Flächendeckende Hospitationen beim gesamten Kollegium

  • Ich habe mal wieder eine Frage, die im konkreten Fall NRW betrifft, aber möglicherweise in anderen Ländern ähnlich geregelt ist.
    Laut Vorschrift ist die Schulleitung verpflichtet, regelmäßig (m.W. einmal pro Schuljahr) bei allen an der Schule unterrichtenden Lehrer/innen einen Unterrichtsbesuch durchzuführen. In der Praxis sah das bisher an vielen Schulen anders aus (gerade bei großen Schulen allein schon deshalb, weil der Schulleiter/die Schulleiterin dann pro Schuljahr locker 70-90 oder mehr Hospitationen pro Schuljahr zusätzlich hätte); da wurde dann im Regelfall nur dann hospitiert, wenn entweder die Verbeamtung auf Lebenszeit oder ein Beförderungsverfahren anstand oder aber irgendein anderer konkreter Grund vorlag.


    Im Zuge von "Q4", also der sogenannten Qualitätsanalyse, geht jetzt aber bezüglich dessen, was eigentlich gemacht werden muss und entsprechend bemängelt werden könnte, nun doch so manchem Schulleiter der Popo auf Grundeis, was ich grundsätzlich ja durchaus verstehen kann. Entsprechend sollen nun bei uns nun zukünftig auch tatsächlich alle Kolleg(inn)en von der Schulleitung im Unterricht besucht werden, ob es tatsächlich einmal pro Schuljahr klappt, bleibt noch abzuwarten, aber zumindest soll es regelmäßig stattfinden und für die erste Runde gibt es auch schon einen Plan.


    Dies stößt natürlich bei vielen Kolleg(inn)en zunächst nicht gerade auf Begeisterung, entsprechend wird über das Thema viel debattiert, wenngleich natürlich die grundsätzliche Sache nicht verhandelbar ist. Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, ist "Wie läuft das Ganze eigentlich an anderen Schulen"? Deshalb frage ich nun einfach mal hier nach.


    Es geht mir dabei ausdrücklich NICHT darum zu diskutieren, ob diese Hospitationen gut, schlecht, berechtigt, sinnvoll/-los oder was auch immer sind und ob es berechtigt ist, dass sich Leute darüber aufregen oder nicht, sondern es interessiert mich lediglich, wie die Sache an anderen Schulen gehandhabt wird, konkret also folgende Fragen:


    1.) Gibt es bei euch gelegentliche oder regelmäßige Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, die unabhängig von den Pflichthospitationen von der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung zwecks Verbeamtung, Beförderung o.ä. stattfinden?


    Wenn ja:


    2.) Wie oft finden diese etwa statt?


    3.) Wer führt sie durch - immer der Schulleiter/die Schulleiterin selbst oder auch der/die Stellvertreter(in) oder ggf. auch Mitglieder der erweiterten Schulleitung (also an Gymnasien oder Gesamtschulen die A15er)?


    4.) Findet im Zusammenhang damit auch ein Auswertungs- oder Planungs- und Entwicklungsgespräch o.ä. statt?


    5.) Wird das Ganze dokumentiert und was passiert mit der Dokumentation?


    6.) Besteht die derzeit übliche Praxis bei euch schon "immer", oder wurde sie erst im Verlaufe der vergangenen 1-2 Jahre in dieser Form etabliert?


    Es wäre toll, wenn v.a. NRWler/innen (vielleicht mit Angabe der Schulform) kurz rückmelden könnten, wie es bei ihnen läuft.
    Vielen Dank und Gruß


    SirToby

  • Bei uns (Hauptschule) gibt es diese Hospitationen noch nicht (ich hätte auch kein Problem damit). Auch bei der bei uns bereits durchgeführten Qualitätsanalyse gab es diesbezüglich keine Minuspunkte - wir haben gut bis noch besser abgeschnitten.


    Unsere stellvertretende SL (SL gibts bei uns seit fast einem Jahr nicht mehr) hätte dann auch viel zu tun. Sie kommt aber ab und zu in den laufenden Unterricht (um Mitteilungen zu machen o. ä.), dabei bekommt sie auch immer einen Kurzeindruck.


    Boeing (die eh durch ihre Referendarin/LAA unter ständiger Beobachtung steht)

  • Zitat

    Original von SirToby
    Laut Vorschrift ist die Schulleitung verpflichtet, regelmäßig (m.W. einmal pro Schuljahr) bei allen an der Schule unterrichtenden Lehrer/innen einen Unterrichtsbesuch durchzuführen.


    In welcher Vorschrift soll das stehen?


