Reisekosten OBAS für Fahrten zum Seminarort

  • Ich hatte leider erst nach einen Jahr OBAS - und auch eher durch einen Zufall - davon erfahren, dass man die Kosten vom Wohnort zum Seminar bzw. von der Schule zum Seminar als Dienstfahrt erstattet bekommt. Wobei ich von einer Kollegin gehört habe, dass Düsseldorf das mit der Begründung "Kassen leer" nicht gemacht hat. Münster hat mir jedoch meine Fahrten erstattet. Ich habe auch das entsprecchende Antragsformular. Bei Interesse bitte PN mit Email-Adresse, an die ich die pdf-Datei schicken kann. Über die gesamt Zeeit hinweg läppern sich schon ein paar Euro zusammen. ACHTUNG: Der Antrag geht nur ein halbes Jahr rückwirkend!

  • Ich hatte leider erst nach einen Jahr OBAS - und auch eher durch einen Zufall - davon erfahren, dass man die Kosten vom Wohnort zum Seminar bzw. von der Schule zum Seminar als Dienstfahrt erstattet bekommt. Wobei ich von einer Kollegin gehört habe, dass Düsseldorf das mit der Begründung "Kassen leer" nicht gemacht hat. Münster hat mir jedoch meine Fahrten erstattet. Ich habe auch das entsprecchende Antragsformular. Bei Interesse bitte PN mit Email-Adresse, an die ich die pdf-Datei schicken kann. Über die gesamt Zeeit hinweg läppern sich schon ein paar Euro zusammen. ACHTUNG: Der Antrag geht nur ein halbes Jahr rückwirkend!


    Interessant ... ich hatte da auch mal von gehört, aber bisher meinten alle OBASler am ZfsL Münster, die ich gefragt habe, dass das nicht ginge. Weißt du denn auch zufällig, wo das steht, dass das so geht.


    PN folgt ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • also ich habe es auch von einem kollegen gehört, das formular ausgefüllt, nach düsseldorf geschickt und einmal zurückbekommen - die unterschrift der SL würde fehlen. ich habe es wieder hingeschickt, jetzt kam die antwort, dass es "entgegen der bisherigen praxis" keinen anspruch nach §16 landesreisekostengesetz nrw gäbe. begründung war ein "votum des monosteriums für schule und weiterbildung nrw", das im dezember, als das schreiben zum ersten mal zurückkam, scheinbar noch nicht existierte...
    werde da nochmal telefonisch nachhaken, aber kam mir schon recht komisch vor. vielleicht eine hinhaltetaktik zum neuen jahr?!

  • ich hab das ganze mit der bezreg köln durchlebt. also einer kollegin haben sie geld überwiesen, mir hingegen nicht. von daher bin ich noch dran herauszufinden, warum mal ja mal nein...


    laut schreiben der bezreg wird das, wie bei ref´s auch, nicht bezahlt.

  • Laut Handreichungen für SE von 2007 :


    Zitat

    2. Dienstort für die nach OVP-B ausgebildeten Personen ist die Schule. Damit haben diese Lehrkräfte Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für ihre Fahrten im Zusammenhang mit der Ausbildung im Seminar. Die Erstattung der Reisekosten erfolgt durch die Schulämter bzw. die Bezirksregie- rung, Dezernat 12.


  • Da gibts aber nur die Hinfahrt. Bei der BR gibts Hin- und Rückfahrt! ;)

    ?(


    Berufliche Auswärtstätigkeit, weil die regelmäßige Arbeitsstätte die Schule ist => Hin- und Rückweg plus "Nebenkosten" absetzbar - für alles, was der Arbeitgeben nicht erstattet ... gilt sogar für Bildungsmaßnahmen, von denen der AG gar nichts weiß (da muss mann dann halt dem FA erklären, wieso/weshalb/warum das beruflich was bringt) ... steht zumindest so in meinem Steuerratgeber ;) ... Bildungsmaßnahmen mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis, z.B. Referendare sind dort explizit genannt.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Echt Step? Wusste ich gar nicht. Dachte, das wird genauso gehandhabt, wie der Weg zur Arbeit.


    BR Arnsberg zahlt noch. Hab grad wieder was bekommen ;)

  • Hab mich nach den Infos hier mal an die BR Detmold gewandt - die haben mich ans Seminar verwiesen. Das macht doch aber keinen Sinn, oder??

  • Echt Step? Wusste ich gar nicht. Dachte, das wird genauso gehandhabt, wie der Weg zur Arbeit.

