Minusstunden bei witterungsbedingtem Schulausfall

  • In Baden-Württemberg gab's am Wochenende Blitzeis.
    Über 1000 Unfälle mit zahlreichen Schwerverletzten, 1 Toter, zahlreiche Straßen waren gesperrt, Busse und Taxis haben den Verkehr eingestellt.


    Man kann nicht verlangen, dass ich meinen Arbeitsweg so zurücklege:
    [Blockierte Grafik: http://www.merkur-online.de/bilder/2013/01/20/2707888/511099637-blitzeis-schlittschuhe-9yNolPaX09.jpg]


    Das ist höhere Gewalt - wie ein Sturm. Da hilft auch kein "Früher losfahren".
    Ein Schulleiter, der bei derartigen Straßenverhältnissen auf Erscheinen besteht, verletzt eklatant seine Fürsorgepflicht und müsste eigentlich mit einem Dienstaufsichtsverfahren rechnen - zumal bei derartigen Verkehrsverhältnissen auch die Fürsorge für die Kinder gebietet, den Unterricht ausfallen zu lassen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Danke für die Beantwortung der Fragen. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich zeitig losfahren muss. Sonst bin ich übrigens auch immer die erste in der Schule. Aber es ging eben einfach nicht. Es war mir auch äußerst unangenehm und ich hoffe, dass es morgen besser ist. Habe eben erfahren, dass es zwei weiteren Kollegen und der Sekretärin genauso ging.

  • Danke Alias für das nette Bild. Er hat aber nicht auf ein Erscheinen bestanden, also war schon alles ok. Hab's ja jetzt auch mit den Minusstunden geschluckt. Mir war das irgendwie nur einfach neu, kannte mich da nicht aus.

  • Salut!


    Der witterungsbedingte Unterrichtsausfall wird durch einen Erlass geregelt: http://www.schure.de/22410/35,3,82000.htm#p4
    "4.1.6 [...] Unterrichtsstunden, die wegen des angeordneten Unterrichtsausfalls nicht erteilt werden können, sind als Minderzeiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Bezugsverordnung zu e) zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, soweit die jeweilige Lehrkraft während der ausfallenden Unterrichtsstunden auf Weisung der Schulleitung andere dienstliche Aufgaben (u.a. Aufsichts- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Verlässlichen Grundschule) wahrnimmt. "
    Dabei entstandene Minusstunden können in das nächste Schuljahr übertragen werden. (Lehrerarbeitszeitverordnung)


    À+

  • In den letzten 34 Jahren gabs hier nie wetterbedingt schulfrei (vorher weiß ichs nicht) - ich glaub ich muss mich da mal irgendwo beschweren - Schnee hätten wir derzeit genug und heute wars so eisig, dass ich im Zeitlupentempo in die Schule getrippelt bin - von der Hitze ab Mai ganz zu schweigen 8)
    Ab wann gibts bei euch schulfrei?


    Erinnere mich an meine eigene Schulzeit - da mussten wir einmal zu Fuß gehen, weil die Straßenbahn nicht fahren konnte vor lauter Schnee, aber schulfrei war nie.

  • In Hessen hatten heute viele Schulen schulfrei, das stand auf der Seite des Radiosenders. In Niedersachsen gab es auch welche, aber längst nicht so viele. Über Hitzefrei habe ich aber auch schon laaaange nichts mehr gehört. Das gibt es wohl nicht mehr?! Ab wann? Gute Frage..

  • In NRW gibts jaanüscht.
    Da heißt es schlicht von oberster Stelle:

    Zitat

    [...] Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen - also zum Beispiel bei starkem Schneefall - entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. [...]


    http://www.schulministerium.nr…/Praxis/Schnee/index.html
    Was mit den Lehrkräften ist, interessiert nicht, die haben zu erscheinen, egal wie. Was aber passiert, wenn Alias Szenario eintritt?

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns gibt es Schneefrei, wenn die Busse (ausschließlich Schulbusse) nicht mehr fahren. Heut zum Beipspel. Wir hatten aber Konferenz ;)


    Es gab aber schon schneefreie Tage, an denen alle Kollegen da waren, nur die nicht, die am Schulort selbst wohnen. Ähm... Wüsste aber auch nicht, dass es bei uns Minusstunden gegeben hätte.


    Und Hitzefrei liegt bei uns im Ermessen des Schulleiters und wird nur in Absprache mit den Nachbarschule gegeben, um den Busverkehr nicht zu sehr durcheinander zu wirbeln.