    Zitat

    Es wäre toll, wenn v.a. NRWler/innen (vielleicht mit Angabe der Schulform) kurz rückmelden könnten, wie es bei ihnen läuft.


    Überhaupt nicht - ich habe von so einer Vorgabe oder einer solchen Praxis auch noch niemals gehört. Im Schulgesetz steht das definitiv nicht drin.


    Nele

  • Ich kann nur für Bayern sprechen (GS/HS)
    1.) Gibt es bei euch gelegentliche oder regelmäßige Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, die unabhängig von den Pflichthospitationen von der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung zwecks Verbeamtung, Beförderung o.ä. stattfinden?


    Ja



    2.) Wie oft finden diese etwa statt?


    Einmal pro Schuljahr.


    3.) Wer führt sie durch - immer der Schulleiter/die Schulleiterin selbst oder auch der/die Stellvertreter(in) oder ggf. auch Mitglieder der erweiterten Schulleitung (also an Gymnasien oder Gesamtschulen die A15er)?


    Nur die Schulleitung (Rektor/in)


    4.) Findet im Zusammenhang damit auch ein Auswertungs- oder Planungs- und Entwicklungsgespräch o.ä. statt?


    Es findet ein Gespräch statt, ob man das Entwicklung- oder Plaungsgespräch nenen kann, vermag ich zu bezweifeln... ca. 20 Min über die Stunde und das Schriftwesen.


    5.) Wird das Ganze dokumentiert und was passiert mit der Dokumentation?


    Nicht so richtig. Die Schulleitung schreibt sich schon was auf, aber was damit passiert, weiß ich nciht.
    6.) Besteht die derzeit übliche Praxis bei euch schon "immer", oder wurde sie erst im Verlaufe der vergangenen 1-2 Jahre in dieser Form etabliert?


    Schon länger. Bei uns ist deie SL verpflichtet, jede/n Kollegen im UNterricht mind. einmla pro Jahr zu besuchen. Ich kann mir vorstellen, dass es aber in großen Kollegien schwierig wird...
    Gruß
    Anna

  • Unsere Schulleiterin (Grundschule NRW) hat nach den Sommerferien angekündigt, bei jeder Kollegin /jedem Kollegen ab sofort mindestens zwei mal jährlich im Unterricht zu hospitieren. Anschließend folgt über den Unterrichtsbesuch ein Gespräch, das sich nur auf den Unterricht bezieht.


    Auf Nachfragen hin hat sie erklärt, dies gehöre eigentlich schon immer zu ihren Aufgaben als Schulleitung, sie habe diese "Pflicht" jedoch bisher nicht erfüllt. Das werde sie ab jetzt tun.


    Während der Hospitation macht sie sich Notizen, wird diese sicherlich auch irgendwo abheften, ob ein Bericht erstellt wird und was damit passiert.. ?
    Sollte ich vielleicht mal nachfragen. ;) Der erste Durchgang ist jedenfalls so gut wie durch.


    Hat bei uns auch für viel Aufruhr und Diskussion gesorgt, zumal die erste Aussage war, sie käme vier mal im Jahr. Da ist man doch geradezu erleichtert, "nur" zwei Besuche im Jahr zu haben. :D


    Tootsie

  • Also mein Schulleiter hat mal gesagt, dass er ja eigentlich auch dazu da wäre Hospitationen bei den Kollegen abgesehen von Verbeamtung etc. durchzuführen, er aber aufgrund seiner vielfältigen Aufgaben dazu praktisch keine Zeit mehr hätte.
    Ich kenne allerdings keinen Gesetzestext dazu!

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Meine Schulleitung (Nds.) hat gerade Montag angekündigt, dass alle Kollegen mit ihr nun Hospitationstermine ausmachen sollen. Ist ein Kernbereich, der bei der Schulinspektion betrachtet wird. Wenn der SL nicht hospitiert, fällt die Schule in einem gesamten Punkt automatisch durch.

  • Bei uns (GHR mit ca. 45 Kollegen) werden bisher nur alle 2 Jahre Mitarbeitergespräche geführt.
    Hospitiert hat sie bisher außerhalb von Verbeamtungen etc. noch nicht. Könnte sie aber meinetwegen jederzeit.

  • Zitat

    Original von neleabels


    In welcher Vorschrift soll das stehen?


    Wir haben neulich einen Brief bekommen, in dem auch ein § angeführt war. Werde morgen früh mal nachschauen. Auswendig weiß ich´s grad nicht, weder die Zahl, noch das Gesetz dazu.


