Eine einfache Googlesuche führt zu:
https://www.nebenjob.de/ratgeber/2471-…eachten-sollten
Dort ist die Rede von 19 Stunden und 450 €/488 €.
Eine einfache Googlesuche führt zu:
https://www.nebenjob.de/ratgeber/2471-…eachten-sollten
Dort ist die Rede von 19 Stunden und 450 €/488 €.
Sie ist ganz happy, hat schon den Termin für die 2. Impfung (am 3.2.) und freut sich dann, ihren 84. Geburtstag (am 15.2.) bei uns feiern zu können (sie lebt ja 200km von uns entfernt und bleibt dann immer gleich eine Woche). Und ihre besten Freunde wurden auch schon geimpft (1x).
Ich dachte eine Impfung sagt nicht dafür, dass die Coronabeschränkungen nicht weiter eingehalten werden müssen und auch entsprechende Schutzmaßnahmen für alle Beteiligten eingehalten werden müssen.
Auch wenn ich ihren Wunsch mit euch zu feiern verstehen kann, sollten sich alle Beteiligten darüber im klaren sein, dass das Risiko für eine Übertragung der Viren durch die Impfung nicht bei nulll liegt.
BTW mehrere Beiträge unterschiedlicher Nutzer im einem Antwortpost zu zitieren und einen ewig lange Post zu baseln entspricht nicht den Geflogenheiten und machen die Beiträge unüversichtlicher und vermindern die Antwortwahrscheinlichkeit.
Nein, umso mehr umso schlechter.
Eine Videokonferenz ist eine Konferenz per Video. Doch bei uns wird man gewzunge in dem Video seine Stimme und sein Gesicht zu präsentieren.
Ich weiß nicht, ob du diesen Thread hier mitgelesen hast. Bislang hat noch Niemand ein Recht gefunden, um das verhindern zu können. Du wärest dann halt deinen Job los, wenn du dich der Dienstanweisung deines SL widersetzt.
O.k., vielleicht etwas übertrieben. Aber halt viele Steine. Im Augenblick mehr. Die letzten 6 Nächte habe ich kaum schlafen können. Mir gehen tausend Gedanken durch den Kopf... und da sind evlt. sogar mehr als Tausend... eigentlich sollte ich jetzt schon lange im Bett liegen. Würde aber nix nützen.
Nein, auch bei euch wird niemand dazu gezwungen seine Stimmer und sein Gesicht zu präsentieren. Wir haben dir aber mehrmals gesagt, wie du Abhilfe schaffen kannst. Hast du deinen Lehrerrat eingeschaltet und gegen die Dienstanweisung remonstriert?
Erstens haben wir dir hier im Thread ganz viele Möglichkeiten genannt, die dir aber alle nicht gefallen und zweitestn wärest du deinen Job nicht los, wenn du dich einer Dienstanweisung widersetzt.
Wie machst du denn aktuell deinen Unterricht eigentlich? Machst du VK oder nicht, zeigst du dich dabei oder nich?
Wir brauchen aber auch kein weiteres Videotool, davon gibt es genug. Was wir brauchen sind Server- und Leitungskapazitäten.
Mittlerweile laufen afaik die meisten Systeme aber wieder vernünftig.
Der Gratisdownload umfasst doch nur die Seiten aus dem Heft, oder habe ich da was übersehen?
Das Werk „Die vier Jahreszeiten“ von Antonio Vivaldi ist perfekt für die Grundschule geeignet. Damit Sie sich selbst davon überzeugen können, erhalten Sie mit dem Gratis-Download „L’inverno“ (PDF) das komplette Winter-Kapitel mit Praxisideen, Hörübungen und sechs Arbeitsblättern.
Ich habe das so verstanden, dass die Hörübungen auch mit dabei sind. Dachte, das wären dann mp3s oder so. Lag ich wohl falsch.
was ist denn damit: (Gratis-Download: „L’inverno“ (Der Winter))
https://www.lugert-verlag.de/2017/neuauflag…rundschule.html
Die Hörbeispiele müsstest du den Schülern doch dann geben können
Habe gerade noch mal bei unserer Bezirksregierung nachgeschaut, tatsächlich gibt es nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot, sondern es wird versucht, das Arbeitsumfeld dementsprechend anzupassen. Ich fände es auch schön, wenn ich die neue Schule wenigstens von zuhause aus unterstützen kann. Vielen Dank für die Antwort! Das beruhigt mich sehr.