  • ... gibt es nach Ermessen des Schulleiters. Voraussetzung ist, dass die Temperatur in den Klassen mindestens 27° C betragen muss. Für die Oberstufe gilt dies nicht. Lehrer haben selbstverständlich vor Ort zu bleiben (und andere Aufgaben zu erledigen - manchmal sitzen sie auch nur ihre Zeit ab, wenn alles getan ist).


    Was das "schneefrei" betrifft:
    Die Begrifflichkeit der "Plus- bzw. Minunstunden" ist mir nicht bekannt.
    Generell gesprochen kommt es schon mal vor, dass man "Mehrarbeitsstunden" leistet; diese werden meist durch "Abhängung" abgegolten, in höherer Summierung durch Entgelt per Antrag.
    Ist im Prinzip wohl dasselbe.


    Nichtsdestoweniger ärgert es mich einmal mehr, dass wir diese 16 unterschiedlichen Bildungssüppchen kochen (müssen).
    Ich frage mich, mit welcher Berechtigung es von uns (NRW) verlangt wird, unter Einsatz von "Leib und Leben" den Schulweg anzutreten, während andere Bundesländer da wesentlich kulanter sind. Minusstunden würde ich unter entsprechenden Umständen liebend gern in Kauf nehmen - und von mir aus auch samstags abarbeiten, wenn ich nur nicht bei Glatteis auf die Straße müsste (und damit mein eigenes wie das Leben meines Kindes riskieren müsste)!

  • ... gibt es nach Ermessen des Schulleiters. diese werden meist durch "Abhängung" abgegolten, in höherer Summierung durch Entgelt per Antrag.
    Ist im Prinzip wohl dasselbe.


    Nichtsdestoweniger ärgert es mich einmal mehr, dass wir diese 16 unterschiedlichen Bildungssüppchen kochen (müssen).
    ....


    Ich sehe nicht nur 16, sondern unzählige Suppentöpfe. Ich bin auch in NRW an einer Grundschule und erlebe schon eine ganz andere Realität als du. Hitzefrei gibt es gar nicht. Das sei laut Schulleitung nicht mehr zeitgemäß wegen berufstätiger Eltern, bzw. anschließender Ganztagsbetreuung. Er hat auch nicht ganz Unrecht, wenn fast alle Kinder eh nach dem Unterricht in der Schule bleiben. Dann stelle ich mich in meinem Unterricht eben auf die "erhitzten" Köpfe ein und erwarte entsprechend weniger.
    Minus- uns Plusstunden gibt es auch in NRW sehr wohl. Abhängen ist ganz sicher nicht überall gängige Praxis. Schließlich darf kein Unterricht ausfallen und ansonsten .... siehe Hitzefrei.
    Allerdings gibt es in meiner Gegend nur sehr selten extreme Schnee- oder Glatteisverhältnisse.

  • Ich sehe nicht nur 16, sondern unzählige Suppentöpfe. Ich bin auch in NRW an einer Grundschule und erlebe schon eine ganz andere Realität als du. Hitzefrei gibt es gar nicht. Das sei laut Schulleitung nicht mehr zeitgemäß wegen berufstätiger Eltern, bzw. anschließender Ganztagsbetreuung. Er hat auch nicht ganz Unrecht, wenn fast alle Kinder eh nach dem Unterricht in der Schule bleiben. Dann stelle ich mich in meinem Unterricht eben auf die "erhitzten" Köpfe ein und erwarte entsprechend weniger.
    Minus- uns Plusstunden gibt es auch in NRW sehr wohl. Abhängen ist ganz sicher nicht überall gängige Praxis. Schließlich darf kein Unterricht ausfallen und ansonsten .... siehe Hitzefrei.
    Allerdings gibt es in meiner Gegend nur sehr selten extreme Schnee- oder Glatteisverhältnisse.


    Realitäten in NRW erlebt man viele. Es kommt - wie wohl in sämtlichen Bundesländern - auf die Schulleitung an.
    Was das "Hitzefrei" betrifft, so liegt der Sinn ja primär darin, die Kinder erst einmal aus dem überhitzten Klassenraum herauszubekommen. Dies kann die OGS meist durchaus leisten, und sei es nur durch aufgestellte Wassersprenger auf dem Schulhof.
    Stunden abhängen geht selbstverständlich nur, wenn es sich stundenplanmäßig anbietet - klar darf deshalb nix ausfallen!
    NRW ist dicht besiedelt. Wenn Blitzeis auftaucht, dann wird es schon mal ganz schnell brandgefährlich auf den viel frequentierten Hauptstraßen, vom Ruhrschnellweg gar nicht zu reden...

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