GEZ-Gebühr für Computer

  • Ab kommendem Januar muss man ja wohl auch GEZ-Gebühren für internetfähige Computer zahlen - gebastelt wird vielleicht nur noch an der Höhe. Zur Zeit ist noch von 17 Euro im Monat die Rede, vielleicht geht es runter auf 5 Euro.


    Privatleute, die eh schon für einen Fernseher GEZ zahlen, sind davon nicht betroffen. Betriebe ohne Fernseher aber mit Computer schon - allerdings müssen sie nur einmal zahlen und nicht pro Rechner.


    Lehrer sind insofern betroffen, als sie ihren Computer nicht nur privat nutzen und damit nicht unter die Privatleute-Rubrik fallen. Und Arbeitsgeräte müssen extra angemeldet werden, wie auch das Radio im Firmenwagen.


    Stimmt es also, dass wir ab nächstem Jahr für den Rechner *zusätzlich* GEZ zahlen müssen, auch wenn wir schon einen (privat genutzten) Fernseher haben? Alle Beiträge zu dem Thema, die ich bisher gelesen habe, drücken sich etwas missverständlich aus, darum will ich mich hier vergewissern.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • da wir doch eigentlich unter die Privatleute aus deinem zweiten Absatz gehören, dürften wir von der Gebühr doch ausgenommen sein, oder?
    denn wir sind doch keine Firma oder Ähnliches, falls doch, will ich mein Arbeitszimmer komplett von der Steuer absetzen ...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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  • Zitat

    Herr Rau schrieb am 23.06.2006 19:14:Stimmt es also, dass wir ab nächstem Jahr für den Rechner *zusätzlich* GEZ zahlen müssen, auch wenn wir schon einen (privat genutzten) Fernseher haben?


    Nein. Der internetfähige Computer wird als TV/Radio-Empfangsgerät verstanden. Wenn du bereits Gebühren für einen Fernseher und ein Radio bezahlst, kommen keine weitere Kosten auf dich zu - ebenso, wie du ohne weitere Gebühren beliebig viele weitere Fernseher oder Radios besitzen darfst.


    Nele

  • Weil wir Lehrer den Rechner nicht GEWERBLICH nutzen, werden wir (hoffentlich) von dieser Regelung nicht betroffen sein.


    Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden können wir ja auch die Kosten für Arbeitsmittel und EDV nicht voll absetzen und abschreiben, sondern bekommen hier in der Regel einen Privat-Prozentsatz aberkannt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Den CT-Artikel habe ich auch gelesen, und er legt nahe, dass Lehrer wirklich zusätzlich zahlen müssen. Auch wenn sie schon einen Fernseher haben. Aber so ganz eindeutig konnte ich es auch nicht herauslesen. Vielleicht will ich's nur nicht wahrhaben.


    Wenn die Schule schon GEZ für mindestens einen Fernseher zahlt (wessen ich mir nicht sicher bin), dann muss sie nichts extra zahlen. Ansonsten: 17 Euro für beliebig viele Computer am gleichen Standort.
    Ob Haupt- und Nebengebäude als ein Standort zählen, weiß ich nicht. Ich denke, eher schon, wenn's auf demselben Grundstück ist.

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  • Hm, so wie ich es verstehe, stellt sich generell die Frage, ob in unseren Arbeitszimmern Fernsehempfangsgeräte GEZ-Gebühren eines Gewerbetreibenden/Freiberuflers verursachen. Da das Arbeitszimmer beruflich genutzt wird, wäre es prinzipiell unerheblich, ob es sich bei dem Empfänger um einen Fernseher oder um einen PC mit Internetzugang handelt.


    Die eigentlich interessante Frage ist doch:
    Wenn wir als Lehrer tatsächlich den Gewerbetreibenden gleichgestellt werden, dann müssten wir wirklich zweimal GEZ-Gebühren bezahlen. Einmal für das Empfangsgerät im Wohnzimmer, das privat genutzt wird, und einmal für das Gerät im Arbeitszimmer, das beruflich genutzt wird. Werden wir das nicht, dann ist alles in Ordnung und niemand muss zusätzliche GEZ-Gebühren bezahlen.


