NRW Wiederholer 9. Klasse: bei erneuter Nichtversetzung = kein Schulabschluss??

  • Ich habe in meiner Klasse 9, Gymnasium, G8 einen Wiederholer, bei dem sich auch in diesem Schuljahr sehr schlechte Leistungen abzeichnen. Ich muss die Eltern bald beraten bzw. auch informieren.
    Der Mittelstufenkoordinator sagte, dass der Schüler ja keine Möglichkeit der Nachprüfung hat (wegen Wiederholen) und er bei erneuter Nichtversetzung keinen Schulabschluss habe. Wisst ihr evtl. um welche Paragraphen es sich dabei handelt?


    Habt ihr eine Idee, was ich den Eltern bzgl. des Jungen noch vorschlagen kann, damit er doch noch an einen Abschluss kommt, wenn die Leistungen sich konstant schlecht zeigen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ak,
    auch wenn wir hier in einem anderen Bundesland sind, schreibe ich einfach trotzdem mal ;), vielleicht ist ja doch was dabei, was dir helfen kann.
    Unsere schlechten Schüler der Jahrgangsstufe 9 werden immer dahingehend beraten, dass sie dann zumindest als Externe den Quali machen. Das müsste doch bei euch auch machbar sein?
    LG
    Hermine

    • Offizieller Beitrag

    Hi AK,


    und um weiter aus Bayern zu berichten.


    Hier gibt es ja nicht nur gymnasiale und mittelschulische Abschlüsse, sondern auch die Realschule ;) (ich weiß, du hast sie nicht vergessen, Hermine). I.d.R. können in solchen Fällen wie bei dir die (Real)Schulen selbst oder der MB (die nächsthöhere Diensstelle) entscheiden, dass der Schüler nach dem Durchfallen am Gym an eine Realschule kommt und dort, ungeachtet der Paragrafen (zu alt, zu oft wiederholt, keine Nachprüfung möglich usw.) seine Mittlere Reife machen kann.


    Über solche Möglichkeiten müsste doch ein Beratungslehrer Bescheid wissen, falls es so was gibt.


    Die Paragrafen von denen du sprichst, dürften sich ja wohl im Abschnitt zur Versetzung, Bestehen der Jahrgangsstufe, Höchstausbildungsdauer etc. enthalten sein.


    Doch wie gesagt, nicht in den Paragrafen steht (hier in BY), dass diese Paragrafen auf Anweisung des MB aufgehoben werden können.
    Ich hatte in den letzten Jahren so immer wieder Schüler, die mit 20 und älter ihre Mittlere Reife gemacht haben.


    Selbst wenn der Schüler schon älter ist, wird er dann in die 9 (in deinem Fall) gesteckt. Sollten die Leistungen ganz schlecht sein, würde er hier auch die Möglichkeit haben, an die Haupt/Mittelschule zu gehen, auch als "richtiger" Schüler, also nicht als externer Prüfling.


    Ich beuge mich mal aus dem Fenster und meine, dass das "Versagen" am Gym (vor Abschluss der zehnten Klasse) nicht dazu führen kann, dass dem Schüler GAR KEIN Abschluss ermöglicht wird. Das würde meinem Schulverständnis widersprechen - aber das ist von meinem Bundesland geprägt.


    In deinem Fall kann man dem Schüler allerdings auch ganz einfach vorschlagen, Bewerbungen zu schreiben. So doof es klingt.


    Grüße


    H.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hawkeye,
    natürlich habe ich die RS nicht vergessen! Wie könnte ich ;).
    Interessant sind allerdings deine Infos zu den schlechten Schülern, den auch bei uns am Gym geisterte das Gerücht rum, dass Schüler, die sich nicht rechtzeitig für den Quali beworben haben, dann ohne Schulabschluss von der Schule müssen. (Bei genauerem Überlegen, das stimmt ja fürs Gym auch, sagt aber nichts über die anderen Schularten aus). So ganz einfach ist aber für den schlechten Gymnasiasten der Wechsel in die RS nicht, er muss da ja doch einiges nachholen (u.a. auch Fächer, die es bei uns am Gym nicht gibt)- und dazu braucht es schon einen gewissen Antrieb. Als "heilsamer Schreck" hat bei uns wirklich auch schon manches Mal die Androhung der "Entlassung in die Arbeitswelt" geholfen.
    Liebe Grüße
    Hermine

    • Offizieller Beitrag

    Da haben wohl noch Leute Ferien :D...