Anders als von zuhause ist es doch zur Zeit gar nicht möglich und selbst Gebauer wird sich im Februar der harten Realität stellen müssen und die Schulen zulassen müssen.
Da wird deine neue Schule doch dankbar für deine Unterstützung sein. BTW natürlich können die dich auch zur Schule zitieren und dort oder von dort arbeiten lassen unter Einhaltung der entsprechenden Arbeitsbedingungen. Das kannst du aber ja mit der Schulleitung bestimmt auch vorab klären.
Wie heißt nochmal die Scanner App, die so gut sein soll? Ich finde den Beitrag nicht mehr wieder.
Heute habe ich zum ersten Mal diese Kanäle ausgetestet. So richtig durchschaut habe ich das noch nicht... muss man da jeden einzelnen irgendwie reinholen? Ich musste jeden einzelnen anklicken und reinlassen.
Wenn du einen Forum/Wartezimmer oder so eingerichtet hast, musst du jeden einzelnen reinlasse. Du kannst den Raum aber bei allen gängigen Sysstemen deaktivieren, dann können alle direkt rein.
würde sich ein Versetzungsantrag negativ auf meine Beurteilung auswirken? Hatte jemand schon den Fall?
Aber für die Planung von Familienzuwachs gibt es ja auch keinen Beleg, den ich einreichen kann
oder was möchten die dann für Nachweise?
Der Antrag darf sich nicht negativ Auswirken. Aber auch bei Beurteilungen gilt, offen miteinander reden und Lehrerat/Personalrat mit ins Boot holen.
Versetzung aus familiären Gründen/Familienzusammenführung usw. ist natürlich erst möglich, wenn das Kind da ist.
Beim Bewerbungsgespräch wusste ich, dass ich schwanger bin, die ärztliche Bestätigung gab es in den Ferien. Die Annahmeerkklärung bzw. den Arbeitsvertrag habe ich bereits unterzeichnet und die restlichen Dokumente sind auch unterwegs an die zuständige Bezirksregierung. Es fehlt nur noch die amtsärztliche Untersuchung und Vereidigung. Dennoch habe ich Angst, dass man mir die Stelle „wegnimmt“, wenn ich noch diesen Monat meine aktuelle Schulleitung informiere und sie es weiterleitet. Denn laut aktuellem Stand erhält man hier ein Beschäftigungsverbot.
Am sichersten wäre es natürlich bis zum Februar abzuwarten, mittlerweile bin ich allerdings in der 10. Woche und habe auch Komplikationen in der Schwangerschaft und würde es am liebsten noch diese oder nächste Woche mitteilen. Eigentlich ist der Papierkram schon erledigt und es kann doch nichts mehr schief gehen, oder wie seht ihr das?
Herzlichen Glückwunsch! Du solltest dich mit deinem Anliegen direkt an den zuständigen Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Diese werden dir deine Ängste nehmen können und dich bereitwillig unterstützen können, falls es Probleme geben sollte.
Die Stelle wegnehmen wird aber nicht funktionieren, keine Angst. Bist du sicher, dass es ein Beschäfitgungsverbot für Schwangere in NRW gibt? Gerade zu Zeiten des Distanzlernens ist das eigentlich nicht notwendig. Um Komplikationen bei dir und daraus resultierendem Beschäftigungsverbot geht es ja nicht.
Hört sich doch aller relativ harmlos und normal an. Kontaktiere doch zunächst mal die Eltern und sprich mit denen. Erzieherische Maßnahmen und hilfreiche Kollegen wird es doch bestimmt auch bei euch geben, nutze diese.
Sprich mit deinem Personalrat.
Selbst wenn du in der Probezeit eventuell kein Recht auf eine Versetzung hast, wie es in NRW der Fall wäre, geht manchmal trotzdem etwas auf Kulanz oder weil jemand tauschen will.
Das Problem bei deiner Versetzung ist natürlich, dass ggfs zwie Bundesländer betroffen sind, dann wirst du im Länderaustauschverfahren abgehandelt. Da ist die Einbindung des Personalrates auf jeden Fall wichtig.
Auch solltest du offen mit deiner Schulleitung kommunizieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Hilfreich ist es ausserdem, wenn du eine wohnortnahe Schule hast, die dich gerne haben möchte.
Also ich bin ehrlich: wenn ich nicht 2 Kinder hätte, die vorher in die Kita müssen, wäre ich vielleicht auch etwas verschlafener.
