Beiträge von kleiner gruener frosch

    Belassen wir es doch einfach mal bei den in der jeweiligen Fachdisziplin anerkannten Fakten.

    Tue ich.


    Biologische Fakten: Parasiten müssen artfremd sein.

    Daher kann meiner Meinung nach ein Fötus kein Parasit sein -> er ist nicht artfremd.


    Aber unabhängig von diesen Fakten, siehe:

    Zitat

    Aber unabhängig davon, dass es per definitionem nicht passt, ist auch das "Framing" als Parasit unglücklich.

    Ich finde es ja immer noch seltsam, wenn man hier aus NRW oder Niedersachsen immer wieder liest, dass Regelschullehrer mittesten und am Gutachten mitschreiben.

    Und dann noch am Gutachten über den eigenen Schüler?

    Erstens haben Grundschullehrkräfte keine spezifische Ausbildung in sonderpädagogischer Diagnostik (soll nicht despektierlich sein, Grundschullehrer können anderes).

    Zweitens ist man da doch biased? Ich meine, du wirst den Antrag auf Überprüfung gestellt haben? Dann ist doch klar, dass das entsprechende Ergebnis herauskommt, wenn du selbst das Gutachten erstellst.

    In NRW wird der Schulleiter gemeinsam mit einer Sonderpädagogin mit dem Verfahren betraut.

    Der Schulleiter kann das aber an eine Kollegin delegieren. (Muss es aber nicht.)

    Ich sehe es aber als vorteilshaft an, die Klassenlehrerin zu beauftragen, da sie das Kind kennt.


    Allerdings ist es auch üblich, dass die Sonderpädagogen die Testungen alleine machen und auch einen Großteil des Berichts (wenn nciht sogar den ganzen Bericht) alleine schreiben.

    Die Aufgabe des Lehrers des Kindes hat Pepe ja schon beschrieben.


    ---


    Bzgl. der Freistellung vom Unterricht:

    ich finde es immer interessant, unabhängig von gesetzlichen Regelungen, dbei in die Untstat-Anleitungen zu schauen. (Für Nicht-NRW-ler: das ist die Unterrichts-Ausfall-Erhebung in NRW.)


    Da steht bei der Anleitung der Detailerhebung zu den "Gründen für den Unterrichtsausfall" im Bereich C.4: Durchführung von AO-SF-Verfahren.


    Der Threadstarter kann dafür also freigestellt werden. Ob man ihn auch freistellen muss? Das entscheidet die Situation vor Ort. Aber da der Lehrer ja vom Schulamt mit dieser Sonderaufgabe explizit betraut wurde (bzw. es auf ihn delegiert wurde), würde ich sagen: die Durchführung des AO-SF-Verfahrens ist ein höheres Dienstgeschäft als der Unterricht. (So komisch das auch klingen mag.)

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    kl. gr. frosch, Moderator


    P.S.: Danke für eure Beiträge zum Post von Herrn frodo. Aber wir brauchen seinen Post nicht weiter kommentieren, denke ich.

    Du hast verfolgt, welche Plakate auf diesen Demos zu sehen waren, welche Slogans zu hören

    Wie gesagt:

    Ich glaube, dass da übergreifender demonstriert wird. Es geht gegen das Erstarken und Zusammenarbeiten mit rechten Parteien.

    Da kann man die Zusammenarbeiter natürlich nennen. Hat aber nichts mit "Als Regierung Organisationen zu finanzieren, die dann Demos gegen die Opposition veranstalten, ist besser" zu tun.


    Das wäre der Fall, wenn man unabhängig von der Zusammenarbeit (also dem eigentlichen Kritikpunkt) Demos gegen die Opposition macht.

    Wenn man kein Problem damit hat, dass staatlich finanzierte NGOs zu Demonstrationen aufrufen, auf denen dann gegen die Politik der CDU demonstriert wird,

    Ich glaube, dass da übergreifender demonstriert wird. Es geht gegen das Erstarken und Zusammenarbeiten mit rechten Parteien.


    Wenn man das so auf "Demo gegen CDU" vereinfacht wie du, hast du sicherlich recht - aber so einfach ist das nicht.

    Wie seht ihr das, vor allem natürlich diejenigen, die in der GS tätig sind und Schwimmunterricht erteilen, wie Susannea ?

    Zitat

    Wie viele Personen begleiten bei euch wie viele SuS ins Schwimmbad?

    Wir haben in der Regel zwei Schwimmlehrerinnen und eine DLRG-Rettungsassistentin (die unterrichten und retten kann) dabei, auf eine Klasse (also 20 - 25 Kinder)

    Zitat

    Wie viele Kinder lasst ihr zeitgleich ins Wasser (Schwimmer/ Nichtschwimmer)?

    Die Gruppe ist dann in 3 Gruppen aufgeteilt - also 6 - 8 Kinder ca. pro Gruppe, Schwimmer größer, Nichtschwimmer kleiner.


    Ich bin selten beim Schwimmen dabei, aber wenn ich mal zum Schauen dabei bin (als Chef muss ich ja schauen, wie die Kolleginnen das gestalten), dann sind oft auch alle in der Gruppe im Wasser, es sei denn, die Lehrerin ist mit im Wasser und übt gerade gezielt mit einem Kind. Dann sitzen die Kinder am Beckenrand.

    Zitat

    Und wer zum Henker soll eigentlich die ganzen Kinder am Beckenrand beaufsichtigen, damit zwei Lehrkräfte eine kleine Teilgruppe optimal beaufsichtigen können, die sich im Wasser befindet?

    Gute Frage - bei uns reicht da die Drohung "Wenn du am Beckenrand sitzen sollst und da Mist baust und ins Wasser springst, fährst du nächste Woche nicht mehr mit." Da hat die Kollegin auch volle Rückendeckung von mir. Schwimmen ist ein "Hochrisiko-Bereich", da gibt es keine Toleranzen.


    Im Worst-Case (bei schwierigen Klassen, das hatten wir in den letzten Jahren ab und zu mal) stelle ich entweder den Klassenlehrer noch als zusätzliche Aufsicht ab oder fahre selber mit. Also vor dem Hintergrund, dass man dann eine extra Betreuung hat, die einzelne Kinder gezielt am Rand (auf der Bank) beaufsichtigt.

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