Unser Schulministerium schreibt in der bereits zitierten Handreichung gerade zu diesem Aspekt, dass die Schule eine Option finden muss, um den Rahmenlernplan und ihre Unterrichtsstunden erfüllen zu können:
"Fall 1: Ein Sportlehrer betritt vor und nach dem Sportunterricht immer wieder ungefragt die Umkleidekabinen der Mädchen, während sich diese umziehen. Er inspiziert dann mit Blicken den BH einer Schülerin,der laut ihm kein Sport-BH sei und somit nicht für den
Sportunterricht geeignet sei, mit dem Kommentar: „Da fallen dir ja gleich die Brüste raus, Schätzchen!“. Einige Mädchen haben ihn bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ihnen dies unangenehm sei und er die Umkleidekabine nicht ungefragt betreten solle. Der Sportlehrer tut diese Aussagen ab und entgegnet, dass er für den reibungslosen Ablauf des Sportunterrichts Sorge zu tragen habe und nach dem Sportunterricht nachsehen müsse, ob die Kabinen leer seien und alle pünktlich zur nächsten Unterrichtsstunde kämen"
Ja, in dem Fallbsp wird von einer Mädchen, aber weiter unten stehen folgende Regeln:
"- Ich achte und bewahre meine eigenen Schamgrenzen als auch die der Mädchen und Jungen.
- Ich achte darauf, dass ich den Umkleideraum sowohl der Schülerinnen als auch der Schüler nicht betrete, solange die Schülerinnen und Schüler sich dort umziehen.
- Ich ziehe mich immer alleine in einem separatem Raum um und, wenn es den nicht gibt, zeitlich versetzt zu den Mädchen und Jungen. Ich achte beim Umkleiden darauf, dass Schülerinnen und Schüler mich dabei nichtbeobachten können."
Dort steht keine Einschränkung in der Art, dass man die Umkleide betreten darf, wenn einzelne Schüler:innen eine konkrete 1:1 Aufsicht benötigen, damit man gewisse Übergriff verhindern muss.
Wenn der besagte Schüler nicht in der Lage ist, sich ordentlich zu benehmen, müssen eben andere Vorkehrungen getroffen werden .... würden sie auch in NRW, aber nicht in der Art, dass ein Lehrer in die Umkleide geht und beim duschen Aufsicht führt.