lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte
Das Forum für Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte
Ungelesene Themen
Letzte Aktivitäten
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
Aber du hast kein Verbot, das Lehrwerk in deiner eigenen Schule zu nutzen.
Milk&Sugar hat mit
auf den Beitrag von Kris24 im Thema Eingruppierung von Seiteneinsteigern – ist ein Aufstieg aus E10 aufgrund der tatsächlichen Tätigkeit möglich? reagiert.
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
[…]
Ist das so? Ich kann mir vorstellen, dass man vorher 100 Sachen unterschreibt, was man alles nicht darf. Insbesondere: anderweitig verkaufen.
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Meckerforum, hier darf alles rein, was doof ist verfasst.
Muss man sich zu allem Überfluss immer noch zusätzlich Schmerzen zufügen?
Am Wochenende: 7 Stiche von wütenden Hornissenladies die dachten, ich wolle ihnen was Böses.
Bei der Arbeit: Wind knallt Tür auf die Finger (hoffentlich nur blau und nichts gebrochen)
Ich schneide mich auch alle Nas lang. Wieso? Ist das eine Art Masochismus? Strafe eines strengen Gottes, aber wofür?
Gymshark hat mit
auf den Beitrag von Tom123 im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich reagiert.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
[…]
bei Beamten auf keinen Fall.
und in Zeiten von Lehrermangel und Versagung von anlassloser Teilzeit ist es den VZ-Leuten eher einfacher als den TZ-Beschäftigten.
Quittengelee hat mit
auf den Beitrag von Palim im Thema Teilnehmende für Lehrer-Studie gebraucht (Sek I und II) reagiert.
Quittengelee hat mit
auf den Beitrag von Zauberwald im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich reagiert.
pernow hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
Ich habe die Situation mal im öffentlichen Dienst als Angestellter erlebt. In der Diskussion mit dem AG war das
[…]
... der springende Punkt. Wenn deine Nebentätigkeit einen Umfang annimmt, der Deine Erholung beeinträchtigt und damit Deinen Hauptjob, dann könnte der AG ab einem bestimmten Maß das auch verbieten. Was dann im Zweifel gerichtlich durchsetzbar ist, da wage ich keine Prognose, aber die Grundsätze sind hier nachzulesen…