    Grüße,
    beaker

  • Zwar nicht NRW, aber mal zum Vergleich:
    In Bayern (Gym) läuft's so:


    Pro Beurteilungszeitraum (d.h. 3 Jahre) müssen 3 Beurteilungsbesuche stattfinden. Zwei davon macht der Schulleiter, einen sein Stellvertreter. Die Beurteilungsbesuche sind unangekündigt. Anschließend findet ein beratendes Gespräch über die Stunde statt. Dies führt grundsätzlich der Schulleiter, auch wenn sein Stellvertreter allein in der Stunde anwesend war. Die Besuche sind Grundlage für die Regelbeurteilungen, die alle 3 Jahre fällig sind, hinzu zählen aber auch Dinge wie Engagement für's Schulleben, Übernahme von Zusatzaufgaben usw.
    Regelbeurteilungen wiederum sind Grundlage für eventuelle Bewerbungen für Funktionsstellen und entscheidend für die Dauer von funktionsstellenunabhängigen Beförderungen. (Bei uns ist die Beförderung nach A14 zum Oberstudienrat/-rätin eigentlich fest vorgesehen, auch ohne Funktion, die Note der Regelbeurteilung entscheidet darüber, wie schnell dies passiert.)


    Das gleiche Verfahren kennt man bei uns auch bei der Probezeitbeurteilung (d.h. vor der Verbeamtung auf Lebenszeit) und auch schon im Referendariat, auch dort sind alle Beurteilungsbesuche unangekündigt (Ausnahme sind nur die 3 zusätzlichen Prüfungslehrproben).

    • Offizieller Beitrag

    Dass offensichtlich an einigen eurer Schulen keiner weiß, was mit diesen Berichten gescheht und dass sich offensichtlich auch keiner eurer Personalräte um angemessene Transparenz kümmert, finde ich ja schon ganz schön ... feudalherrschaftliche Zustände.


    Da wunderste dich dann später, warum es mit der Beförderungsstelle nicht klappt - und dann - schwupp - zieht die Schulleitung irgendwelche dubiosen Berichte aus einem nicht definierten Ordner (in die Personalakte darf sowas übrigens nicht - überprüft ihr das regelmäßig??) und sagt "Tja, war halt nicht so dolle"... 8o


    Bei uns müssen die, sowie die Protokolle aus den Mitarbeitergesprächen, angemessen diskutiert und von beiden Parteien unterschrieben werden, Kopie an Mitarbeiter.
    Und so gehört sich das auch.


    Kommt mal inn' Unterricht, notiert was, sagt nix, geht wieder ...also ehrlich...*koppschüttel*


    Sagt euren Personalräten mal, dass man für sowas Dienstvereinbarungen treffen kann, steht in fast jedem Bundesland in fast jedem PVG...

  • Zitat

    1.) Gibt es bei euch gelegentliche oder regelmäßige Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, die unabhängig von den Pflichthospitationen von der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung zwecks Verbeamtung, Beförderung o.ä. stattfinden?


    Nein, allerdings hatten wir vor zwei Jahren die Qualitätsinspektoren im Hause. Die Schulleitung ´droht´allerdings von Zeit zu Zeit solche Besuche an, sehr subtil, gerne als Randbemerkung auf einer LK, so nach dem Motto: "Eigentlich müsste ich ja viel häufiger..." Schulform: Gesamtschule


    Zu deinen anderen Fragen: Grundlage für die Schulleiterbesuche ist die Allgemeine Dienstordnung für Lehrer:


    Zitat

    ADO NRW § 20 Verantwortung für die Bildungsarbeit (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.


    Daraus ergibt sich m.E., dass die Besuche nicht regelmäßig stattfinden müssen, sie durch den Schulleiter auch nicht delegiert werden können und letztlich ausschließlich der Information dienen. Dementsprechend gibt es im Anschluss lediglich ein "erörterndes" Gespräch, für das es auch keine Dokumentationspflicht gibt.


    Von einem hiesigen Privatgymnasium weiß ich, dass dessen Schulleiter seit gut einem Jahr die Lehrer der Schule regelmäßig "anhospitiert", auch schon mal nach kritischen Kommentaren von einigen Lehrern während einer LK. Ist natürlich reiner Zufall.


    Dieser Schulleiter verbindet das anschließende Gespräch relativ unverbindlich mit einem Planungs- und Entwicklngsgespräch, was insbesondere nach einem erfolgreich verlaufenen Besuch auch ganz sinnvoll sein kann. Grundsätzlich würde ich das allerdings ablehnen. Zu solchen Gesprächen sollte/muss zwingend ein Personalrat anwesend sein, insbesondere wenn es auch noch in irgendeiner Weise dokumentiert werden sollen (was ich ebenfalls ablehnen würde).


