Widerspruch Prüfungslehrprobe

  • Hallo,


    aus gegebenem Anlass brauche ich dringend Rat beim Thema Widerspruch gegen die Note in der Prüfungslehrprobe.


    Kennt jemand die Richtlinien für die Prüfer, die die Prüfungslehrprobe abnehmen? Gibt es da irgendwelche nachlesbaren Vorschriften etc.? Die Prüfungsordnung hat mir da leider nicht weitergeholfen.
    Ist es zulässig, weder den Schulleiter noch den Prüfling darüber zu informieren, dass ein Prüfer wegen Krankheit ausfällt und einfach jemand anderes kommt?


    Über eure Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!! Ihr seid gerade meine letzte Hoffnung, weil ich auch nicht weiß, wer mir in diesem Fall sonst Rat geben könnte.



    Vanillene

  • Ist der Prüfer am Tag der Prüfung krank geworden? Vielleicht blieb deswegen gar keine Zeit, euch zu informieren. Normalerweise müsstest du aber informiert werden, bei meiner Kollegin ist das auch so gewesen.

  • Ich habe durch Zufall erfahren, dass die Prüferin sich am Tag vorher an ihrer Schule krank gemeldet hat, weil ich dort angerufen habe, um sie wegen der Prüfung zu sprechen.


    Außerdem gab es noch andere Unstimmigkeiten, weswegen ich gerade am Sammeln bin, was Formfehler anbetrifft.


    Und so wie ich es verstanden habe, haben die Prüfer untereinander die Vertretung ausgemacht, aber darüber muss ich mich noch informieren, ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist und alles mit dem Prüfungsamt abgeklärt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    vanillene


    Unabhängig davon, was der Hintergrund Deiner Frage ist, solltest Du Dir aber überlegen, ob die Note aufgrund einer schlechten Stunde berechtigt war oder nicht.
    Auf Formfehler zu setzen, weil eine Note schlecht war, klingt etwas merkwürdig.
    Ich will Dir hier natürlich nichts unterstellen, aber das war zumindest mein erster Eindruck von Deinem Posting. Korrigier mich bitte, wenn ich da falsch liege.
    An meiner Schule war plötzlich auch ein Prüfer bei einer Referendarin ausgefallen, dann ist spontan der Ausbildungskoordinator unserer Schule eingesprungen.
    Notenmäßig lief es zwar nicht optimal, aber sie kam auch nicht auf die Idee, Widerspruch einzulegen.


    Geht es Dir um das Prüfungsverfahren an sich, weil ein Prüfer krank war oder geht es Dir um die Note?


    Selbst wenn das Verfahren als "falsch" anerkannt würde und eine Neuansetzung einberaumt würde, hieße das ja noch lange nicht, dass es dann günstiger ausgeht.


    Gruß
    Bolzbold

  • Natürlich wegen der Note! Denn sie haben mich durchfallen lassen - meiner Meinung nach mit nicht ausreichender Begründung, und ich konnte es bisher immer einschätzen, wenn meine Stunden schlecht waren, aber diese war nicht schlecht und es hat alles geklappt!! Das ist es ja, ich kann es absolut nicht nachvollziehen! Und nur mit vorliegenden Formfehlern habe ich eine Chance...

    • Offizieller Beitrag

    vanillene


    Rekapitulieren wir:
    Du bist durchgefallen und bist der Meinung, dass das so nicht in Ordnung war. Anstatt aber genau dagegen vorzugehen, versuchst Du, einen Formfehler nachzuweisen.


    Ich halte das für taktisch unklug, weil man Dir genau das vorwerfen kann.
    "Jetzt ist sie durchgefallen, sieht es nicht ein, und dann versucht sie uns Formfehler nachzuweisen."


    Natürlich kannst Du auch gegen die Benotung Einspruch einlegen.
    Bei uns in NRW ist das z.B. aber an die Voraussetzung geknüpft, dass die Notenfindung (und nicht die Note an sich!) nicht sachlich und fachlich korrekt erfolgt ist.