    Das mit der Androhung der Arbeitswelt gibts bei uns schon auch ;)...


    Der Wechsel an die RS ist nicht leicht, das stimmt, aber idR kommen bei uns Schüler eben mit 6ern in Latein. Dieses Fach aber z.B. zählt bei uns eben nicht, daher ist der Wechsel zu uns in diesem Fall ohnehin unproblematisch.
    Für die gewechselten Schüler gibt es eine Nachholfrist, die bis November/Dezember reicht, in der sie den Stoff nachzuholen haben. In dieser Zeit sind sie von Leistungsfeststellungen befreit (d.h. sie schreiben mit, es zählt aber nicht). Dies betrifft die Fächer BWR und Sozialwesen, aber auch IT oder Hauswirtschaft, wenn dies Abschlussprüfungsfach wäre.


    Unsere neunten und zehnten Klassen werden regelmäßig mit Gymmis aufgefüllt, was es nicht einfach macht. Aber zum größten Teil packen die es dann bei uns. Meist gehen sie dann weiter auf die FOS und machen Fachabi oder noch weiter dann die Allgemeine Hochschulreife.


    Theoretisch ist es ja auch möglich nach der zehnten RS in eine Übergangsklasse GY zu gehen. Das ist ja dann sozusagen der erneute Weg aufs GY.


    Wünsche schönen letzten Ferientag.


    H.

  • Zu unserer Realschule (in NRW) kommen immer zum 10.Schuljahr Schüler von Gymnasium, die die 9.Klasse nicht geschafft haben, teilweise auch zweimal.
    Wieso soll ein Wechsel zur realschule Probleme machen. An unserer nehmen wir die Schüler. Dort schaffen diese in der Regel den Abschluss dann.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ruhe


    Wieso soll ein Wechsel zur realschule Probleme machen. An unserer nehmen wir die Schüler. Dort schaffen diese in der Regel den Abschluss dann.


    Weil es an den verschiedenen Zweigen der RS Fächer gibt (z.B. technisches Zeichnen, Buchführung ), die am Gymnasium nicht unterrichtet wurden.

  • Hallo Aktenklammer!
    Ja, es stimmt. Ein Wiederholer der 9.Klasse muss bei Nichtversetzen die Schule in der Tat ohne Abschluss verlassen!!! Bei uns an der Schule werden die Eltern in der 8.Klasse darüber schriftlich informiert und müssen die Kenntnisnahme dieser Regelung unterschreiben. Weiterhin muss keine Schulform, also weder Realschule noch Hauptschule einen solchen Schüler aufnehmen, denn er hat seine 10 Jahre Schulpflicht ja erfüllt. Die Eltern sollen dadurch dazu bewegt werden, ihre Kinder rechtzeitig vom Gymnasium abzumelden und an einer geeigneteren Schulform anzumelden. Den Paragraphen kann ich dir im Moment leider nicht nennen.
    ABER: Auch wenn weder Realschule noch Hauptschule solche Schüler aufnehmen MÜSSEN, dürfen sie es aber. D.h. in der Regel findet man eine Realschule oder eine Hauptschule zu der der Schüler wechseln kann. Dazu müssen sich die Eltern ins Zeug legen. Meistens muss der Schüler selbst auch beim Schulleiter vorsprechen, und wenn er sich nicht total daneben benimmt, wird er auch eine Chance bekommen. Bei uns gab es schon häufiger solche Fälle und bis auf zwei Ausnahmen wurden alle an einer anderen Schule genommen.
    D.h. du musst den Eltern raten am besten so schnell wie möglich eine andere Schule zu finden. Ratsam ist es den Wechsel noch vor Ende des Schuljahres, also z.B. zum Halbjahr anzugehen.