    Interessant finde ich übrigens, dass der besagte Schulleiter ebenfalls dahingehend argumentiert, er müsse unbedingt einmal im Jahr jeden Kollegen einmal im Unterricht gesehen haben. Interne Schulleiterdirektiven durch die Schulaufsicht?


    Im Rahmen einer möglichen Qualitätsinspektion muss übrigens kein Schulleiter etwas befürchten: Nicht nur in unserem Fall kam die Schulleitung insgesamt am besten weg. Handlungsbedarf - wenn auch nicht alarmierend groß - besteht beim Unterricht.


    Ähnlich positiv waren die Ergebnisse m.W. überall im Lande: Die Schulleiter rangieren i.d.R. vor allen anderen zu beurteilenden Kriterien. Macht aus Sicht des Ministeriums auch Sinn, denn wer möchte zukünftig eigenständig geführte Schulen von Schulleitern geleitet wissen, die bei einer Qualitätsinspektion schlechte Noten erhalten haben? Die Qualitätsermittlung war dementsprechend so angelegt, dass in dieser Hinsicht nicht anbrennen konnte.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

  • Zu meiner Kölner Zeit fanden Hospitationen seitens der QA-Kommission statt. Das hatte aber mit Qualitätsanalyse recht wenig zu tun, weshalb wir uns seinerzeit darauf verständigt haben, die QA in Anführungszeichen zu setzen und mit dem Zusatz "sog." zu versehen. Also, die sog. "QA" hat innerhalb von drei Tagen an meinem Unterricht ganze 7 Minuten teilgenommen und anschließend das Urteil gefällt, mein Unterricht zeige grundsätzlich zu wenig Binnendifferenzierung. Darüber, dass dieses Verfahren, echte Daten zu gewinnen, Kokolores ist, muss man nicht lange diskutieren. Die in meinem Fall anwesende Kollegin der sog. "QA" war gelernte Grundschullehrerin, allerdings bereits seit 8 Jahren aus dem eigentlichen Unterricht raus. Die Auswertung der sog. "QA" stand keine 15 Minuten nach Beendigung der sog. "QA" und wurde uns mittel Powerpoint sehr bunt - und für Laien sicher auch sehr eloquent - vorgetragen. Bis heute haben wir keinerlei Analysegespräch geführt. Die schriftliche Auswertung, ebenfalls kein Dokument, das logische Verwirrung in die Welt trägt, wimmelt nur so von Banalitäten. Ich denke, kein Kollege unserer Einrichtung hat es wirklich gelesen.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns in Hessen gibt es das nicht, ich kann mir aber auch gar nicht, wie das bei der Arbeitsbelastung der Schulleitungen überhaupt funktionieren soll. In den Schulen, die ich kenne, ist es schon schwierig, Termine für UBs für Anlassbeurteilungen zu bekommen.

  • Zitat

    Bei uns in Hessen gibt es das nicht.

    Noch nicht. Das wird aber im neuen Schulgesetz stehen wenn man den einschlägigen Verlautbarungen der GEW Glauben schenken darf.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    • Offizieller Beitrag

    Es wird aber nicht umgesetzt werden. Das geht rein praktisch nicht. Meines Wissens haben auch schon ganze Schulleiterversammlungen geschlossen angekündigt, dies nicht umzusetzen, wenn keine Entlastung erfolgt.

  • Zitat

    Es wird aber nicht umgesetzt werden. Das geht rein praktisch nicht. Meines Wissens haben auch schon ganze Schulleiterversammlungen geschlossen angekündigt, dies nicht umzusetzen, wenn keine Entlastung erfolgt.

    Sorry wenn ich jetzt spitzfindig bin, dass das möglicherweise (wäre das erste mal, dass eine Blockade flächendeckend greift, was zu begrüßen wäre) nicht durchgeführt wird, heisst nicht, dass es im Gesetzestext als soll-Vorschrift nicht existent ist.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    • Offizieller Beitrag

    Sorry wenn ich jetzt spitzfindig bin, dass das möglicherweise (wäre das erste mal, dass eine Blockade flächendeckend greift, was zu begrüßen wäre) nicht durchgeführt wird, heisst nicht, dass es im Gesetzestext nicht existent ist.



    Dem habe ich auch nicht widersprochen ;) Aber ich gehe hier wirklich von einer flächendenckenden Blockade oder von jeder Menge getürkten Berichten aus. Ich weiß nicht, wie es bei anderen Schulformen aussieht, aber in den beruflichen Schulen kommen die Schulleiter jetzt schon nicht mehr mit der Arbeit hinterher.

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