Aber wenn ich wieder zu Hause bin, ziehe ich die Jeans aus und die Jogginghose wieder an
Solange du das nicht während der Konferenz machst, ist das doch ok
Also kann man eigetnlich nicht sicher wissen, ob das "echte" FFP2 sind?
Um den Vorschriften, die es wohl tief unten im Süden der Republik, zu genügen, musst man sich da auch nicht sicher sein. Da genügen auch die Billligkopien, weil es im Alltag keiner kontrollieren kann.
Wenn du das jedoch für dich selber als Sicherheitskonzept brauchst, dann gilt
wie auf https://www.dekra.at/de/corona-schutz-mit-ce-kennzeichnung/ gesagt wird:
ZitatWo erlangen private Endanwender Auskunft über die Sicherheit einer Atemschutzmaske?
Endverbraucher müssen sich an ihren jeweiligen Händler wenden, zum Beispiel die Apotheke oder den Internet-Shop. Dieser ist zur Auskunft und zum Nachweis über die EU-Konformität verpflichtet. Ein Prüfinstitut wie DEKRA kann Endanwendern keine Auskünfte geben, ob eine individuell erworbene Maske oder eine Maskencharge den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ob du einen Apotheker deines Vertrauens hast oder lieber einem entprechenden Internet-Shop vertraust, musst du dann selbst entscheiden.
PeterKa: beim "neuen" Logineo NRW können aktuell nur die Lehrer zugreifen.
Funktioniert denn der angekündigte Messenger mittlerweile? Gibt es ein Videotool, das dann auch auf der Oberfläche aufgesetzt wird oder nur das in Moodle inegrierte BBB?
Sie sollten gestern eine Email erhalten haben. Wie erwähnt, sind die Entwicklungsarbeiten leider noch nicht ganz abgeschlossen, wir möchten aber eine Einladung zur ersten Beta Version sobald wie möglich an die eingetragenen Testuser versenden.
Nö, keine email hier. Da aber nach dem 31.1 hier in NRW bestimmt kein Distanzunterricht mehr stattfindet, wird es eh zu spät sein.
Ich vermute, dass es sicher analog wie die Regelung zu den Kinderkranktagen ist (sprich: unter einem bestimmten Jahresentgelt wird man den GKV-Versicherten gleichgestellt und hat die 10 Tage), dann könnte man sie sicher dazu bekommen.
so steht es auf https://rp-online.de/kinderbetreuun…en_aid-55563955 am 7.1.21, mal sehen, was draus wird
und
„Eigentlich haben Privatversicherte keinen Anspruch darauf. Es gibt die Meinung, dass Privatversicherte über das Infektions-Schutzgesetz (§ 56a) abgesichter sind. In dem Paragrafen geht es eigentlich um Entschädigungen für den Fall, dass man nicht arbeiten darf und dadurch Einbußen hat. In einem neuen Absatz, den es seit letztem Jahr gibt, heißt es aber, dass man auch Anspruch auf Entschädigung hat, wenn etwa Schulen wegen einer Pandemie geschlossen sind und man deshalb seine Kinder selbst betreuen muss. Da steht aber nichts von Privatversicherten. Das heißt, darauf könnten sich eigentlich alle berufen. Wenn man Klarheit haben will, fragt man am besten seine eigene Krankenversicherung – egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.“
von https://www.swr3.de/aktuell/corona…t-sich-100.html
Natürlich gilt weiterhin die Altersgrenze der Kinder und die schon erwähnte finanzille Grenze.
"Logineo NRW" ist der Oberbegriff und die eigentliche "Austauschplattform", die derzeit nur den lehrern zur Verfügung steht.
Dazu gehört dann noch
- Logineo Messenger (Auf Elements-Basis) als Messenger
- Logineo LMS (auf Moodle-Basis) als Lernplattform
Können bei euch nur Lehrer mehr machen? Beim "alten" Logineo können auch die Schüler auf der Austauschplattform weitere Dienste (u.a Email) nutzen. Den Messenger haben wir leider noch nicht,
Ich habe ein solches Vorgehen tatsächlich schon einmal mitbekommen. Zum Glück nicht am eigenen Leib.
Den Vorteil des austausches und direkten Feedbacks hätte man auch per Chat, eine VK ist dazu nicht notwendig.
Niemand zwingt dich, dich zu zeigen oder zu reden. Du kannst Kamera und Mikrophon ausmachen, wo ist das Problem?
Werbung