    Noch ein Beispiel aufgrund einer Unterhaltung mit meinem stellv. Schulleiter:
    Er saß mehrmals in Kommissionen, wo Referendare, die mit 1 oder 2 vorbenotet waren, plötzlich durchgefallen waren.
    Das Problem war hier der Anspruch von Gesamtschule und Gymnasium. Während laut Aussagen des stellv. Schulleiters einige Fachleiter an den Gesamtschulen vorwiegend auf "Methodenfeuerwerk" standen (und entsprechend benoteten), legten die Gymnasialprüfer Wert auf fachliche Qualität und ob die Lernziele erreicht wurden.
    Je nach Besetzung der Kommission führte das dann trotz "hausinterner" Vorbenotung der Referendare im Spitzenbereich zum Durchfallen in der Prüfung, weil die Methodenfeuerwerker oft in den Stunden nicht fertig wurden und somit die Lernziele bzw. Stundenziele nicht erreicht wurden.
    In einem solchen Fall würde der Prüfling sicherlich auch die Begründung der Note nur schwerlich hinnehmen, doch würde eine Anfechtung hier nicht viel bringen.


    Welche Anhaltspunkte für weitere Formfehler hast Du denn noch?


    Gruß
    Bolzbold

  • Ich war die ganze Stunde über im Zeitplan, alles lief gut und nach Plan, habe lediglich den Abschluss der Stunde wegen 2 min nicht geschafft und habe ca. eine halbe min in die Pause überzogen. Das habe ich begründet, und dazu sagten sie auch gar nichts. Meine Stundenziele habe ich erreicht, aber sie haben mehr oder weniger meine Ziele in Frage gestellt.
    Außerdem sind sie in der Stunde rumgelaufen, was man scheinbar nicht darf, aber da muss ich mich noch drüber informieren. Und was ist das für eine Vorbereitung der Prüfungsvorsitzenden, die weder meinen Namen kennt, den auch noch beim Schulleiter vor mir erfragen muss (!), noch irgendein Interesse zeigt, den Unterrichtsentwurf zu lesen und lieber mit dem Schulleiter quatscht, nur weil sie ihn persönlich kennt!??

  • Hallo,
    tut mir echt leid, dass das so blöd für Dich gelaufen ist. Kann mir vorstellen wie hilflos man sich in so einer Situation fühlt... In meiner Lehrprobe damals kam auch ein anderer Prüfer als angemeldet. Ich wusste davon auch vorher nichts. Es gab aber auch keine Probleme deswegen, Lehrprobe lief gut - Gott sei Dank... Rumgelaufen sind die in meiner Stunde auch. Ist das echt nicht erlaubt? Die haben halt geschaut was die Kinder so machen und v. a. während der GA den Kindern ein bißchen über die Schulter geschaut. Habe das aber auch nicht als störend empfunden.
    Kopf hoch und viel Glück bei Deinem weiteren Vorgehen.
    Lieben Gruß, Katze

    • Offizieller Beitrag

    vanillene


    Ich denke, wir müssen hier zwischen der Sachebene und der Beziehungsebene differenzieren.


    Menschlich betrachtet war das Verhalten der Dame sicherlich alles andere als vorbildlich - keine Frage. Es stellt sich aber die Frage, ob es eine schriftlich fixierte und als Erlass oder Verordnung geregelte "Vorbereitungspflicht" der Prüfer gibt und ob diese bereits dadurch verletzt ist, wenn sie Dich nicht mit Namen kennt.


    Wenn man wirklich in der Stunde als Prüfer nicht rumlaufen darf, dann müsste das irgendwo schriftlich fixiert sein. Analog zur Prüfungsordnung müsste es dann ja auch eine Ordnung für die Prüfer geben. Bislang ist mir das auf den Seiten des KM noch nicht begegnet.


    Wenn wir mal von dem menschlichen Verhalten der Prüferin absehen, so kann ich bis jetzt kein sachlich zu beanstandendes Fehlverhalten erkennen, dass einen Formfehler begründen und somit ggf. sogar eine Neuansetzung der Prüfung rechtfertigen würde.


    Wenn Du selbst sagst, dass Dir zwei Minuten fehlten und Du in die Pause überzogen hast, so kann man Dir das auch als deutlich negativ auslegen. Auch bei uns haben Prüfer wegen solcher "Fehler" notenmäßig ziemlich abgewertet.
    Ferner ist es eine Sache, Stundenziele zu erreichen, eine andere ist es, ob diese Ziele in dem Sinne "sinnvoll" oder "zulässig" waren. Wenn sie Deine Ziele in Frage gestellt haben, dann ist es immerhin möglich, dass diese Ziele eben nicht optimal waren.