    Gibt es irgendjemanden, der -wie ich- einen Fernseher im Arbeitszimmer stehen hat? Ich wäre bislang noch nie auf die Idee gekommen, dass ich für diesen extra GEZ-Gebühren bezahlen muss (meine privaten GEZ-Gebühren bezahle ich seit Jahren ganz brav), weil er im beruflich genutzten Zimmer steht.
    ?(


    Da ich aber so gut wie nie die Zeit habe, mich mal in Ruhe ins Wohnzimmer zu setzen (in den korrekturfreien Sommerferien vielleicht), bin ich sozusagen sowieso nicht mehr "privat" in meiner Wohnung, da ich zuhause nur arbeite und schlafe. ;)
    (Naja, so übertrieben ist das leider gar nicht.... ) Von daher fände ich es dann zumindest ungerecht, wenn ich die privaten GEZ-Gebühren noch weiterzahlen müsste.... :D


    Aber vielleicht sollte man doch mal in dem Laden anrufen und nachfragen....

  • Zitat

    schlauby schrieb am 25.06.2006 17:57:
    ... und wie ist das dann mit den internetfähigen pc's im klassenzimmer ?!?!?


    Mich juckt es relativ wenig, ob und in welcher Höhe mein Dienstherr seine Gebühren an die GEZ abdrückt...



    Nele

  • Zitat

    mimmi schrieb am 25.06.2006 18:25:
    Aber vielleicht sollte man doch mal in dem Laden anrufen und nachfragen....


    genau das habe ich heute morgen gemacht, da ich eh etwas wegen Umzug mit denen abklären musste:


    Fazit: nix genaues weiß man nicht - es sei noch nichts entschieden, aber zurzeit in der Mache,
    auf meine Frage, wenn es dann entschieden sei, ob dann Lehrer zusätzlich bezahlen müssten, bekam ich zur Antwort, auch das wisse man noch nicht ...



    hm, na gut, harren wir der Dinge, die da kommen ... wenn die Geld von uns haben wollen, werden sie es uns wohl wissen lassen ...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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  • Wenn ich mit meinem Auto zur Kreisbildstelle fahre, nutze ich mein Fahrzeug beruflich.
    Aus der GEZ-Website:

    Zitat


    Für jedes Autoradio in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug besteht Gebührenpflicht. Dies gilt auch dann, wenn Kraftfahrzeuge nur zeitweise zu anderen als zu privaten Zwecken genutzt werden.


    Werde ich in Zukunft dreimal abGEZockt ?

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  • Zitat

    alias schrieb am 26.06.2006 22:25:


    Wenn ich mit meinem Auto zur Kreisbildstelle fahre, nutze ich mein Fahrzeug beruflich.
    Aus der GEZ-Website:


    Werde ich in Zukunft dreimal abGEZockt ?


    Das würde ja dann auch für den täglichen Weg zur Arbeit gelten, den die meisten von uns (zwangsläufig) mit dem eigenen Auto zurücklegen.


    So gesehen, wird fast jedes Auto in Deutschland "nicht ausschließlich privat" genutzt. Clever, oder?


    Gruß


    Animagus

  • Ich würde das mal folgendermaßen interpretieren:
    Es gibt private und gewerbliche Nutzung eines PKWs. Gewerbliche Nutzung ist alles, was ich in Ausübung eines Gewerbes mache. Ein Gewerbe ist im rechtlichen Sinne eine auf Gewinnerzielung ausgelegte, selbstängige Tätigkeit.
    Unterrichten ist keine Gewerbe, schließlich stellen wir keine Rechnungen für unsere Dienste aus. Schon daher würde ich eine Gebührenpflicht bezweifeln. Gleiches gilt in meinen Augen für den PC - gewerbliche Nutzung liegt hier meines Erachtens nicht vor.


