Klassensprecherwahl

  • Hallo,


    demnächst steht in meiner 5. Klasse die Wahl zum Klassensprecher an. Da ich bisher solche Wahlen immer nur als Schülerin erlebt habe (und das schon viele Jahre her ist), frage ich mich, wie ich die Wahl am besten durchführe.


    Ein Schüler sagte mir, dass jedes Kind zwei Stimmen habe. ?( Ja, und dann?


    Wie führt ihr solche Wahlen durch?


    Im Voraus herzlichen Dank!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • Hallo Carla-Emilia,


    Danke für die Frage, ich habe nämlich nächste Woche auch eine Wahl durchzuführen.


    Hoffe, uns kann jemand weiterhelfen.


    Gruß
    Super-Lion

  • Mach's einfach.


    Ich mache 2 Durchgänge mit jeweils 1 Stimme.
    1. Durchgang: Klassensprecher
    2. Durchgang: Stellvertreter.


    Das ist für die Kinder durchschaubar - und sie können wirklich entscheiden, wer besser als Klassensprecher und wer besser als "Co" geeignet ist.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo,
    in der Grundschule überlegen zuerst alle gemeinsam, was die Aufgaben eines Klassensprechers/ einer Klassensprecherin sind.
    Dann erkläre ich, dass wir einen Jungen und ein Mädchen wählen, und zwar jeweils von allen.
    Außerdem gibt es Stichwahlen, damit die Kandidaten am Ende mit mehr als 50% der Stimmen der Klasse gewählt sind.
    Meine Kolleginnen lassen die Kandidaten z.T. Wahlplakate anfertigen. Da liest man dann Slogans wie "Wählt mich! Ich löse alle eure Probleme!"
    (Man sollte den jungen Mann vielleicht schon am Sonntag wählen können!!)
    Gruß venti :)

  • Hallo ihr zwei!


    Zunächst würde ich mit den Kindern besprechen, welche Eigenschaften ein Klassensprecher haben sollte und wie die Wahl abläuft (geheim, gleich, allgemein, frei).


    Bei uns ist es dann so, dass die Kinder Kandidaten vorstellen. Anschließend wird ein erster Wahldurchgang gestartet. Jedes Kind gibt eine Stimme ab. Die Stimmen werden von den "Wahlhelfern" ausgezählt, derjenige mit den meisten Stimmen wird 1. Klassensprecher. Im 2. Wahldurchgang wird der 2. Klassensprecher gewählt.
    Wir hatten letztes Jahr 2 erste und 2 zweite Klassensprecher (jeweils Buben und Mädchen). Ob das nötig ist, muss jeder für sich entscheiden.


    Man kann auch einfach den Kandidaten mit den zweitmeisten Stimmen als 2. Klassensprecher nehmen. Kommt aber nicht aufs gleiche raus, ich würde glaube ich schon 2 Einzelstimmen abgeben lassen. Man kann es jedoch beides auf einen Zettel schreiben lassen, dann spart man sich den 2. Wahldurchgang.


    Carla-Emilia, wann ungefähr willst du denn die Wahl durchführen? Also ich meine, in welcher Schulwoche?
    Meine Klasse ist nämlich auch neu zusammengewürfelt, d.h., die Kinder kennen sich noch nicht richtig. Eigentlich wollte ich ja nächste Woche (2. Schulwoche) schon die Wahl machen, aber das ist unter diesen Umständen wohl doch etwas früh.


    Liebe Grüße,
    biene maja :)

  • Hallo,


    in Kurzform, wie ich es ab Klasse 3 mache:


    Kriterien für den Klassensprecher entwickeln, mit den Kindern zusammen natürlich.


    Festlegen: Wie viele Vorschläge benötigt man, um Kandidat zu werden?


    Wer soll Kandidat werden?
    - Vorschläge anonym


    Vorschläge veröffentlichen
    - Tafel, Strichliste


    Kandidaten festlegen


    Wahlkampf starten (ein paar Tage, ich mache das gern im 4.. Schuljahr, richtig mit Wahlwerbung und Wahlkampfteams)


    Wahl
    - wegen der Spannung 2 Wahlgänge
    - Sprecher und Stellvertreter


    Gruß,
    Peter

  • Hallo,


    vielen Dank für eure tollen Tipps und Ideen!


    Ich muss/soll (Verordnung der Schulleitung) die Wahl am Mittwoch durchführen - die SuS werden sich dann ca. zwei Wochen kennen. Einige Kinder kennen sich aber schon aus der GS.