    Versteh mich nicht falsch, ich weiß, dass Du in einer besch******* Situation bist. Solange Du aber nicht ausschließen kannst, dass die Note doch irgendwie begründbar ist - und auch wenn es hart sein mag, so könnte sie es anhand dessen, was Du sagst, aber sein - wird das mit dem Einspruch wegen formaler Fehler schwierig.


    Auch ein Herumlaufen während des Unterrichts dürfte schwer als Formfehler nachzuweisen sein, sofern dadurch die Schüler nicht nachhaltig irritiert wurden oder in ihrer Arbeit gestört wurden, so dass Du mit der Stunde nicht ausgekommen bist.


    Wie waren denn die anderen Teilnoten? Normalerweise fällt man doch nicht wegen einer einzigen schlechten Note durch, oder?


    Gruß
    Bolzbold

  • Ich finde es völlig legitim, einen formal begründeten Einspruch gegen eine Note einzulegen, WENN es für formale Fehler Ansatzpunkte gibt. Gewissenserforschung, ob die Note "inhaltlich" gerechtfertigt war, ist m. E. in diesem Kontext nicht notwendig - und zwar nicht, weil JEDE Note offenbar inhaltlich gerechtfertigt werden kann, da z. B.


    Zitat

    Er saß mehrmals in Kommissionen, wo Referendare, die mit 1 oder 2 vorbenotet waren, plötzlich durchgefallen waren.


    Zitat

    Wenn Du selbst sagst, dass Dir zwei Minuten fehlten und Du in die Pause überzogen hast, so kann man Dir das auch als deutlich negativ auslegen. Auch bei uns haben Prüfer wegen solcher "Fehler" notenmäßig ziemlich abgewertet.


    Sondern vor allem, da entweder Formfehler vorlagen oder nicht. WENN sie vorlagen und gravierend genug sind, ist ein Widerspruch gerechtfertigt, egal, wie gut oder schlecht die Stunde inhaltlich war.


    Das Problem ist nun nur, ob Du formal wirklich etwas in der Hand hast. Aus der Distanz würde ich Bolzbold insofern zustimmen, als ich vermute, dass Du Probleme bekommen wirst, irgendeinen formalen Einspruch durchzudrücken. Richtlinien sind mir zwar auch nicht bekannt, aber Noten in Prüfungen sind bekanntlich allgemein extrem schwer anzufechten. Es müssten vermutlich massive Formalfehler vorgekommen und nachweisbar (!) sein, damit sich etwas tut. Dass Prüfer und Schulleiter sich während der Lehrprobe unterhalten, ist aus Deiner Sicht sicherlich extrem gravierend, aber aus der Sicht unbeteiligter Dritter, die über Widersprüche befinden, wohl eher eine Lappalie.


    Vielleicht findest Du ja noch einen anderen Anhaltspunkt. Viel Glück.

  • Hallo,
    ich weiß nicht, ob Dir das jetzt weiterhilft, weil ich mich grundsätzlich meinen Vorrednern anschließen möchte und glaube, dass es schwer werden wird.
    Aber mein einer Prüfer wurde auch sehr kurzfristig ausgetauscht und ich habe noch einen ANruf des Leiters des Studienseminars gekriegt, der mir sagte, dass ich zwei Optionen hätte, nämlich die Prüfung zu verschieben oder zu unterschreiben, dass ich mit dem Prüferwechsel einverstanden bin (dass sich mein neuer Prüfer dann auch völlig daneben benommen hat, steht auf einem anderen Blatt; laut meinen Schülern und meiner Ausbildungslehrerin hat er wenn ich was gesagt habe, immer laut geseufzt. Naja, er hat mich bestehen lassen).
    LG
    Doro

  • Hallo Vanillene,


    Soweit ich weiß hast du das Recht, dir deine Note schriftlich begründen zu lassen. Mach das doch. Dann kannst du die einzelnen Punkte in aller Ruhe durchgehen und dir immer noch überlegen, ob es gerechtertigt war oder nicht. Kurz nach der Notenbekanntgabe ist die Wahrnehmung dermaßen eingeschränkt, dass man immer nur Teilsätze wahrnimmt und vieles überhört.


    Bei uns gibt es klare und verbindliche Kriterien, nach denen eine Stunde bewertet wird. Ein Kriterium ist dabei, dass die Stunde auf einen sichtbaren Lernzuwachs zielt und dieser altersangemessen ist. Wenn also die Prüfer beispielsweise sagen, dass die Ziele von vornherein nicht altersangemessen waren oder nicht mit dem Bildungsplan übereinstimmen..., ist das sicher Ansichtssache, aber wohl kaum anfechtbar. Und genau dies würde ich mir an deiner Stelle begründen lassen. Schon deshalb, weil du dann bei deiner nächsten Prüfung genau weißt, worauf du besonders achten solltest!

