Schüler geht einfach... was tun?

  • Hallo.


    Ich bin noch neu und hoffe, dass ihr mir helfen könnt, denn eine solche Situation ist mir noch nicht untergekommen.
    ich habe freitags in der 3. Stunde Unterricht in einer 8. Klasse.
    Nach der 2. Stunde ist eine große Pause (15 Minuten).
    Nun war es schön Öfter so, dass ein Mädchen nach der großen Pause in die Klasse kam (zu meinem Unterricht), noch nicht gesessen hat und mich direkt fragte, ob sie auf die Toilette könnte.
    Ich habe bereits immer darauf hingewiesen, dass große Pause war und man das in dieser Zeit erledigen kann.
    Bisher habe ich sie dann auch ab und an gehen lassen, mit dem Hinweis, dass sie es beim nächsten Mal in der Pause erledigen soll, denn dazu ist diese da.
    Heute also das selbe Spiel. Sie kommt nach der 15-minütigen Pause an, und wollte wieder die ersten 5 Minuten der Stunde auf Toilette.
    Ich habe es ihr diesmal verboten, mit dem Hinweis, dass ich sie schön des Öfteren darauf hingewiesen habe.
    Ich ging zur Begrüßung nach vorne.. drehte mich um.. und die Schülerin war weg. Trotz meines Verbotes ist sie gegangen und kam wenig später rein, als wäre es das Normalste auf der Welt.
    Daraufhin habe ich das Ganze ins Klassenbuch eingetragen..... was macht man in einer solchen Situation?!?


    Ich bin total ratlos :(

  • Ich würde auf jeden Fall den Klassenlehrer informieren und der Schülerin eine Zusatzaufgabe geben. Entweder soll sie ihr Verhalten reflektieren (mit Unterschrift der Eltern) oder sie soll zu einem bestimmten Unterrichtsthema, das Du vorgibst, ein Referat halten. Du kannst ihr natürlich auch eine andere Zusatzaufgabe geben.
    Ich neige in Fällen, in denen sich Schüler daneben benehmen dazu, dass sie entweder einen Bericht über ihr Fehlverhalten schreiben und die Unterschrift der Eltern verlange oder ich bitte den betreffenden Schüler in der nächsten Stunde ein Stundenprotokoll zu schreiben.

  • Ich hatte auch schon mal einen Fall, bei dem ein Schüler (auch in der 8.) ständig "musste". In letzter Konsequenz ist es schwierig, Toilettengänge zu verbieten, ich habe dann aber gesagt, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, dass er unbedingt muss, kann er direkt anschließend in das Sekretariat gehen und dort bis zum Ende der Stunde warten, da ich nicht möchte, dass der Unterricht durch sein Gerenne zweimal gestört wird. Danach ist es nie wieder vorgekommen.


    Grüße,
    Moebius

  • Toilettengänge zu verbieten ist ja wirklich nicht so sinnvoll. Nachher hast du sonst um den Stuhl der Schülerin eine Pfütze...
    Aber so wie es aussieht, hat die Schülerin massive Probleme, wenn sie kurz nach der Pause schon wieder auf die Toilette muss. Vielleicht wäre es sinnvoll, die Eltern zu informieren, damit sie mit ihr mal einen Arzt aufsuchen...

  • ... kann bei manchen schüler auch taktik sein. wenn ein schüler MAL fragt, ob er auf toilette darf, hab ich kein prob damit, nur nicht wenn es JEDE stunde direkt nach pause ist ...

  • Sie sagte mir ja schon, dass sie in der Pause nie auf Toilette geht. Die Toiletten auf dem Hof seien ihr zu dreckig, daher nimmt sie lieber die im 3. Stock, ist in der Pause aber wohl zu faul dorthin zu gehen.....

    • Offizieller Beitrag

    und wenn du sie in der folgenden Pause (oder bei anderer Gelegenheit) die versäumte Zeit nacharbeiten lässt?