  • Zitat

    Original von Eusebia
    Hallo Aktenklammer!
    Ja, es stimmt. Ein Wiederholer der 9.Klasse muss bei Nichtversetzen die Schule in der Tat ohne Abschluss verlassen!!! Bei uns an der Schule werden die Eltern in der 8.Klasse darüber schriftlich informiert und müssen die Kenntnisnahme dieser Regelung unterschreiben. Weiterhin muss keine Schulform, also weder Realschule noch Hauptschule einen solchen Schüler aufnehmen, denn er hat seine 10 Jahre Schulpflicht ja erfüllt. Die Eltern sollen dadurch dazu bewegt werden, ihre Kinder rechtzeitig vom Gymnasium abzumelden und an einer geeigneteren Schulform anzumelden. Den Paragraphen kann ich dir im Moment leider nicht nennen.
    ABER: Auch wenn weder Realschule noch Hauptschule solche Schüler aufnehmen MÜSSEN, dürfen sie es aber. D.h. in der Regel findet man eine Realschule oder eine Hauptschule zu der der Schüler wechseln kann. Dazu müssen sich die Eltern ins Zeug legen. Meistens muss der Schüler selbst auch beim Schulleiter vorsprechen, und wenn er sich nicht total daneben benimmt, wird er auch eine Chance bekommen. Bei uns gab es schon häufiger solche Fälle und bis auf zwei Ausnahmen wurden alle an einer anderen Schule genommen.
    D.h. du musst den Eltern raten am besten so schnell wie möglich eine andere Schule zu finden. Ratsam ist es den Wechsel noch vor Ende des Schuljahres, also z.B. zum Halbjahr anzugehen.


    Dass sich die Eltern ins Zeug legen müssen bzw. auch der Schüler mal 'in die Pötte' kommen muss, sagte mir auch die Schulleitung. Ich will in der Tat beim bald anstehenden Elternsprechtag bzw. einem Termin, den ich noch vereinbaren muss, auf eine wirkliche Aktivitätsaufnahme drängen. Ein Schulwechsel wurde wohl von der alten Klassenlehrerin schon vor dem Sitzenbleiben angeraten, aber es ist nichts passiert. Man wollte das Kind wiederholen lassen.

  • Zitat

    Aktenklammer schrieb:
    Der Mittelstufenkoordinator sagte, dass der Schüler ja keine Möglichkeit der Nachprüfung hat (wegen Wiederholen)


    Die APO SI, § 42 (29 a) sagt aber etwas anderes. Selbstverständlich hat ein Schüler grundsätzlich die Möglichkeit, durch eine Nachprüfung einen Abschluss zu erreichen, auch ein Wiederholer ist davon nicht ausgeschlossen:


    Zitat

    Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn a) durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb des angestrebten Abschlusses erfüllt würden [...]


    Bei einem Gymnasiasten wäre der angestrebte Abschluss in diesem Fall der Hauptschulabschluss nach Klasse 9.


    Zitat

    und er bei erneuter Nichtversetzung keinen Schulabschluss habe.


    Die Gleichsetzung, erneute Nichtversetzung = kein Schulabschluss, ist in dieser Pauschalität unzutreffend. Vielmehr gelten für den Gymnasialschüler in diesem Fall die Versetzungsanforderungen der Hauptschule. Hat er diese erfüllt, hat er auch einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Wichtig ist hier eine individuelle Einzelfallprüfung:


    Zitat

    § 38 Hauptschulabschluss (4) Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule oder des Gymnasiums erwirbt am Ende der Klasse 9 mit der Versetzung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. Im Fall der Nichtversetzung erwirbt die Schülerin oder der Schüler diesen Abschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen der Hauptschule (§ 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1 und 2)erfüllt.