  • Die Durchführungsbestimmungen für Staatsexamensprüfungen wirst du in den Prüfungsordnungen deines Bundeslandes finden - ich habe sie mal für dich im Internet gesucht. Gemeinsame Rechtsgrundlage für Kandidaten und Prüfer ist die Prüfungsordnung, in diesem Fall §§14-30 RPO II. Eigene Richtlinien für Prüfer im Sinne von eigenen Rechtsvorschriften gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in BaWü nicht - bestenfalls präzisierende Erlasse, die du zusätzlich zu der Prüfungsordnung einsehen müsstest.


    Unterscheiden musst du, wie auch schon von anderen gesagt, zwischen der inhaltlichen Ebene und der formalen Ebene. Widersprüche gegen das Ergebnis des Prüfungsgutachten sind der Erfahrung nach mehr oder weniger aussichtslos.


    Das Benehmen der Prüfer ist ziemlich schlechter Stil, das ist für sich genommen aber kein Formfehler. Formfehler sind Verstöße gegen die Vorschrift, wie eine Prüfung durchzuführen und zu dokumentieren ist. Dass Mitglieder der Kommission im Unterricht umhergehen, ist sicherlich kein Formfehler - im Gegenteil, so stellen sie sicher, ob die Schüler die Arbeitsaufträge bearbeiten. Es ist auch kein Formfehler, wenn der Vorsitzende den Namen der Kandidatin nicht kennt, er muss schließlich nur ihre Performanz in der Prüfungsstunde werten. Was die Kenntnisnahme des Artikulationsschemas angeht, §20(4) RPO II sieht nur vor, dass es der Kommission vorzuliegen hat. Wie und in welchem Umfang es zur Bewertung herangezogen wird, ist nicht geregelt - darauf läßt sich kein Formfehler aufbauen.


    Formfehler wären z.B. wenn ein Prüfer während der Prüfung ein Schläfchen hält, betrunken ist oder den Raum verlässt. Oder während der Prüfung laute Kommentare im Sinne von "die packt es ohnehin nicht" abgibt. Oder wenn kein Protokoll angefertigt wird. Oder wenn dem Kandidaten zwei Tage vor der Prüfung ein anderer Prüfungskurs geben wird...


    Nele

  • HI!


    Oh je, das scheint ja blöd gelaufen zu sein.


    Also erstmal kann ich es gut verstehen, dass du sauer bist und dir dein "Recht" durch einen Widerspruch erkämpfen willst.
    Im Prinzip ist deine einzige Chance wirklich, dass Formfehler vorliegen; ansonsten ist es fast unmöglich so einen Widerspruch überhaupt durchzukriegen. Insofern ist dein Vorgehen zuerst einmal nach Formfehlern zu suchen sinnvoll. Inhaltlich zu argumentieren ist wesentlich schwieriger.


    Nun kommt aber das große Aber: Es wird mit seeehr großer Wahrscheinlichkeit so oder so darauf hinauslaufen, dass du die Prüfung nochmal machen musst. Insofern bringt dir ein Einspruch vermutlich viel Ärger, aber wenig ARbeitsersparnis. Deshalb würde ich mir an deiner Stelle - auch wenn du dich im Recht fühlst, überlegen, ob du das machen willst. Zumal sich so ein Einspruch hinziehen kann.


    Selbst in dem Fall (den ich aber für seeehr unwahrscheinlich halte), dass deine Note im Nachhinein geändert wird: Meinst du das wäre klug? Dein Schnitt würde dadurch bestimmt sehr nach unten gezogen und bei den Bewerbungen ist eine gute Note das allerwichtigste (leider)!


