Ist ein 13 stundentag zumutbar?

  • hey, ich bitte um verschiedene meinungen.
    bei uns an der schule sind sehr viele veranstaltung abends. natürlich habe ich nichts gegen elternabende, elternsprechabende, denn deren anzahl ist ja begrent. was ich meine, sind GLKs. für kollegen, welche in der nähe der schule wohnen, ist das gar kein problem, weil sie über mittag auch mal kurz heim können. für mich sind solche tage sehr mühsam...
    jetzt zum eigentlichen problem. mein montag sieht wie folgt aus:

    • 1.-6. std. unterricht
    • dann gleich eine halbe stunde (13.00-13.30) bussaufsicht
    • dann GS-konferenz (13.30-15.00)
    • 15.30-17.00 pädagogischer nachmittag (wegen evaluation)
    • 19.30 ein elternabend, den mein SL einberufen hat (es geht um die klassengröße im nächsten schuljahr)

    dieser elternabend hätte echt nicht an diesem tag sein müssen (habe ich meinem SL auch gesagt). sein antwort war, dass er weiß wie anstrengend solche tage sind. dabei habe habe nicht mal ein volles deputat...


    meinungen? wie sieht das bei euch an der schule so aus?

  • Nein, das ist nicht zumutbar.
    Erstens hast du von 8.00 (7.45?) bis 15 Uhr keine Pause. Das sind immerhin 7 (7,25?) Zeitstunden.
    Zweitens müssen doch nicht drei Termine an ein und demselben Tag sein, oder? Sprich mal mit den Kollegen, dem Konrektor etc.
    Das geht gar nicht! Auch nicht für Vollzeit.
    Gruß
    Anna

    • Offizieller Beitrag

    Vereinzelte (!) 13stunden Tage sind wohl in allen etwas komplexeren Berufen inzwischen normal. Bei uns im Abitur durchaus auch. Wenn es dafür dann auch mal eine kollegenfreundliche Regelung an anderen Tages (zB Kollegiumsausflug etc ) gibt, finde ich es im Rahmen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Grundsätzlich fänd ich einen Tag, der mal so abläuft, nicht so schlimm, die Termine würden sich sonst ja nur anders verteilen und blieben einem nicht erspart, aber das Dumme ist ja nur, dass man ja den nächsten Tag noch vorbereiten muss, und dazu wäre ich nach so einem Marathon nicht mehr richtig in der Lage.

  • Insbesondere der öffentliche Dienst hängt in der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften noch etwas zurück.
    Es gibt hierzu mittlerweile eindeutige rechtliche Vorgaben (Arbeitszeitgesetz), die eine solche Arbeitszeit ohne wenn und aber untersagen.
    Bei einem Verstoss ergeben sich u.U. folgende Schwierigkeiten:
    - Vorgesetzte die die anordnen oder auch nur billigen zulassen machen sich unter gewissen Voraussetzungen einer Straftat schuldig.
    - Mitarbeiter, die sich an diese verbotenen Arbeitszeiten halten und keine Pause einlegen riskieren bei einem Arbeitsunfall u.U. teilweise ihren Versicherungsschutz.
    Dies gilt namentlich und ohne Diskussion für angestellte Lehrkräfte. Für Beamte ist das ganze wahrscheinlich auf gültig aber meines Wissens noch nicht bis zum Letzten ausdiskutiertl.
    Zugegebenermaßen halten sich in dieser Republik viele nicht mehr daran, ohne dass es Konsequenzen gibt. Wehe aber, es ereignit sich auf dem Rückweg nach Hause ein Arbeitsunfall und die Angaben werden wahrheitsgemäß gemacht.
    Selbst als Sicherheitsbeuaftragter tätig kann ich hierzu nur anmerken, dass dies wieder ein eklatantes Beispiel für die Missachtung der Lehrergesundheit darstellt. Ich empfehle daher dringend diesen Punkt in der nächsten Lehrerkonferenz zu dieskutieren und auf Abhilfe zu drängen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Als Nachtrag die entsprechenden Passagen aus dem Arbeitszeitgesetz:
    § 4 Ruhepausen





    Die Arbeit ist durch im
    voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer
    Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei
    einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
    Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils
    mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden
    hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt
    werden.


