was tun bei krankem (eigenen) Kind?

  • Hallo, die meisten hier im Forum scheinen ja noch kinderlos zu sein, vielleicht kann trotzdem jemand meine Frage beantworten.


    Wenn mein eigenes Kind (1 Jahr) krank ist, kann ich es ja nicht krank alleine lassen und auch nicht zur Tagesmutter/Kindergarten bringen.


    Muss ich mir vom Kinderarzt eine Krankmeldung des Kindes geben lassen, wenn ich zuhause bleibe, wenn ja, am wievielten Tag?
    Oma/Opa sind nicht räumlich verfügbar.



    Hintergrund: Bei der letzten Krankheit des Kindes ist meine Frau zuhause geblieben und hat mir mit Recht klar gemacht, dass dies ja nicht immer nur an ihr hängen kann. Im Zuge der Gleichberechtigung muss dann ja auch möglich sein, dass einmal der Mann zuhause bleibt und beim nächsten Mal die Frau. Da ich aber als Lehrer keinen Urlaub im üblichen Sinne nehmen kann, muss es da doch Regelungen geben, mein Dienstherr will bestimmt nicht, dass das Baby allein krank zuhause liegt. Kennt sich da jemand aus oder hat Erfahrungen mit der Schulleitung gemacht?

  • Hi,
    habe keine Ahnung ob die Regelung für alle Bundesländer gilt aber dies habe ich mir mal bei einem ähnlichen Problem herausgesucht:


    Für Beamte Sonderurlaub
    Beamten soll auf Antrag zur notwendigen häuslichen Betreuung eines erkrankten Kindes Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge (§ 22 Abs.2 UrlVO) für insgesamt sechs Arbeitstage im Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden für insgesamt zehn Arbeitstage gewährt werden. Voraussetzung ist, daß der Beamte die nach ärztlicher Bescheinigung unerläßliche Pflege des erkrankten Kindes deshalb übernehmen muß, weil eine andere Person für diesen Zweck nicht zur Verfügung steht.


    Bei Krankheit des Kindes hat eine sofortige Meldung der Abwesenheit im Bereich zu erfolgen, eine Kopie des Krankenscheins ist dem Dezernat Personalwesen zusammen mit dem Antrag auf Freistellung unverzüglich zuzuleiten. Der Vorgesetzte des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin hat entsprechend Anlage 1 zum B-Rundschreiben vom 8. 3. 2000 die Abwesenheit wegen Krankheit des Kindes zu melden.




    Viele Grüße Vanessa

  • In Bayern hat man, so die Krankheit des Kinders es erfordert (keine andere Aufsicht etc.), das rechta uf deutlich emhr Tage unbezahlten Fernbleibens, irgendwas in der Größenordnung von 20 Tagen (sic) pro Jahr. Wir hatten das neulich im Personalrat, ich hab die Paragraphen selber mehrfach gelesen. Zuerst ist zwar nur von einigen Tagen Sonderurlaub die Rede, aber dann findet sich der Verweis, nach dem Beamte, sofern sie nicht über einer bestimmten Gehaltsstufe liegen, Angestellten (und damit einem anderen Paragraphen) gleichgestellt sind, und in *dem* wiederum ist von den 20 tagen die Rede.


    Über die Art des Nachweises weiß ich nichts, ob das ganze für andere Bundesländer ähnlich gilt, noch viel weniger.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Hallo Herr Rau,
    könntest du bitte die genaue Quelle angeben? Vor dieser Situation steht man doch immer wieder und unsere Schulleitung hat die Auskunft gegeben, man hätte Anspruch auf 5 Tage.
    Danke !!!!! :)

  • Hallöchen,
    also ich kenne es aus Sachsen so, dass man mit dem Kind zu Arzt geht (was man bei einer Erkrankung ja sowieso macht) und es dann krankgeschrieben wird.Der Krankenschein wird dann bei AG vorgelegt. Damit sind die Eltern automatisch berechtigt zu Hause zu bleiben (bzw. eben ein Elternteil). Wenn das Kind allerdings länger erkrankt bzw. häufig (also mehr als die bereits genannten 20 Tage) Aufsicht braucht, kann der AG verlangen, dass auch der andere Elternteil nach den 20 aufgebrauchten Tagen des einen Partners einspringt. Also 20 Tage - dann muss ne andere Lösung her (außer bei Alleinerziehenden).