    Ich selber habe bei einer Erweiterungsprüfung im 1. Staatsexamen einen Widerspruch eingelegt, weil die Prüfung absolut unmöglich verlaufen ist (bin auch durchgefallen) und ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte. Es gab auch genügend Fehler (z.B. haben sie mich ohne irgendeine Ankündigung eineinhalb Stunden auf dem Flur warten lassen und noch einiges mehr - auch inhaltlich war die Prüfung nicht in Ordnung). Aber inhaltich kann man bei solchen Einsprüchen fast gar nicht argumentieren. Da hat man keine Chance - zumal die Protokolle nicht wirklich hilfreich sind um irgendetwas nachzuweisen und die Protokolle sind deine einzigen "Beweise". Na ja, im Nachheinein gab es dann nach mehr als eineinhalb Jahren einen Vergleich; ich darf die Prüfung (nur den mündlichen Teil, um den es ging) mit den gleichen Themen nachholen (ansonsten hätte ich in der Wiederholungsprüfung die schriftliche und die mündliche mit drei neuen Themen machen müssen). Alles in allem hat mich dieser Einspruch wahnsinnig viel Zeit und Nerven gekostet und jetzt nach so langer Zeit fehlt mir auch die Motivation mich dort überhaupt nochmal einzuarbeiten.


    Also ich würde es mir an deiner STelle wirklich gut überlegen, ob du dir den Stress geben willst bzw. was du dir davon versprichst:
    Eine Wiederholung ohne Verlängerung des REfs? Ist doch kaum möglich? Die gleichen Stunden kannst du ja nicht nochmal halten, denn die Kinder kennen die ja schon. Neu vorbereiten müsstest du sowieso alles.
    Note anheben? Knapp bestehen ist im 2. Staatsexamen echt nicht so doll - da ärgerst du dich bestimmt im Nachhinein.
    Und wie gesagt: Solche Verfahren dauern Monate bis Jahre. Wenn du einfach so wiederholst bist du doch in 6 Moanten fertig mit dem ganzen.


    Ach ja und wegen anderem Prüfer: Bei mir kam auch ein anderer Vorsitzender und wenn meine bekannte Seminarleiterin mich nicht netterweise am ABend vorher angerufen hätte, hätt ich es auch erst am selben Tag erfahren.
    Herumlaufen während der Prüfung kam bei mir auch vor - ist doch auch sinnvoll. Wie sollen die Prüfer denn sonst mitbekommen, was z.B. in Gruppenarbeit passiert.


    Viele Grüße

  • Also in Niedersachsen darf nur der Fachseminarleiter des jeweiligen Faches rumgehen. Damit soll verhindert werden, dass da 6 Leute umherlaufen und die Schüler irritieren.


    Ob das aber ein Formfehler ist, wenn sie sich nicht daran halten, weiß ich nicht.

  • Danke für eure Antworten!
    Bei uns ist das so: Da gibt es nur den Prüfer und den Prüfungsvorsitzenden, die in der Prüfungslehrprobe dabei sind und anschließend das fachdidaktische Kolloquium abnehmen.
    Dummerweise bin ich bei diesem Prüfer, den ich auch in der Päd.-Prüfung hatte, durchgefallen (unser Verhältnis ist sowieso negativ belastet), und ausgerechnet den bekomme ich unter den vielen möglichen Prüfern als Ersatz. Ich fühle mich ungerecht behandelt, weil das einfach keine schlechte Stunde war!! Und es lief zum Glück alles glatt. Wenn irgendwas gewesen wäre, hätte ich ja Verständnis dafür, aber SO nicht!!! Und an der Stunde an sich wurde ja auch nichts kritisiert. Meiner Meinung nach ging das nicht ganz sauber über die Bühne. Und als ich das Schulhaus verlassen wollte, sah ich noch die Prüfungsvorsitzende am Ende des Ganges, wie sie gerade von der Toilette um die Ecke kam. Als sie mich dann sah, ist sie schnell wieder zurück gegangen. Und sowas macht man ja wohl nur, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, oder???

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von vanillene


    Dummerweise bin ich bei diesem Prüfer, den ich auch in der Päd.-Prüfung hatte, durchgefallen (unser Verhältnis ist sowieso negativ belastet), und ausgerechnet den bekomme ich unter den vielen möglichen Prüfern als Ersatz.
    Ich fühle mich ungerecht behandelt, weil das einfach keine schlechte Stunde war!! Und es lief zum Glück alles glatt. Wenn irgendwas gewesen wäre, hätte ich ja Verständnis dafür, aber SO nicht!!! Und an der Stunde an sich wurde ja auch nichts kritisiert. Meiner Meinung nach ging das nicht ganz sauber über die Bühne. Und als ich das Schulhaus verlassen wollte, sah ich noch die Prüfungsvorsitzende am Ende des Ganges, wie sie gerade von der Toilette um die Ecke kam. Als sie mich dann sah, ist sie schnell wieder zurück gegangen. Und sowas macht man ja wohl nur, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, oder???


