Konsequenz bei 3 Mal Hausaufgaben vergessen (NRW)

  • Hallo liebe Kollegen aus NRW,
    kann ich irgendwo nachlesen was für Mittel ich bei nicht gemachten/vergessenen Hausaufgaben anwenden kann? Kann ich z.B eine 6 für 3 mal nicht gemachte Hausaufgaben verteilen und die 6 wie einen Vokabeltest werten? Wie geht man mit Schülern um die gaaanz einfache Hausaufgaben "nicht machen" konnten? (sie haben offensichtlich in der Pause die ersten Zeilen abgeschrieben aber den Rest "konnten" sie angeblich nicht machen).

  • achso, noch was. EIgentlich müssen mir die Schüler am Anfang der Stunde unaufgefordert mitteilen, dass sie die Hausaufgaben nicht gemacht haben. Was darf ich denn machen wenn ich einen erwische der es am Anfang der Stunde verschwiegen hat? Darf ich dem Schüler eine 6 geben? Ich habe es mir immer notiert und es hat sich irgendwie auf die SL ausgewirkt aber bei einem Widerspruch müsste ich wissen wie die rechtliche Lage ist und hoffe, dass ich das alles irgendwo nachlesen kann oder ihr mir erzählt wie ihr es handhabt:-)


    Übrigens habe ich gestern erfahren, dass die Schüler auf jeden Fall mit einem Widerspruch gegen eine Note Recht bekommen wenn bei einer Klassenarbeit die mit einer 3 oder schlechter bewertet wurde keine Förderempfehlung drunter steht (gilt wohl auf jeden Fall für Sprachen, aber für andere Fächer vermutlich auch).


    Der Kommentar kann natürlich kurz sein, muss aber vorhanden sein sonst sei es ein Formfehler. Hab ich gestern zum ersten Mal gehört aber Arnsberg will uns offensichtlich das Leben schwer machen. Mal schauen ob meine 5er Kandidatin Widerspruch gegen die Note einlegen wird denn ich habe sicherlich nicht unter jede Arbeit eine Förderempfehlung geschrieben. Ich habe schon einen sehr ausführlichen Erwartungshorizont und dachte, dass es reichen würde.

  • DAS HAB ICH NOCH NIE GEHÖRT


    Wo steht das?


    Unter jede Arbeit in jeder Schulstufe????


    Wozu brauche ich dann noch verbale Zeugnisse?

  • Tja, wir waren auch alle schockiert ehrlich gesagt und so recht kann ich es auch nicht glauben aber so hat es uns der Fachdezernent (Hr Krause) aus Arnsberg gesagt.
    im Falle eines Widerspruchs schaut Arnsberg ob
    1) ab der Note befriedigend unter der Arbeit Förderhinweise stehen (also auch nicht nur "du hast Schwächen im Bereich... " sondern "Du musst Zusatzaufgaben (am besten wo, welche Seite) im Bereich... machen" (ja, jede Klassenstufe und jede Arbeit, zumindest bei Sek 1)
    2) die Schule ein Leistungskonzept hat.


    Ansonsten würde der Schüler vermutlich wegen Formfehler recht bekommen.

  • Hallo dacla,


    Förderempfehlungen müssen nur bei Zeugnissen erstellt werden, wenn Note mangelhaft und ungenügend ist (meinetwegen auch noch bei einer 4 -). Sicherlich ist es sinnvoll den Schülern Hilfestellungen zu geben, an welchen Aufgaben sie üben sollten, aber ich habe noch nie Förderempfehlungen bei einem befriedigend und ausreichend (bis vll auch ein ausreichend -) unter die Arbeit geschrieben. Bei schlechten Arbeiten führe ich mit den Schülern lieber ein persönliches Gespräch.