    Zumindest war das bei meiner Mutter als Angestellte im öffentlichen Dienst so.Gilt aber eben auch nur bei Kindern unter 12 Jahren. Ich denke nicht, dass es für Lehrer hier andere bzw. Extraregelungen gibt, da sie ja auch nur AN sind.


    Hoffe das das Kind schnell wieder gesund wird. ;)


    Ciau Elli

  • Hallo,
    in NRW gilt für Beamte, dass sie 3 Tage pro Kalenderjahr bezahlt (mit Bescheinigung des Kinderarztes über die Notwendigkeit der Betreuung) zu Hause bleiben können. Ansonsten gilt die Gleichstellung gegenüber Angestellten, das heißt das man bis zu 20 Tage im Kalenderjahr, dann aber unbezahlt zu Hause bleiben kann. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit für Sonderurlaub (natürlich unbezahlt), die aber dann im einzelnen beim Dienstherrn begründet beantragt werden müssen.
    Bei uns bleibt meist mein Mann zu Hause, da es mit dem Verständnis der Schulleitung und Kollegen nicht weit her ist und meine Klasse dann keinen Unterricht hat, sondern nur aufgeteilt wird. Ich muss zugeben, dass ich auch zweimal gesagt habe, ich selbst sei krank, weil ich mich nicht getraut habe, die Wahrheit zu sagen. Resonanz ist wie gesagt erschreckend. Ich weiß, das ist feige.
    LG Alema

  • Alem, sind es nicht 4 Tage in NRW? Das wird ja immer besser :rolleyes:


    Die Anzahl der Kinder ist vermutlich auch irrelevant? Ich habe ein Kind im Kindergarten, ab Sommer das andere Kind bei der Tagesmutter. Das wird noch spaßig, wenn im Kiga/ bei der Tagesmutter beispielsweise die Windpocken auftreten...


    Meine letzte Schulleitung war immer sehr entegegenkommend, ab und an durfte ich meinen Sohn sogar mitbringen, wenn er nur etwas schlapp war. Wie es nun werden wird... ?(



    Zur Ausgangsfrage. Wenn man sich wg des Kindes krank meldet, muss direkt die Bescheinigung vom Kinderarzt geholt werden.

  • Stellt euch vor, in England kriegt man KEINEN einzigen bezahlten Tag wegen Krankheit des Kindes. Man hat auch eigentlich keinen Anspruch auf unbezahlte Tage. Bei einem Kind unter 6!! hat man Anspruch auf wenige unbezahlte Tage bis man eine andere Betreuungsmöglichkeit findet. Ich habe in diesem Schuljahr 1 Tag gefehlt, weil ich selbst krank war. Irgendwann im Februar musste ich noch einen Tag zu Hause bleiben, weil meine Tochter krank war und dieser Tag wurde nicht bezahlt. Ich habe meine Gewerkschaft angerufen und tatsächlich, man hat hier keinen Anspruch auf bezahlte Tage wegen Krankheit der Kinder (nach dem motto "dann könnte man ja die Schule gleich zumachen, wenn die Eltern wegen kranken Kindern fehlen würden." Hustet ein Kind mal im Unterricht, wird es allerdings sofort nach Hause geschickt und die Eltern sollen gefälligst da sein... - ich übertreibe etwas).
    Mein Beitrag hilft German zwar jetzt nicht, aber ich wollte auch mal über diesen furchtbaren Zustand in einem EU Land jammern. Die Lehrer machen hier so viel mit, es ist unglaublich. Dabei sind sie nicht mal verbeamtet, aber streiken trotzdem nicht (die Gewerkschaft droht zwar mit Streiks, aber es kommt irgendwie trotzdem nicht dazu...). Schlechter Verdienst, lange Arbeitszeiten, Präsenzpflicht (8.15-3.15+Konferenzen und Elternabende),2- 3 Mal Konferenzen pro WOCHE bis etwa 16.45-17.00, Fehltage wegen Krankheit des Kindes nicht bezahlt (also die Schule kann sie natürlich trotzdem zahlen, kommt auf den Schulleiter an, meiner machts nicht...).
    In 2 Wochen fange ich in Deutschland an einer Schule an, ich bin sehr gespannt, ob die Arbeitsbedingungen besser sind.
    Grüße
    dacla

