Der leidige Amtsarzt

  • hat wirklich "Bedenken wegen zur Zeit erheblichen Übergewicht und dem gegenwärtig erhöhten Risiko entsprechende Begleiterkrankungen zu entwickeln" geschrieben. Als Nachsatz ist noch hinzuzufügen: "Hinsichtlich des Eintritts vorzeitiger Dienstunfähigkeit kann zur Zeit keine eindeutige Feststellung getroffen werden. Es wird festgestellt, dass den besonderen gesundheitlichen Anforderungen entsprechend dem Anforderungsschreiben AZ.....genügt ist. Eine Nachuntersuchung in ca. 1 Jahr wird empfohlen."


    Hallo,


    wie versteht ihr das?


    Ich war ein Jahr in BW angestellt, nachdem mich die Liebe aus Berlin dorthin verschlagen hat. Ich bekam eine Stelle im Angestelltenverhältnis, weil ich mein Referendariat nicht dort absolvierte, allerdings im Arbeitsvertrag mit der Option bei Bewährung zum 01.08.07 ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden.
    Zudem war eine Beurteilung mit zwei Lehrproben plus Bewertung der Schulleiterin gefordert und ein Fachberaterbesuch. Das alles habe ich hinter mich gebracht und sogar mit sehr guter Beurteilung.
    Und nun soll alles an 10 Kilo scheitern??? (Die hab ich mir in diesem ersten verflixten Jahr angefressen.) Und das Allerdümmste ist, dass ich seit 2 Wochen sowieso den Entschluss habe, endlich wieder was für mich zu tun und nicht alles der Schule unterzuordnen. Leider war mit dem Herrn nicht zu reden. Ich habe ihm auch angeboten in einem halben Jahr zur Kontrolle zu kommen, um ihm zu beweisen, dass ich es Ernst meine.
    Irgendwie finde ich das ungerecht, dass ein selbst augenscheinlich erheblich übergewichtiger Amtarzt das entscheiden und so formulieren darf! Oder doch nicht? Immerhin geht das Ding ja ans RP...


    Mit frustrierten Grüßen
    Annili

  • Hallo,
    ja, das ist so! Und nicht nur in BaWü - hier in Hessen auch.
    Bei einem Kollegen wurde dasselbe festgestellt, der hat daraufhin innerhalb eines Jahres ganz extrem abgespeckt und wurde jetzt verbeamtet. Bis dahin verblieb er im Angestelltenverhältnis.


    Das was Du da schreibst, liest sich aber so, als wärst Du in das Beamtenverhältnis übernommen worden, oder? Denn da steht doch

    Zitat

    Es wird festgestellt, dass den besonderen gesundheitlichen Anforderungen entsprechend dem Anforderungsschreiben AZ.....genügt ist.

    aber es wird empfohlen, dass Du in einem Jahr nochmal zur Gewichtskontrolle kommen sollst.
    Bist Du denn jetzt sofort auf Lebenszeit verbeamtet, oder erst einmal nur auf Probe? Hier in Hessen kommt nämlich erst eine mindestens eineinhalbjährige Probezeit und dann erst die Lebenszeitverbeamtung.

  • Du Arme!


    Ganz ehrlich? Ich verstehe es so, wie es bei einer sehr stark (!) übergewichtigen Kollegin von mir auch gelaufen ist: Du wirst erst mal nicht (Lebenszeit)verbeamtet, sondern musst in einem Jahr wiederkommen. Dann wird man sehen. Wie das mit den Besuchen und Gutachten ist ... hm. Meine Kollegin musste nicht mehr, aber bei uns macht auch "nur" der Chef zwei Besuche. Das hat er dann angerechnet, als sie das ok vom Amtsarzt bekam.


    Dann mal frohes Sporteln und viel Glück!
    A.

  • Hi Acephalopode,


    hmmm, Du meinst also, sie ist erst einmal nicht verbeamtet? Wo liest Du das denn aus den zitierten Teilen heraus?
    Oder reichen da schon die Bedenken des Amtsarztes aus?
    [Oder ich bin mal wieder nicht in der Lage, das Bürokratendeutsch zu lesen?]


    Liebe Grüße:


    Kelle.

  • Entscheidet der Amtsarzt ganz allein??? Im Ernst?
    Der hat mich fast eine Stunde in die Mangel genommen, bei Kollegen war das eine Sache von 10 Minuten mit dem erhobenen Zeigefinger und dem Spruch: Aber Sie versprechen mir, dass Sie 10 Kilo abnehmen...
    Wisst Ihr, ob ich noch zu einem anderen Amtarzt gehen kann?


