Zum Einsammeln von Geld für Ausflüge wurden schon 1000 Sachen geschrieben, das ist überhaupt nicht der Punkt.
Hm, doch. Geld für Ausflüge, die die Eltern bezahlen müssen, ist nichts anderes als der übrig gebliebene Euro fürs Eis. Oder - doch. Es ist was anderes. Denn die Beträge für solche Ausflüge sind in der Regel größer als die Klassenkasse.
Bargeld von SuS einzusammeln und zu verwalten ist in allen Bundesländern problematisch, da musst du mich nicht korrigieren.
In NRW sind treuhänderische Gelder (wie Klassenkassen) unter gewissen Umständen explizit erlaubt. (§95, Absatz 3, Schulgesetz)