  • Die 20 Tage gelten m.E. nur bei angestellten Alleinerziehenden. Zusammenlebende Eltern erhalten jeweils 10 Tage bei einem Kind. Es gab vor einiger Zeit schon ein Mal einen Threat dazu. Ich habe jetzt keine Zeit danach zu suchen. Vielleicht übernimmt das jemand anders?


    ninale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Danke Ninale für den link, aber der hilft auch nicht weiter.


    Der Tipp mit dem Babysitter ist bei wirklich krankem Kind hoffentlich nicht ernst gemeint.


    Und der sachliche Hinweis von super-lion betrifft weder Baden-Württemberg noch verheiratete nicht alleinstehende, bei denen beide arbeiten.


    Der Unterschied Beamte/Angestellte kann ja wohl nicht rechtens sein, da wären Beamtenkinder ja extrem benachteiligt und womöglich ohne Betreuung allein zuhause länger krank, was erstens von der Fürsorgepflicht nicht vertretbar wäre (Belastung der Eltern, die mit extrem schlechtem Gewissen arbeiten) und zweitens die Beihilfekosten für das Kind in die Höhe triebe, das so garantiert nicht schneller gesund wird. Das wäre ja ein klassisches Eigentor.


    Gibt es im Forum denn keine Lehrer aus Baden-Württemberg, deren Kind länger als eine Woche krank war. Das kann doch gar nicht sein, dass Baden-Württembergische Lehrer so wenig Kinder zeugen :D


    Wie läuft das bei euch in der Praxis?


    Noch eine aktuelle Problemerweiterung. Bei den Gesprächen im Kindergarten (ab 2009) war auch davon die Rede, dass die Eltern angerufen werden, wenn das Kind zu sehr neben der Spur ist (also nicht nur bei Krankheit) Das heißt, die rufen um 10 Uhr in der Schule an, dass ich mein Kind abholen soll. Wie macht ihr das? Bekommt man einen Beleg vom Kindergarten, dass Not am Mann war.


    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist wohl auch 2008 nocht nicht ideal gelöst. Wobei das mit der Elternzeit ja ideal geklappt hat, ich konnte mitten im Schuljahr plötzlich (Frühgeburt) zwei Vätermonate nehmen. Das ist zwar gesetzlich geregelt, ging aber unkomplizierter als ich dachte. Deshalb muss es doch bei kranken Kindern auch eine familienfreundliche Lösung geben. (in der von der Leyen-Ära)

  • Es gibt ein paar Tage Sonderurlaub nach LDO (vier, glaube ich, müsste ich nachschauen), aber interessanter sind hier die 20 Tage - die tatsächlich nur für Alleinerziehende gelten, sonst sind es 10, stimmt.


    Beamte und Angestellte sind gleichgestellt, für beide gilt dabei als Höchstgrenze die Jahresentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (grobe Größenordnung ~48.000 Euro im Jahr).
    Das Alter des Kindes spielt ebenfalls eine Rolle.
    Grundlage: "Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter" und Sozialgesetzbuch §45.


    Eine Zusammenfassung (und bessere Quelle als mein Halbwissen) gibt die GEW hier.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    3 Mal editiert, zuletzt von Herr Rau ()

  • Ja genau, den meinte ich. Steht auf Seite 2 im dritten Absatz.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Ich probiere es noch einmal. Gibt es in diesem Forum keinen weiteren Lehrer aus Baden-Württemberg, der ein Kind hat? Das gibt´s doch gar nicht.

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