    Sind die Voraussetzungen erfüllt, hat er nicht nur einen Abschluss, sondern er könnte auch auf einer Hauptschule in die 10. Klasse übergehen. Kommt natürlich darauf an, wie schlecht die Leistungen des Schülers aktuell sind.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Friesin


    Weil es an den verschiedenen Zweigen der RS Fächer gibt (z.B. technisches Zeichnen, Buchführung ), die am Gymnasium nicht unterrichtet wurden.


    In Bayern. Drei Zweige: mathematisch-naturwissenschaftlich, kaufmännisch, sprachlich-sozial.
    Es ist nicht selten, dass wir Schüler aus dem Gym weiter an die HS reichen, weil Mathe und Englisch stellenweise mehr verlangt im Vergleich zum Gym im selben Alter. Und Schüler, die vom Gym kommen, leiden ja nicht unbedingt unter zu großem Arbeitsaufwand. Eher unter einem übergroßen Ego.

  • Schulabschluss schon, FOR Typ A haben sie in jedem Fall. Das ist nur bitter, nach der Anstrengung auf dem Gymnasium...

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    Einmal editiert, zuletzt von Kiray ()

  • Ich habe im meinem Beitrag nur aus NRW-Sicht antworten können. Dr Themenstarter kommt ja auch aus NRW. Ich denke, dass so etwas in verschiedenen Bunsdesländern wieder mal anders geregelt ist.
    Es gibt doch in NRW kaum Fächer (wie z.B. Latein) im SekI-Bereich, die es an der Realscule nicht gibt. Dann hat der Schüler eben mal ein anderes Fach. Wir sehen das bei uns ind er Stadt (vier Realschulen) recht locker und nehmen die Schüler vom Gymnasium auf.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Für NRW gilt folgendes:
    Liegt die Nichtversetzung am Ende der Klasse 9 an mangelhaften Leistungen in den Fächern Latein, Englisch oder Französich dann hat der betreffende Schüler den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht! Diese Fächer gibt es an der Hauptschule nicht bzw. haben keinen F1 sondern F2 Status. Das gilt auch für Englisch.
    Trotzdem ist natürlich die 10-jährige Schulpflicht des betreffenden Schülers erfüllt und das was ich weiter oben geschrieben habe gilt!


    Aktenklammer: Auch wenn der Schüler nochmal eine Nachprüfung versuchen kann und auch wenn er eventuell doch einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen kann, so sollte man den Eltern doch DRINGEND raten den Schüler jetzt schon umzumelden. Die ständigen Misserfolge nagen doch auch am Selbstbewusstsein. Nicht wenige Schüler geben sich durch die ständigen schlechten Noten selbst auf und schaffen es am Ende nicht mal mehr an der Realschule, weil sie einfach absolut keine Lust mehr auf Schule haben.

  • Dahingehend - d.h. Wechsel in Richtung Realschule - werde ich auch die Eltern beraten. Dahingehend wurde wohl auch schon am Ende des letzten Schuljahres beraten.
    Schwierig könnte es nur insofern werden als dass die Realschule vor Ort jetzt in der 9 eigentlich niemanden mehr aufnimmt. Ich hoffe, dass sich die Eltern dahinter klemmen ...

  • @ Aktenklammer: Könne die Eltern nicht (oder Du) mit der Schulleitung der Realschule sprechen und um eine Ausnahmegehmigung fragen?
    Andere Alternative: Gibt es bei euch vor Ort eine Gesamtschule, die noch schüler aufnehmen kann?


    Lg

  • Mich würde einfach nur mal interessieren, warum die Realschulen keinen aufnimmt. In unserer Stadt ist das eigentlich kein Problem.
    Sitzenbleiber aus der 9.Klasse des Gymnasiums kommen bei uns in die 10.Klasse. Dieses Schuljahr haben wir vom benachbarten Gymnasium 3 Schüler/innen aufgenommen.


    Ich finde es schade, dass das bei euch nicht geht. So hätten die Schüler dann noch mal eine Chance.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

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