    Gruß
    Annili

  • Nein, es entscheidet nicht der Amtsarzt alleine, es kann aber an ihm alleine hängen.


    Meines Wissens müssen halt alle Voraussetzungen stimmen, dass man verbeamtet wird, d.h. Du musst Deinen Verpflichtungen in der Schule nachgekommen sein (z.B. diese Besuche durch den Schulleiter und den Fachberater), damit der Schulleiter bzw. Fachberater Deine Verbeamtung befürwortet, dann muss der Personalrat zustimmen, Frauenbeauftragte, ... und eben auch der Amtsarzt - und wenn alle ihre Zustimmung gegeben haben, steht der Verbeamtung nichts mehr im Weg.


    Ich weiß nicht, ob Du noch zu einem anderen Amtsarzt gehen kannst. Das amtsärztliche Gutachten wird ja vom Schulamt angefordert, das Dich verbeamtet ...


    Du hast mein vollstes Mitgefühl, Du Ärmste! Ich habe diesen Krampf ja bei o.g. Kollegen mitbekommen und daher weiß ich aus erster Hand, wie ätzend das ist!
    Am besten packst Du's an - so bald wie möglich, um es hinter Dir zu haben!


    Ich denke an Dich!

  • Ich danke Dir für Dein Mitgefühl.
    Und ich habe es ja schon für mich selbst entschieden, dass sich etwas ändern muss.
    Trotzdem bin ich einigermaßen entsetzt, dass es jetzt an dieser willkürlich gewichteten Untersuchung scheitern soll. Würde ich 20 Zigaretten täglich rauchen und das verschweigen, wäre ich durchgekommen, wenn ich "normales Gewicht" hätte...

    Bis bald und viele Grüße!

  • @ Kelle,


    nee, ich les das wie Du. Deshalb hab ich das (Lebenszeit) in Klammer gesetzt.


    Ich denke, sie ist auf Probe verbeamtet - wegen dieses einen Satzes, den Du auch schon zitiert hast. Aber die Lebenszeitverbeamtung wird von der Gewichtsabnahme abhängig gemacht.?(
    ???


    annili: Bei uns wird man dem Gesundheitsamt an dem Ort zugewiesen, an dem man seinen Erstwohnsitz hat. Dort gibt es mehrere Amtsärzte. Ich war jetzt 3x dort (Beamtung auf Widerrruf, auf Probe und auf Lebenszeit) und wurde von 3 unterschiedlichen Ärzten untersucht. Vielleicht hast Du in einem Jahr Glück und der Arzt, der Dich dann untersucht, ist "cooler". Ich hab aber auch schon von Leuten gehört, die (aus Zufall?) immer beim gleichen Arzt gelandet sind.



    Dieses Gefühl des "Ausgeliefert-Seins" und der Willkür ist einfach unerträglich. An seinen UBs und den sonstigen Beurteilungskriterien kann man ja noch einigermaßen arbeiten, aber wenn es dann vom Frustfaktor des Amtsarztes abhängt... 8o 8o :qualm: :motz: :schreck: :hammer:

  • Hallo,


    das ist sicher extrem deprimierend und frustig, vor allem, wenn man von Leuten begutachtet wird, die die eigenen Kriterien nie erfüllen würden.


    Aber das ist eben das deutsche System - wer drinnen ist, hats bequem und alle Privilegien und vertreibt sich die Zeit damit, den Leuten, die rein wollen, das Leben zu erschweren.


    Trotzdem - siehs doch Mal positiv. Du hast doch offenbar selbst dem Arzt angeboten:


    Zitat

    Ich habe ihm auch angeboten in einem halben Jahr zur Kontrolle zu kommen, um ihm zu beweisen, dass ich es Ernst meine.


    Jetzt gehst Du halt nicht nach sechs Monaten, sondern nach zwölf noch mal hin, dann klappt das schon. Vorher nimmst Du ein paar Kilo ab, hinterher lebst Du glücklich weiter wie vorher ;).


    Ich drück die Daumen!
    Unter uns

  • Hey,


    ich häng mich hier mal gerade mit einer schnellen Frage zum selben Thema dran. Ich muss nämlich auch noch was abnehmen, habe aber die Untersuchung beim Amtsarzt noch vor mir (ich diäte aber bereits). Mein finaler Prüfungstag ist Mitte November. Wann muss ich dann voraussichtlich zum Amtsarzt? Kann mir einer mal kurz helfen?