  • Ich halte es nicht für sinnvoll, in einem solchen Fall ein Referat halten zu lassen. Das hat mit der eigentlichen Tat, bzw. mit dem Vergehen der Schülerin, nichts zu tun. Meine eigene Pause dafür zu opfern, die Schülerin darin nacharbeiten zu lassen, sehe ich ebenfalls überhaupt nicht ein. Damit bestraft man sich doch nur selbst, zumal die Schülerin ja klar äußert, dass sie schlichtweg keine Lust hat, sich an die Regeln, die für alle gelten, zu halten.
    Wenn man es also ihr erlaubt, eine Sonderregelung für sich in Anspruch zu nehmen, muss man das letztlich für alle Schüler tun und spätestens dann wird klar, dass das so nicht gehen kann.
    Meiner Ansicht nach bestehen hier zwei Probleme. Das eine ist die Tatsache, dass sie sich das Recht herausnimmt, der klaren Anweisung der Lehrerin (jetzt nicht auf die Toilette zu gehen) zuwider zu handeln. Das geht auf gar keinen Fall. Als Lehrerin muss ich mich darauf verlassen können, dass die Schüler das tun, was ich ihnen sage. Man muss dafür sorgen, dass dies den Schülern klar ist und sich jeder danach richtet, sonst geht irgendwann alles drunter und drüber, bzw. besteht ernsthafte Gefahr in einer Notsituation. (Wenn z.B. während eines Wandertages die Gruppe verlassen wird, während eines Amoklaufes auf den Gang gerannt wird usw.)
    Für solches Verhalten (klares Zuwiderhandeln gegen die Anweisungen der Lehrkraft) gibt es in Bayern eigentlich nur eine mögliche Reaktionsweise, das ist der sogenannte Verweis, in anderen Bundesländern entspricht dieser wohl am ehesten dem Klassenbucheintrag. Es geht also um einen ernsthaften "Warnschuss", der nicht nur dem Schüler verdeutlicht, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist, sondern auch die Eltern über dieses Verhalten informiert und in der Schülerakte festgehalten wird, um später nachvollziehen zu können, was geschehen ist, falls weiteres Fehlverhalten hinzukommt.
    Dabei geht es auch darum, dem Rest der Klasse zu verdeutlichen, dass Fehlverhalten Konsequenzen hat. Mit einem Referat macht man sich da meines Erachtens nur lächerlich vor der Klasse, am schlimmsten wäre es dann, wenn man ein solches Referat auch noch mit einer guten Note "belohnt". Der Lerneffekt hieraus ist absolut kontraproduktiv.


    Das zweite Problem, das hier besteht, ist die Geschichte mit dem Toilettengang an sich. Wenn das einmal alle Jubeljahre vorkommt, ist es ja kein Problem, einen Schüler auch mal als Ausnahme auf die Toilette zu lassen. Aber dies ist hier ja eindeutig nicht der Fall. Das wird hier ja bewusst herbeigeführt und deshalb würde ich es dieser Schülerin prinzipiell nicht mehr gestatten, auch wenn sie dann die Sache unter Umständen eskalieren und "es laufen" lässt. Da müsste sie eben hinterher putzen. Ich bin mir sicher, dass ihr das viel zu peinlich wäre. Und wenn - naja, dann hätte sie zumindest daraus gelernt, dass man mit dem Lehrer nicht machen kann, was man will. Hätte sie es nicht verdeutlicht, dass sie einfach zu bequem ist in der Pause auf die Toilette zu gehen, hätte ich zu ihr gesagt, dass man mal mit der Mutter darüber spricht, dass ein Urologe untersuchen soll, ob alles in Ordnung ist.... (wenn man dann noch sachlich über den großartigen Nutzen von Blasenspiegelungen ;( referiert, müssen die meisten plötzlich nicht mehr auf die Toilette, komisch, ne? :whistling: )

  • D

    Zitat

    Sie sagte mir ja schon, dass sie in der Pause nie auf Toilette geht. Die Toiletten auf dem Hof seien ihr zu dreckig, daher nimmt sie lieber die im 3. Stock, ist in der Pause aber wohl zu faul dorthin zu gehen.....


    ann kann sie doch direkt beim Hochgehen als erste die Treppe hochsprinten und ...schwuuuupppppppss...blitzschnell verschwinden und bis 30 Jugendliche reingeschlendert sind, sitzen und du sie begrüßt, ist sie doch längst wieder da.


    Ansosnten würde ich auch mal den Tipp mit AndieElternwendenundeinenmöglicherweisenotwendigenArztbesuchansprechen favorisieren ;)

  • Schwierig!
    Ich für meinen Teil mache die Schüler darauf aufmerksam, dass ich von Ihnen erwarte, dass sie sich entsprechend organisieren und die Toilettengänge im Regelfall ausserhalb der Unterrichtszeit "vollziehen". Fragt ein Schüler dennoch, ob er gehen darf, so darf er (sie). Kommt dies allerdings gehäuft vor, so betrachte ich dies als freiwillige Meldung in der nächsten Stunde die Wiederholung der letzten Unterrichtsstunde zu präsentieren. Seltsamerweise habe die "Vielgeher" ihre Blase nun besser unter Kontrolle.
    Ein Verbot werde ich nicht aussprechen, aus zwei ganz einfachen Gründen.
    Erstens kann es bei jedem Menschen tatsächlich passieren, dass es unvorhergesehen zu einem plötzlichen Bedürfnis kommt. So kann ich mich noch an meine eigene Schulzeit erinnern. Tests und Klassenarbeiten habe ich als so stressig erlebt, dass (und man konnte schon fast die Uhr danach stellen) ich in der Folgestunde plötzlich wg. Durchfalls zur Toilette musste. Und das war nicht eingebildet, hätte der Lehrer mich nicht gehen lassen, hätte es ein Unglück gegeben. Bei einem Verbot hätte ich mich also entscheiden müssen entweder Sanktionen in Kauf zu nehmen oder in die Hose zu machen. Ich hätte mich für die Sanktionen entschieden und wäre mir der Unterstützung meiner Eltern gegen diese Sanktionen vorzugehen sicher gewesen. Schüler mit weniger Selbstbewußtsein hätten vielleicht in die Hose gemacht. Fände ich dann pädagogisch nicht besonders wertvoll.