    Lg Flipper

  • Hallo flipper,
    also ich kann nur weitersagen was uns der Fachdezernent gesagt hat, ich dachte vielleicht interessiert es jemanden. Wir haben es auch vorher noch nie gehört, ich weiß auch nicht wo es stehen soll aber Hr Krause (Fachleiter und Fachdezernent für Englisch) hat es immer wieder betont.
    In Zukunft werde ich es wohl so machen zumal es auch in unserem Protokoll steht, dass wir darüber informiert wurden:-). Dauert zwar nicht lange der eine Satz aber trotzdem finde ich es Schikane. Ich habe ja auch Elternsprechtage und schreibe natürlich auch die üblichen Förderempfehlungen zu den Zeugnissen. Ich weiß nicht, ob es nur bei uns an der Schule so ist, aber bei uns wird recht viel Panik verbreitet, dass die Eltern erfolgreich mit ihren Widersprüchen sein könnten und wir daher alles entweder 110% absichern müssen oder gleich nachgeben.
    Wenns wirklich sonst keiner von dieser Regelung gehört hat rufe ich vielleicht mal in Arnsberg an und erkundige mich nochmal, wobei wir das jetzt fachintern beschlossen haben, dass wir es so machen müssen...

    Aber hat keiner eine Idee wie es mit vergessenen Hausaufgaben aussieht?

  • Das steht in den Kernlehrplänen, die man eigentlich mal zur Kenntnis genommen haben könnte, immerhin muss man nach ihnen unterrichten. ;) (Kap. zur Leistungsfeststellung)

  • Wegen generell Hausaufgaben nicht gemacht habe ich schon gehört, dass das nicht möglich wäre, darauf eine Note zu geben (bzw. nach dreimaligem Vergessen eine Note), weil es eine Leistung ist, die der Schüler zu Hause erbracht hat.


    Aber das Verschweigen von vergessenen Hausaufgaben kannst du m.E. benoten und auch begründen:
    Wenn du einen Schüler aufforderst, seine Hausarbeit vorzulesen, erbringt er damit eine schriftliche Leistung. Kann er nichts vorlesen, ist das eine (ungenügende) mündliche Leistung, die du mit 6 bewerten kannst.
    Gerade dadurch, dass er am Anfang die Chance hatte, zu sagen, dass er die HA nicht hat, ist das zumindest aus meiner Sicht gut begründbar.

  • Hallo Philosophus, sorry, dass ich nerve, aber ich kann weder in dem Hausaufgabenerlass noch in dem Kernlerhrplan lesen, dass ich bei 3 mal nicht gemachte Hausaufgaben eine 6 erteilen darf.
    Vorgetragene Hausaufgaben kann ich mit berücksichtigen, aber was ist wenn die eben nicht vorhanden sind? Oder wenn der Schüler der am Anfang der Stunde eigentlich hätte sagen müssen, dass er die Hausaufgaben nicht hat dies nicht tut? Oder wenn der Schüler diese angeblich nicht "machen konnte" obwohl sie sehr einfach sind? Kann ich theoretisch schon bei einer nicht gemachten Hausaufgabe eine 6 geben (würde ich nicht machen, aber theoretisch)? Wie handhabt ihr es denn?

  • Zitat

    Original von dacla
    Hallo Philosophus, sorry, dass ich nerve, aber ich kann weder in dem Hausaufgabenerlass noch in dem Kernlerhrplan lesen, dass ich bei 3 mal nicht gemachte Hausaufgaben eine 6 erteilen darf.


    Da habe ich mich wohl etwas zu lakonisch ausgedrückt; die Form der Leistungsbeurteilung (Stichwort: Förderempfehlung) ist in den Kernlehrplänen geregelt.


    Zitat


    Vorgetragene Hausaufgaben kann ich mit berücksichtigen, aber was ist wenn die eben nicht vorhanden sind? Oder wenn der Schüler der am Anfang der Stunde eigentlich hätte sagen müssen, dass er die Hausaufgaben nicht hat dies nicht tut? Oder wenn der Schüler diese angeblich nicht "machen konnte" obwohl sie sehr einfach sind? Kann ich theoretisch schon bei einer nicht gemachten Hausaufgabe eine 6 geben (würde ich nicht machen, aber theoretisch)? Wie handhabt ihr es denn?


    Im Detail ist das nicht geregelt, dieser Teil unterliegt der pädagogischen Freiheit, ggf. gibt es dazu vielleicht einen Fachkonferenzbeschluss. Nicht erbrachte Leistungen können mit der Note 6 bewertet werden; viel wichtiger scheint mir aber in diesem Fall eine Benachrichtigung des Elternhauses, damit die 'Hausaufgabenmoral' auch häuslicherseits verbessert werden kann und deine pädagogisches Handeln so unterstützt wird.