    Danke!


    LG,
    Vivi

  • Zitat

    Original von Vivi
    Mein finaler Prüfungstag ist Mitte November.


    In NRW musst du dann zum Amtsarzt, wenn man dir ein unbefristetes Einstellungsangebot macht. Dann erhältst du von der jeweiligen Bezirksregierung die Aufforderung, dich beim Gesundheitsamt deines Erstwohnsitzes zu melden und einen Termin beim Amtsarzt zu machen. Die Kosten für diese Untersuchung (zwischen 150,- und 300,- €) musst du vorschießen, bekommst sie aber von der Bezirksregierung erstattet, was allerdings eine gewisse Zeit dauern kann.


    Je nach Ausgang der Untersuchung wirst du entweder im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Angestelltenverhältnis eingestellt.


    Konkret für dich heißt das, dass - wenn du beim nächsten Durchgang ein Einstellungsangebot bekommst - dein Amtsarztstermin wahrscheinlich im Dezember oder Januar wäre.

  • Hallo zusammen,


    ich war auch beim Amtsarzt und bin zur "Verwendung als Lehrerin geeignet". Heißt wirklich so.


    Wie sieht es in Ba-Wü mit der Kostenübernahme aus?


    Der Spaß hat mich bislang EUR 50,- gekostet (augenärztliches Zeugnis).
    Sind auch noch Kosten für den Amtsarzt zu erwarten bzw. flattert mir da irgendwann noch eine Rechnung ins Haus?


    Danke und Gruß
    Super-Lion

  • Hi!



    Ich bin total überrascht, dass ihr für den Amtsarzt etwas bezahlen musstet! Ich bin - nachdem ich direkt im Anschluss ans Referendariat eine fetste Stelle ergattern konnte - im Januar noch beim Arzt gewesen und habe nie eine Rechnung erhalten. Komisch . . .



    LG


    Sina

  • Hallo Super-Lion,


    ich vermute mal, Du meinst hiermit:


    Zitat

    Wie sieht es in Ba-Wü mit der Kostenübernahme aus?


    Der Spaß hat mich bislang EUR 50,- gekostet (augenärztliches Zeugnis).
    Sind auch noch Kosten für den Amtsarzt zu erwarten bzw. flattert mir da irgendwann noch eine Rechnung ins Haus?


    ob Du "normale" Behandlungskosten zahlen musst, wie z. B. beim Hausarzt.


    Soweit ich weiss: Nein.


    Ich war vor vier Tagen beim Amtsarzt, auch in BW, und was man zahlen muss, sind Gebühren an die Stadt, die jede Kommune offenbar nach eigenem Gutdünken festsetzen kann. Bei mir waren das jetzt 27 Euro. Die faktischen Untersuchungskosten musst Du m.E. aber nicht tragen.


    Die Gebühren kann man im Übrigen vielleicht von der Steuer absetzen. Ich versuchs jedenfalls.


    Grüße
    Unter uns

  • In Hessen flattert einem tatsächlich die komplette Rechnung ins Haus - gar nicht mal so wenig. Ich glaub es waren so um die 140€, die man sich dann allerdings beim Schualmt zurückerstatten lassen kann.
    (Zumindest, wenn das Schulamt das auf die Reihe kriegt: Ich hab die Originialrechungen leider ohne Einschreiben verschickt, prompt gingen sie auf dem Amt verloren und die Kopien wurden nicht mehr akzeptiert. Bin daher auf den Kosten sitzen geblieben. :rolleyes: )


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • In RLP muss man die Untersuchung auch erst einmal bezahlen, wenn man noch nicht im Land/für das Land tätig ist (z.B. bevor das Ref beginnt). Die Kosten werden dann erstattet.


    Alle Nachfolgeuntersuchungen rechnet aber das Gesundheitsamt direkt mit der ADD ab.

  • Also ich musste in Hessen zweimal zum Amtsarzt (weil ich zweimal keinen Ref-Platz bekommen habe und somit das erste Attest zwischenzeitlich abgelaufen war :rolleyes:) und ich habe nichts erstattet bekommen.. Summe: 240 Euro X(

  • Ach so ja, da habe ich mich unvollständig ausgedrückt. Angenommen, man nimmt dann die Stelle in RLP aus irgendwelchen Gründen doch nicht (oder bekommt sie nicht, was aber unwahrscheinlich ist, wenn man schon die Aufforderung bekommt, zum Amtsarzt zu gehen), dann bekommt man auch nichts erstattet.

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