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k_19 hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
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In NRW gilt die Nebentätigkeit bis 100€ pro Monat als "allgemein genehmigt". Diese muss nur angezeigt werden. Dies ist hier vorauss. der Fall. Es wurde also vermutl. lediglich die Anzeige der Nebentätigkeit versäumt, nichts weiter.
Zudem hilft es bei Bedenken mit der SL zu sprechen. Die können dann bei Bedenken auch vorab mal anrufen und nachfragen...
Bzgl. der Freikarten, die du in deinem Post erwähntest. NRW erlaubt grundsätzlich Freiplätze. Sie dürfen nur nicht eingefordert werden.…
k_19 hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
Unfassbar, wie hier übertrieben wird. Stell den Antrag und fertig. Du kommst schon nicht ins Zuchthaus.
Wirtschaftlich geht's bergab, die Verwaltungen sind chronisch überlastet und Stellen werden nicht nachbesetzt, politisch geht es wild her und stattdessen macht man sich Gedanken wg. ein paar unbedeutender eduki-Materialien und schürt hier völlig irrational Ängste des OP. Lasst doch mal hier die Kirche im Dorf und schiebt hier nicht so einen Film.
Das Leben ist voller Risiken. Wenn's mal…
Conni hat eine Antwort im Thema Teilnehmende für Lehrer-Studie gebraucht (Sek I und II) verfasst.
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Die TE kann nicht aus Berlin sein, da eine der typischen Berliner Schulformen fehlt.
Frutta hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
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So etwas konnte ich nicht finden. Wo steht denn das? Ich fürchte mich etwas :-(
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Elternzeit nicht genehmigt verfasst.
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Du würdest von dir sagen, dass du 38 Tage im Jahr in den Schulferien je 8 Stunden am Schreibtisch sitzt?
Und es ging ja auch um Mutterschutz und Elternzeit. Die kann man sich als Otto-Normalverbraucherin nicht in seine Präsenztage legen, also je 2 Tage die Woche voll bezahlt im "Home-Office" und die anderen 3 Tage jeweils als Elternzeit eingereicht 8o
chilipaprika hat mit
auf den Beitrag von kleiner gruener frosch im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich reagiert.
Gymshark hat mit
auf den Beitrag von Tom123 im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich reagiert.
kleiner gruener frosch hat mit
auf den Beitrag von kodi im Thema Elternzeit nicht genehmigt reagiert.
kleiner gruener frosch hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
Kannst du so sehen - aber das Schulamt wird schon wissen, warum sie explizit darauf hinweisen. "Schulterzuck*
SteffenW hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
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Das sehe ich nicht so. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem derartig entschieden wurde.
Die Person erstellt Arbeitsmaterialien für ihren Unterricht. Die Materialien gefallen ihr sehr gut, daher teilt sie sie mit der Öffentlichkeit - gegen eine Aufwandsentschädigung.
Ja, man muss die Nebentätigkeit anmelden. Aber, dass es verboten ist, sehe ich nicht so.
Es wäre etwas anderes, wenn sie während ihrer Arbeitszeit auf Bestellung Arbeitsmaterialien individuell erstellen würde und dies…