  • Gibt es bei Euch die Möglichkeit der Nacharbeit?
    Ich handhabe es so: 3 mal ohne Hausaufgabe = einmal Nacharbeit am Nachmittag in der Schule. Kann ich pädagogisch damit begründen, dass der durch die nichtangefertige Hausaufgabe versäumte Stoff nachgeholt oder geübt werden muss. Und den Kindern eine Stunde Freizeit am Nachmittag zu nehmen kann sehr effektiv sein.
    Das Agument "Das habe ich nicht gekonnt" akzeptiere ich nur, wenn ich sehe, dass sie es zumindest probiert haben. Also irgendein Lösungsansatz muss dastehen, so falsch er auch sein mag.


    Sarek

  • Für nicht gemachte Hausaufgaben darf man keine schlechten Noten vergeben, zumindest nicht für das Fach. Das darf höchstens in die Kopfnoten eingehen (die es ja in NRW wieder bzw. noch gibt). Hausaufgaben dürfen generell nicht in die Noten eingehen, da theoretisch ja auch die Eltern zuhause die Hausaufgaben für die Kinder machen könnten.


    Bei 3 mal nicht gemachte Hausaufgaben gibt es von mir eine Mitteilung an die Eltern, die dann beim nächsten Mal unterschrieben wieder mitgebracht werden muss. Kommt das häufiger vor (also z.B. insgesamt 6 mal ohne HA), gibt es einen Ordnungstadel im Klassenbuch. Einige Kollegen machen das allerdings auch schon beim dritten Mal.


    Bis vor einem halben Jahr habe ich die Schüler zum Nacharbeiten bestellt, inzwischen ist mein Stundenplan aber so günstig, dass ich immer spätestens nach der 5. Stunde Schluss habe. Da bleibe ich nicht extra in der Schule um jemanden "nachsitzen" zu lassen. ;)

    "I propose we leave math to the machines and go play outside."
    (Calvin and Hobbes, Bill Waterson)

  • Zitat

    Original von Entchen
    Für nicht gemachte Hausaufgaben darf man keine schlechten Noten vergeben, zumindest nicht für das Fach. Das darf höchstens in die Kopfnoten eingehen (die es ja in NRW wieder bzw. noch gibt). Hausaufgaben dürfen generell nicht in die Noten eingehen, da theoretisch ja auch die Eltern zuhause die Hausaufgaben für die Kinder machen könnten.


    Was ist die Grundlage für diese Ausführungen? Der Hausaufgabenerlass sicher nicht, denn darin steht:


    Zitat

    Hausaufgaben muüssen regelmäßig uüberprüft und fur die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Sie werden in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.


    Ein ausdrückliches Verbot kann ich darin nicht erkennen, im Speziellen nicht, dass die Nicht-Erbringung einer Leistung nicht benotet werden dürfe.

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

    • Offizieller Beitrag

    Zu den "zu schweren" Hausaufgaben:
    ich sage meinen Schülern immer, ich muss sehen, dass ihr die Hausaufgaben mindestens versucht habt. Es muss also etwas im Heft stehen, was mit den HA zu tun hat. Und da in Latein die HA oft aus Übersetzen bestehen, sollen die Schüler dann wenigstens sich jedes einzelne Wort raussuchen. Ansonsten gelten die HA als nicht gemacht= ein Strich.


    Wie will man übrigens HA benoten, die ja z.B. der Papa/die Mama/ ein Geschwister/ der Nachhilfelehrer/Frau Google angefertigt oder zumindest stark unterstützt haben kann???

  • philosophus: Ich habe jetzt gerade noch mal in den Kernlehrplänen Mathe nachgeschaut. Da steht nix Konkretes, insbesondere keine Notenstufe, drin. Könntest du deine Behauptung etwas präzisieren?


    Ansonsten: Schüler selber eine Fehlertypisierung ihrer eigenen Arbeit mit vorgegebenen Fehlerkategorien durchführen lassen, also: Rechtschreibung, Rechenfehler, Flüchtigkeit, Nicht gelernt etc. Darauf aufbauend einen kurzen Besinnungsaufsatz schreiben lassen über ihre bisherige Vorbereitung und darüber, was sie in Zukunft anders machen werden. Diese Selbstreflexion kurz schriftlich kommentieren und als Förderplan vereinbaren.