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

  • Ja, da wurde schon einiges Wichtiges gesagt.
    Natürlich ist es auch in Ordnung, den zweitplatzierten als Stellvertreter ohne weitere Wahl auszurufen, wenn man dieses Verfahren so ankündigt.
    Ältere Schüler sollten unbedingt selbst einen Wahlausschuss bilden, der das Wahlverfahren und die Auszählung leitet.


    Wichtig ist auch die Aufklärung der Klassensprecher über ihre Rechte und Pflichten. Wir geben als Verbindungslehrer den Kollegen eine Übersicht am Schuljahresanfang in die Fächer, die nach der Wahl bei den Klassensprechern verbleibt. Wer in Baden-Württemberg unterrichtet, kann sie gerne per e-mail von mir bekommen (die Schüler haben z.B. das Recht, eine "Verfügungsstunde" zu bekommen, in der sich schulische und unterrichtliche Fragen diskutieren können).


    Auch für B-W zwingend: Die Wahl der Klassensprecher muss bis zur 3. Schulwoche erfolgt sein (Ausnahme Blockklassen)!


    Schön finde ich, dass hier einige einen richtigen Wahlkampf initiieren!

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Ich will auch noch mal Senf abgeben!


    Bayern, Gymnasium, ab 5. Klasse:
    - Es gibt getrennte Wahldurchgänge für 1. und 2. Klassensprecher.
    - Jeder Schüler hat eine Stimme; die Wahl ist geheim.
    - Wenn beim ersten Durchgang kein Kandidat eine absolute Mehrheit hat, gibt es einen zweiten Durchgang mit einer Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen.


    Ich habe schon verschiedene Abkürzungen erlebt, die ich alle für falsch halte. Manche Lehrer machen von vornherein aus, dass die beiden Klassensprecher Mädchen und Junge sind. (Dass man darauf hinarbeiten kann, ist was anderes.) Oder man nimmt zur Abkürzung den mit den meisten Stimmen als ersten, den Nachfolger als zweiten Klassensprecher. Grässlich.


    Für wichtig halte ich außerdem, dass auf dem Wahlzettel außer dem Namen nichts steht - keine Herzen, keine Totenköpfe. Eine private Sonderregel von mir: Der Zettel muss eine Mindestgröße haben und darf höchstens zweimal gefaltet sein; alle Wahlzettel, die so kleingefaltet sind, dass man sie in ein Nasenloch stecken kann, sind ungültig. Oder nehme ich den Schülern damit allen Spaß?

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Zitat

    Herr Rau schrieb am 16.09.2005 18:32:


    Ich habe schon verschiedene Abkürzungen erlebt, die ich alle für falsch halte. Manche Lehrer machen von vornherein aus, dass die beiden Klassensprecher Mädchen und Junge sind. (Dass man darauf hinarbeiten kann, ist was anderes.)


    Dass beide Geschlechter vertreten sind, finde ich schon wichtig. Ich löse das aber so, dass es zwei Sprecher und zwei Stellvertreter gibt - eben jeweils Junge und Mädchen. Die Kinder finden das auch gut so.


    Gruß
    Britta

  • Zitat

    Herr Rau schrieb am 16.09.2005 18:32:
    Oder man nimmt zur Abkürzung den mit den meisten Stimmen als ersten, den Nachfolger als zweiten Klassensprecher.


    Wieso? Die Schüler haben ja zwei Stimmen. Idealer ist es schon, wenn man explizit jemanden zum Vertreter wählen kann; aber dann sprengt der Aufwand eine Unterrichtsstunde und im Teilzeitbereich ist das kaum hinnehmbar...


    Britta: Würde in B-W rechtlich nicht gehen. Ist keine Pedanterie, aber der Klassensprecher und sein Stellvertreter sind Mitglieder des Schülerrates und da gibt es eben nur zwei Plätze...

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    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Meine Schüler kannten das ein Junge/ein Mädchen- Prinzip aus der GS und wollten es beibehalten. Hat sich auch bewährt.
    Wichtig finde ich aber die Vorarbeiten zur Wahl, d.h. die Pflichten besonders zu erwähnen. Im letzten jahr hatte ich außerordentlich engagierte Klassensprecher. Das war in diesem Jahr nicht der Fall. Nach langen Diskussionen im Klassenrat und dem Niederlegen der Ämter wird nach einer Frist von einer Woche bei mir neu gewählt, da die Klassensprecher ihre Pflichten überhaupt nicht ernst nehmen wollten.


