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chilipaprika hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
Nee, so wichtig war ich nie und werde auch nicht sein.
Und mein Hund hat zwar unglaublich viel Spass, Fährten hinterherzuschnüffeln, aber er nimmt gerne Nebenwege und pendelt links und rechts des Weges. Das amüsiert zwar alle Beteiligte und er kommt ans Ziel, AAAABER... vielleicht wünschen sich Verunglückte schnellere und zielstrebigere Rettungshunde :-D
chemikus08 hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
@chilipaprika
Ja theoretisch kann der Dienstherrn auch beim Ehrenamt mitmischen, wenn das Ehrenamt allerdings in Einheiten des Katastrophenschutzes oder der freiwilligen Feuerwehr beheimatet ist, dann kollidiert das sehr schnell mit dem Katastrophenschutz und Hilfeleistungsgesetz, dass eben genau solche Verbote untersagt. Auch das Untersagen kommunalpolitischer Betätigung ist rechtlich abgesichert.