    Der Weg zur Arbeit zählt auch bei jedem anderen Beruf nicht zur Arbeitszeit, stellt für mich also auch keine dienstliche Nutzung dar. Nicht alles, was ich so tagein tagaus tue um meinen Beruf ausüben zu können ist deswegen gleich dienstlich.


    Soviel zur Meinung eines juristischen Laiens.

  • Gerade diesen Link gefunden:
    Readers Edition zu GEZ


    Da werden Lehrer explizit aufgeführt als Leute, die 17 Euro im Monat mehr bezahlen werden, auch wenn sie schon ein Fernsehgerät haben. Wenn sich nichts mehr ändert. (Was aber durchaus sein kann. Im gespräch ist eine Herabsetzung auf 5 Euro, außerdem läuft eine Verfassungsbeschwerde... da ist noch vieles offen.)

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  • Und wie weist man nach, dass ich meinen Rechner nicht nur privat nutze?
    Es kann mich doch niemand zwingen den Rechner beruflich einzusetzen, also zu Hause u-Vorbereitungen zu machen? Dafür gibt es doch Rechner an der Schule?


    LG,
    Sunny

  • sunny: Wie, du meinst lügen und betrügen, äh, schummeln? 8o


    Ich bin sehr gegen diese GEZ-Regelung. Aus vielen Gründen: Weil ich dadurch besonders betroffen bin (17 Euro im Monat - auch wenn ich die dann wohl von der Steuer absetzen können werden muss, aber was heißt das schon), weil ich für meinen Beruf die Unterscheidung beruflich genutzt/privat genutzt nicht so recht einsehe (gilt für Fernseher genauso), weil ich wie viele andere Computernutzer am Rechner sehr, sehr selten privat und nie beruflich öffentlich-rechtlichen Rundfunk höre oder sehe.


    Und wie wahrscheinlich es ist, dass man als Lehrer erwischt wird, weiß ich nicht.


    Aber als hm... Bürger und Demokrat... also gut: Spießer halte ich es nicht für die beste Lösung, ein Gesetz oder eine Verordnung, die mir nicht passen, einfach zu übertreten, bloß weil ich nicht erwischt werde.
    Die vornehmste Lösung wäre, mein träges Fleisch in Bewegung zu setzen und politisch aktiv zu werden. Genau genommen hätte das schon vor ein paar Jahren geschehen müssen.
    Ich tu's ja doch nicht, abgesehen von der letzten Bundestagswahl, bei der nur eine Partei Urheberrecht im Parteiprogramm hatte.

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  • Ich glaube, ich würde nicht mal schummeln ... grübel.


    Sämtliche Vorbereitungen mache ich auf einem nicht internetfähigen Laptop (asbachuralt), weil ich mit meinem internetfähigen Rechner (uralt) nicht drucken kann.
    Nein, ich sehe wirklich keinerlei Anlass da noch irgendwelche zustzlichen Abgaben zu zahlen ... ?(


    Wo fängt denn berufliche Nutzung an? Schon wenn ich hier im Forum schreibe? Vielleicht 1-2 "unterrichtsthemenrelevante Fragen" im Schulhalbjahr stelle und sonst eher "plänkele"?


    Und wieso wird automatisch davon ausgegangen, dass man den Rechner beruflich nutzt? Ich kenne sehr viele Lehrer, die absolut NICHTS mit Internet und Co am Hut haben und alles per Hand schreiben ... und vielleicht trotzdem mal bei Ebay eine Hose fürs Enkelchen kaufen, also durchaus "internetfähig" sind. :)


    LG,
    Sunny

  • Entschuldigung, Sunny, dafür, dass ich dich des Schummelns verdächtigt habe. (Auch wenn das eh als Kavaliersdelikt gilt.)
    Das Forum ist vermutlich nicht mal wirklich berufliche Nutzung. Die ist wohl nur dann sicher gegeben, wenn man den Rechner von der Steuer abgesetzt hat.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

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