    Zu den Hausaufgaben: Es gibt heute im Zeitalter des Internet eigentlich keinen Grund mehr, etwas nicht verstanden zu haben. Regeln vereinbaren: Fehlende und auch unvollständige Hausaufgaben werden nur akzeptiert, wenn die SuS nachweisen können, dass sie MitSuS (nicht Eltern) gefragt haben, im Buch und der Unterrichtsmitschrift nachgeschaut haben, Freunde bei SchülerVZ oder in einem Foren um Hilfe gebeten haben etc. Andernfalls Information an die Eltern, Nachsitzen, kurze Stehgreifprüfung.... wurde ja schon angesprochen.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Zitat

    Original von TwoEdgedWord
    philosophus: Ich habe jetzt gerade noch mal in den Kernlehrplänen Mathe nachgeschaut. Da steht nix Konkretes, insbesondere keine Notenstufe, drin. Könntest du deine Behauptung etwas präzisieren?


    Wieso Notenstufen? Meine Anmerkung bezog sich auf die Art und Weise, wie Lernerfolgsüberprüfungen zu gestalten seien, nicht wie man sie benotet:


    Zitat

    Die Leistungsfeststellung ist so anzulegen, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Bewertung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden.


  • Ich finde die Angelegenheit eigentlich relativ klar - das "Hausaufgabenverhalten" von Schülern lässt sich in NRW nach §48(2) in die Bewertung der "sonstigen Mitarbeit" einbauen; die Rechtsvorschriften geben dem Lehrer angenehme Flexibilität.


    Nele

  • Zitat

    Original von TwoEdgedWord
    Zu den Hausaufgaben: Es gibt heute im Zeitalter des Internet eigentlich keinen Grund mehr, etwas nicht verstanden zu haben.


    Den Satz verstehe ich nicht. ;)


    Nele

  • Zitat

    Original von neleabels


    Den Satz verstehe ich nicht. ;)


    Nele


    Nele: Dann guck doch im Internet nach! ;)


    So einfach mag das Leben mit deinen Fächern sein, meine Schüler können nicht alles im Internet finden. Vor allem - wer macht die Zeichnungen? Wer setzt die Kommata an die richtigen Stellen ein? Wer... Das Internet kann nicht die Lehrererklärungen ersetzen!


    Aber auch bei mir gilt: ein sichtbarer Versuch bedeutet gemachte Hausaufgaben. Wenn Egon oder Isabella vorher nicht pausenlos gequatscht oder geträumt haben, erkläre ich das gerne auch noch für die beiden zum zehnten Mal (Hauptschule!).


    Nur dieses "Ich versteh' das nicht" als Ausrede, das mag ich gar nicht. Meine Schüler wissen dann aber auch, dass sie dann auch mal häufiger an der Tafel eine Aufgabe "probieren" dürfen, denn dort können sie zeitnah und sehr individuell die notwendigen Hilfestellungen bekommen. (Schadenfreude ist fast Tabu! - das ist ein langer, aber lohnenswerter Weg)


    Nacharbeit unter Aufsicht ist auch ganz nett, denn dort können ja auch Fragen beantwortet werden, damit die Ausrede des Nichtverstehens nicht entstehen kann (sorry für die Wortspielerei).


    Die "sonstige Mitarbeit" ist aber auch froh über Anreicherungen, es ist nicht nur die mündliche Beteiligung, sondern negativ auch die Verweigerung von Hausaufgaben und weiteren wichtigen Dingen (Referate, Zusatzaufgaben, Expertenrunde...)

  • Ich interpretierte deine Bemerkung als Antwort auf daclas Hinweis, unter eine befriedigende Arbeit müsse (nach Arbnsberger Sicht) ein Förderhinweis. Das ist aus den Kernlehrplan nicht unmittelbar zu entnehmen, daher war ich interessiert an deiner Quelle.


    Zu den Hausaufgaben: Das mit dem Internet ist nicht wirklich ernst gemeint. Aber wenn die SuS wissen, dass man nachbohrt, was sie angeblich alles unternommen haben um die Aufgaben zu verstehen, wirkt sich das meiner Erfahrung nach positiv auf die Anzahl der angefertigten Hausaufgaben aus.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

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