    Je nachdem wie lange die Abendverantstaltung geht, ergibt sich noch ein Problem für den Unterrichtsbeginn am folgenden Tag:


    § 5 Ruhezeit





    (1) Die Arbeitnehmer
    müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene
    Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
    (2)
    Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und
    anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
    in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und
    Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der
    Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt
    werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats
    oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen
    Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
    (3)
    Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen
    Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
    Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der
    Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu
    anderen Zeiten ausgeglichen werden.
    (4) (weggefallen)





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    Seite ausdrucken§ 22 Bußgeldvorschriften





    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1.
    entgegen
    §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11
    Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus
    beschäftigt,
    2.
    entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,3.
    entgegen
    § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5 Abs. 2
    die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit
    nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht,
    4.
    einer
    Rechtsverordnung nach § 8 Satz 1, § 13 Abs. 1 oder 2 oder § 24
    zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese
    Bußgeldvorschrift verweist,5.
    entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt,6.
    entgegen
    § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder
    entgegen § 11 Abs. 3 einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig
    gewährt,7.
    einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 zuwiderhandelt,8.
    entgegen § 16 Abs. 1 die dort bezeichnete Auslage oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt,9.
    entgegen
    § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig
    erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder10.
    entgegen
    § 17 Abs. 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig
    erteilt, Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt oder nicht
    einsendet oder entgegen § 17 Abs. 5 Satz 2 eine Maßnahme nicht
    gestattet.


    (2) Die
    Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und
    10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro,
    in den Fällen des
    Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro
    geahndet werden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Geht gar nicht, auch nicht ab und zu. Mittagspause muss sein. Rechtlich und aus Prinzip.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Bei uns an der GTS sehen Tage häufiger so aus. Da kommt man zur ersten Stunde und bleibt bis zur zehnten.
    In der Mittagspause kann man zusammen mit den Schülern in der Mensa essen.
    In den Freistunden sind dann die Teambesprechungen und Absprachen mit den pädagogischen Mitarbeitern, Elterngespräche usw..
    Dienstags haben wir dann noch Konferenz von 16.15 bis 18.15 Uhr. Einmal pro Halbjahr ist Dienstags nach der GLK noch Elternabend von 19 bis 21.30 Uhr und einmal
    Elternsprechtag bis 19.00 Uhr. Am Abend bereitet man dann noch den Unterricht für den Folgetag vor.


    Im letzten Schuljahr fand ich das als Schwangere sehr anstrengend. Aber es musste irgendwie gehen. Also Kopf hoch und durch.

  • Im letzten Schuljahr fand ich das als Schwangere sehr anstrengend. Aber es musste irgendwie gehen. Also Kopf hoch und durch.



    Als Schwangere darfst du dies übrigens überhaupt nicht!


    Aber hier gehts ja noch um mehr, hier fängt ja erst um 19.30 Uhr der Elternabend an. DA wäre eine Schwngere gut, die dan sagen kann, "schön, dass ihr das macht, ich darf nur bis maximal 20 Uhr bleiben!"

  • danke für die vielen antworten und meinungen!


    mir geht es nicht nur um diesen einen tag im speziellen. dieser montag repräsentiert auch viele unserer schultage. ich habe eine kollegin, die oft sagt "das muss man einfach aushalten". aber ich denke, es ist dumm, alles mit sich machen zu lassen. wenn man zu allem "ja und amen" sagt, muss man immer mehr in kauf nehmen.
    es kann ja sein, dass es wie pipoca einige gibt, die sich aufopfern und ihre erfüllung darin sehn, den ganzen lieben langen tag in der schule zu sitzen. ich sehe es nicht so!

  • chemikus 08:
    (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.




    Passt halt leider nicht, wenn die Kollegin verbeamtet ist.


    Dass solche Tage regelmäßig vorkommen ist schlicht und einfach ein Planungsversagen, denn dann werden zu viele Aufgaben auf zu wenige und/oder zu konzentriert verteilt. Als Schulleitungsassistent muss ich auch öfter Kollegen verplanen. So etwas lässt sich manchmal nicht vermeiden, aber die Schulleitung hat auch (eigentlich im eigenen Interesse) eine Fürsorgepflicht. Kommt die dieser nicht nach, wäre die nächste Station der Personalrat.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Bevor hier Gerüchte entstehen: Ich bin auch sehr gerne zu Hause und wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte sich diesen Wahnsinn nicht antun zu müssen, dann hätte ich das wohl auch gerne in Anspruch genommen. Ich war deswegen mehrfach bei der SL. Für das kommende Schuljahr werde ich einen Antrag auf Chancengleichheit stellen, damit mich meine eigenen Kinder auch ab und zu mal zu sehen bekommen. Die mag ich auf jeden Fall noch mehr als die Schule :)

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