Wie bereits weiter oben erwähnt, kann eine PKV bei Kindern sogar zu einem gravierenden Nachteil werden, da anders als bei gesetzlich Versicherten für die Eltern keine "Kindkranktage" vorgesehen sind.

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