    Es wurde hier ja schon einmal gesagt: Es war ohne Frage ein sehr schlechter Stil dieser Prüfungsvorsitzenden.
    Aber mal im Ernst: Wieso sollte Dich eine Kommission absichtlich durchfallen lassen, wenn wirklich nichts zu beanstanden war? Es mag mitunter naiv anmuten, aber ich glaube immer noch an das Gute im Menschen und kann mir nicht vorstellen, dass Prüfer eine persönliche Genugtuung darin erfahren, Prüflinge durchfallen zu lassen.


    Ferner: Für den konkreten Verdacht eines dienstlichen Vergehens sollte man schon handfestere Beweise haben als das menschlich sicherlich alles andere als stilvolle Verhalten einzelner Mitglieder der Kommission.
    Das hört sich zu sehr nach Verschwörungstheorie an.
    Du sagst, dass Du die Begründung der Noten nicht nachvollziehen kannst. Was hat man denn konkret gesagt?


    Nebenbei: Was würdest Du tun, wenn eine Mutter eines Schülers von Dir eine Note anfechten würde mit der Begründung "die kann meinen Sohn sowieso nicht ab" und, wenn das nicht klappt, versuchen würde, Dir Formfehler nachzuweisen?


    Fühl Dich bitte nicht persönlich angegriffen, aber die Informationen, die Du bislang präsentiert hast, reichen für mich nicht aus, um daraus Formfehler abzuleiten. Es klingt vielmehr ein Gefühl der ungerechten Behandlung heraus, die aber mehr im menschlichen Verhalten der Prüfer als in konkreten dienstlichen Vergehen begründet liegt.


    Gruß
    Bolzbold

  • Warum beantragst du nicht erst einmal die Einsicht ins Protokoll? Und mal ehrlich, der Prüferin ein schlechtes Gewissen zu unterstellen, als du sie auf der Toilette angetroffen hast, ist doch ein wenig an den Haaren herbeigezogen. Ganz ehrlich: wenn ich meinen Schülern eine 5 verpasse, laufe ich ihnen auch nicht gern über den Weg. Nicht, weil ich ein schlechtes Gewissen hätte, sondern einfach weil es mir Leid tut.

    • Offizieller Beitrag

    Hab ich das richtig verstanden: Du hast bei dem Ersatzprüfer schon vorher eine andere Prüfung nicht bestanden??? Das wäre dann ein klarer Formfehler. Man hätte dir diesen Prüfer nicht als Ersatz schicken dürfen. So ist das jedenfalls in NRW geregelt. Mir wurde für meine Wiederholungsprüfung als Vorsitzender jemand des Seminars zugeordnet, an dem ich ein Jahr zuvor durchgefallen war. Als ich vorsichtig nachfragte, ob das denn so richtig wäre, hing die Seminarleiterin sofort am Telefon und ließ mir von der Bezirksregierung einen neuen Prüfungsvorsitzenden organisieren. Grund: Ich hätte die Prüfung wegen Befangenheit anfechten können. Das fällt unter Formfehler.


    Ich würde an deiner Stelle trotzdem überlegen, ob du nicht einfach deinen Ärger runterschluckst, tief durchatmest und dich auf die Verlängerung vorbereitest. Mir hat das zusätzliche Jahr viel gebracht. Obwohl ich weiß, dass meine erste Prüfung ein abgekartetes Spiel war, hätte ich keine Chance gehabt, dagegen vorzugehen. Der mir wohl einzige wohlgesonne Prüfer verriet mir unter vier Augen, dass das Ergebnis schon vor der ersten Stunde feststand. Es war mir dann auch sofort klar, dass das Protokoll entsprechend frisiert wurde. Ich musste halt zu dem zu erfüllenden Prozentsatz Durchfaller gehören, die sich das Seminar zum Ziel gesetzt hatte. Da ich viele Leidensgenossen hatte, fehlte es uns nicht an Solidarität. Trotzdem kam keiner der gewagten Widersprüche durch. Einziger Erfolg: Man durfte sich ein neues Seminar aussuchen und wurde nicht einfach verschickt.


    Es ist unbefriedigend, aber manchmal muss man einfach nachgeben.


    LG Talida

  • @ Talida:
    Wenn dem so wäre, warum hat dann der dir wohlgesonnene Prüfer nicht dagegen interveniert und dich in deinem Widerspruch unterstützt?

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