    Auf der anderen Seite behaupte ich mal, die Kollegen die bislang den Toilettengang strikt verbieten, machen das so lange bis sie entweder auf ein Opfer der oben beschriebenen Art treffen in Kombination mit Eltern, die auf dem Klavier des Verwaltungsverfahrensgesetzes spielen können.
    Oder sie treffen auf einen Schüler der absichtlich in die Hose macht um anschliessend die komplette Klaviatur durchzuspielen, weil er mit der Lehrkraft noch eine Rechnung offen hat.
    Die Klaviatur könnte bestehen aus:
    - Strafanzeige wegen Nötigung
    - ggf. Strafanzeige wegen Körperverletzung
    - Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezreg
    usw.


    Wenn das passiert, wird es auf einmal ganz einsam um die betreffenden Kollegen und egall wie toll man vorher das strikte Durchgreifen fand. Ich befürchte, dass in diesem
    Fall die Kollegen im Regen stehen bleiben und das ganze Verfahren so ausgeht, dass dem nächsten Schüler der fragt wahrscheinlich noch die Türe geöffnet wird, damit er endlich zur Toilette geht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zitat von Katja K.:


    Sie sagte mir ja schon, dass sie in der Pause nie auf Toilette geht. Die Toiletten auf dem Hof seien ihr zu dreckig, daher nimmt sie lieber die im 3. Stock, ist in der Pause aber wohl zu faul dorthin zu gehen.....

    chemikus08:
    Das ist ja alles schön und gut, was du hier schreibst. Meines Erachtens nach geht es aber (siehe Zitat der TE) nicht darum, ob man Schüler während des Unterrichts prinzipiell nicht auf die Toilette lässt. Es geht darum, dass Madame es vorzieht, aus Gründen der Bequemlichkeit für sich ein Sonderrecht abzuleiten, das sogar so weit geht, dass sie sich über die ausdrückliche Anordnung der Lehrerin hinwegsetzt. Obwohl die Schülerin weiß, dass es nicht in Ordnung ist, was sie macht, macht sie ungerührt weiter, ohne das Gespräch zu suchen, eine nachvollziehbare Erklärung zu geben oder einen Kompromiss aushandeln zu wollen. Sie geht einfach. Das "riecht" nach Austesten von Grenzen.
    Und das Argument mit der Nötigung, wenn der Lehrer den Toilettengang während der Stunde untersagt, ist m.E. ebenfalls wenig nachvollziehbar. Bedeutet das, dass man dann z.B. während einer schriftlichen Abiturprüfung, wenn 10 Leute gleichzeitig "müssen", man diese dann ebenfalls alle sofort auf die Toilette lassen muss, wenn man sich nicht einer Nötigung strafbar machen will? Oder dass der Schulbesuch generell einer Nötigung entspricht? Kann doch nicht dein Ernst sein....

  • Schon verstanden! Im Falle dieser Schülerin empfinde ich das genauso und habe allergrößtes Verständnis. Nur wenn die es auf die Spitze treiben will, und da bin in mir absolut sicher, hast Du die A-Karte gezogen. Recht haben und vor unseren Gerichten Recht bekommen ist nun mal zweierlei.
    Sobald Eltern sich bei Bezirksregierungen beschweren, gehen die formalen Rechte der SuS über alles, so zumindest meine Erfahrungen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In meiner letzten 9. Klasse gab es auchmal so eine Schülerin. Die fragte direkt am Anfang der Stunde ob sie auf die Toilette gehen dürfte, blieb dann auch gleich 5-10 Minuten verschollen und wollte dann nach 20 Minuten erneut. Ich habe sie zwar gehen lassen, ihr aber für die vertrödelte Zeit jedes Mal die Hausaufgaben verlängert, da sie ja den verpassten Stoff nachholen musste. Das dauerte dann ein paar Wochen bis sie plötzlich nur noch selten musste. Nun ja... :D

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