Ich finde es ja immer noch seltsam, wenn man hier aus NRW oder Niedersachsen immer wieder liest, dass Regelschullehrer mittesten und am Gutachten mitschreiben.
Und dann noch am Gutachten über den eigenen Schüler?
Erstens haben Grundschullehrkräfte keine spezifische Ausbildung in sonderpädagogischer Diagnostik (soll nicht despektierlich sein, Grundschullehrer können anderes).
Zweitens ist man da doch biased? Ich meine, du wirst den Antrag auf Überprüfung gestellt haben? Dann ist doch klar, dass das entsprechende Ergebnis herauskommt, wenn du selbst das Gutachten erstellst.
In NRW wird der Schulleiter gemeinsam mit einer Sonderpädagogin mit dem Verfahren betraut.
Der Schulleiter kann das aber an eine Kollegin delegieren. (Muss es aber nicht.)
Ich sehe es aber als vorteilshaft an, die Klassenlehrerin zu beauftragen, da sie das Kind kennt.
Allerdings ist es auch üblich, dass die Sonderpädagogen die Testungen alleine machen und auch einen Großteil des Berichts (wenn nciht sogar den ganzen Bericht) alleine schreiben.
Die Aufgabe des Lehrers des Kindes hat Pepe ja schon beschrieben.
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Bzgl. der Freistellung vom Unterricht:
ich finde es immer interessant, unabhängig von gesetzlichen Regelungen, dbei in die Untstat-Anleitungen zu schauen. (Für Nicht-NRW-ler: das ist die Unterrichts-Ausfall-Erhebung in NRW.)
Da steht bei der Anleitung der Detailerhebung zu den "Gründen für den Unterrichtsausfall" im Bereich C.4: Durchführung von AO-SF-Verfahren.
Der Threadstarter kann dafür also freigestellt werden. Ob man ihn auch freistellen muss? Das entscheidet die Situation vor Ort. Aber da der Lehrer ja vom Schulamt mit dieser Sonderaufgabe explizit betraut wurde (bzw. es auf ihn delegiert wurde), würde ich sagen: die Durchführung des AO-SF-Verfahrens ist ein höheres Dienstgeschäft als der Unterricht. (So komisch das auch klingen mag.)