    Genau da liegt der Hase im Pfeffer ... wo deine regelmäßige Arbeitsstelle ist ... und an jeden anderen Ort im Zusammenhang mit der Berufsausübung gibt es dann "Reisekosten". Da gibt es dann ein paar Anforderungen bzgl. Dauer, Häufigkeit usw. der "auswärtigen Tätigkeit" bzw. des regelmäßigen Arbeitsortes, aber die erfüllen die Referendare bzw. OBASler.
    Das FA berechnet da dann den kürzeren Weg, also von zuhause oder der Schule zum Seminarort.


    Ist genau so wie wenn du z.B. zu irgendeiner Fortbildungsveranstaltung eines Verlages fährst, eine Messe besuchst, in ein Schulbuchzentrum gehst und was man sich sonst noch so im Zusammenhabg mit dem Lehrerjob vorstellen kann ... Praktikanten besuchen fällt mir gerade noch ein. 30 cent pro km plus Nebenkosten, dazu gehören dann z.B. auch Parkgebühren und Verpflegungspauschalen, wenn man die Zeitgrenzen erreicht.


    Am besten kauft man sich einmal für ein paar Euro ein nettes kleines Steuerbüchlein (vielleicht gibt es auch eine brauchbare Seite im Internet), da kann man dann alles mal genau nachlesen.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Mal eine blöde Frage einer (Noch-)Nicht-Seminaristin: Wie oft in der Woche müsst ihr denn zum Seminar fahren? Also wie sind die 7 Stunden denn verteilt? Und hängt die Verteilung vom jeweiligen Seminar ab?

  • Düsseldorf zahl seit Jahresbeginn nichts mehr - ein Votum irgendeines Ministeriums ist wohl dafür verantwortlich...

    Wurde am Landesreisekostengesetz etwas geändert? Wenn nicht, würde ich mich darauf berufen. Wenn man einen Antrag stellt, muss man der beschieden werden. Gegen den Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.


    Viel Erfolg.


    Hab mich nach den Infos hier mal an die BR Detmold gewandt

    Was heißt das? Sie hätten sich dorthin "gewandt"? Stellen Sie einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten. Dann schauen, was passiert, und gegebenenfalls Schritte einleiten.


    L. A


    Achja: Bei einer Klage könnte eine einschlägige Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Sind sind doch organisiert?

  • Was heißt das? Sie hätten sich dorthin "gewandt"?


    Ich habe mich nach den Modalitäten einer Antragsstellung erkundigt. Seminar hüllt sich jetzt in bedeutungsvolles Schweigen. Werde das weiterverfolgen - jetzt erst recht :)

  • Ich habe mich nach den Modalitäten einer Antragsstellung erkundigt. Seminar hüllt sich jetzt in bedeutungsvolles Schweigen. Werde das weiterverfolgen - jetzt erst recht :)

    Ich gehe auch mal davon aus, dass das Seminar da überhaupt nichts mit zu tun hat ... höchstens weiss, wie es gehen könnte, aber sich - warum auch immer ;) - in nebulöses Schweigen hüllt.


    Nach dem, was callum hier schon geschrieben hat ... und man auf den Seiten der Bezirksregierungen lesen kann ... dürfte DER Ansprechpartner das Dezernat 12 der jeweiligen BR sein ... Auskunft holen ... und dann selbst bei negativer Antwort einfach mal einen Antrag stellen und sehen was passiert.


    Gewöhnlich gut informierte Kreise sind ja auch die Gewerkschaften ... da ich (noch) nicht organisiert bin, kenne ich mich da nicht so aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass es da einen "Fachmann" gibt. Neulich lagen z.B. auch "wie von Zauberhand" irgendwelche vorbereitete Anträge in Kopie in allen Lehrerfächern ... von einer Gewerkschaft vorbereitet ... muss man wohl nur noch mit Namen und Personalnummer versehen und ans LBV schicken, hat wohl was mit der Jahressonderzahlung zu tun ... werde ich mich in den Osterferien mal mit beschäftigen (6 Monate Zeit) ...

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Wurde am Landesreisekostengesetz etwas geändert? Wenn nicht, würde ich mich darauf berufen. Wenn man einen Antrag stellt, muss man der beschieden werden. Gegen den Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.


    Viel Erfolg.

    Wo steht denn konkret, dass die BR diese Fahrtkosten zum Seminar zu erstatten hat? Natürlich würde ich sehr gerne dieses Geld erhalten, statt nur einen Teil von der Steuer absetzen zu können!

Werbung