    Silja

  • Da hänge ich mich gleich mal dran...
    Ich muss innerhalb der nächsten drei Wochen auch noch wählen.
    Mein Problem: ich hab einen Schüler in meiner 5, der schon 14 ist und täglich Probleme macht (ziemlich heftig) und andere erpresst. Dieser Schüler möchte unbedingt Klassensprecher werden (logisch). Und ich möchte das natürlich überhaupt nicht (auch logisch).
    Jetzt ist mir heute DIE Idee gekommen: Ich warte, bis der Kandidat mal fehlt (kommt gerne mal eine Stunde zu spät oder gar nicht in die Schule) und wähle dann sofort. Ist die Wahl dann gültig oder darf man nur wählen, wenn alle anwesend sind ?( ?

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Hallo MrsX,
    meinst du denn, der "Kandidat" hätte bei den SchülerInnen Chancen? Üblicherweise überrascht bei den Wahlen doch immer wieder, dass die Kids sehr genau wissen, wen sie wählen und warum.
    Und wenn dein schwieriger Schüler wirklich gewählt würde, dann könnte das ja DIE Chance für ihn sein, sein Negativ-Image abzulegen und wirklich mal was Gutes zu tun. Und das könnte sich auch auf sein sonstiges Verhalten positiv auswirken.
    Ich würde ihm mal die Chance geben. Und ansonsten könnten die SuS ihn ja auch abwählen.
    Viele Grüße
    venti :)

  • Ne, das klappt mit dem nicht. Der hatte schon soooo viele Chancen, das wird definitiv nix mehr. Und er beeinflusst halt schon seit dem ersten Schultag alle (so nach dem Motto: wenn du mich nicht wählst, dann hau ich dir nachmittags aufs Maul). Meine Schäfchen haben ziemlich Angst vor dem. Sie sind sehr froh, wenn er mal nicht da ist (ich ehrlich gesagt auch, obwohl er im Unterricht eigentlich nix macht, die Pausen usw. sind halt sehr anstrengend). Ich weiß nicht so ganz, ob meine Klasse da nicht der Einfachheit halber seinen Namen auf die Zettel schreibt (da würden sie dem Konflikt aus dem Weg gehen - so wie ich es ja auch versuche).

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Zitat

    Timm schrieb am 16.09.2005 18:48:


    Britta: Würde in B-W rechtlich nicht gehen. Ist keine Pedanterie, aber der Klassensprecher und sein Stellvertreter sind Mitglieder des Schülerrates und da gibt es eben nur zwei Plätze...


    Nö, sehe ich ein. Ist in NRW wahrscheinlich an den weiterführenden Schulen genauso, aber an der Grundschule gibts ja keinen Schülerrat.


    Gruß
    Britta

  • So einen Kandidaten hatte ich auch mal. Er war bereits gewählt, als offenbar wurde, dass er seine Gangs hatte, in die man z. B. nur aufgenommen wurde, wenn man einen bestimmten Schüler verprügelte - andernfalls wurde man selbst verprügelt. Er selbst macht keinen Finger krumm.


    Den habe ich, nach einer Konferenz über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, abgesetzt.


    Bei der diesjährigen Wahl habe ich vorher mit den SchülerInnenerarbeitet, welche Qulitäten ein guter Klassensprecher haben muss. In Rollenspielen haben wir gutes und nicht akzeptables Verhalten durchgespielt, und dann erst gewählt.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Zitat

    .....Dass beide Geschlechter vertreten sind, finde ich schon wichtig. Ich löse das aber so, dass es zwei Sprecher und zwei Stellvertreter gibt - eben jeweils Junge und Mädchen. Die Kinder finden das auch gut so....


    Weil die SMV ein Organ der Schule ist, gibt es dazu genaue Regelungen. Die 2-2-Variante ist m.E. schulrechtlich nicht zulässig.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hab jetzt nochmal nachgeguckt, weil es mir keine Ruhe ließ. Laut Schulgesetz §74 Abs.2 wählen erst Schüler und Schülerinnen ab Klasse 5 Sprecher und Sprecherinnen. Damit unterliege ich in der Grundschule dem Schulmitwirkungsgesetz in Bezug auf die Kinder nur insoweit, dass ich sie auf die späteren Tätigkeiten vorbereite. Rechtswidrig ist also mein Vorgehen nicht.


    LG
    Britta

  • Ist in B-W auch so (§65 Schulgesetz). Somit sind alias' und meine Bedenken für die Primarstufe hinfällig.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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